Leistungsteil Werksärztlicher Dienst

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Transkript:

Leistungsteil Werksärztlicher Dienst (Stand: Januar 2018)

Leistungsteil Werksärztlicher Dienst - Inhalt 1. Grundleistungen 2. Serviceleistungen 3. Prävention im Betrieb

Werksärztlicher Dienst am Chemiestandort Leuna seit 1916 Für unsere Kunden übernehmen wir alle betriebsärztlichen Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Wir führen für Ihre Mitarbeiter die Untersuchungen nach allen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften durch, zum Beispiel im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV vom 31.10.2013) oder als Eignungsuntersuchung nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Derzeit realisieren wir jährlich ca. 15.000 Vorsorgen sowie Untersuchungen für ca. 350 verschiedene Betriebe, Verwaltungen und Institutionen und betreuen ca. 170 Vertragskunden. Unser Sitz in Leuna im Gesundheitszentrum direkt am Chemiestandort ermöglicht eine direkte Verbindung zu Ärzten anderer Fachrichtungen, unter anderem der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin, Gynäkologie, Orthopädie und Chirurgie. Röntgenuntersuchungen können ebenfalls im Werksärztlichen Dienst durchgeführt werden. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich über viele Jahre durch die gleichen Werksärztinnen. Die Befunde der Untersuchungen und Vorsorgen sind lückenlos vorhanden und ermöglichen so sichere arbeitsmedizinische Beurteilungen. Gern stehen wir Ihnen als fachlich versierte und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zur Verfügung. Dr. med. Josephine Reeg Bereichsleiterin Werksärztlicher Dienst Tel.: 03461 43-3691 Fax: 03461 43-3566 E-Mail: j.reeg@infraleuna.de

1. Grundleistungen Der Werksärztliche Dienst übernimmt die Aufgabe: die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten; den Kunden zu beraten, insbesondere bei: - der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, - der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, - der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und der Arbeitsumgebung, - der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb, - Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess; die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit - die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Kunden mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken, - auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten, - Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Kunden Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen; darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken. 2. Serviceleistungen Weitere Leistungen können mit dem Werksärztlichen Dienst vereinbart werden: Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für alle Kraftfahrzeuge (Bus, Taxi, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, Gefahrstofftransporter); Feuerwehrtauglichkeiten; Sportboottauglichkeiten; Sporttauchertauglichkeit nach GTÜM; Impfungen und Impfberatungen; nachgehende Untersuchungen für Arbeitnehmer, die Kontakt zu krebserzeugenden Arbeitsstoffen bzw. Asbest hatten; Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz.

3. Prävention im Betrieb Zudem führen wir u. a. beispielsweise folgende präventive Maßnahmen durch: - Gesundheitschecks - Durchführung von Gesundheitstagen - Grippeschutzimpfungen - Ernährungsberatung - Stressmanagement - Unterstützung des Betrieblichen Eingliederung-Managements (BEM) - Beratung bei Suchterkrankten im Betrieb.