GVB-Politiknewsletter Kurzinformationen für politische Entscheidungsträger 1. Quartal 2014, 2. Januar 2014



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Transkript:

GVB-Politiknewsletter Kurzinformationen für politische Entscheidungsträger 1. Quartal 2014, 2. Januar 2014 Sehr geehrte Leser, mit dem GVB-Politiknewsletter erhalten Sie die Positionen der bayerischen Genossenschaften zu aktuellen politischen Themen. Themen der Quartalsausgabe 1/2014: 1. Mittelstandsfinanzierung durch Banken langfristig sichern. 2. Freigrenze bei EU-Bankenabgabe risikogerecht festlegen. 3. Finanztransaktionssteuer mit Rücksicht auf Realwirtschaft und Kleinsparer ausgestalten. 4. Ausweitung der IFRS-Bilanzierung auf alle Kreditinstitute verhindern. 5. Freie Produkt- und Preisgestaltung der Banken beim Girokonto erhalten. 6. Genossenschaftliche Leitlinien bei Energiewende und EEG-Novelle beachten. 1. Mittelstandsfinanzierung durch Banken langfristig sichern. Der Bankkredit ist für mittelständische Unternehmen das wichtigste externe Instrument zur Finanzierung von Investitionen. Dies hat auch die Koalitionsregierung erkannt und will deswegen die klassische Mittelstandsfinanzierung sichern, welche insbesondere Regionalbanken übernehmen. Jedoch drohen aktuell durch europäische Regulierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen. Im Rahmen von Basel III wurden zwei Kennziffern eingeführt, die kurz- und mittelfristig zu einer besseren Liquiditätsausstattung der Banken beitragen sollen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass Banken Kredite und ihre Refinanzierung zunehmend fristenkongruent gestalten müssen. Durch das aktuelle Sparverhalten in Deutschland wird damit die Laufzeit von Krediten der Banken, die sich über Einlagen refinanzieren, gleichzeitig kurzfristiger. Das wirkt sich negativ vor allem auf mittelständische Unternehmen aus, die dann verstärkt Zinsänderungs- und Prolongationsrisiken selbst übernehmen müssen. Zudem droht erneut eine allgemeine Einschränkung der Mittelstandsfinanzierung durch die pauschale Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen von Basel III. Zwar konnte dies 1

einstweilig durch einen Korrekturfaktor für Mittelstandskredite verhindert werden. Dieser steht aber bis 2016 unter Prüfungsvorbehalt. Die EU-Kommission und die europäische Bankenaufsicht (EBA) werden dann die Angemessenheit des Faktors evaluieren. Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission in einem Grünbuch zur Langfristfinanzierung der Wirtschaft die Förderung von alternativen, kapitalmarktorientierten Finanzierungsformen vor. Private Investoren und Unternehmensanleihen sind für mittelständische Firmen aber keine echte Alternative zum Bankkredit. Es ist im Interesse des deutschen Wirtschaftsstandorts, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzt, die nachhaltige Finanzversorgung des Mittelstands zu sichern. 2. Freigrenze bei EU-Bankenabgabe risikogerecht festlegen. Die Trilogverhandlungen über einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken (SRM) laufen. Als zweite Säule der Bankenunion basiert der SRM auf der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD), über welche bereits Einigung erreicht wurde. Im Entwurf des SRM wird bisher jedoch unzureichend zwischen internationalen Großbanken mit hohem Risikopotenzial und kleinen regional tätigen Kreditinstituten mit risikoarmem Geschäft unterschieden. Letztere stellen kein Risiko für die Systemstabilität dar und brauchen für eine geordnete Abwicklung keine Mittel aus dem SRM. Zudem verfügen insbesondere die Volksbanken und Raiffeisenbanken mit ihrer Institutssicherung über ein bewährtes Schutzsystem, welches Bankpleiten wirksam verhindert. Eine Begrenzung des SRM auf grenzüberschreitend tätige Großbanken ist daher zweckmäßig. Entsprechend muss die Risikosituation des jeweiligen Kreditinstituts auch bei der Berechnung der EU-Bankenabgabe berücksichtigt werden. Diese wird maßgeblich durch die Größe der Bank, die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und die Mitgliedschaft in einer Institutssicherung gekennzeichnet. Deswegen ist eine risikoadjustierte Freigrenze für Regionalbanken notwendig. Die geplanten Grundbeiträge dagegen, welche von Sparkassen und Kreditgenossenschaften genauso wie von internationalen Großbanken erhoben werden sollen, verstoßen gegen den Proportionalitätsgrundsatz. 3. Finanztransaktionssteuer mit Rücksicht auf Realwirtschaft und Kleinsparer ausgestalten. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, eine Finanztransaktionssteuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit in der Europäischen Union einzuführen. Dabei haben die Koalitionsparteien festgehalten, dass sie negative 2

Auswirkungen auf die Altersversorgung, Kleinanleger und die Realwirtschaft vermeiden wollen. Entsprechende Ausnahmeregelungen müssen nun bei der Ausgestaltung der Steuer auf europäischer Ebene durchgesetzt werden. Einen wichtigen Schritt dazu haben die europäischen Finanzminister mit ihren Beschlüssen vom 5./6. Dezember 2013 bereits getan. Sie müssen nun daran festhalten, besicherte Geldmarktgeschäft auf dem Interbankenmarkt, sogenannte Repogeschäfte, von der Steuer auszunehmen. Diese Form der Bankenrefinanzierung ist wichtige Grundlage einer funktionierenden Finanzversorgung für die Realwirtschaft. Deshalb hat auch die Deutsche Bundesbank erneut eindringlich vor den negativen Auswirkungen einer Finanztransaktionssteuer auf den Interbankenmarkt gewarnt. Um die private Altersvorsorge nicht zu belasten, ist zudem eine Befreiung der Geldanlage von Kleinsparern in Investmentfonds von der Steuer notwendig. Bei der derzeit auf europäischer Ebene verhandelten Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer muss sich die Bundesregierung mit Rücksicht auf Realwirtschaft und Kleinsparer für diese Ausnahmeregelungen einsetzen. 4. Ausweitung der IFRS-Bilanzierung auf alle Kreditinstitute verhindern. In ihrer Koalitionsvereinbarung bekennen sich Union und SPD zur mittelständischen Wirtschaft und deren Finanzierung durch Geschäftsbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Jedoch droht der deutsche Mittelstand und seine Banken im Rahmen der laufenden Basel III-Umsetzung sowie des Aufbaus der Bankenunion ins Hintertreffen zu geraten. Denn derzeit unterzieht die Europäische Zentralbank die künftig von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute einer intensiven Bilanzprüfung. Dieser Test wird auf Basis der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) durchgeführt, um eine Vergleichbarkeit der Datensätze über Staatsgrenzen hinweg zu gewährleisten. Davon betroffen sind auch einige mittelständische Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bislang ihre Bilanzierung am Handelsgesetzbuch (HGB) ausrichten. Ihnen verursachen die aufsichtlich erzwungenen Doppelstrukturen erhebliche Mehrkosten. Letztlich droht deshalb eine schleichende Abkehr von den bewährten HGB-Regeln. Obwohl kleinere Kreditinstitute aktuell weiterhin den nationalen Aufsichtsbehörden unterstehen, berichten sie von einem steigenden aufsichtlichen Druck zur Umstellung auf die IFRS-Bilanzierung. Dies gilt umso mehr, als es Bestrebungen gibt, dass BaFin und Bundesbank im Zuge des europäischen Meldewesens künftig IFRS-Angaben auch von kleinen Banken anfordern. Problematisch ist jedoch, dass die IFRS-Vorschriften anstatt des Vorsichtsprinzips die Bilanzierung zu Marktwerten in den Vordergrund stellen. Somit erhöhen sie die Prozyklizität im Finanzsystem und wirken krisenverstärkend. 3

Ziel der deutschen Politik muss es sein, dass kleine und mittlere Kreditinstitute die Kreditversorgung des Mittelstands weiterhin und insbesondere in Krisenzeiten sicherstellen können. Aus diesem Grund liegt der Erhalt der bewährten HGB-Bilanzierung im elementaren deutschen Interesse. Die neue Bundesregierung muss deshalb einer schleichenden Durchsetzung der IFRS-Bilanzierung durch Bankentests und europäisches Meldewesen auf Bundes- und Europaebene entschieden entgegentreten. 5. Freie Produkt- und Preisgestaltung der Banken beim Girokonto erhalten. Das EU-Parlament hat seine Position zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über den Zugang zu einem Basiskonto, den Wechsel von Girokonten sowie die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Bankkontogebühren verabschiedet. Die Abgeordneten fordern zahlreiche Änderungen gegenüber der Kommissionsvorlage. Dazu gehören neben Konkretisierungen zum Basiskontozugang auch dezidierte Vorgaben zur Preissetzung. Zentrales Ziel des Gesetzespakets ist die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf ein Basiskonto für jedermann. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass jeder Mitgliedsstaat mindestens eine Bank bestimmen muss, die ein solches Basiskonto anbietet. In Deutschland wären die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, deren Aufgabe die Daseinsfürsorge in Finanzangelegenheiten ist, prädestinierte Basiskontobanken. Das EU- Parlament will diese Pflicht jedoch auf alle Kreditinstitute, die Zahlungskonten anbieten, ausweiten. Problematisch erscheinen zudem preissteuernde Regelungen. Das Basiskonto soll immer das günstigste Kontoangebot einer Bank sein. Damit würde den Banken die Möglichkeit zur Bepreisung verschiedener Kontomodelle mit unterschiedlichem Leistungsumfang als wichtiges Steuerungsinstrument der Kundenakquise und -bindung weitgehend genommen. Das Angebot eines kostenlosen Gehaltskontos etwa wäre wohl nicht mehr praktikabel. Eine gesetzliche Regelung des Zugangs zu Girokonten ist mit Blick auf den deutschen Bankenmarkt unnötig. Hierzulande ist auch aufgrund der freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute keine Unterversorgung festzustellen. Es sollte deswegen den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, auf die nationalen Begebenheiten passende Regelungen zu schaffen. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der freien Preisbildung für Zahlungsverkehrsdienstleistungen und eine regulierungsbedingte Verengung des Produktangebots zulasten der Kunden müssen vermieden werden. Denn die eigenständige Konditionskalkulation und Angebotssteuerung sind Kern der unternehmerischen Freiheit. 4

6. Genossenschaftliche Leitlinien bei Energiewende und EEG-Novelle beachten. Klimaschutz und Abkehr von der Atomkraft stellen die übergeordneten Ziele der Energiewende in Deutschland dar. Deren praktische Umsetzung ist allerdings ins Stocken geraten. So treibt die steigende EEG-Umlage den Strompreis in die Höhe, was Privathaushalte belastet und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schmälert. Dringend notwendig ist deshalb, dass die neue Bundesregierung bei der geplanten Reform des EEG einen umfassenden Ansatz wählt, der über den Tag hinaus reicht. Es wird ein Konzept benötigt, das bei der Investition in erneuerbare Energien volkswirtschaftlichen Nutzen und betriebswirtschaftliche Rentabilität zusammenführt. Zu den Eckpunkten eines solchen Konzepts zählen die sukzessive Marktintegration erneuerbarer Energien sowie Rahmenbedingungen, die Zukunftstechnologien im Energiebereich befördern. Zudem müssen Strukturen etabliert werden, die dezentrale Stromerzeugung in ein übergeordnetes Energietransfersystem integrieren. Denn dezentrale Erzeugungsstrukturen ermöglichen es, die regionale Wertschöpfung um den energiewirtschaftlichen Leistungserstellungsprozess zu erweitern. Bürgerenergiegenossenschaften kommt in der neuen Energiearchitektur eine tragende Rolle zu. Voraussetzung für anhaltend hohes bürgerliches Engagement ist allerdings, dass Vertrauen in die Zuverlässigkeit politischer Entscheidungen besteht. Dies gilt vor allem für den Bestandsschutz für gesetzliche Vergütungszusagen bei bereits genehmigen EEG- Projekten und laufenden Anlagen. In einem Zwölf-Punkte-Papier hat der GVB Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende skizziert. Sie finden dieses unter www.gv-bayern.de. Wussten Sie eigentlich, dass... langfristige Finanzierungen bei Immobilienkäufern und Mittelstand sehr gefragt sind? Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern haben rund 85 Prozent ihrer Kredite an Privat- und Firmenkunden mit einer Laufzeit über fünf Jahren vergeben. in Deutschland rund 99 Prozent der Einwohner Zugang zu einem Bankkonto haben? in der Bundesrepublik fast jede zweite Kilowattstunde Ökostrom über 56.000 Gigawattstunden aus Anlagen, die Genossenschaften, Privatpersonen oder Bürgerbeteiligungsgesellschaften gehören, stammen? Das entspricht 43 Prozent des produzierten Ökostroms in Deutschland. Verantwortlich: Dr. Jürgen Gros Vorstandsstab und Kommunikation Telefon: (089) 28 68 34 02 Genossenschaftsverband Bayern e.v. Telefax: (089) 28 68 34 05 Türkenstraße 22-24, 80333 München E-Mail: jgros@gv-bayern.de Briefadresse: 80327 München Internet: www.gv-bayern.de 5