Winterthur, 27. Mai 2009 GGR-Nr. 2009/009

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Transkript:

Winterthur, 27. Mai 2009 GGR-Nr. 2009/009 An den Grossen Gemeinderat W i n t e r t h u r Beantwortung der Interpellation betreffend Lärmschutz entlang der A1 in Winterthur, eingereicht von Gemeinderat F. Helg (FDP) Am 19. Januar 2009 reichte Gemeinderat Felix Helg namens der FDP-Fraktion mit 49 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgende Interpellation ein: In den Gebieten entlang der A1 in Winterthur ist die Lärmbelastung hoch. Betroffen davon sind verschiedene Quartiere mit Wohnbauten, so unter anderen die Quartiere Steig, Dättnau, Nägelsee, Schlosstal, Brühlberg, Meienriet, Rosenberg, Reutlingen und Stadel in den Stadtkreisen Töss, Wülflingen, Veltheim und Oberwinterthur. In der vom Lärm betroffenen Bevölkerung wächst die Besorgnis. Einerseits wird das Verkehrsvolumen auf der A1 weiter zunehmen. Anderseits sind die heute bestehenden Lärmschutzwände teilweise sehr alt. Sie vermögen deshalb den Lärmschutz nicht ausreichend sicherzustellen. Im Kompetenzgeflecht zwischen Bund, Kanton und Stadt ist es nicht leicht zu erkennen, wer für was zuständig ist. Zurzeit liegt erst ein Ausführungsprojekt (Baudirektion Kanton Zürich) für punktuelle Verbesserungen in den Bereichen Ohringen, Reutlingen und Autobahnanschluss Oberwinterthur vor (teilweise auf dem Gebiet der Gemeinden Seuzach und Wiesendangen). Für eine Auslegeordnung zu dieser Problematik stellen sich deshalb folgende Fragen: 1. Wie hoch ist die Lärmbelastung entlang der A1 auf Winterthurer Stadtgebiet und in welchen Bereichen werden Grenzwerte (Planungswert, Immissionsgrenzwert, Alarmwert) überschritten? 2. Wie wird sich die Lärmbelastung aufgrund der vorliegenden Verkehrsprognosen in Zukunft verändern? 3. Wie wirkt sich die geplante Standstreifenbewirtschaftung auf die Lärmbelastung aus? 4. Die heute bestehenden Lärmschutzwände sind teilweise sehr alt. Welche Lärmschutzmassnahmen gibt es nach den heutigen technischen Erkenntnissen, um einen wirksameren Lärmschutz zu erreichen? 5. Wer ist zuständig für die Planung und Realisierung der Lärmschutzmassnahmen? 6. Wer trägt die Kosten für die Lärmschutzmassnahmen? 7. Welches ist die Haltung des Stadtrates im Hinblick auf eine Verbesserung des Lärmschutzes und in welcher Weise setzt er sich für eine Verbesserung des Lärmschutzes ein? Der Stadtrat erteilt folgende Antwort: 1. Koordination Kanton, Bund und Stadt Für die Beantwortung der vorliegenden Interpellation wurden die Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich (FALS) und die ASTRA-Filiale Winterthur des Bundesamts für Strassen kontaktiert. Der Inhalt der Antwort ist mit diesen Stellen abgesprochen. Der Lärmemmissionskataster für die A1 wird zukünftig vom ASTRA geführt, während der Immissionskataster von der FALS betreut wird. Allfällige diesbezügliche Fragen können durch diese Fachstelle beantwortet werden (www.laerm.zh.ch). Die Zuständigkeit für Lärm-

- 2 - schutzmassnahmen an Nationalstrassen liegt beim Bundesamt für Strassen (ASTRA). Die Nationalstrassen um Winterthur werden durch die ASTRA-Filiale Winterthur betreut. 2. Lärmschutz entlang der A1 in Winterthur 2.1 Abschnitt Winterthur-Ohringen bis Stadtgrenze Im Rahmen der Erhaltung der N1 und N7 zwischen Winterthur-Ohringen und der Kantonsgrenze ZH/TG wurden die bestehenden Lärmschutzmassnahmen überprüft, mit dem Ziel, diese gegebenenfalls zu erneuern und zu erweitern. Sanierungspflichtig sind in der Stadt Winterthur gemäss Art. 13 Lärmschutzverordnung (LSV) die Abschnitte im Bereich Amelen, Reutlingen und Ruchegg-Nord. Mittels Erneuerung und Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand an der Etzwilerstrasse im Gebiet Reutlingen werden rund zwei Drittel der dort betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner geschützt. Der Stadtrat von Winterthur hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass im vorliegenden Lärmschutzprojekt neben der Erstellung von Lärmschutzwänden auch der Einbau eines lärmarmen Rauasphalts vorgesehen ist. Für die übrigen sanierungspflichtigen Gebiete werden Erleichterungen (Schallschutzfenster) beantragt, da keine wirtschaftlich tragbaren und verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen auf dem Ausbreitungsweg möglich sind. Die öffentliche Auflage gemäss Art. 27b Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG, SR 725.11) erfolgte vom 17. März 2008 bis zum 14. April 2008. Der Stadtrat hat sich im Rahmen dieses Verfahrens grundsätzlich positiv zu den Lärmschutzmassnahmen geäussert. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat sodann das Ausführungsprojekt am 11. Februar 2009 im Rahmen einer Plangenehmigung unter teilweiser Gutheissung der Eingaben des Stadtrates festgesetzt. Mit den Bauarbeiten wurde zwischenzeitlich begonnen. Die Lärmschutzmassnahmen in diesem Abschnitt werden somit bis im Sommer 2012 realisiert. 2.2 Abschnitt Töss bis Winterthur-Ohringen Für diesen Abschnitt muss in den nächsten Jahren ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet werden. Die Frist zur Lärmsanierung bei den Autobahnen ist auf 2015 festgesetzt. Massgebend für die Sanierungen ist der Immissionsgrenzwert (IGW). Es werden keine Untersuchungen betreffend Planungswert (PW) durch die FALS gemacht. Das ASTRA beginnt im genannten Abschnitt noch in diesem Jahr mit der Erhaltungsplanung. Darin enthalten ist dann auch eine lärmtechnische Sanierung. Die lärmmässige Situation in diesem Abschnitt wird zur Zeit wie folgt beurteilt: Steig / Dättnau In der Steig vermutet die FALS eine teilweise Überschreitung der Alarmwerte (AW) an exponierten Stellen und im Dättnau eine mögliche Überschreitung des IGW an exponierten Stellen entlang der erhöht liegenden Geländekante. Töss und Schlosstal Dieser Abschnitt wurde in den 90er Jahren im Rahmen eines Sanierungsprojektes untersucht. Auf verschiedenen Abschnitten wurden teilweise relativ hohe Lärmschutzwände realisiert. Bei exponiert liegenden Empfangspunkten von Häusern im Nahbereich der Autobahn,

- 3 - welche durch Lärmschutzwände nicht geschützt werden konnten, wird der IGW überschritten. Bei verschiedenen Liegenschaften wurden aus diesem Grund Schallschutzfenster eingebaut. Nägelsee In diesem Abschnitt zwischen Töss und Überführung Schlosstalstrasse ist in den 90er Jahren nichts an den alten Wandelementen verändert worden. Hingegen wurde im Zuge der Sanierung 1997/1998 ein Belag eingebaut, welcher gemäss den damaligen Erkenntnissen als "lärmtechnisch gut" bezeichnet werden konnte. Bei exponiert liegenden Häusern im Nahbereich der A1 wird in oberen Stockwerken der IGW überschritten. Die A1 verläuft in diesem Abschnitt entlang des bewaldeten Hügels. Der in den Wald abgestrahlte Schall bewirkt ein sehr diffuses Schallfeld, welches ins Quartier einstrahlt. Eine Erhöhung der Schallschutzwand hätte nur einen relativ geringen Einfluss auf die Geräuschsituation im Gebiet Nägelsee. In den letzten 10 Jahren haben bezüglich dieser Thematik immer wieder Besprechungen mit Anwohnervertretungen und der FALS stattgefunden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass Immissionen aus dem entfernteren Abschnitt der A1 im Bereich von Töss wahrgenommen werden. Das ASTRA hat der Tösslobby mit Schreiben vom 29. Januar 2009 zugesichert, die bestehenden Lärmemissionen sowie den vorhandenen Lärmschutz zu beurteilen und die notwendigen Massnahmen auszuarbeiten und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. Brühlberg Die Immissionsgrenzwerte werden eingehalten. Allerdings wird auch in diesem, von der A1 etwas weiter entfernten Gebiet vor allem das diffuse Schallfeld aus dem bewaldeten Hang entlang der Autobahn wahrgenommen. Maienried Die FALS rechnet mit Überschreitungen des IGW an wenigen exponierten Stellen nahe der Autobahn. Zu den einzelnen Fragen: Zur Frage 1: Wie hoch ist die Lärmbelastung entlang der A1 auf Winterthurer Stadtgebiet und in welchen Bereichen werden Grenzwerte (Planungswert, Immissionsgrenzwert, Alarmwert) überschritten?" Der Abschnitt Winterthur-Ohringen bis Stadtgrenze wird bis 2012 lärmtechnisch saniert. Im Abschnitt Töss bis Winterthur-Ohringen wird das ASTRA noch 2009 mit der Erhaltungsplanung beginnen. Darin enthalten ist dann auch eine lärmtechnische Sanierung. Die FALS macht zur Lärmbelastung in diesem Abschnitt verschiedene Aussagen, welche sich auf Messungen und Begehungen innerhalb der letzten 10 Jahre abstützen. Die Lärmbelastungen der A1 auf einzelne Gebiete und Quartiere sind in Ziffer 2 oben ausführlich dargestellt. Zur Frage 2: Wie wird sich die Lärmbelastung aufgrund der vorliegenden Verkehrsprognosen in Zukunft verändern? Die heutige Lärmsituation am Tag (06:00 22:00 Uhr) wird sich nicht wesentlich verändern, die Verkehrsbelastungsgrenze ist vor allem in Spitzenzeiten erreicht. Es kommt regelmässig

- 4 - zu Verkehrsüberlastungen und Staus. Für die Beurteilung der Grenzwerte gemäss LSV ist die Situation in der Nacht massgebend. Wie sich der Verkehr in der Nacht entwickelt, ist schwer abzuschätzen. Zukünftige Lärmbelastungen sind bei der Sanierung von Strassenabschnitten auf jeden Fall zu berücksichtigen. So wurde beim Lärmschutzprojekt im Abschnitt Winterthur-Ohringen bis Stadtgrenze die prognostizierte Verkehrszunahme berücksichtigt. Dies muss auch bei der Projektierung des Abschnitts Töss bis Winterthur-Ohringen gemacht werden. Zur Frage 3: "Wie wirkt sich die geplante Standstreifenbewirtschaftung auf die Lärmbelastung aus?" Der Standstreifen wird nur während Verkehrs-Spitzenzeiten bewirtschaftet (Wechselsignale). Eine geplante Standstreifenbewirtschaftung wirkt sich deshalb berechnungstechnisch auf den Lärm nicht aus, da kein Mehr-/Minderverkehr geschaffen wird. In der Realität wird erwartet, dass sich der Verkehr verflüssigt, was effektiv zu weniger Emissionen (Lärm und Schadstoffe) führt. Zur Frage 4: Die heute bestehenden Lärmschutzwände sind teilweise sehr alt. Welche Lärmschutzmassnahmen gibt es nach den heutigen technischen Erkenntnissen, um einen wirksameren Lärmschutz zu erreichen? Die bestehenden Lärmschutzwände entlang der A1 um Winterthur erfüllen von den Materialien her die akustischen Anforderungen auch noch heute. Die neueren Wände im Abschnitt Töss und im Abschnitt Schlosstal sind absorbierend ausgeführt, das heisst, es werden keine Reflexionen von den Wänden auf die gegenüberliegende Seite der A1 zurückgeworfen. Im Bereich Nägelsee handelt es sich vorwiegend um Betonelemente. Diese Wände sind nicht absorbierend ausgeführt, erfüllen aber die Anforderungen an eine gute Schalldämmung. In diesem Bereich sind, wie in Ziffer 2 oben beschrieben, vor allem die Schallpegelreflexionen aus dem Wald problematisch. Im Zuge der Unterhaltsplanung der Nationalstrassen erneuert das ASTRA auch die Lärmschutzwände wo nötig und passt sie den neuen technischen und gesetzlichen Anforderungen an. Zur Frage 5: "Wer ist zuständig für die Planung und Realisierung der Lärmschutzmassnahmen?" Die Zuständigkeit für die Nationalstrassen liegt beim ASTRA. Die Nationalstrassen um Winterthur werden durch die ASTRA-Filiale Winterthur betreut. Zur Frage 6: "Wer trägt die Kosten für die Lärmschutzmassnahmen?" Die Kosten für die gesetzlich geforderten Lärmschutzmassnahmen an der Nationalstrasse werden zu 100 % durch die Strasseneigentümerin (ASTRA) getragen. Weiterführende Massnahmen werden in Absprache und auf Wunsch von Dritten (Kanton, Gemeinden, Interessenverbände, Privaten) geprüft. Für solche Massnahmen, welche über den gesetzlich festgelegten Standard hinausgehen, müssen Kostenteiler vereinbart werden.

- 5 - Im Abschnitt Winterthur-Ohringen bis Stadtgrenze hat sich das ASTRA bereit erklärt, neben den vom Kanton Zürich vorgesehenen Beiträgen für Schallschutzfenster zusätzlich und freiwillig einen 50%-igen Beitrag für solche Schallschutzfenster dort zu übernehmen, wo die verbleibende Lärmbelastung zwischen IGW und Alarmwert liegt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gebäudeeigentümerin - oder allenfalls der Kanton - die restlichen 50 % der Kosten dieser freiwilligen Massnahme übernehmen. Das ASTRA begründet diesen Spezialfall damit, dass es zwar seit dem 1. Januar 2008 Anlageinhaber der Nationalstrassen sei, das vorliegende Projekt jedoch noch unter Leitung des früheren Anlageinhabers, des Kantons, erarbeitet worden sei. Zur Frage 7: "Welches ist die Haltung des Stadtrates im Hinblick auf eine Verbesserung des Lärmschutzes und in welcher Weise setzt er sich für eine Verbesserung des Lärmschutzes ein? Der Stadtrat hat sich bei der Projektierung des Abschnitts Winterthur-Ohringen bis Stadtgrenze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für eine Verbesserung des Lärmschutzes eingesetzt. Die Lärmschutzmassnahmen (Lärmschutzwände, lärmarmer Rauasphalt, Schallschutzfenster) werden vom Stadtrat begrüsst. Der Stadtrat wird sich auch bei der anstehenden Erneuerungsplanung im Abschnitt Töss bis Winterthur-Ohringen für eine Verbesserung des Lärmschutzes einsetzen und sich um eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit mit der FALS und dem ASTRA bemühen. Das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sieht längerfristig einen Ausbau der Umfahrung Winterthur auf sechs Spuren vor. Sollte sich dieses Vorhaben im Gegensatz zum Wunsch des Stadtrates nach einer Südostumfahrung von Winterthur konkretisieren, wird sich der Stadtrat dafür einsetzen, dass die A1 zwischen Töss und Winterthur-Ohringen aus Gründen des Lärmschutzes möglichst überdeckt wird. Im Übrigen hat sich der Stadtrat verschiedentlich für die Einführung des Tempo 80-Regimes eingesetzt, eine Massnahme, die in Bezug auf den Strassenlärm ein sehr günstiges Kosten- Nutzen-Verhältnis aufweist. Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher des Departements Bau übertragen. Vor dem Stadtrat Der Stadtpräsident: E. Wohlwend Der Stadtschreiber: A. Frauenfelder