Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes

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Transkript:

Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes Jugendamt Frankfurter Straße 71 Abt. Kinderbetreuung 64293 Darmstadt Der Magistrat I. Erstantrag Folgeantrag Eingegangen am Antragsberechtigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben. Bitte füllen sie den Antrag vollständig und lesbar aus. Für jedes Kind ist ein Antrag auszufüllen. Die Abgabe des Antrages entbindet sie nicht von der Zahlungspflicht gegenüber dem Träger. Bei fehlenden Unterlagen verlängert sich die Bearbeitungszeit. Keine Originale oder Kontoauszüge (soweit nicht gefordert) übersenden. Die auf der letzten Seite aufgeführte Checkliste soll Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen helfen. Die Übernahme des Kostenbeitrages wird grundsätzlich nur auf Antrag und zum ersten des Monats bewilligt in dem der Antrag gestellt wurde. II. Bezeichnung der Betreuung Kinderkrippe/Krabbelstube Modul B (30 Stunden/Woche) Modul C (40 Stunden/Woche) Modul D (50 Stunden/Woche) Kindergarten Modul C (40 Stunden/Woche) Modul D (50 Stunden/Woche) Kinderhort (50 Stunden/Woche) Betreuende Grundschule Schulkindbetreuung Modul 1 (bis 14 Uhr) Schulkindbetreuung Modul 2 (bis 17 Uhr) Pakt für den Nachmittag Modul 2 (bis 17 Uhr) Mein Kind besucht derzeit die Klasse (Bitte geben sie für die Antragsstellung im Bereich der betreuenden Grundschule die Klasse an, die ihr Kind derzeit besucht.) Seit wann bzw. ab wann besucht Ihr Kind die Einrichtung Anschrift der Betreuungseinrichtung (Bitte Betreuungsvertrag beifügen) Name der Einrichtung Anschrift der Einrichtung 51/403 08.18 Jugendamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Telefon: 06151 13-3782 Telefax: 06151 13-4412 Sprechzeiten nach Vereinbarung Besuchen Sie uns auch im Internet: www.darmstadt.de E-Mail: jugendamt@darmstadt.de Joerg.kopp@darmstadt.de Mine.qazi@darmstadt.de

III. Name des Kindes Name, Vorname Geburtsdatum IV. Antragstellerin bzw. Antragsteller Mutter/Stiefmutter/Lebensgefährtin/Pflegemutter Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Telefon Festnetz Handy Vater/Stiefvater/Lebensgefährte/Pflegevater Name Straße, Hausnummer Vorname Postleitzahl, Wohnort Telefon Festnetz Handy V. Weitere im Haushalt lebende Personen: Weitere im Haushalt lebende Personen Gesetzliche Betreuer/-in (Sollten in dem Haushalt noch Großmutter, Großvater, Onkel, Tante, Cousine, Cousin, volljährige Kinder oder andere nicht im Verwandschaftsverhältnis stehende Personen in dem Haushalt wohnen sind diese unten anzugeben. Bei gesetzlichen Betreuern oder Betreuerinnen ist der Betreuerausweis beizufügen.) VI. Weitere im Haushalt lebende minderjährige Kinder 1 2 3

VII. Werden die Kosten für die Nachmittagsbetreuung (ab 14:00 Uhr) beantragt? Ja Nein Eine Übernahme der Nachmittagsbetreuung kann nur erfolgen, wenn beide Elternteile die Betreuung Ihres Kindes, durch Ausbildung, Beruf, Studium, Praktikum, Seminar, Fortbildung/ Kurse oder ähnlichem, nicht gewährleisten können. Sollten andere Gründe vorliegen, bitten wir Sie, sich mit der Leitung der Kindertagesstätte in Verbindung zu setzen. VIII. Einkommenserklärung Nachweise in Kopie beifügen (alle Angaben in Euro und monatlich) Einkommensart Antragstellerin bzw. Antragsteller Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte; Ehefrau bzw. -mann aus nicht selbständiger Arbeit Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate oder Bescheid über den Erhalt von Arbeitslosengeld I Elterngeldbescheid Bescheid über den Erhalt von Fördergeldern Bescheid über den Erhalt von Sozialleistungen Nachweis über den Erhalt von Leistungen anderer Personen Nachweis über den Erhalt von Rente Sonstiges nicht aufgeführtes Einkommen Euro Euro aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit Betriebswirtschaftlicher Auswertungsbogen der letzten vier Quartale Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres Euro Euro aus Vermietung/Verpachtung Euro Euro aus Zinserträgen Euro Euro Kindergeld/Kindergeldzuschlag Bescheid über den Erhalt von Kinderzuschlag (soweit bewilligt) Euro Euro Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Nachweis über den Erhalt von Unterhalt (Gerichtsurteil, Vereinbarung oder Kontoauszug) Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsvorschuss (Bescheid) Euro Euro

Einkommensart Antragstellerin bzw. Antragsteller Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte; Ehefrau bzw. -mann Wohngeld Bescheid über den Erhalt von Wohngeld Euro Euro Halbwaisenrente/Witwenrente/Pension Nachweis über den Erhalt der oben genannten Leistungen (Bescheide) Euro Euro Sonstige oben nicht aufgeführte Einkommen Euro Euro IX. Besondere Belastungen/Zahlungsverpflichtungen Nachweise in Kopie beifügen (alle Angaben in Euro und monatlich) Antragstellerin bzw. Antragsteller Lebensgefährtin bzw. Lebensgefährte; Ehefrau bzw. -mann Darlehen/Kredite Eigentumsdarlehen (Auflistung der Bank nach monatlicher Zins- und Tilgungsleistung) BaföG (Rückzahlungsbescheid beifügen) Euro Euro Versicherungen (Bitte Policen beifügen) Haftpflicht-, Hausratversicherung, Versicherung zur Altersvorsorge Kfz-Haftpflicht (Anerkennung nach Einzelfallprüfung) Euro Euro Krankenversicherung (privat) Euro Euro Fahrtkosten zum Arbeitsplatz Entfernung zum Arbeitsplatz km öffentliche Verkehrsmittel Kopie der Monatskarte Kfz. (Gilt nicht für Arbeitsorte in Darmstadt) Euro Euro Kosten für Arbeitsmittel Anerkennung nach Einzelfallprüfung Euro Euro Kosten für Berufsverbände Euro Euro Miete Mietvertrag oder Einzelauflistung der Miete Euro Euro Sonstige (genaue Beschreibung): Euro Euro

X. Sonstiges Hinweis bzw. Rechtsgrundlage Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen. Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften SGB VIII Buch Kinder- und Jugendhilfe für die Entscheidung über Ihren Antrag erforderlich ( 97 a i.v.m. 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII ). Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wenn Sie eine Sozialleistung beantragt haben oder beziehen, so kann die Sozialleistung versagt oder entzogen werden ( 66 SGB I ). Grundsätzlich unterliegen Ihre Daten dem 35 SGB I (Sozialgeheimnis) und gemäß Kapitel 2 SGB X dem Grundsatz Schutz der Sozialdaten. Wichtige Hinweise Mir bzw. uns ist bekannt, dass eine Entgeltermäßigung erst ab dem Monat der Antragstellung und somit nicht rückwirkend erfolgt, dass ich/wir verpflichtet bin/sind, jede Änderung meiner bzw. unserer wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse (z. B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Änderung des von mir/uns erzielten Einkommens, Adressenänderung usw.) unverzüglich mitzuteilen, dass bei späterem Bekanntwerden einer von mir/uns nicht unverzüglich mitgeteilten Einkommensänderung mit einer rückwirkenden Entziehung der Sozialleistung und einer Rückforderung zu rechnen ist, dass bei falschen oder unvollständigen Angaben und bei Nichtvorlage der erforderlichen Nachweise rückwirkend das nicht ermäßigte Elternentgelt erhoben werden kann, dass die im Rahmen dieses Antrags gemachten Angaben, wenn erforderlich, bei anderen Sozialleistungsträgern, Finanzamt oder beim Arbeitgeber geprüft werden können, dass die zum Antrag erforderlichen Angaben automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Sie werden gelöscht, sobald sie zur Aufgabenerfüllung einschließlich der Rechnungsprüfung nicht mehr erforderlich sind. Ich bzw. wir versichern, dass alle von mir bzw. uns gemachten Angaben richtig und vollständig sind Unterlagen lagen vor Unterlagen lagen nicht vor Darmstadt, den Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (ggf. Eheleute) Datum und Unterschrift der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters

Checkliste: Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt und beantragen die Kostenübernahme für die Vormittagsbetreuung in einer Kinderkrippe bzw. in einem Kindergarten oder Betreuung in einem Kinderhort bzw. einer Schülerbetreuung ist der Leistungsbescheid ausreichend Dies gilt nicht für Personen, die Leistungen vom Jobcenter Darmstadt oder vom Sozialamt Darmstadt erhalten: Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate Betriebswirtschaftlicher Auswertungsbogen oder Steuerbescheid des Vorjahres Nachweis über die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung Nachweis über die Höhe von Zinseinnahmen (Jahresauszug von der Bank) Bescheid über den Erhalt von Kinderzuschlag Nachweis über den Erhalt von Unterhalt(Urteil, schriftliche Vereinbarung, Kontoauszug) oder Unterhaltsvorschuss (Bescheid) Nachweis über die Höhe des Wohngeldes (Bescheid) Nachweis über die Höhe der Rente/n (Bescheid/e) Nachweis über die Höhe von sonstigen Einkommen (Nachweise) Nachweis über die Höhe des Darlehen (Bescheid oder Jahreskontoauszug getrennt nach Zins- und Tilgungsleistung) Nachweis über die Höhe der Versicherungsleistungen (Policen) Nachweis über die Höhe der privaten Krankenversicherung (Police oder Beitragsbestätigung) Nachweis über die Höhe der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (Kopie der Monatskarte, Bestätigung über die Höhe der Kosten für die Jahreskarte) Nachweis über die Höhe der Kosten für Arbeitsmaterial (Nachweis des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Arbeitsmittel und der Nichtzahlung durch den Arbeitgeber) Nachweis über die Höhe der Kosten für Berufsverbände (z.b. Verdi, IG Metall u.a.) Nachweis über die Höhe Mietkosten (Mietvertrag oder Einzelauflistung) Nachweis über sonstige Ausgaben (Nachweise)