62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder. am 13. Juni 2013 in Potsdam

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Transkript:

62. Europaministerkonferenz der deutschen Länder am 13. Juni 2013 in Potsdam TOP 6: Steigerung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen Berichterstatter: Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Berichtsentwurf (Stand: 07.06.2013) Einleitung Die Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen ist ein ständiges und hervorgehobenes Anliegen der Europaministerkonferenz. Die Wahrnehmung von Länderinteressen auf europäischer Ebene erfordert Personal mit europäischem Fachwissen, interkulturellen Kompetenzen, Fremdsprachenkenntnissen und internationalen Kontakten. Auf der Europaministerkonferenz am 14. Mai 2009 in Berlin wurde daher in dem Bericht über die Europafähigkeit der Landesverwaltungen vor allem auf die besondere Bedeutung der Entsendungen von Personal an die europäischen Institutionen und Länderbüros für den Erwerb fachlicher und sprachlicher Kompetenzen sowie des Aufbaus von Netzwerken hingewiesen. Angesichts des mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon weiter fortschreitenden Europäischen Integrationsprozesses, der Zunahme von grenzüberschreitenden Projekten und insbesondere der Ausweitung der Informations- und Beteiligungsrechte der Länder kommt der Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen eine zunehmende Bedeutung zu. Beispielhaft kann auf die Umsetzung des zwischenzeitlich etablierten Subsidiaritätsfrühwarnsystems verwiesen werden, das von der am Bundesratsverfahren beteiligten Fachebene in den Ländern unter Zeitdruck eine fundierte und verlässliche Einschätzung zur Vereinbarkeit eines Rechtsetzungsvorhabens mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit verlangt. Hinzuweisen ist auch auf die steigenden Anforderungen, die sich aus europäischen und völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Bewältigung der Euro-Schuldenkrise ergeben. Neuere interne Personalentwicklungskonzepte der Länder spiegeln diese Erkenntnis wider, indem dem Erwerb von europäischen Kompetenzen regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Häufig bietet sich als Anknüpfungspunkt in solchen strategischen Konzepten das Interesse des Dienstherrn nach einer Erhöhung der Qualifikations- bzw. Verwendungsbreite der Bediensteten an. Eine Berücksichtigung findet der Erwerb europäischer Kompetenzen zudem bei den in den Laufbahnverordnungen geregelten Voraussetzungen zur Übertragung von Beförderungsämtern. Gleichwohl haben sich die Rahmenbedingungen für die Förderung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen in den letzten Jahren nicht verbessert. Überwiegend sehen sich die Landesverwaltungen bezüglich der Maßnahmen zur Förderung euro-

päischer Kompetenzen insbesondere den Entsendungsprogrammen an die Europäischen Institutionen und die Länderbüros in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund von Personal- und Haushaltseinsparvorgaben bzw. den Auswirkungen der Schuldenbremse vor besondere Herausforderungen gestellt. Es besteht die Gefahr, dass es den Verwaltungen aufgrund der zunehmenden Arbeitsverdichtungen schwerer fallen wird, Bediensteten die Teilnahme an den Entsendungsprogrammen, unter Umständen auch an spezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu ermöglichen. In einigen Ländern ist diese Tendenz bereits heute festzustellen. Berücksichtigt werden müssen außerdem Effekte des demografischen Wandels. Mit steigendem Durchschnittsalter der Beschäftigten im Landesdienst ergibt sich zwangsläufig ein Anpassungsbedarf beim Zuschnitt und der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Europafähigkeit. Diesen Herausforderungen gilt es sich zu stellen. Anderenfalls besteht die Sorge, dass die Länder in Zukunft ihre vitalen europapolitischen Interessen nicht zufriedenstellend wahrnehmen können. Die Landesverwaltungen stehen in den nächsten Jahren vor der Aufgabe, sich auch vor dem Hintergrund notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen dafür einzusetzen, dass der Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltung weiter ein fester Platz im Qualifizierungsangebot zugestanden und die Attraktivität vor allem der Entsendungsprogramme nach Brüssel erhöht wird. Im Folgenden wird ein aktueller Überblick zu den wichtigsten Entsendeprogrammen sowie weiteren unter dem Aspekt der Förderung der Europafähigkeit bedeutsamen Instrumenten und Möglichkeiten gegeben: Nationale Experten in EU-Institutionen Nationale Experten (Expert National Détaché - END) sind Bedienstete, die von nationalen Behörden, internationalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen zu EU-Institutionen abgeordnet sind. Sie werden dabei weiterhin von ihren entsendenden Dienstellen bezahlt. Ihre Abordnung ist zeitlich auf höchstens vier Jahre begrenzt. Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel über drei Jahre Berufserfahrung in administrativen, wissenschaftlichen oder technischen Bereichen verfügen, die letzten 12 Monate bei der entsendenden Stelle beschäftigt gewesen sein und in englischer oder französischer Sprache arbeiten können. Der Einsatz der Sachverständigen erfolgt überwiegend in der Kommission, in geringerem Umfang auch beim Europäischen Parlament, beim Generalsekretariat des Rates sowie bei dezentralen Einrichtungen der EU. Durch eine Entsendung als Nationale Experten erwerben Landesbedienstete unmittelbare Erfahrungen und vielfältige fachliche Kontakte auf europäischer Ebene, die sie nach der Rückkehr gewinnbringend in die Arbeit der Landesverwaltung einbringen können. Obwohl Deutschland im Vergleich der Mitgliedstaaten derzeit den größten Anteil Nationaler Experten stellt, ist die Gesamtzahl der deutschen Entsendungen rückläufig. Insgesamt sind aktuell 142 deutsche Bedienstete als Nationale Experten abgeordnet, davon 44 Landesbedienstete. Damit ist die Zahl der entsendeten Landesbediensteten entgegen der allgemeinen Entwicklung stabil; gegenüber dem letzten EMK- Bericht aus dem Jahr 2009 (36 entsendete Landesbedienstete) ergibt sich sogar eine 2

leichte Steigerung. Mittel- und langfristig könnte sich die im Rückgang der Gesamtzahl zum Ausdruck kommende angespannte Personal- und Haushaltssituation in vielen Bereichen aber auch auf die Entsendezahlen der Länder negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund ist künftig auch für die Länder noch mehr als bisher eine Konzentration auf solche Entsendungen empfehlenswert, die mit Blick auf die landesinterne Prioritätensetzung den meisten Nutzen versprechen. Veranstaltungen wie die kürzlich vom Auswärtigen Amt durchgeführte 7. Konferenz für deutsche Beschäftigte internationaler Organisationen und europäischer Institutionen erleichtern durch die Möglichkeit zu Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung auch die zielgerichtete Suche nach geeigneten Aufgabenbereichen. Entsendung als Nationaler Sachverständiger in beruflicher Weiterbildung (NSBW; ehemals Stages Structurels ) Bei der Entsendung als nationaler Sachverständiger in beruflicher Weiterbildung handelt es sich um ein Kurzzeitexpertenprogramm für Bedienstete aus dem gehobenen und höheren Dienst der Landes-, Regional- und Kommunalverwaltungen, das auf eine drei- bis fünfmonatige Abordnungszeit zu einer Dienststelle der EU- Kommission angelegt ist. Dem entsandten PersonalBediensteten soll die Möglichkeit geboten werden, aus nächster Nähe einen vertieften Einblick in die Arbeitsweise der Europäischen Kommission zu erhalten. Die Abwesenheit der entsandten Bediensteten muss kurzfristig personell überbrückt werden, was in einigen Ländern zu Schwierigkeiten führt. An diesem Programm nehmen die Länder mit Erfolg teil. So wurden im Zeitraum von 2009 bis zum Frühjahr 2013 insgesamt 60 Bedienstete nach Brüssel entsandt. Das in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt erfolgende Vorauswahlverfahren, an dem der jeweilige Vorsitz der Europaministerkonferenz sowie die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sind, hat sich bewährt. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer fallen durchweg positiv aus. Ungeachtet der hohen Arbeitsbelastung in den Dienststellen der Europäischen Kommission und der fremdsprachlichen Herausforderung wird der Gewinn für das eigene berufliche Profil und die Arbeit in den Landesverwaltungen als hoch eingeschätzt. Dies betrifft sowohl die fachliche Seite die Bediensteten werden entsprechend ihrer beruflichen Qualifikation in der entsprechenden Dienststelle eingesetzt - als auch den Erwerb interkultureller Kompetenz. Insgesamt hat sich das NSBW-Programm aufgrund seines Zuschnitts und der Rahmenbedingungen als sowohl für die Teilnehmenden als auch für die entsendenden Dienststellen attraktive Maßnahme zur Verbesserung der Europafähigkeit etabliert. Die Bereitschaft zur Teilnahme sollte daher uneingeschränkt gefördert werden. Reguläre Einstellungen der EU-Institutionen Die Institutionen der EU schreiben regelmäßig Stellen für Beamtinnen/Beamte (Fonctionnaire), Vertragsbedienstete (Agent contractuel) und Zeitbedienstete (Agent temporaire) aus. Die unbefristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen werden über mehrstufige Auswahlverfahren (Concours) eingestellt. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen (Laureaten) werden zunächst auf eine Reserveliste aufgenommen, 3

aus der in den folgenden Jahren die Einstellungen vorgenommen werden. Das Auswärtige Amt hat in den letzten Jahren auch mit Unterstützung der Länder etwa durch die Veranstaltung von Seminaren und Coachings oder die gezielte Erarbeitung von Vorbereitungsmaterial erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um die Erfolgsquote deutscher Teilnehmender an den Auswahlverfahren und die tatsächliche Einstellung erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. Informationshilfen und praktische Hinweise geben zudem die vom Auswärtigen Amt jährlich durchgeführte Konferenz für deutsche Beschäftigte internationaler Organisationen und europäischer Institutionen sowie der elektronische Rundbrief Eine Karriere in Europa. Um zu vermeiden, dass erfolgreiche deutsche Bewerberinnen und Bewerber nach längerer Wartephase nicht mehr für eine Tätigkeit in der EU zur Verfügung stehen, wird einer begrenzten Anzahl von Laureaten die Möglichkeit für eine vorübergehende Beschäftigung in der Bundes-, aber teilweise auch in Landesregierungen geboten. Allerdings wurde in der Landesverwaltung wegen der kurzen Frist des Einsatzes und des vergleichsweise hohen Verwaltungsaufwandes nur gelegentlich von der Möglichkeit zur Einstellung erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen Gebrauch gemacht. Einen Spezialfall stellt der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) dar, der gem. Art. 27 Abs. 3 EUV Beamte aus den einschlägigen Diensten von Rat und Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste umfasst. Da der EAD bislang kein eigenes Auswahlverfahren durchgeführt hat, kommt für Länderbedienstete nur eine Abordnung zum EAD aus Deutschland in Betracht. Viele Mitgliedstaaten haben bereits Vertreter aus nationalen und regionalen Regierungen mit entsprechenden Berufserfahrungen, aber teilweise auch NGO-Vertreter entsandt. Ebenso könnte Deutschland nicht nur wie bisher Bediensteten des Auswärtigen Amtes und anderer Bundesministerien, sondern auch Länderbediensteten eine Tätigkeit im EAD ermöglichen. Länderbedienstete würden hierdurch ihre spezifischen und auch vom EAD gesuchten Qualifikationen etwa aus originären Länderkompetenzen wie Bildung und Kultur oder aus der Umsetzung von Umweltschutz und Reaktorsicherheit für Deutschland einbringen können. Hierdurch könnte auch die Quote deutscher Bediensteter im EAD erhöht werden, wie es von der Bundesregierung angestrebt wird. Die befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen durchlaufen als Vertragsbedienstete regelmäßig ein eigenes, verkürztes Auswahlverfahren, während sie sich für befristete Stellen (Agent temporaire) keinem formellen Auswahlverfahren unterziehen müssen. Für die Länder kann es durchaus von Interesse sein, Bedienstete zu beurlauben, damit sie als Vertrags- oder Zeitbedienstete in einer EU- Institutionen tätig werden können. Denn während des Einsatzes entstehen für die Landesverwaltungen grundsätzlich keine weiteren Kosten. Nach ihrer Rückkehr können die Landesbediensteten ihre gesammelten Erfahrungen dennoch in die Arbeit der beurlaubenden Landesverwaltungen einbringen. Die Attraktivität dieser Form des zweitweisen Einsatzes von Landesbediensteten in EU-Institutionen kann gesteigert werden, indem administrative und versorgungstechnische Hürden für eine befristete Tätigkeit abgebaut werden. 4

Erasmus Public Administration Das Programm Erasmus Public Administration soll dienstjüngeren Landesbediensteten der Mitgliedstaaten Gelegenheit geben, sich mit EU-Entscheidungsverfahren in Brüssel vertraut zu machen. Es handelt sich um eine zehntägige Fortbildungsmaßnahme, bei der die Kommission für Reise- und Übernachtungskosten sowie Tagegeld aufkommt. Die laufenden Personalkosten der Teilnehmenden werden weiter von der entsendenden Dienststelle getragen. Diese Fortbildung findet dreimal jährlich statt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass die Bediensteten innerhalb der letzten fünf Jahre eingestellt wurden, im höheren Dienst oder vergleichbar beschäftigt sind und in einem Aufgabenbereich mit unmittelbarem Europabezug tätig sind. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Europäische Kommission. In der Regel können maximal vier deutsche Teilnehmende pro Durchgang am Programm teilnehmen. Das hat zur Folge, dass nur eine geringe Anzahl von Landesbediensteten, in den Jahren 2011 und 2012 waren es insgesamt lediglich elf, dieses Programm absolvieren kann. Nach den bisherigen Erfahrungen ist festzustellen, dass der nicht unerhebliche Auswahl- und Koordinierungsaufwand bei Bund und Ländern noch nicht in einem adäquaten Verhältnis zur Berücksichtigung deutscher Bewerberinnen und Bewerber steht. Da das Interesse an dem Programm weiterhin vorhanden und die Erfahrungen grundsätzlich positiv sind, sollte im Rahmen der anstehenden Entscheidung über die Fortführung des Programms für eine Ausweitung geworben werden. ERASMUS für alle und Verwaltungspersonalaustausch Das neue und derzeit in der Abstimmung befindliche Erasmus für alle - Programm vereint in sich alle noch derzeitig laufenden EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und somit auch das Programm für lebenslanges Lernen. Die Kommission erhofft sich von dem Zusammenschluss mehr Effizienz, einfachere Antragsverfahren für Finanzhilfen und weniger Doppelarbeit und Zersplitterung. Als Mittel der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentriert sich das neue EU-Programm auf die Bedürfnisse junger Menschen, d.h. von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Freiwilligen oder in Vereinen aktiven Personen. Des Weiteren steht das neue Programm allen Lehrkräften und Ausbildern in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen offen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung, im Jugend- und Sportbereich tätig sind. Insgesamt ist das neue Programm mit seinen Zielsetzungen zu begrüßen. Allerdings ist es bedauerlich, dass anlässlich der Neuausrichtung die Mobilität von Menschen, die bereits auf dem Arbeitsmarkt sind, aus dem neuen Programm ausgeschlossen wurde und damit auch die Möglichkeit, Verwaltungspersonal im Rahmen von Austauschprogrammen zu fördern, nicht mehr vorgesehen ist. Bemühungen von Länderseite, im Zuge der Erarbeitung der Voraussetzungen des neuen Programms auf einen Erhalt dieser Möglichkeit hinzuwirken, waren erfolglos. Im derzeit noch laufenden Programm für lebenslanges Lernen können über das Einzelprogramm Leonardo da Vinci auch Projekte eingereicht werden, die Arbeitnehmern und damit auch Landesbediensteten die Teilnahme an berufsbezogenen 5

Bildungsmaßnahmen im EU-Ausland ermöglichen. Insbesondere durch das Kennenlernen anderer europäischer Verwaltungsstrukturen, den Aufbau internationaler Kontakte, den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen sowie durch die Entwicklung eines besseren Verständnisses anderer europäischer Verwaltungsstrukturen hat sich der Verwaltungspersonalaustausch als eine Maßnahme zur Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltung sehr bewährt. Derzeit sind noch keine anderweitigen Programme bekannt, die für derartige Qualifizierungs- und Austauschprojekte genutzt werden könnten. Es bleibt damit ein gemeinsames Länderanliegen, sich dafür einzusetzen, dass seitens der Europäischen Kommission Programme benannt werden, die für Verwaltungspersonalaustausche geeignet sind. Darüber hinaus sind Überlegungen innerhalb der Kommission zu begrüßen, ein Instrument für den Austausch von EU-Bediensteten mit Bediensteten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen aufzulegen. Der Verwaltungspersonalaustausch ist ein Gewinn sowohl für die entsendende als auch die aufnehmende Behörde, er stärkt das Verständnis für die europäischen Verwaltungen untereinander und ist damit auch ein wesentlicher Beitrag, den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu fördern. Aufgrund der schon in der Einleitung benannten immer schwierigeren Haushaltssituation der nationalen Verwaltungen wird die Finanzierung derartige Austausche nicht nur für die deutschen Länder zunehmend schwerer. Ständige Vertretung bei der EU und Bundesministerien Es besteht unverändert auch die Möglichkeit, Landesbedienstete an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU oder Europabereiche der Bundesministerien, insbesondere an das Auswärtige Amt, abzuordnen. Diese Abordnungen bieten den Vorteil, dass Kenntnisse über das innerstaatliche Koordinierungsverfahren sowie mitunter zwischenstaatliche Entscheidungsabläufe erworben werden können. Eine Abordnung an die Ständige Vertretung eröffnet den Landesbediensteten überdies die Chance, sich mit den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union und dem europäischen Gesetzgebungsverfahren unmittelbar vertraut zu machen. Die Besetzung der Stellen wird direkt zwischen den abordnenden Ländern und dem aufnehmenden Ministerium geregelt, für die Ständige Vertretung entscheidet das Auswärtige Amt. Ein Verfahren bzw. ein Verteilungsschlüssel für die Stellenbesetzung existiert nicht. Die Personalkosten für die Bediensteten werden in der Regel vom entsendenden Land getragen. Während zum Zeitpunkt der letzten Berichterstattung im Jahr 2009 neun Landesbedienstete an das Auswärtige Amt und fünf Landesbedienstete an die Ständige Vertretung abgeordnet waren, sind aktuell elf Landesbedienstete aus sieben verschiedenen Ländern an das Auswärtige Amt abgeordnet. Eine Abordnung an die Ständige Vertretung findet gegenwärtig nicht statt. Vertretungen/ Büros der Länder bei der EU Die Länder werden durch eingerichtete Vertretungen oder Büros in Brüssel politisch, wirtschaftlich und kulturell repräsentiert. Zu vorderste Aufgabe ist es, die Interessen des jeweiligen Landes auf europäischer Ebene zu vertreten, ein Informationsnetz- 6

werk zu den europäischen Entscheidungsträgern aufzubauen und zu pflegen sowie eine frühzeitige Information der Landesverwaltung zu europäischen Entwicklungen und Entscheidungen sicherzustellen. Die Vertretungen sind gleichzeitig Ansprechpartner für Politik und Verwaltung, EU-interessierte Unternehmen und Bürger. Sie informieren über EU-bezogene Themen, vermitteln Kooperationen und wichtige Kontakte und fördern die Bildung überregionaler Netzwerke. Im Hinblick auf die Förderung und Verbesserung der Europafähigkeit der Landesverwaltungen kommt den Vertretungen bzw. Büros der Länder eine Schlüsselstellung zu. Sie bieten insbesondere die Möglichkeit von Abordnungen auch über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren. Die abgeordneten Bediensteten zumeist Referenten- unterstützen unmittelbar die Aufgabenerfüllung der Vertretungen, können je nach Konstellation und geübter Praxis in den Ländern aber auch von Brüssel aus Aufgaben der entsendenden Ressorts wahrnehmen. Neben der Erweiterung der persönlichen Sach- und Fachkompetenz des entsandten Personals und besteht im Rahmen der längerfristigen Abordnungen vor allem die Gelegenheit, Kontakte zu den Dienststellen der Europäischen Kommission herzustellen und zu pflegen. Darüber hinaus nutzen die Länder ihre Brüsseler Vertretungen auch für Kurzzeitabordnungen von Bediensteten. Mit einem Gastreferenten- oder Hospitanten-Status begleiten die vorübergehend dort eingesetzten Bediensteten für 14 Tage bis zu mehreren Monaten die Arbeit der Landesvertretung, erleben das Zusammenwirken der europäischen Institutionen und erkennen die Handlungsoptionen der Länder. Sie sammeln eigene europapolitische Erfahrungen, vertiefen bestehende EU-Kenntnisse und verbessern ihre Fremdsprachenkompetenz. Als Landeseinrichtungen in Brüssel unterstützen oder organisieren die Landesvertretungen schließlich mit ihrer Fachkompetenz gezielte EU-bezogene Fortbildungen für ihre Landesverwaltungen oder ermöglichen Informationsbesuche. Länderbeobachter Das Länderbeobachterbüro ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder in Brüssel, beruhend auf dem Abkommen über den Beobachter der Länder bei der Europäischen Union vom 24. Oktober 1996. Im Rahmen der Mitwirkungsrechte der Länder auf Grundlage von Art. 23 GG nimmt der Länderbeobachter innerhalb der deutschen Delegation an den Sitzungen des Rates der EU teil und berichtet hierüber den Ländern. Damit erlangen die zum Länderbeobachter entsandten Bediensteten unmittelbare Erfahrungen in den EU-Rechtsetzungsprozessen und insbesondere in der Arbeit des Rates. Beim Länderbeobachter sind ständig zwei Landesbeamte im höheren Dienst tätig, deren Personalkosten während der vierjährigen Abordnungszeit aus dem Haushalt des Länderbeobachters gedeckt werden. Die Besetzung erfolgt über die EMK. Weiterhin beschäftigt das Länderbeobachterbüro ständig drei weitere Arbeitnehmer im Bereich der Verwaltung. Vom 1. Februar bis 30. Juni und vom 1. September bis 31. Dezember jeden Jahres wird je ein weiterer Bediensteter des höheren Dienstes zum Länderbeobachter abgeordnet. Die Auswahl wird vom Vorsitzland der Europaministerkonferenz in Ab- 7

stimmung mit dem Länderbeobachter vorgenommen. Mit Beschluss der Ständigen Arbeitsgruppe der EMK vom 08.11.2007 wurde vereinbart, pro Entsendezeitraum von vier Halbjahren einen Pool mit vier Ländern zu bilden, um den Auswahlprozess zu beschleunigen und eine gleichmäßige Berücksichtigung der Länder zu gewährleisten. Das abordnende Land zahlt die Bezüge weiter, aus dem Haushalt des Länderbeobachters werden die Auslandszulage und das Trennungsgeld erstattet. In letzter Zeit gestaltete es sich zunehmend schwieriger, in den jeweiligen Auswahl- Pool-Ländern Interessenten für die Abordnung auf die Stelle des rotierenden Referenten beim Länderbeobachter zu gewinnen. Sollte sich dieses Problem verstetigen, könnte ggf. in der Ständigen Arbeitsgruppe der EMK die Pool-Bildung überdacht oder die Bewerbung wieder länderoffen gestaltet werden. Generell jedoch bietet der Pool die Möglichkeit, dass in den entsprechenden Ländern bereits längerfristig um Interessenten für einen bestimmten Zeitraum geworben werden kann. Ländervertreter in EU-Gremien ( Bundesratsbeauftragte ) Ländervertreter werden im Einvernehmen mit der Bundesregierung vom Bundesrat benannt, um an den Sitzungen ausgewählter EU-Beratungsgremien von Kommission und Rat teilzunehmen. Die Länder haben auf diese Weise die Möglichkeit, sich unmittelbar mit Expertenwissen in die Vorbereitung und Durchführung von EU- Rechtsetzungsmaßnahmen einzubringen. Aufgabe der Ländervertreter ist es insbesondere, die angemessene bzw. in den entsprechenden Fällen auch maßgebliche Berücksichtigung der relevanten Bundesratsbeschlüsse durch die Bundesregierung in den Gremien zu überwachen. Über die Ergebnisse der Gremiensitzung fertigen die Ländervertreter Berichte, die über den Bundesrat allen Ländern zugänglich gemacht werden. Derzeit sind ca. 300 Ländervertreter in knapp 500 Gremien vertreten. Da es sich um Beauftragte des Bundesrates handelt, trägt dieser auch die anfallenden Reisekosten. Jede Benennung wird alle drei Jahre durch eine aus den Vertretern der Länder im EU-Ausschuss des Bundesrates bestehende Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Wieder- oder Neubenennung überprüft. Schwierigkeiten ergeben sich immer dann, wenn Ad-hoc-Arbeitsgruppen eingesetzt werden, wie etwa zur Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung der Finanz- und Schuldenkrise, für die bisher keine Benennung von Ländervertretern vorgesehen ist. Durch eine Öffnung dieser Gremien für Ländervertreter könnte der Informationsfluss zu den Landesregierungen deutlich verbessert werden. Eine sachgerechte Wahrnehmung eines solchen Mandats setzt neben fundierten fachlichen Kenntnissen im Bereich der Zuständigkeit des jeweiligen Gremiums auch gute Kenntnisse der Brüsseler Strukturen und ein hohes Maß an Eigeninitiative voraus. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen werden praktische Erfahrungen mit den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene erworben und darüber hinaus auf Fachebene Kontakte geknüpft und Netzwerke gebildet. Als problematisch erweist sich in vielen Fällen die mit der Benennung verbundene zeitliche Inanspruchnahme der Ländervertreter, soweit keine (anteilige) Entlastung im Hauptamt erfolgt. 8

Personalmanagement der Länder Als wichtige Voraussetzung zur Nutzung insbesondere der Langzeit- Entsendemöglichkeiten (ANS/END) hat sich die Einrichtung von Stellen- bzw. Vertretungsmittelpools etabliert. Die Mehrzahl der Länder nutzt dieses Instrument der Personalplanung. Es bestehen unterschiedliche Modelle; zum Teil sind die Poolstellen bei den Staats- bzw. Senatskanzleien angesiedelt, zum Teil werden sie von anderen Ministerien verwaltet. Teilweise bietet der Stellenpool den entsendenden Ressorts die Möglichkeit, eine aus dem eigenen Budget zu finanzierende befristete Nachbesetzung/Vertretung vorzunehmen; teilweise sind die Poolstellen unmittelbar aus dem Landeshaushalt mit einer bestimmten Stellenanzahl und Wertigkeit untersetzt, so dass sich für das entsendende Ressort bestenfalls keine zusätzlichen Kosten ergeben. Bedingt durch den Personalabbau und die restriktive Einstellungspraxis in den Länderverwaltungen bleibt es schwierig, geeignete Bedienstete für Entsendungen zu gewinnen. Probleme bei der Nachbesetzung mindern die Bereitschaft, auf eingearbeitete Bedienstete kurzzeitig zu verzichten, zum anderen ist die Anzahl derjenigen Bediensteten begrenzt, bei denen eine längerfristige Entsendung mit überwiegend unklaren Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn kompatibel mit der persönlichen und familiären Lebensplanung ist. Insoweit kommt den für eine Entsendung geltenden, weitgehend uneinheitlichen landesrechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Trennungsgeld, Heimfahrten, Umzugskosten, Schulgeldübernahme) eine wichtige Funktion zu. Sofern in den Ländern Formen zentraler Regelungen für das Personalmanagement bestehen (z.b. Führungskräfte- oder Personalentwicklungskonzepte), werden angemessene Anschlussverwendungen, rechtzeitige Personalgespräche vor der Rückkehr usw. empfohlen, zumeist sind letztlich jedoch die ressortbezogenen Bestimmungen entscheidend bzw. es bestehen Einzelfallregelungen. 9