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Transkript:

1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Türkei: Revision der EU-Liste der Marktzugangsbarrieren 1.2. Ecuador will Beitritt zum EU-Abkommen mit Anden-Staaten Gespräche mit Mercosur verzögert 1.3. Philippinen: Möglicher Beginn von Handelsverhandlungen 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Antidumping-Rückschau 2013 3. AUSSENWIRTSCHAFTS-/ZOLLRECHT 3.1. Schema allgemeiner Zollpräferenzen ab 1. Januar 2014 Präferenzstatus verschiedener Länder 3.2. WTO-Abkommen über Handelserleichterungen Auswirkungen für den importierenden Handel 1 Seite Berlin, 16. Januar 2014

1. HANDELS- UND ZOLLPOLITIK 1.1. Türkei: Revision der EU-Liste der Marktzugangsbarrieren Der Beratende Ausschuss für den Marktzugang (MAAC), einem Gremium, das sich aus EUVerantwortlichen und Wirtschaftsverbänden zusammensetzt, befasst sich derzeit mit der Überarbeitung der Liste der Marktzugangshindernisse für die Türkei. In der aktuellen Ausgabe von 2012 sind verschiedene Hindernisse, die den Einzelhandel beeinträchtigen, benannt: Pflicht zur Konformitätsbewertung für Waren im freien Verkehr (z.b. zusätzliche Sicherheitskontrollen für importierte Elektrogeräte); Registrierungsanforderungen für Textilwaren (Verpflichtung zur Registrierung von Textileinfuhren beim Türkischen Exportverband ); erschwerte Einfuhr für Spirituosen. Nicht in diesem Register enthalten sind die türkischen Schutzmaßnahmen in der Textil-und Bekleidungsbranche (Zusatzzölle). Die AVE plant einen substantiellen Beitrag zu leisten und bittet die Mitglieder daher um Informationen zu Hemmnissen bei Ausfuhren in die Türkei. Bitte teilen Sie uns mit, ob die oben aufgeführten Hindernisse weiterhin bestehen und ob neue Marktbehinderungen aufgetreten sind. Die Europäische Kommission hat die Verpflichtung, sich mit den in der Liste enthaltenen Problemen zu befassen und die beteiligten Kreise darüber informiert zu halten. Bitte senden Sie Ihren Beitrag bis zum 31. Januar 2014 an pierre.groening@fta-intl.org und stefan.wengler@ave-intl.de. Pierre Gröning 1.2. Ecuador will Beitritt zum EU-Abkommen mit Anden-Staaten Gespräche mit Mercosur verzögert Verhandlungsführer aus Ecuador und der EU treffen sich derzeit in Brüssel, um die Ausweitung des Handelsabkommens zwischen der EU und den Andenländern Peru und Kolumbien zu diskutieren. Ebenso wie Bolivien hatte Ecuador sich zunächst aus den Schlussrunden der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Andengemeinschaft (Bolivien, Ecuador, Kolumbien und Peru), welches 2010 abgeschlossen wurde und 2013 vorläufig in Kraft trat, zurückckgezogen. Auf der Grundlage der bestehenden Texte sollen die Verhandlungen bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres abgeschlossen werden. Die Erweiterung der bestehenden Vereinbarung um Ecuador würde, so ist zu erwarten, die Zölle für alle Industrie- und Fischereiprodukten abschaffen. Darüber hinaus würden die Einfuhrabgaben für die meisten Agrarprodukte nach einer Übergangszeit reduziert. 2 Seite

In den schwierigen Gesprächen mit dem Mercosur, 1999 begonnen und zwischen 2004 und 2010 ausgesetzt, wurden entgegen vorheriger Ankündigungen zum Ende des Jahres 2013 doch keine Angebote für den gegenseitigen Marktzugang unterbreitet. Beide Seiten befinden sich jedoch in den letzten Zügen, um solche Offerten vorlegen zu können. Von entscheidender Bedeutung wird sein, ob Argentinien, ein Land, das in den letzten Jahren eine Reihe an Handelshemmnissen aufgebaut hat und unterhält, die Bemühungen ernsthaft unterstützt. Im Gegensatz dazu ist Brasilien stark bestrebt, ein Abkommen zu ermöglichen und Gerüchte besagen sogar, dass Brasilien im Falle des Scheiterns regionaler Gespräche eine bilaterale Lösung mit der EU suchen würde. Pierre Gröning 1.3. Philippinen: Möglicher Beginn von Handelsverhandlungen Die philippinische Regierung hat im Dezember 2013 ehrgeizige Pläne für den Beginn einer Reihe von Handelsgesprächen verkündet. Demnach bereiten sich die Philippinen unter anderem auf Verhandlungen mit der EU und der EFTA sowie im Rahmen der Transpazifischen Partnerschaft (TPP; US-geführte Verhandlungen für eine Freihandelszone im Pazifikraum) vor. Dieser Verlautbarung ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen, da die Philippinen zuletzt wiederholt Gespräche mit der EU ins Auge gefasst haben, ohne dass dem konkrete Schritte gefolgt wären. Pierre Gröning 2. HANDELSSCHUTZMASSNAHMEN 2.1. Antidumping-Rückschau 2013 Im vergangenen Jahr gab es zwei bemerkenswerte Ereignisse für die FTA und ihre Mitglieder: zum einen den Abschluss der Untersuchung gegen die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch zum anderen Fortschritte bei der Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente. Verglichen mit vorangegangenen Jahren war es jedoch vergleichsweise ruhig. Natürlich war die FTA eng eingebunden in alle Fälle und Vorschläge, die für unsere Mitglieder von Interesse sind. In diesem Sinne werden wir unseren Service fortsetzen. Eine Übersicht über das Antidumping-Geschehen im Jahr 2013 finden Sie im Anhang. 3 Seite

Stuart Newman 3. AUSSENWIRTSCHAFTS-/ZOLLRECHT 3.1. Schema allgemeiner Zollpräferenzen ab 1. Januar 2014 Präferenzstatus verschiedener Länder Mit Rundschreiben 26/2013 hatten wir Sie über die Länder informiert, für die im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) gilt. Dabei handelt es sich um Armenien, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Georgien, Kapverden, Mongolei, Peru, Pakistan und Paraguay. Darüber hinaus hat die EU-Kommission am 17. Dezember 2013 einen Vorschlag vorgelegt, auch den Ländern El Salvador, Guatemala und Panama den APS+-Status zu gewähren. Dieser Vorschlag wurde kürzlich an das Europäische Parlament und den Rat gesandt, die zwei Monate Zeit haben (eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich), über den Vorschlag zu befinden. Angesichts der instabilen Menschenrechtssituation in El Salvador und Guatemala sind Widerstände gegen die Aufnahme dieser Länder aus unserer Sicht nicht auszuschließen. Philippinischen Quellen zufolge soll auch dieses Land Ende Dezember 2013 einen Antrag auf Gewährung von APS+ gestellt haben. Eine kurzfristige Bestätigung hierfür war bislang jedoch nicht zu erhalten. Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass China, Ecuador, Malediven und Thailand vom 1. Januar 2015 an nicht mehr zu den begünstigten Ländern des Anhang II der APS-Grundverordnung gehören, da diese Länder von der Weltbank in den Jahren 2011, 2012 und 2013 als Länder mit mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie eingestuft wurden. Im Anhang II sind diese Länder mit einem Sternchen gekennzeichnet, so dass die Übergangsfrist von einem Jahr bereits jetzt begonnen hat. Damit ist auch die Dauer des APS+-Status von Ecuador auf ein Jahr begrenzt. Was China betrifft, so hat die Streichung von der Liste der begünstigten Länder zumindest im Konsumgüterbereich eher theoretischen Charakter, da die meisten dieser Waren schon seit Jahren nicht mehr zollfrei eingeführt werden dürfen. Für alle Einfuhren aus den genannten Ländern gilt ab dem 1. Januar 2015 also der normale Meistbegünstigungszollsatz. Stefan Wengler 4 Seite

5 Seite

3.2. WTO-Abkommen über Handelserleichterungen Auswirkungen für den importierenden Handel Anlässlich der 9. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2013 auf Bali wurde als wichtigster Teil des so genannten Bali-Pakets das Abkommen über Handelserleichterungen verabschiedet. Hiervon werden wichtige Wachstumsimpulse für die Weltwirtschaft erwartet. Nutznießer dieses Abkommens wird jedoch vor allem die Exportwirtschaft sein, die Waren in Entwicklungs- und Schwellenländer liefert. In diesen Ländern ist die Einfuhrabfertigung derzeit häufig noch kompliziert und zeitraubend. Dies ist mit dem Abkommen über Handelserleichterungen nicht vereinbar. Einfuhren in die EU werden von dem Abkommen jedoch vergleichsweise weniger profitieren, da viele der in dem Abkommen vorgesehenen Handelserleichterungen in der EU bereits realisiert wurden bzw. spätestens mit dem neuen Unions-Zollkodex (UZK) implementiert werden. Allerdings profitiert auch der importierende Handel von den positiven psychologischen Effekten, die von dem Abkommen als Teil der Doha-Agenda ausgehen und die das Bewusstsein der Verantwortlichen für eine reibungslosen Abwicklung des Warenverkehrs im internationalen Handel schärfen. Stefan Wengler 6 Seite Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)