Rahmenvertrag Beratung / Coaching



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Transkript:

Seite 1 des Berater- / Coachingvertrages P3 Lösungskompetenz Rahmenvertrag Beratung / Coaching zwischen Name Anschrift nachstehend "Auftraggeber/ Klient/in" genannt und P3 Lösungskompetenz, Michael Bomheuer Name Siepenpad 7, 58642 Iserlohn Anschrift nachstehend "Auftragnehmer/ Coach/ Berater" genannt wird folgender Rahmenvertrag geschlossen: Präambel für Beratung & Coaching: 1. Coaching ist eine individuelle Maßnahme zur beruflichen Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen, Gruppen oder Teams. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess. 2. Coaching ist das interaktive Geschehen zwischen zwei gleichberechtigten Parteien. Ziel ist immer die Verbesserung der Selbstregulation durch die Förderung von Selbstreflexion und -wahrnehmung, -bewusstsein und Verantwortung. 3. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte bereit und offen sein, seine Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit seiner eigenen Person und Situation objektiv auseinander zusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach und seine Arbeit zu akzeptieren. 4. Der psychologische Berater /Fachtherapeut handelt als Berater und Coach im Sinne der Ethik-Richtlinien der ILP. Diese sind Ausdruck der humanistischen Grundhaltung der ILP-Praktizierenden. 5. Der Durchführende verpflichtet sich seine Möglichkeiten zum Wohle des Menschen, vorurteilsfrei und für ihre Persönlichkeitsentwicklung auf ethisch bewussten Niveau einzusetzen. 6. Als Berater und Coach ist der Durchführende Mitglied im Internationalen Fachverband ILP und im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie & Psychologischer Berater e.v., sowie Mitglied der Psychographie-Initiative e.v. und erklärt in diesem Sinne seine Fachkundlichkeit und Teilnahme an Weiterbildung und -qualifizierung.

1 Gegenstand der Dienstleistung 1. Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber: Seite 2 des Berater- / Coachingvertrages P3 Lösungskompetenz Einzelcoachings Gruppencoachings Teamcoachings in nachstehender Anzahl: Im Zeitraum von: bis: aus. Die Person (en) (Leistungsempfänger) legt der Auftraggeber gem. Anlage fest (sofern nicht er selbst). Personendaten, die gem. Anlage fixiert werden, sind Bestandteil des Vertrages. Für den Auftragnehmer führen folgende Personen die Coachings durch: (Vorname, Name, Anschrift) 2. Gegenstand des Vertrages ist eine psychologische Beratung zu einem vom Klienten geäußerten Anliegen. Für den Auftragnehmer führen folgende Personen die Beratung durch: (Vorname, Name, Anschrift) Klient/in und der ILP Berater definieren gemeinsam auf Basis des Anliegens das konkrete Beratungsanliegen inklusive der Ziele. Es handelt sich bei der Beratung nicht um Psychotherapie und soll diese auch nicht ersetzen. Es geht um die Überwindung psychosozialer Probleme, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung und der Begleitung bei beruflichen und privaten Umstellungen, also einer Beratung außerhalb der Heilkunde. Umfang und Dauer der Beratung richten sich nach der spezifischen Aufgabenstellung und werden zwischen Berater und Klient/in mündlich von Sitzung zu Sitzung vereinbart. Siehe auch 9. Punkt 3. 2 rt der Beratung / des Coachings Der Auftragnehmer wird die Beratungen/ Coachings in den Privat bzw. Geschäftsräumen des Auftraggebers persönlich erbringen. Der Auftragnehmer wird die Beratungen/ Coachings in den eigenen Geschäftsräumen persönlich erbringen. Der Auftragnehmer wird die Beratungen/ Coachings an einem anderen als den genannten rt persönlich erbringen: (rt)

3 Berater/ Coach, Rechte und Pflichten Seite 3 des Berater- / Coachingvertrages P3 Lösungskompetenz 1. Die Leistung wird durch den Auftragnehmer persönlich bzw. die in 1 genante(n) Person(en) erbracht. 2. Der Durchführende wird die von ihm angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken in jeder Phase des Auftrages auf Nachfrage offen legen. 3. Der Auftragnehmer arbeitet ehrlich, fair, konstruktiv, authentisch, wertschätzend für Menschen und Unternehmen. 4. Der Auftragnehmer wahrt gegenüber dem Auftraggeber Stillschweigen im Hinblick auf die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Klienten. 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich die Interessen des Auftraggebers und des Leistungsempfängers zu wahren und keine persönlichen, religiöses, weltanschauliches oder politisches Ziel während oder nach der Leistungserbringung zu verfolgen oder Werbung dafür zu betreiben 4 Leistungsempfänger, Rechte und Pflichten 1. Der Klient ist während des gesamten Prozesses für seine Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich. 2. Er hat die Termine pünktlich einzuhalten. Falls er verhindert ist, muss er dem Auftraggeber (im Falle Coaching von Mitarbeitern/ Führungskräften) und dem Auftragnehmer dies rechtzeitig mitteilen. Einzelheiten regelt 9, Absatz 3. 3. Der Klient handelt in der Bekanntgabe von im Prozess gewonnenen Erkenntnissen eigenverantwortlich gegenüber dem Auftraggeber. 4. Der Auftraggeber Klient / die Klientin versichert, dass er /sie an keiner Erkrankung leidet die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinisch/psychologischen Gründen derzeit entgegenstehen. 5 Vergütung, Aufwendungsersatz 1. Höhe Die Vergütung beträgt EUR pro Beratungs/ -Coachingstunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wobei eine Coachingstunde Zeitminuten enthält. Die Vergütung beträgt EUR pro Coachingtag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wobei ein Tag Zeitstunden enthält. Daneben erhält der Auftragnehmer für seine Fahrtkosten mit einem PKW außerhalb vom Kreis MK von seinem Sitz eine Kostenpauschale von 0,30 / km. Falls die An- und Abreise mit anderen Fortbewegungsmöglichkeiten wie Bahn bzw. Flugzeug erfolgt, werden die Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Der Kunde erstattet hierbei Kosten für / bis zu einer Höhe von Weiter Aufwendungen können nach gesonderter schriftlicher Zustimmung mit dem Auftraggeber ersetzt werden.

Noch 5 Vergütung, Aufwendungsersatz Seite 4 des Berater- / Coachingvertrages P3 Lösungskompetenz 2. Fälligkeit Die Vergütung ist direkt nach erbrachter Leistung bzw. Teilleistung gegen Quittung, fällig. Eine ordentliche Rechnung wird ergänzend, i.d. Regel zum Monatsende erstellt und zugeschickt. Eine Vorauszahlungsforderung erfolgt nur im Falle einer besonderen Vereinbarung. 6 Haftung Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet der Durchführende seinem Klienten nur in Höhe des erbrachten Beratungshonorars für jedwede Schäden die angeblich oder tatsächlich aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. 7 Auskunftsrechte Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft über die erbrachte Coachleistung bei seinen Mitarbeitern / Führungskräften zu verlangen. Es werden keine privaten, personenbezogenen Daten des Leistungsempfängers herausgegeben, es sei denn, dieser hat ausdrücklich seine vorherige Zustimmung gegeben. Siehe auch 3 Abs. 5 und 4 Abs. 2 des Rahmenvertrages. 8 Verschwiegenheit und Datenschutz 1. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht. 2. Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über die ihm überlassenen oder bekannt werdenden Informationen über den Geschäftsbetrieb, Geschäftsunterlagen und Kunden des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die Informationen allgemein bekannt sind oder der Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden wird. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Zusammenhang mit der Beratung/ dem Coaching gespeichert werden können. Für das Coaching erstellte oder zu erstellende Unterlagen gehen nach Beendigung in das Eigentum des Auftragnehmers über, wobei der Klient auf Verlangen eine Ablichtung zu seinen Zwecken behalten darf. Gespeicherte Daten werden lediglich zur Rechnungsstellung und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe ist nur mit entsprechender Zustimmung erlaubt. 4. Die Schweigepflicht betrifft ausdrücklich nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter und schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, dass bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.

Seite 5 des Berater- / Coachingvertrages P3 Lösungskompetenz 9 Vertragsdauer und beendigung 1. Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es sei denn, es wurde eine Anzahl/ Zeit definiert (Coaching) unter 1. 2. Beide Parteien haben das Recht zur schriftlichen Kündigung. Bis zur Beendigung kann der Auftragnehmer seine anteilige Vergütung verlangen. 3. Der Auftraggeber kann ein angesetztes Coaching bis zu 5 Werktage, eine angesetzte Beratung bis zu zwei Tage vor Beginn der nächsten vereinbarten Leistungserbringung kostenfrei absagen. Danach erhält der Auftragnehmer seinen entgangenen Erlös in Höhe von 50 % des für die Sitzung vereinbarten Satzes. Ein Ausfall ohne Absage durch den Klienten kann vom Auftragnehmer voll berechnet werden. 4. Der Auftraggeber hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn schwerwiegende Gründe in der Person des Auftragnehmers, der Art der Durchführung oder des Inhaltes der Maßnahme auftreten. In diesem Fall wird das Honorar nur zeitanteilig gezahlt. 10 Schlussbestimmungen 1. Der Vertragstext gibt die vollständige Vereinbarung wieder, mündliche Nebenabreden sind nicht geschlossen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, was auch beim Abweichen von der Schriftform gilt. 2. Gerichtsstand ist Wohnort des Beraters / Coaches. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Bestimmungen sollen durch eine ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommende Regelung ersetzt werden. Datum, Unterschrift Auftraggeber Datum, Unterschrift Auftragnehmer