FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

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Transkript:

AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 15/Jahrgang 2018 -Referat I.4 - Presse und Medien- 29.06.2018 Verantwortlich für den Inhalt: Bestellungen (einzeln oder im Abonnement) an: Stadtverwaltung, Referat I.4 - Presse und Medien, Am Rathaus 1 45466 Mülheim an der Ruhr. Der Jahresbezugspreis von 41,- ist im Voraus fällig. Auch quartalsweiser Bezug möglich. Quartalspreis: 10,25. Kündigung des Abonnements spätestens 1 Monat vor Ablauf der Bestellzeit. Inhaltsverzeichnis auf der letzten Seite Der gegen Alexander Schöpf, Helmstr. 12, 45359 Essen, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005226074/45 am 14.06.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers Der Bußgeldbescheid vom 14.06.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.210, eingesehen Der gegen Laszlo Masco, Jozsef Attila, nr 4, RO- 595500 Sovata Jud. Mures, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005222349/8 am 18.04.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Der Bußgeldbescheid vom 18.04.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.206, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 13.06.2018 S i e g m u n d G a h r 241

Der gegen Marcel Spill, Nohlstr. 32, 46045 Oberhausen, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005224841/64 am 14.06.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers Der Bußgeldbescheid vom 14.06.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.206, eingesehen K o w a l s k i Der gegen Markus Schröder, Bergische Str. 7, 45467 Mülheim an der Ruhr, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.000921878/5 am 27.04.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht Der Bußgeldbescheid vom 27.04.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.233, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 13.06.2018 V o g t Der gegen Damir Krascic, Spitalhofstr. 24, 70437 Stuttgart, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.005223569/65 am 12.06.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers Der Bußgeldbescheid vom 12.06.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.208, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 12.06.2018 K r z i s o w s k i 242

Der gegen Fabio Mudadu, Gerberstr. 64, 47798 Krefeld, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.00092906/5 am 08.06.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers Der Bußgeldbescheid vom 08.06.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.233, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 19,06.2018 V o g t Der gegen Sabine Dunzel, Hervester Str. 193, 45768 Marl, unter dem Aktenzeichen 32-32.4.006273663/65 am 19.06.2018 erlassene Bußgeldbescheid konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers Der Bußgeldbescheid vom 19.06.2018 wird hiermit 1, Zimmer C.208, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 19.06.2018 K o b e r l i n g Öffentliche Zustellung eines Kostenbescheides Der gegen Herrn Nazmija Neziri, zuletzt wohnhaft 45468 Mülheim an der Ruhr, Charlottenstr. 90, unter dem Aktenzeichen 32-11.14.03.754/17 am 08.05.2018 erlassene Kostenbescheid kann nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort des Empfängers nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht Der Kostenbescheid vom 08.05.2018 wird hiermit nach 1 des Landeszustellungsgesetzes in Verbindung mit 10 Verwaltungszustellungsgesetz Der Kostenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit seit Veröffentlichung der Benachrichtigung 2 Wochen vergangen sind ( 10, Abs. 2 letzter Satz LZG NRW) Nach Zustellung kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben Er werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Kostenbescheid kann bei dem Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Ordnungsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Zimmer B.321, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 21.06.2018 S i r i c 243

Der gegen Houcine Ayadi, Geitlingstr. 14, 45472 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 33-1.02 / MH-NT1302 am 25.05.2018 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22 26, Zimmer 209, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 18.06.2018 E d e r Der gegen Abdulkadir Semerci, Falkstr. 34, 45468 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 33-1.02 / MH-FU19 am 25.05.2018 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o. g. Anschrift nicht anzutreffen ist. Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22 26, Zimmer 209, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 18.06.2018 E d e r Der gegen Agim Vrankaj, Deutschherrenstr. 30, 53177 Bonn, zuzustellende Gebührenbescheid vom 15.05.2018 (Aktenzeichen 37-52.01/18925/18) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach 1 in Verbindung mit 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zi. A 1.22), eingesehen K l e i n Der gegen Simret Geytoen, ohne festen Wohnsitz, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.05.2018 (Aktenzeichen 37-52.01/19146/18) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach 1 in Verbindung mit 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. 244

Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zi. A 1.22), eingesehen K l e i n Der Gebührenbescheid wird hiermit gemäß 1 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) in Verbindung mit 10 LZG NRW Es werden damit Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG NRW). Nach Zustellung kann der Betroffene gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats Klage erheben. Der Gebührenbescheid kann von dem Betroffenen beim Bürgeramt Mülheim an der Ruhr, Löhstr. 22 26, Zimmer 209, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 26.06.2018 Der gegen Efosa Imuntiyan, Borsigweg 9, 46238 Bottrop, zuzustellende Gebührenbescheid vom 16.05.2018 (Aktenzeichen 37-52.01/19949/18) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Gebührenbescheid gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr werden hiermit nach 1 in Verbindung mit 10 des Landeszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann beim Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz Mülheim an der Ruhr, Zur Alten Dreherei 11 in 45479 Mülheim an der Ruhr, Frau Kunst (Zi. A 1.22), eingesehen K l e i n Der gegen Marcin Jan Polanski, Eichenberg 25, 45473 Mülheim an der Ruhr, unter Aktenzeichen 33-1.02 / MH-MP979 am 20.06.2018 erlassene Gebührenbescheid kann nicht zugestellt werden, weil der Betroffene unter der o.g. Anschrift nicht anzutreffen ist. F r i e ß Öffentliche Zustellung eines Rücknahme-/Rückforderungsbescheides Der an Peter Schultz, zuletzt wohnhaft gewesen in 42327 Wuppertal, Simonshöfchen 26, zuzustellende Rücknahme-/Rückforderungsbescheid vom 28.05.2018 (Aktenzeichen: 50-711/88757/07) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gem. 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann beim Sozialamt Mülheim an der Ruhr, Ruhrstr. 1 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Herr Quiskamp, Zi. 21, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 11.06.2018 I.A. O s t e r m a n n 245

Öffentliche Zustellung eines Rücknahme-/Rückforderungsbescheides Der an Jean König, zuletzt wohnhaft gewesen Georgstr. 30 in 45468 Mülheim an der Ruhr, zuzustellende Rücknahme-/Rückforderungsbescheid vom 18.02.2016 (Aktenzeichen: 50-711/110611/06) konnte nicht zugestellt werden, da der jetzige Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist. Der Rücknahme-/Rückforderungsbescheid gem. 48, 50 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) wird hiermit nach 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes zugestellt. Er kann bei der Sozialagentur Mülheim an der Ruhr, Löhberg 72 in 45468 Mülheim an der Ruhr, Frau Immand, Zi. 202, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 19.06.2018 I m m a n d Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung Die an nachstehend aufgeführten Empfänger gerichtete Ordnungsverfügung kann nicht zugestellt werden, da sich der Wohnsitz der Empfängerin in Rumänien befindet: Irins Mihaela Lautaru; geb.: 30.09.1978 in Bucuresti, letzte bekannte Anschrift Scolii 9, 011135 Bukarest/Rumänien; AZ 32-13.13.14.03.352/18, Datum der Ordnungsverfügung: 04.062018. Die Ordnungsverfügung vom 04.06.2018 wird hiermit nach 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) Die Ordnungsverfügung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind ( 10 Abs. 2 letzter Satz LZG). Nach Zustellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben Ruhr, Ordnungsamt, Am Rathaus 1, Zimmer C.303, eingesehen Mülheim an der Ruhr, den 06.06.2018 H a s e n j ä g e r Unanfechtbarkeit eines Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss vom 20.04.2018 - Ordn.-Nr.: I 16/1, 3, 4 und 5 des Umlegungsausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß 76 des Baugesetzbuches (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung über die Grundstücke mit der Katasterbezeichnung: Gemarkung: Saarn Flur: 45 Flurstücke Nr.: 310, 311, 486, 487, 488, 538 und 539 ist gemäß 71 BauGB am 27.04.2018 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Mülheim an der Ruhr wird gemäß 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im o.a. Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Mülheim an der Ruhr, den 19.06.2018 Umlegungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr W i t t Es werden daher Fristen in Gang gesetzt, nach Die Ordnungsverfügung vom 04.06.2016 kann beim Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der 246

Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen Die Bezirksvertretung 1 hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 beschlossen, die in der Anlage gekennzeichnete Straße in Theo-Wüllenkemper-Straße mit Erläuterungsschild zu benennen. Theodor Wüllenkemper Luftfahrtunternehmer *1925 2012 Mülheim an der Ruhr, den 03.02.2016 B u s c h 247

I n h a l t S e i t e (Alexander Schöpf, Essen) 241 (Laszlo Masco, Rumänien) 241 (Marcel Spill, Oberhausen) 242 (Markus Schröder) 242 (Damir Krascic, Stuttgart) 242 (Fabio Mudadu, Krefeld) 243 (Sabine Dunzel, Marl) 243 Öffentliche Zustellung eines Kostenbescheides (Nazmija Neziri) 243 (Houcine Ayadi) 244 (Abdulkadir Semerci) 244 (Agim Vrankaj, Bonn) 244 (Simret Geytoen) 244 (Efosa Imuntiyan, Bottrop) 245 (Marcin Jan Polanski) 245 Öffentliche Zustellung eines Rücknahme-/Rückforderungsbescheides (Peter Schultz, Wuppertal) 245 Öffentliche Zustellung eines Rücknahme-/Rückforderungsbescheides (Jean König) 246 Öffentliche Zustellung einer Ordnungsverfügung (Irins Mihaela Lautaru, Rumänien) 246 Unanfechtbarkeit eines Umlegungsbeschlusses (Saarn Flur 45) 246 Bekanntmachung über die Benennung von Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Grünanlagen (Theo-Wüllenkemper-Straße) 247 248