Kanton Zürich Unternehmenssteuerreform und der Kanton Zürich Regierungspräsident Ernst Stocker, Finanzdirektor PwC-Steuerforum, Zürich, 10. November 2015
Worum es heute geht 2 1. Ziele der USR III 2. Massnahmen im Einzelnen 3. Bedeutung für Kanton Zürich 4. Sicht Kanton Zürich 5. Positionen Kanton Zürich
1. Ziele der USR III 3 Ausgangslage: Kritik des Auslands an einzelnen Regeln der Unternehmensbesteuerung, vor allem der speziellen Behandlung der Statusgesellschaften durch die Kantone. Folge: Schweizerischen Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland drohen ernsthafte Behinderungen und Wettbewerbsnachteile. Ziele: Internationale Anerkennung Standortattraktivität Sicherung Steuereinnahmen
2. Massnahmen im Einzelnen (1) 2.1. Steuerpolitische Massnahmen 2.1.1. Obligatorisch für Kantone Aufhebung kantonale Steuerstatus Patentbox für Patente und vergleichbare Rechte Realisationskonzept stille Reserven Zuzug / Wegzug etc. Sondersteuerregelung bei Statuswegfall Abschaffung Emissionsabgabe auf Eigenkapital Einheitliche Methode und Satz für Teilbesteuerung Dividenden 2.1.2. Fakultativ für Kantone Erhöhter Abzug F&E-Aufwand 4 Erleichterung bei der Kapitalsteuer: Beteiligungen, Patente
2. Massnahmen im Einzelnen (2) 2.1.3. Kantonale Autonomie Senkung der Gewinnsteuersätze 5 2.2. Finanzpolitische Massnahmen Bund ist Hauptprofiteur der Statusgesellschaften: Er bezieht von ihnen 50% der db von juristischen Personen. Daher vertikalen Ausgleichsmassnahmen von rund 1 Mrd. CHF durch Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 20,5 Prozent. Anpassungen beim nationalen Finanzausgleich. Ergänzungsbeiträge von rund 180 Mio. CHF für die ressourcenschwachen Kantone
6 3. Bedeutung für Kanton Zürich 3.1. Steuereinnahmen: Statusgesellschaften - Zahl aller Unternehmen: 3%, Gewinnsteuern (ohne dbst): 6%, Kapitalsteuern: 19 %. 3.2. Wirtschaftlich: wertvolle Arbeitsplätze, Immobilien, Beratungs- und Finanzdienstleistungen, Verflechtungen mit andern Unternehmen im Kanton. 3.3. Interkantonaler Steuerwettbewerb: Unternehmenssteuern können ins Rutschen geraten. Herausforderung für Zürich: 17 bis 19 Prozent der Staatssteuern stammen von Unternehmen und rund 90 Prozent von ordentlich besteuerten. Rasche Umsetzung zur Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit
7 4. Sicht Kanton Zürich 4.1. Steuerpolitische Massnahmen Zentral: Aufhebung der kantonalen Steuerstatus sowie Aufdeckung der stillen Reserven bei Statusverlust, Zuzug etc. Gezielte Massnahmen im StHG für die Berechnung des steuerbaren Reingewinns sind einer allgemeinen Senkung der Gewinnsteuer vorzuziehen Gewinnsteuersenkung subsidiär, wenn notwendig 4.2. Finanzpolitische Massnahmen Ausgleichszahlungen Bund Kantone > 50% der Mindereinnahmen Anpassungen beim Ressourcenausgleich NFA
5. Positionen Kanton Zürich (1) 5.1. Ausmass der Steuerharmonisierung Einheitliche Grundlagen für die Berechnung des steuerbaren Reingewinns und Eigenkapitals im StHG Risiken der kantonalen Gesetzgebungsverfahren auch für Unternehmen und Wirtschaftsstandort Transparenz für Unternehmen Verminderung der Regulierungsdichte 8 Verfahrensökonomie für Unternehmen und Steuerbehörden 5.2. Patentbox Gleich lange Spiesse mit wichtigen Standortkonkurrenten
5. Positionen Kanton Zürich (2) 5.3. Zinsbereinigte Gewinnsteuer Wichtige Bedenken für ungerechtfertigte Wirkungen eliminiert Positive und gezielte Wirkung auf - Finanzplatz Zürich im Allgemeinen - Erhaltung bestehender bzw. Ansiedlung neuer Konzernfinanzgesellschaften - Rückführung Finanzierungsfunktionen in die Schweiz - Substanzerfordernisse für Konzerngesellschaften - Förderung Eigenfinanzierung der Unternehmen 5.4. Erleichterungen bei der Kapitalsteuer Für Kantone obligatorisch 9 Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen zinsbereinigte Gewinnsteuer
5. Positionen Kanton Zürich (3) 5.5. Erhöhter Abzug für F&E-Aufwand War in Vernehmlassungsvorlage nicht enthalten 10 Interessant auch für Forschungs- und Innovationsstandort Zürich 5.6. Aufdeckung stille Reserven Bei Zuzug aus dem Ausland und Verlust der kantonalen Steuerstatus Aufrechterhaltung der bisherigen Steuerbelastung während gewisser Zeit 5.7. Senkung Gewinnsteuersatz Subsidiäre Massnahme, welche sich zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität unter Umständen als notwendig erweist. Umfang hängt davon ab, welche Massnahmen als Ersatz für die wegfallenden Steuerstatus im StHG eingeführt werden sowie: ob und in welchem Umfang andere Kantone ihre Gewinnsteuersätze anpassen.
11 5. Positionen Kanton Zürich (4) 5.8. Ausgleich Mindereinnahmen Kanton/Gemeinden durch Bund Schätzung schwierig, jährlich je ca. 160 bis 200 Mio CHF möglich. Abhängig von: Ausgestaltung und Wirkung Massnahmen im StHG Anpassungen Gewinnsteuersätze in anderen Kantonen Steuerrechtliche Rahmenbedingungen an Konkurrenzstandorten Entscheidungen Unternehmen zu Standort und Funktionsverlagerungen Stärkere Unterstützung der Kantone durch den Bund: Verteilung der Mindereinnahmen 60/40 statt 50/50, d.h. Erhöhung Kantonsanteil db von 17% auf 21.2 statt 20.5% (Kanton Zürich: 611/737/762 Mio CHF)
6. Ausblick & Diskussion Klar ist: Wettbewerb unter Standorten steigt. 12 Unabhängig davon: Demokratischer Prozess als Unsicherheitsfaktor. Wirtschaft muss ihren Teil beitragen Ihre Fragen
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