01/2013 LAG-Info-Tag Vereinsrecht

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Transkript:

Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.v. 01/2013 LAG-Info-Tag Vereinsrecht Themenschwerpunkte: - rechtliche Grundlagen - der Vorstand als Organ des Vereins - Wahl und Amtszeit - Geschäftsführung, Rechte und Pflichten - Haftungsrisiken der Vorstandsarbeit am 26. April 2013 im JugendGästehaus Aasee in Münster Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.v. Neubrückenstraße 12 14, 48143 Münster

Einladung Themenschwerpunkte: - rechtliche Grundlagen - der Vorstand als Organ des Vereins - Wahl und Amtszeit - Geschäftsführung, Rechte und Pflichten - Haftungsrisiken der Vorstandsarbeit Vereinsführungen der organisierten Behinderten- Selbsthilfe stellen sich immer wieder die Frage, ob sie sich mit ihrem Wirken im Rahmen des Vereinsrechts bewegen. Damit Vereinsführung nicht eine Wissenschaft für sich bleibt, sondern für Sie transparenter wird und zu mehr Sicherheit in der Vereinsführung führt, widmet sich dieser Info-Tag Vereinsrecht den Rechten und Pflichten der Vereinsführung bzw. des Vorstandes als das Führungs - Organ des Vereins bzw. Verbandes. Was muss der Vorstand, was darf er und was sollte er unterlassen diesen Fragen wollen wir im Austausch mit Ihnen nachgehen und Hilfestellung für mehr Sicherheit in Vereinsfragen geben. In der abschließenden Fragerunde kann weiteren im Vereinsleben der LAG-Mitgliedsverbände auftretenden Problemstellungen nachgegangen werden. Mit dieser weiteren Folge des Info-Tags Vereinsrecht, im Rahmen unseres BINS-Projektes (Beratungs- und Informationsnetz Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen), möchten wir zu mehr Sicherheit in Ihrer Vereinsführung beitragen und laden Sie herzlich dazu ein! Über Ihre Anmeldung freuen wir uns. Münster im Februar 2013 Annette Schlatholt Ass. jur./projektleiterin BINS Peter Brünsing Referent

Ort der Veranstaltung: JugendGästehaus Aasee Bismarckallee 31 48151 Münster T. 02 51/53 02 80 und 53 02 812 F. 02 51/53 02 850 Der Tagungsort ist für Rollstuhlnutzer barrierefrei. Die LAG-Info-Tage sind eine Schulungsreihe zur Stärkung ehrenamtlich engagierter behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen im Rahmen des LAG-Projekts BINS Beratungs- und Informationsnetz Selbsthilfe. Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.v. Neubrückenstraße 12-14 48143 Münster Tel. 02 51/4 34 00 Fax 02 51/51 90 51 E-Mail info@lag-selbsthilfe-nrw.de

Programm* 9:30 10:00 Uhr Gelegenheit zum Kaffeetrinken und Anmeldung 10:00 Uhr Beginn der Veranstaltung Moderation: Annette Schlatholt Ass.jur./ LAG SELBSTHILFE NRW Münster Referent: Peter Brünsing Rechtsanwalt, Düsseldorf 10:00 13:00 Uhr Begrüßung - Vorstellung der TeilnehmerInnen - Programmüberblick Rechtliche Grundlagen der Vorstandsarbeit Der Vorstand als Organ des Vereins Wahl- und Amtszeit Gegen 11:30 Uhr Kaffeepause Geschäftsführung und Vertretung - Rechte und Pflichten -

Fortsetzung des Programms* Die Vorstandssitzung - formale Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung - Beschlussfassung, satzungsmäßige Optionen 13:00 13:45 Uhr Mittagspause 13:45 Haftungsrisiken der Vorstandsarbeit Gegen 14:45 Uhr Kaffeepause 15:00 Uhr Fragerunde 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung * Änderungen im zeitlichen und inhaltlichen Ablauf bleiben vorbehalten!

Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an, in der Behinderten- Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen, ehrenamtlich tätige behinderte und/oder chronisch kranke Menschen und ihre Angehörigen. Die Teilnehmerzahl für diese Schulung ist auf 30 Plätze beschränkt. Kosten: Der Teilnehmerbeitrag beträgt 40,-- Euro pro Person; für Begleitpersonen im Sinne einer Assistenz wird ein Beitrag in Höhe von 35,-- Euro erhoben. Im Teilnehmerbeitrag sind die Tagungsgetränke, ein Mittagessen (auch vegetarisches Angebot) und die Tagungsinhalte ergänzende Unterlagen enthalten. Änderungen der Programminhalte und der Programmabfolge bleiben vorbehalten. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung auch der Begleitperson - mit angeheftetem Bogen (siehe letzte Seite) ist erforderlich. Bitte vermerken Sie darauf auch die Ihnen wichtigen Fragestellungen zu den angesprochenen Themenbereichen. Mit der Zusage wird eine Wegbeschreibung sowie die LAG-Bankverbindung für den zu entrichtenden Teilnehmerbeitrag zugesandt. Erfolgt eine Absage der Teilnahme weniger als eine Woche vor dem Termin, wird der volle Teilnehmerbeitrag (auch für die Begleitperson) fällig, sofern keine Ersatzperson gefunden wird. Anmeldeschluss: 18. April 2013

Landesarbeitsgemeinschaft Fax: 02 51/51 90 51 SELBSTHILFE NRW e.v. E-Mail: z.hd. Frau Schlatholt info@lag-selbsthilfe-nrw.de Neubrückenstraße 12-14 48143 Münster 01/2013 Anmeldung zum LAG-Info-Tag Vereinsrecht der LAG SELBSTHILFE NRW e.v. Termin: 26. April 2013 im JugendGästehaus Aasee, Münster Zu dem o.g. Tagesseminar melde/n ich/wir verbindlich* (siehe Rückseite) an: TeilnehmerIn: Name, Vorname, Anschrift, Telefon/Fax/ E-Mail: Ggf. entsendender Verband bzw. entsendende Organisation: Ich melde folgende Begleitperson/Assistenz an: Name, Vorname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail: Ich/Wir benötige/n eine FM-Anlage Ja Gebärdensprachdolmetschung Ja _ Sonstiges

* Erfolgt eine Absage der Teilnahme weniger als eine Woche vor dem Info-Tag, ohne dass Ersatz für die Teilnahme gefunden wird, ist der volle Teilnehmerbeitrag (dies gilt auch für die Begleitperson) zu entrichten. Anmeldeschluss: 18. April 2013 Mit dieser Anmeldung erkenne ich die in der Einladung und hier aufgezeigten Bedingungen zur Teilnahme an o.g. Seminar der LAG SELBSTHILFE NRW an. Ort, Datum (ggf.verbandsstempel) Unterschrift Zu den Themen des LAG-Info-Tages Vereinsrecht am 26. April 2013 habe ich folgende Fragen: