Verbandbuch. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN



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Transkript:

Verbandbuch Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Notfallnummern und -adressen Verbandbuch Stand 7/2005 2005 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Verbandbuch von: Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei Verbandbuch der: oder in einem Verbandbuch. Firma Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Hauptverwaltung Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg Telefon: (040) 202 07-0 Telefax: (040) 202 07-525 www.bgw-online.de Bestellnummer U 036 Gestaltung & Satz Kerstin Wendel, Hamburg Druck Koelblin-Fortuna-Druck GmbH & Co. KG, Baden-Baden Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang und Verletzung oder Gesundheitsschaden, Erste-Hilfe-Maßnahmen, sowie die Namen des, von Zeugen und Erst-Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, Ersthelfer: dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Anschrift Name Telefon Ersthelfer: Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Name Telefon Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Notruf: Telefon Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. Arzt: Name Telefon Anschrift Gedruckt auf Profisilk chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, Durchgangsarzt: Name Telefon biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706 Anschrift Notfalladresse: z. B. Unfallkrankenhaus, nächstes Krankenhaus 2 3

Dokumentation Verletzungen und Erste Hilfe Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden zum Beispiel in einer Kartei, als Computerdatei oder in einem Verbandbuch. Dokumentiert werden müssen Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung oder des Gesundheitsschadens. Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie die Namen des, von Zeugen und Erst-Helfern. Diese Angaben dienen als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden zum Beispiel, wenn Spätfolgen eintreten. Unter anderem deshalb müssen diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden! Dieses Verbandbuch bietet aber auch wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Betrieb. 4 5

0 10.6.05 Petra Station C, Kanülenstichverletzung: M. steckte Kappe Anne Müller, Desinfektion mit Alkohol (82%), Pflaster, Musterfrau Zimmer 13 auf benutzte Kanüle und Spritze in Station B Weiterleitung zum Betriebsarzt zur Schürzentasche. Punktförmiger Stich in Feststellung von Immun- bzw. Impfstatus Oberschenkel. Kanüle wurde bei Patient Klaus Mustermann, geb. 5.9.41, auf der Station für i.m. Injektion verwendet. 6 7

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Ein neues Verbandbuch Ein Blick auf das Unfallgeschehen Schriften zur Ersten Hilfe Sie sind mit Ihren Eintragungen auf der letzten Seite angekommen. Blättern Sie doch einmal bevor Sie das alte Verbandbuch zur Seite legen (Fünf Jahre aufbewahren nach BGV A1, 24) und ein neues beginnen, die Seiten noch einmal durch. BGV A1 Grundsätze der Prävention BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe U 036 BGW Verbandbuch BGI 510-1 Plakat Erste Hilfe DIN A2 Fällt Ihnen etwas auf? Gibt es Arbeitsplätze, an denen sich Unfälle häuften? Vielleicht viele Stolper- und Sturzunfälle, Stich- und Schnittverletzungen mit Nadeln und Kanülen? Unfälle an bestimmten Wochentagen oder häufig zur gleichen Tageszeit? Unfälle mit bestimmten Instrumenten, Geräten und Maschinen? Vielleicht fällt Ihnen ein, wie sich diese Unfälle vermeiden ließen? Tun Sie etwas gegen erkannte Unfallgefahren. Sprechen Sie uns ruhig auch mal an. Die Berater in Ihrer zuständigen Bezirksstelle helfen Ihnen gern. Im Notfall helfen können Lernen Sie helfen werden Sie Ersthelfer. Zwischen den Berufsgenossenschaften und den ermächtigten Ausbildungsstellen zur Ersten Hilfe gibt es entsprechende Ausbildungsvereinbarungen. Die ermächtigten Ausbildungsstellen finden Sie im Internet unter www.bg-qseh.de. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) übernimmt bei ihren Kunden und Versicherten die Ausbildungskosten für die vorgeschriebene Anzahl Ersthelfer (BGV A1, 26). Auskunft erhalten Sie von einer der Ausbildungsstellen oder bei der BGW. 22 23

Ihre zuständige Bezirksstelle Prävention Grundsätzliches und Beitragsfragen Prävention Bezirksstellen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 35/37 22089 Hamburg Telefon (040) 202 07-0 Telefax (040) 202 07-525 Internet www.bgw-online.de Berlin Karlsruher Straße 19/22 10711 Berlin Telefon (030) 896 85-208 Telefax (030) 896 85-209 Bochum Universitätsstraße 78 44789 Bochum Telefon (0234) 30 78-401 Telefax (0234) 30 78-425 Delmenhorst Fischstraße 31 27749 Delmenhorst Telefon (04221) 913-401 Telefax (04221) 913-509 Dresden Gret-Palucca-Straße 1a 01069 Dresden Telefon (0351) 86 47-402 Telefax (0351) 86 47-424 Hamburg Schäferkampsallee 24 20357 Hamburg Telefon (040) 41 25-648 Telefax (040) 41 25-645 Hannover (Außenstelle von Magdeburg) Anderter Straße 137 30559 Hannover Telefon (0511) 563 59 99-91 Telefax (0511) 563 59 99-99 Karlsruhe Neureuter Straße 37 b 76185 Karlsruhe Telefon (0721) 97 20-151 Telefax (0721) 97 20-160 Köln Bonner Straße 337 50968 Köln Telefon (0221) 37 72-440 Telefax (0221) 37 72-445 Magdeburg Keplerstraße 12 39104 Magdeburg Telefon (0391) 60 90-608 Telefax (0391) 60 90-606 24 25 18 23 20/22 19 17 Hamburg 26 27/28 21 Delmenhorst 16 29 49 13 Berlin Hannover 39 10 12 48 32 30 14 15 38 31 Magdeburg 03 46 33 47 45 59 44 37 06 04 Bochum 01 40 34 02 41 42 58 Dresden 99 52 50 51 57 Köln 35 36 07 09 53 98 08 56 61 63 97 65 60 96 95 54 Würzburg Mainz 55 64 67 68 92 66 69 90/91 74 Karlsruhe 93 76 75 71 94 70 73 77 86 85 89 72 München 84 Mainz Göttelmannstraße 3 55130 Mainz Telefon (06131) 808-201 Telefax (06131) 808-202 79 78 88 87 82 80/81 83 München Wallensteinplatz 3 80807 München Telefon (089) 350 96-141 Telefax (089) 350 96-149 Würzburg Röntgenring 2 97070 Würzburg Telefon (0931) 35 75-501 Telefax (0931) 35 75-524 Auf der obigen Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort jeweils zuständig ist. Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt. Die Nummern der Bezirke entsprechen den ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen. Sie müssen also nur die ersten beiden Ziffern Ihrer Postleitzahl auf der Karte heraussuchen, um zu wissen, welche Stelle der BGW für Sie zuständig ist. 24 25

07/2005 U 036 Pappelallee 35/37 22089 Hamburg www.bgw-online.de Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege