STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH"

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Transkript:

Anlage 9 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Griechisch soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Griechen im Zusammenhang der antiken Kultur zu verstehen. Sie sollen dadurch historische Einsichten gewinnen, die ihnen ein kritisches Verständnis der Gegenwart ermöglichen. Vor allem sollen sie lernen, Inhalt und Form literarischer Werke der Griechen angemessen zu erfassen und zu würdigen. Zugleich sollen sie instand gesetzt werden, die gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse Schülern zu vermitteln und entsprechende Fähigkeiten bei ihnen zu entwickeln. 2. Inhalte des Studiums. Den Grund legt das Studium der griechischen Sprache in ausgedehnter Lektüre antiker Texte und in sprachpraktischen Übungen unter ständiger Berücksichtigung sprachhistorischer und sprachtheoretischer Betrachtung. Im Zentrum steht das Studium der antiken griechischen Literatur und ihres Nachlebens unter literaturwissenschaftlichen, ideengeschichtlichen und altertumskundlichen Gesichtspunkten Unterstützend tritt das Studium von

altertumskundlichen Gesichtspunkten. Unterstützend tritt das Studium von Methoden und Gegenständen der angrenzenden Fächer hinzu, vor allem des Faches Latein sowie der Sprachwissenschaft, der Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte, Philosophie, der Byzantinischen und Neugriechischen Philologie, der neueren Philologien. Die berufspraktische Dimension, und dabei besonders die Verknüpfung mit Gegebenheiten der Gegenwart, ist ein wichtiger begleitender Aspekt. Entsprechend sind folgende Leistungen im Studium zu erbringen: 2.1 Sprache 2.1.1 Erwerb sicherer Kenntnis der griechischen Sprache, auf der Grundlage des Attischen der klassischen Zeit unter Einbeziehung der wichtigsten Literaturdialekte und Entwicklungsstufen als Voraussetzung für den wissenschaftlichen Umgang mit antiken griechischen Texten. 2.1.2 Erwerb der Fähigkeiten, a) die Strukturen der griechischen Sprache in ihrer Besonderheit zu erfassen; b) die literarischen Dialekte und historischen Sprachstufen des Griechischen gegeneinander abzugrenzen; 2.2 Literatur 2.2.1 Erwerb der Kenntnis von griechischen Werken bzw. Texten (einschließlich nichtliterarischer Textgruppen), die für die verschiedenen Gattungen und Perioden bezeichnend sind. 2.2.2 Erwerb der Kenntnis der griechischen Literaturgeschichte im Überblick bis zum Ausgang der Antike; Erwerb eines Einblicks in die Geschichte der byzantinischen Literatur. 2.2.3 Erwerb der Fähigkeit, griechische Texte in ihrer Überlieferung kritisch zu werten und ihre Wiederherstellung mit selbständigem Urteil nachzuvollziehen;

griechische Texte nach ihrer Form unter verschiedenen Aspekten (u.a. Metrik, Semantik, Rhetorik, Poetik, Stilistik, Gattungstheorie) zu interpretieren und Zusammenhänge zwischen diesen Aspekten aufzuweisen; griechische Texte nach ihrem Inhalt unter verschiedenen Aspekten (u.a. Mythologie, Religion, Philosophie, Politik, Recht, Gesellschaft, bildende Kunst) zu interpretieren und Zusammenhänge zwischen diesen Aspekten aufzuweisen; griechische Texte in ihren literaturgeschichtlichen und epochenspezifischen Eigenheiten und Beziehungen unter Einschluß der wichtigsten Rezeptionsstufen zu untersuchen; lateinische Texte auf ihre in der griechischen Literatur liegenden Voraussetzungen zu untersuchen 2.3 Realien 2.3.1 Erwerb der Kenntnis der antiken literaturtheoretischen Systeme der Metrik, Poetik, Rhetorik, Stilistik, Gattungstheorie in ihren Elementen, soweit sie zum Verständnis der Texte notwendig sind. 2.3.2 Erwerb der Kenntnis der antiken Mythologie, Religion, Philosophie, politischen Geschichte, Geographie, bildenden Kunst, des Rechts, der Gesellschaft in ihren Grundzügen, soweit sie zum Verständnis der Texte notwendig sind. 2.4 Beiträge zu fachübergreifenden Aufgaben Erwerb der Fähigkeit, ausgehend von den antiken Texten verschiedene Sachverhalte der antiken Kultur themenzentriert miteinander zu verknüpfen und mit Gegebenheiten der Gegenwart in Beziehung zu setzen. 2.5 Fachdidaktik Kenntnisse nach PVO-Lehr I, Anlage 2, 1. Teil, Zif. 1+2 (S. 435: vertiefte Kenntnisse in einem Teilbereich), vor allem Kenntnisse in wichtigen, den altsprachlichen Unterricht betreffenden Theorien und Modellen, Kenntnisse in berufspraktischen Fragen die in entsprechend

orientierten Lehrveranstaltungen (Proseminar A, Fachdidaktische Übung, Fachpraktikum, Exkursion) erworben sind. Fähigkeit, antike Texte auf der Grundlage ausgewählter Literatur unter fachdidaktischer Fragestellung zu erschließen und auf ihre Bedeutung für die schulische Bildung hin zu untersuchen. 3. Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in Grundstudium (1. - 4. Semester) und Hauptstudium (5. - 8. Semester). Die Regelstudienzeit beträgt unter Einschluß des Prüfungssemesters neun Semester. Das Gesamtvolumen für das Studium des Faches Griechisch beträgt in der Regel 64 SWS. Die Lehrveranstaltungen gliedern sich in Pflichtveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen sowie von den Studierenden frei gewählte Veranstaltungen (Wahlveranstaltungen). 3.1 Grundstudium Das Grundstudium umfaßt in der Regel vier Semester; es ermöglicht den Anfängern, ihre Sprachkenntnisse zu erweitern und zu festigen; es gibt eine Einführung in die wichtigsten Aspekte der Sprachbetrachtung (Geschichte, Struktur, Stil) und in einige wesentliche Bereiche der Literaturgeschichte und Kulturgeschichte und macht die Anfänger mit den wichtigsten Fragestellungen, Methoden und Hilfsmitteln des Faches vertraut. Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein: 3.1.1 Pflichtveranstaltungen: a) Ein Proseminar A (Einführung und Lektüre; Zugangsvoraussetzung: Graecum) b) Ein Proseminar B (für Fortgeschrittene) c) Ein Proseminar B oder eine Übung im Fach Latein d) Ein Proseminar/Übung zur Fachdidaktik (Einführung, mit studienbegleitender Prüfungsleistung der Zwischenprüfung) 3.1.2 Wahlpflichtveranstaltungen: ein Proseminar oder eine Übung in Archäologie oder Alter Geschichte oder

fachbezogener Sprachwissenschaft oder Byzantinistik, vier Vorlesungen zur griechischen Literaturgeschichte und wissenschaft Zwei Vorlesungen aus den Nachbarfächern (Latein, Archäologie, Alte Geschichte, Sprachwissenschaft, Philosophiegeschichte, Byzantinistik), Zwei Sprachübungen 3.1.3 Wahlveranstaltungen: Darüber hinaus sollen die Studierenden an Übungen, Lektüren, Colloquia in Griechischer Philologie und den Nachbarfächern, an Lehrveranstaltungen zu fachübergreifenden Themen sowie an Kursen zur Ergänzung der Sprachkenntnisse, auch in den modernen Fremdsprachen, teilnehmen. 3.2 Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung Bei der Meldung zur Zwischenprüfung müssen die Studierenden nachweisen: 3.2.1 Ein ordnungsgemäßes Grundstudium durch den Nachweis der Lehrveranstaltungen nach 3.1. Insgesamt müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 28 SWS nachgewiesen werden. 3.2.2 In diesem Zusammenhang ist durch Leistungsscheine die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nach 3.1 nachzuweisen: Proseminar A Einführung (unter Einschluß der Lektüre für Anfänger) Proseminar B für Fortgeschrittene, Proseminar B / Übung im Fach Latein, ein Proseminar / Übung in Archäologie oder Alter Geschichte oder fachbezogener Sprachwissenschaft oder Byzantinistik Zulassung zum Oberkurs für griechische Stilübungen 3.2.3 Ferner ist der Nachweis zu führen über das Graecum und das Große Latinum, über Grundkenntnisse in mindestens einer modernen Fremdsprache, die hinreichen, in dieser Sprache verfaßte wissenschaftliche Literatur zu lesen, sowie über die erfolgreiche Teilnahme am Allgemeinen Schulpraktikum und die Teilnahme am Sozial- oder Betriebspraktikum.

3.2.4 Die Regelungen im Hinblick auf das Verfahren und die Prüfungsanforderungen der Zwischenprüfung enthält die "Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang 'Lehramt an Gymnasien' an der Universität Göttingen". 3.3 Hauptstudium Das Hauptstudium soll den Überblick über die Vielfalt des Faches erweitern, die Kenntnis der Methoden vertiefen, den Zugang zu Spezialgebieten eröffnen und die Studierenden instand setzen, selbständig eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Zugleich soll es den Studierenden ermöglichen, Kriterien für die Auswahl des Stoffes in der Praxis zu entwickeln und Methoden für dessen Vermittlung kennenzulernen. Zugangsvoraussetzung für das Hauptstudium ist das Bestehen der Zwischenprüfung. Das Hauptstudium wird durch die erste Staatsprüfung abgeschlossen. Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein: 3.3.1 Pflichtveranstaltungen: a) zwei Hauptseminare in Griechisch b) eine Exkursion mit vorbereitender Übung c) ein vertiefendes Seminar/Übung zur Fachdidaktik 3.3.2 Wahlpflichtveranstaltungen: drei Vorlesungen zur griechischen Literaturgeschichte und -wissenschaft sowie aus den Nachbarfächern, zwei Stilübungen. 3.3.3 Wahlveranstaltungen: Darüber hinaus sollten die Studierenden an weiteren Lehrveranstaltungen, auch der Nachbarfächer, zur persönlichen Schwerpunktbildung teilnehmen 3.3.4 Fachpraktikum und Fachdidaktik: Studierende, die das Fachpraktikum im Fach Griechisch absolvieren, müssen an einer Veranstaltung zur Vorbereitung und Auswertung des Fachpraktikums in diesem Fach teilnehmen. Die Vorbereitung und Auswertung des Fachpraktikums (in der Regel 4 SWS) geschieht in einer

eigenständigen Veranstaltung, z.t. auch in Blockform. Falls die Studierenden das Fachpraktikum nicht im Fach Griechisch absolvieren, müssen sie an einer fachdidaktischen/fachwissenchaftlichen Lehrveranstaltung mit schulpraktischen Anteilen teilnehmen. 3.3.5 Die Teilnahme an Hauptseminaren setzt die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Proseminaren voraus. Bei den sprachpraktischen Übungen setzt die Teilnahme an der jeweils höheren Stufe die erfolgreiche Teilnahme an den niedrigeren Stufen oder das Bestehen einer Aufnahmeklausur voraus. Erfolgreiche Teilnahme wird durch einen benoteten Schein nachgewiesen (Voraussetzung: in der Regel eine schriftliche Arbeit) Die Teilnahme an der vertiefenden Fachdidaktik-Übung setzt die erfolgreiche Ableistung der entsprechenden einführenden Lehrveranstaltung voraus. 3.4 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung müssen die Studierenden nachweisen: 3.4.1 Die bestandene Zwischenprüfung einschließlich ihrer Zulassungsvoraussetzungen. 3.4.2 Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium durch den Nachweis der Lehrveranstaltungen nach 3.3. Insgesamt müssen im Grund- und Hauptstudium in der Regel 64 SWS nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang ist durch Leistungsscheine die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen nach 3.3 nachzuweisen: zwei Hauptseminare in Griechisch, eine Exkursion mit vorbereitender Übung ein vertiefendes fachdidaktisches Seminar/Übung 3.4.3 Entweder ist die Bescheinigung über die Lehrveranstaltung zur Vorbereitung und Auswertung des Fachpraktikums im Unterrichtsfach Griechisch oder über eine fachdidaktische/fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung mit schulpraktischen Anteilen vorzulegen.

3.4.4 Auf die Möglichkeit, im Sinne des 33 Satz 1 Ziff. 3 PVO-Lehr I (Lehrveranstaltungen zu (zur): a) Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht; b) ästhetische Bildung; c) fächerübergreifenden Lernfeldern; d) einem Projekt) an entsprechenden Lehrveranstaltungen teilzunehmen, wird hingewiesen. 3.4.5 Die Regelungen im Hinblick auf das Verfahren und die Prüfungsanforderungen enthält die "Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen (PVO-Lehr I)". Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Zulassung zur Hausarbeit (PVO-Lehr I, 8) in der Regel am Ende des siebten Semesters erfolgt (DV zu 33 PVO-Lehr I), sofern die Zwischenprüfung vorliegt und mindestens ein Hauptseminar mit Erfolg abgeschlossen wurde. 4. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen Das Fach Griechisch kann nur zusammen mit einem der Fächer Latein, Deutsch Englisch, Französisch, Mathematik oder Musik studiert werden. Enge Beziehungen bestehen zum Studiengang Latein. Im Grundstudium besteht in den Studiengängen Griechisch (Lehramt Gymnasien) und Griechische Philologie (Magister) weitgehend Identität; ein Wechsel ist auch nach der Zwischenprüfung ohne Schwierigkeit möglich. Das Hauptstudium im Magisterstudiengang unterscheidet sich durch eine stärkere wissenschaftliche Schwerpunktbildung. Im Gesamtvolumen besteht Gleichgewicht, insofern als die Pflichtveranstaltungen in Fachdidaktik sowie das Studium in den pädagogischen Grundwissenschaften des Studiengangs für das Lehramt an Gymnasien durch zusätzliche fachwissenschaftliche Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Magisterstudienganges aufgewogen werden. Nähere Beziehungen bestehen auch zu den Magisterstudiengängen Archäologie, Alte Geschichte, Indogermanische Sprachwissenschaft, Byzantinistik, aus denen Teilleistungen nachgewiesen werden müssen (s.o. 3.1) 5. Studienvoraussetzungen

Zur Zwischenprüfung ist der Nachweis über das Graecum und das Große Latinum zu führen. Für bestimmte Lehrveranstaltungen im Grundstudium (s. 3.1) sind die genannten Kenntnisse in Latein und Griechisch Zugangsvoraussetzungen. In mindestens einer modernen Fremdsprache sind Grund- kenntnisse nachzuweisen, die hinreichen, in dieser Sprache verfaßte wissenschaftliche Literatur zu lesen. 6. Studienbeginn Das Studium kann im Sommersemester und Wintersemester begonnen werden. 7. Das Fach Griechisch als Erweiterungsfach Für das Studium des Faches Griechisch als Erweiterungsfach gelten die obengenannten Regelungen. Es entfallen das Fachpraktikum und die Zwischenprüfung. 8. Fachstudienberatung Der Beratung der Studierenden dienen verschiedene Veranstaltungen (z.b. Proseminar "Einführung", Colloquia) sowie das persönliche Gespräch besonders mit dem geschäftsführenden Assistenten, aber auch mit allen anderen Lehrenden des Seminars in deren Sprechstunden.