HPR-Aktuell. Veröffentlichung der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit. Ausgabe 10/2014 08. Oktober 2014



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Transkript:

HPR-Aktuell Veröffentlichung der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat der Bundesagentur für Arbeit Ausgabe 10/2014 08. Oktober 2014 Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr erhaltet heute die neueste Ausgabe der HPR-NEWS mit den aktuellen Informationen aus der Sitzung des Hauptpersonalrats im Oktober 2014. Fachkonzept Inkasso In der bisherigen Organisation waren die Inkasso-Prozesse reaktiv ausgerichtet. Eine Aktivität im Inkasso fand durch maschinelle Arbeitsanstöße (z.b. Bearbeitungshinweise aus ERP, Vollstreckungsrückläufe vom Hauptzollamt) oder durch Ansprache seitens des Kunden statt. Ausgehend von der Erfahrung anderer Inkassoorganisationen, dass eine frühe Schuldneransprache einen besseren Einziehungserfolg zur Folge hat, ist ein Grundgedanke im neuen Inkasso-Prozess das aktive Ansprechen des Schuldners zu einem frühen Zeitpunkt, um so eine höhere Verbindlichkeit im Zahlungsverhalten zu erzielen. Darüber hinaus wird die Kundenansprache künftig durch eine technische Segmentierung des Forderungsbestandes unterstützt, die es ermöglicht, den Inkasso-Prozess deutlich effizienter zu gestalten und damit zu verkürzen. Ziel ist es, innerhalb von 180 Kalendertagen eine abschließende Entscheidung über die Forderung herbeizuführen, sei es durch Zahlung oder anderweitige Maßnahmen. In der bisherigen Organisation war eine Spezialisierung weitgehend unbekannt. In allen Stützpunkten wurden alle Forderungsarten verfolgt. Dabei wurde nicht differenziert, jede Forderung wurde gleich gewichtet. Dadurch sind in vielfältiger Weise an allen Standorten Spezialistenkenntnisse erforderlich gewesen. In der neuen Organisationform sollen Spezialisierungen erfolgen; die Bündelung der telefonischen und der allgemeinen Sachbearbeitung, die Bündelung spezifischer Rechtsthemen (z.b. Forderungen für die FamKa, Unterhaltsforderungen SGB II und weitere Themen wie Zeugenschutzfälle, Erbenhaftung etc.) und die organisatorische Bündelung der Poststeuerung für die Gesamtorganisation an einem Standort. Künftig sollen an den zwei folgenden Standorten die sachbearbeitenden Aufgaben des Inkasso wahrgenommen werden: Bogen (= AA Deggendorf) Recklinghausen (mit Zentraler Poststeuerung) 1

Die gesamte bundesweite Inkasso-Telefonie sowie die telefonische Bearbeitung des Zahlungsverkehrs (Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der Zentralkasse für die Schuldner) werden durch drei Standorte abgedeckt. Hierfür wurden vergleichsweise Organisationen der Service-Center der BA betrachtet. Standorte der telefonischen Sachbearbeitung Inkasso sind: Hannover Halle Kiel Die Standorte Fulda und Schwäbisch-Gmünd sollen außerhalb des neuen Betriebsmodells Inkasso mindestens bis zum 31.12.2017 mit Inkasso-Aufgaben weitergeführt werden. Darüber hinaus haben die Vertreter der Zentrale gegenüber dem Hauptpersonalrat erklärt, dass unter den Gesamtrahmenbedingungen des Migrationskonzeptes die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Inkassoaufgaben über den 31.12.2017 hinaus sichergestellt wird. Die Inkasso-Aufgabenwahrnehmung an den Standorten Berlin, Chemnitz und Frankfurt/Main soll schrittweise zurückgefahren bzw. beendet werden. Für ggf. eintretende Migrationserfordernisse gelten auch hier die HE/GA 04/14 lfd. Nr. 07 und die Dienstvereinbarung über die sozialverträgliche Flankierung unternehmerischer Entscheidungen mit personellen Auswirkungen. Im Rahmen der geführten Gespräche konnte der Hauptpersonalrat weiterhin folgendes erreichen. Soweit an den nicht weiter zu führenden Standorten keine umfassende organisatorische Alternativlösung für die dort Beschäftigten realisiert werden kann, wird die Aufgabenerledigung mit Aufgaben des Bereichs Inkasso aufrechterhalten. Dies gilt, so lange sich keine ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten in anderen Aufgabenbereichen und/oder Dienststellen ergeben und so lange arbeitsfähige Teams mit mindestens 8 VZÄ weiter bestehen. Alle weiteren Einzelheiten können in Kürze dem im Intranet veröffentlichten Fachkonzept entnommen werden. HE/GA Zielvereinbarungsprozess im Kontext des LEDi 2015 AT-Beschäftigte und weitere Führungskräfte (LEDi-AT / LEDi-FK) Die Regelungen zum Zielvereinbarungsprozess im Kontext des LEDi gelten wie bisher angepasst weiter. Zielvereinbarungen sind bis Mitte Februar 2015 abzuschließen. Geschäftspolitische und ressourcen- und personalorientierte Ziele sind in einem Verhältnis von 80% zu 20% gewichtet. Ergebnisorientierte Aufgabeninhalte, die geschäftspolitisch im Fokus stehen, sollen schwerpunktmäßig in Zielvereinbarungen einfließen. Unabhängig von der Fokussierung besonderer Aufgabeninhalte in der Zielvereinbarung dürfen die Bedeutung der weiteren Aufgaben des jeweiligen Dienstpostens und die Wichtigkeit ihrer Erledigung nicht gemindert sein. Gegenüber Kundinnen und Kunden garantierte Mindeststandards und Service Level sind unabhängig von Zielvereinbarungen bindend. 2

Bei einem unterjährigen Dienstpostenwechsel ist der Abschluss einer Zielvereinbarung grundsätzlich verpflichtend. Dabei ist in dezentraler Verantwortung zu entscheiden, ob eine standardisierte oder freie Zielvereinbarung abgeschlossen wird. Ein automatisches Eintreten in die Zielvereinbarung der bisherigen Dienstposteninhaberin bzw. des bisherigen Dienstposteninhabers findet nicht statt. Der Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Führungskräften einer gemeinsamen Einrichtung (ge) unterhalb der Geschäftsführungsebene, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA sind, wird empfohlen, liegt aber in dezentraler Verantwortung der ge. Für diese Führungskräfte werden die zur Verfügung gestellten Zielvereinbarungstemplates der BA nur dann verpflichtend eingesetzt, wenn ein entsprechender Beschluss der Trägerversammlung vorliegt. Optional können auch für kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den ge (Geschäftsführer/-innen und Führungskräfte unterhalb der GF-Ebene) die Regelungen der HE/GA und die Zielvereinbarungstemplates der BA Anwendung finden, wenn dazu ein Beschluss der Trägerversammlung vorliegt. Die Beteiligung der örtlichen Personalvertretungen der ge zu Zielvereinbarungen für die Führungskräfte einer ge unterhalb der GF-Ebene ist dezentral durch die/den GF ge sicherzustellen. Weiterentwicklung UniMog (Universelles Umsetzungsmonitoring) Mit der Programmversion zum 08.12.2014 (P43) werden die Dienststellen der Familienkassen (FamKa) und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in das Verfahren UniMog aufgenommen. Für zentrale Monitorings kann zukünftig ein übergreifender Status- und Risikobericht genutzt werden. Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben Strategische Ausrichtung des Organisationsservice für Kinder und Pflege Für die Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung bei Fortbildung wird eine Obergrenze eingeführt. Eine Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung bei Fortbildung erfolgt für alle Qualifizierungsanlässe (Grundqualifizierung, individuelle und institutionelle Qualifizierung). Für die Kinderbetreuung im Einzelfall und die Gruppen-Kinderbetreuung bei Fortbildung wird eine Obergrenze für die arbeitgeberseitige Kostenübernahme von grundsätzlich 4.000 pro Haushaltsjahr und Beschäftigten/Elternpaar (beide Elternteile bei der BA beschäftigt) eingeführt. Mit einer Begrenzung der Förderhöhe soll dem Grundsatz Rechnung getragen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Bedarf gleichermaßen in den Genuss von OKiP Leistungen bei Fortbildung kommen können. 3

Gewährung von Funktionsstufen während einer Abordnung zu Obersten Bundesbehörden bzw. Zuweisungen zu Dritten Bei einer Abordnung zu Obersten Bundesbehörden bzw. Zuweisungen zu Dritten entfällt die Zahlung von bisher gewährten tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufen, da diese die tatsächliche Wahrnehmung der jeweils anspruchsbegründenden Funktion bzw. Aufgabe voraussetzen. Um auch weiterhin Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben außerhalb der BA gewinnen zu können, sind finanzielle Nachteile möglichst zu vermeiden. Es ist daher beabsichtigt, die Zahlung der Funktionsstufe 1 mit dem Kriterium Personalsteuerung für längstens 18 Monate bei einer Abordnung außerhalb der BA zu gewähren, sofern die vorherige Tätigkeit die Zahlung einer tätigkeitsunabhängigen Funktionsstufe ausgelöst hat. Tätigkeitsspezifische Funktionsstufen werden weiterhin gewährt, da im Rahmen der Abordnung bzw. Zuweisung keine neue Tätigkeit übertragen wird. Übersicht der in der HPR-Sitzung behandelten Themen Fachkonzept Inkasso Personalhaushalt 2015 Weiterentwicklung ERP-Personal und ERP-Business-Warehouse (Personal) Nachtrag für die Programmversion P 42 (Einsatz am 18.08.2014) Rekrutierungs- und Auswahlleitfäden für die Rekrutierung von Nachwuchskräften und Trainees der BA Zielvereinbarungsprozess und Glossare 2015 Blanko Template und Blanko-Glossar für nicht standardisierte Zielvereinbarungen HE/GA Zielvereinbarungsprozess im Kontext des LEDi 2015 AT-Beschäftigte und weitere Führungskräfte (LEDi-AT / LEDi-FK) Weiterentwicklung UniMog (Universelles Umsetzungsmonitoring) Verfahrensinformation Programmversion P43 HE/GA Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben Strategische Ausrichtung des Organisationsservice für Kinder und Pflege (OKiP) Gewährung von Funktionsstufen während einer Abordnung zu Obersten Bundesbehörden bzw. Zuweisungen zu Dritten 4

Die Mitglieder der ver.di-gruppe im Hauptpersonalrat Vorsitzender Eberhard Einsiedler Iris Hundertmark Michael Nitsch Gertrud Eckert Gerd Wolf Sprecher/-innen der Ausschüsse: Ausschuss 1: Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt, Personalwirtschaft, Koordination ERP-Personal Ausschuss 2: Personalentwicklung- und -qualifizierung (Aus- und Fortbildung) Ausschuss 3: Markt und Integration Ausschuss 4: Operativer Service und Kundenportal Ausschuss 5: Controlling und Steuerung, Koordination ERP-Finanzen Ausschuss 6: Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine IT-Angelegenheiten Anton Jopp Lisette Hörig Rolf-Peter Bruch Henrik Möckel Gertrud Eckert Franz Mevenkamp Thomas Berle Gerhard Wiener Griseldis Lamping Martina Wilmink Petra Wagner Brigitte Weyers Robert Buhse Petra Jungton Herausgegeben von: ver.di-bundesverwaltung, Fachbereich Sozialversicherung, Fachgruppe Arbeitsverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Tel. 030 6956 1930 Presserechtlich verantwortlich: Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-bundesvorstands Redaktion: Michael Nitsch / Stefan Thyroke E-Mails zu HPR-Aktuell bitte an: Michael.Nitsch@arbeitsagentur.de oder Stefan.Thyroke @verdi.de ver.di-bundesfachgruppe Arbeitsverwaltung im Internet unter: http://sozialversicherung.verdi.de/fachgruppen/arbeitsverwaltung/bundesagentur-fuer-arbeit 5