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Transkript:

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und unbegleitete Minderjährige Arbeitstagung für Jugendamtsleitungen in Westfalen-Lippe 22. bis 23. September 2015 LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho 1 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Inobhutnahmen in Deutschland 14000 12000 12000 (geschätzt) 10000 8000 6000 4000 2000 0 6584 4767 3482 2113 602 996 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle: Statistisches Bundesamt Aus: LVR-Landesjugendamt, Antje Steinbüchel, 07.09.2015 2 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 1

Inobhutnahmen nach Bundesländern NRW Hamburg Berlin Hessen Baden-Württemberg Schleswig-Holstein 6,7 7,8 14,9 14,4 16,1 23,1 68,5% Bayern Niedersachsen Rheinland-Pfalz 3,9 2,8 5,3 Saarland Sachsen 1,1 2,4 Bremen Thüringen Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt 0,6 0,4 0,3 0,2 Brandenburg 0,2 0 5 10 15 20 25 Verteilung in Prozent (2013) Aus: LVR-Landesjugendamt, Antje Steinbüchel, 07.09.2015 3 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Inobhutnahmen in NRW Quelle: Landesbetrieb Information und Technik NRW Aus: LVR-Landesjugendamt, Antje Steinbüchel, 07.09.2015 4 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 2

Inobhutnahmen nach Kommunen in NRW 80% Aus: LVR-Landesjugendamt, Antje Steinbüchel, 07.09.2015 5 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Inobhutnahmen nach Kommunen in NRW Stichtagserhebung 31.05.2015 Laufende vorläufige Gesamtzahl Maßnahmen betreuter UMF Aachen 241 791 Dortmund 141 684 Köln 177 507 Bielefeld 128 221 Wuppertal 46 166 Düsseldorf 161 6 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 3

Lösung: Umverteilung Beschluss MP Oktober 2014 Verteilung von UMF nach Königssteiner Schlüssel auf Bundesländer Interkommunale Verteilung nach Jugendhilferecht unter Schaffung entsprechender Zuständigkeitswechsel Zweck: Bedarfsgerechte Versorgung + Betreuung Gerechte Verteilung der Belastung der Kommunen (Umfrage 31.12.2014: 17.955 UMF in JH) 7 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Lösung: Umverteilung 24.02.2015: Verbändeanhörung 15.07.2015: Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (Geplantes In-Kraft-treten zum 01.01.2016) 25.09.2015: Bundesrat (unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse vom 14.09.2015) 8 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 4

Lösung: Umverteilung seit 14.09.2015 in Ressortabstimmung Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Artikelgesetz, das durch Änderungen und Einfügungen in mehrere bestehende Gesetze die Flüchtlingspolitik in Deutschland neu gestalten soll Umfangreiche Änderungen Aufenthaltsrecht Asylrecht Sozialrecht 9 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Lösung: Umverteilung 16.09.2015: Spitzengespräch im Kanzleramt mit Ministerpräsidentinnen u. -präsidenten Kopplung an Artikelgesetz Vorziehen auf 01.11.2015 Presseerklärung 17.09.2015: Kommunen, Jugendämter und Wohlfahrtsverbände habe das MFKJKS auf die neue Regelung vorbereitet. Verteilung innerhalb NRW übernimmt LVR- Landesjugendamt (Stelle ab 01.10.2015) 10 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 5

Ablauf der Verteilung Meldung an die Bundesverteilstelle (BVA) Meldung an die Landesverteilstelle Meldung BVA an zuständige Landesverteilstelle Vorläufige Inobhutnahme durch Jugendamt am Ort der Einreise Zuweisung des UMF an Zuweisungsjugendamt durch Landesverteilstelle Aus: LVR-Landesjugendamt, Antje Steinbüchel, 07.09.2015 11 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Ablauf der Verteilung Vorläufige Inobhutnahme, 42a SGB VIII Prüfung: Kindeswohl gefährdet durch Verteilung Verwandte vorhanden Gemeinsame ION mit anderen UMF (Geschwister, Fluchtgemeinschaft) Gesundheitszustand steht Verteilung entgegen JA ist während vorläufiger ION zu allen Rechtshandlungen berechtigt und verpflichtet 12 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 6

Ablauf der Verteilung Meldefristen im Verteilverfahren: JA an LVR-LJA: 7 Werktage LVR-LJA an BVA: 3 Werktage BVA an jeweilige Landesstelle: 2 Werktage Landesstelle an Zuweisungs-JA: 2 Werktage Pflichten des Aufgriffsjugendamtes : Begleitung und Übergabe des Minderjährigen an Zuweisungsjugendamt (= Ende vorl. ION) Übermittlung personenbezogener Daten 13 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Ablauf der Verteilung Verteilverfahren ist ausgeschlossen, wenn dadurch das Kindeswohl gefährdet würde der Gesundheitszustand eine Verteilung nicht zulässt die Zusammenführung mit einer/m Verwandten im In- und Ausland kurzfristig erfolgen kann die Durchführung des Verteilverfahrens nicht innerhalb eines Monats nach Beginn der vorläufigen ION erfolgt 14 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 7

Voraussetzungen für die Verteilung Ist-Erhebung des Bestandes (UMA in JH- Maßnahmen) bei allen NRW-JÄ durch Verteilstelle beim LVR-LJA Voraussetzung für Anrechnung laufend werktägliche Meldungen der NRW-JÄ an Verteilstelle beim LVR-LJÄ Laufend werktägliche Meldungen der Verteilstelle beim LVR an das BVA 15 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Sonstiges Örtliche Zuständigkeit für Vormundschaft oder Pflegschaft bleibt beim Zuweisungs-JA Verteilung erfolgt nach Gesetzentwurf nur auf geeignete JÄ soll nach Empfehlungen der Bundesratsausschüsse raus Landesgesetz NRW wird alle JÄ für geeignet erklären Asylantragsrecht mit Volljährigkeit (Vormund kann Antrag stellen) 16 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 8

Sonstiges Fallzahlprognosen nicht möglich pro 5.000 Einwohner ein UMA pro Jahr (entspricht rd. 16.200 UMA; NRW-Anteil 3.500) NRW könnte auch Nehmerland aus anderen Bundesländern sein Task-Force im MFKJKS gegründet Landesgesetz soll Anfang November kommen Kostenerstattung nur noch vom zuständigen LJA 17 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Sonstiges Empfehlungen Ausschüsse Bundesrat Konkretisierung Altersfeststellung qualifizierte Inaugenscheinnahme und Gespräch medizinische Untersuchung bei vorl. ION Möglichkeit einer erneuten Zuweisung an ein anderes JA entspr. Kindeswohl keine Übergangsregelungen str: bundesweiter Kostenausgleich KE auch an unzuständiges JA 18 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 9

Aktuell Initiative des MFKJKS, LJÄ, KSpV, FW für besonders betroffene JÄ Situation in Dortmund, Bielefeld andere Beispiele Kreis GT, Greven massiver Ausbau von Plätzen erforderlich (Gruppen, betr. Wohnen, Pflegefamilien) Bildung von Kompetenzzentren LWL-Landesjugendamt: Unterbringungsstandards, Brückenlösungen Kostenerstattung 19 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) LWL-Landesjugendamt Westfalen Matthias Lehmkuhl Warendorfer Str. 25 48133 Münster Tel.: 0251 591-3635 Fax: 0251 591-6511 matthias.lehmkuhl@lwl.org Besuchen Sie uns im Internet: www.lwl.org 20 24./25.09.15 I LWL-Landesjugendamt Westfalen 10