LANDRATSAMT NEUSTADT A.D.WALDNAAB Landratsamt, Postfach 1260, 92657 Neustadt a. d. Waldnaab Sachgebiet: 43/Wasserrecht Ansprechpartner/in: Frau Herrmann Markt Mantel Etzenrichter Straße 11 92708 Mantel Telefon: 09602 / 79-4340 Fax: 09602 / 7997-4340 E-Mail: bherrmann@neustadt.de Zimmer-Nr.: 2.08 (2. Stock) (Dienstgebäude Felixallee 9) Adresse: Stadtplatz 38 92660 Neustadt a.d.waldnaab Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Telefonvermittlung Neustadt a.d.waldnaab, 1-641/08.01.2018 43-641/23-331 09602/79-0 22.03.2018 Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Mantel; Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Haidenaab und den Mühlbach; hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; Anlagen 1 Bekanntmachungsmuster 1 Geheft Antragsunterlagen g. R. Sehr geehrte Damen und Herren, der Markt Mantel hat beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit Schreiben vom 08.01.2018 unter Vorlage von Antragsunterlagen die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für o. g. Abwasserbeseitigung beantragt. Gem. Art. 69 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und Art. 73 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist eine Bekanntmachung des o. g. Vorhabens mit Auslegung der Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, erforderlich. Besuchszeiten: Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. + Do. 14.00-16.30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin Bankverbindungen: Sparkasse Neustadt a.d.waldnaab IBAN: DE66 7535 1960 0240 0233 25 BIC: BYLADEM1ESB Raiffeisenbank Weiden eg IBAN: DE63 7536 0011 0007 1060 09 BIC: GENODEF1WEO Website: www.neustadt.de ÖPNV-Anbindung: Bushaltestelle: Stadtplatz Bahn: Neustadt a.d.waldnaab Postbank Nürnberg IBAN: DE62 7601 0085 0018 3608 50 BIC: PBNKDEFFXXX Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauss eg IBAN: DE14 7536 3189 0002 6200 22 BIC: GENODEF1NEW
2 Wir bitten Sie deshalb, die den Einleitungen zugrunde liegenden Unterlagen für die Dauer eines Monats zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung hat innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu erfolgen und ist vorher ortsüblich bekannt zu machen (Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG). Es wird gebeten, den anliegenden Vordruck für die Bekanntmachung entsprechend zu ergänzen und dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab zu gegebener Zeit mitzuteilen, wann die Bekanntmachung (der Auslegung) und die Auslegung erfolgt sind (z. B. durch Übersendung der an der Amtstafel angehängten Bekanntmachung; den entsprechenden Aushang vermerken). Nicht ortsansässige Betroffene, deren Person oder Aufenthalt bekannt sind oder sich innerhalb angemessener Frist ermitteln lassen, sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Es wird empfohlen, für diese Mitteilung den Bekanntmachungstext zu verwenden. Außerdem sind die von der Maßnahme Betroffenen (z. B. Grundstückseigentümer, Gewässereigentümer, Fischereiberechtigte am Mühlbach und an der Haidenaab, von der Auslegung zu verständigen. Soweit Einwendungen erhoben werden, sind diese mit der Stellungnahme vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Herrmann, Verwaltungsfachwirtin
[[]] 43-641/23-331 Vollzug der Wassergesetze; Abwasserbeseitigung des Marktes Mantel; Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Haidenaab und den Mühlbach; hier: Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; B e k a n n t m a c h u n g Der Markt Mantel hat beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab mit Schreiben vom 08.01.2018 unter Vorlage von Antragsunterlagen die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwasserbeseitigung des Marktes Mantel (Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Haidenaab und den Mühlbach) vorgelegt. Derzeit besteht noch eine widerrufliche beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit dem bisherigen Erlaubnisumfang (gehobene Erlaubnis vom 28.03.2003, Nr. 34-641/23-331, für die Benutzung der Haidenaab und des Mühlbaches durch Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken - RÜ Mantel-Nord, Stauraumkanal Rupprechtsreuth, Stauraumkanal Mantel-Mitte und RÜB Mantel-Süd - und von Regenwasser aus den Regenwasserkanälen Moiergasse). Die o. g. beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis ist bis zum 31.12.2018 befristet. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wird für folgende Einleitungen beantragt: Einleitung 1 Einleitung 2 Einleitung 3 Einleitung 4 Einleitung 5 Einleitung 6 Mischwasser aus dem Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung "Rupprechtsreuth" in den Mühlbach, Niederschlagswasser aus dem Trennsystem "Winteräcker" über Regenrückhaltung in den Mühlbach, Mischwasser aus dem Regenüberlauf "Mantel-Nord" in den Mühlbach, Mischwasser aus dem Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung "Mantel-Mitte" in die Haidenaab, Niederschlagswasser aus dem Trennsystem "Moiergasse" in die Haidenaab, Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken "Mantel-Süd" in die Haidenaab. Besuchszeiten: Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Di. + Do. 14.00-16.30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin Bankverbindungen: Sparkasse Neustadt a.d.waldnaab IBAN: DE66 7535 1960 0240 0233 25 BIC: BYLADEM1ESB Raiffeisenbank Weiden eg IBAN: DE63 7536 0011 0007 1060 09 BIC: GENODEF1WEO Website: www.neustadt.de ÖPNV-Anbindung: Bushaltestelle: Stadtplatz Bahn: Neustadt a.d.waldnaab Postbank Nürnberg IBAN: DE62 7601 0085 0018 3608 50 BIC: PBNKDEFFXXX Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauss eg IBAN: DE14 7536 3189 0002 6200 22 BIC: GENODEF1NEW
4 Das Entwässerungssystem umfasst die Ortsteile Rupprechtsreuth, Steinfels und Kellerhäusl. Die Entwässerung erfolgt größtenteils im Mischsystem. Die Siedlungen Winteräcker, Schlossäcker, Steinfels, Luderhäusel und Moiergasse werden im Trennsystem entwässert. Die o. g. Abwasseranlagen wurden überrechnet. Das Einleiten von Abwasser aus den o. g. Einleitungsstellen ist eine Gewässerbenutzung im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis bedarf ( 8 und 10 WHG). Der Markt Mantel hat die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis ( 15 WHG) beantragt. Das Unternehmen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Vorhaben Einwendungen zu erheben. Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Die Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen einen Monat, und zwar in der Zeit vom... bis einschließlich... beim Markt Mantel, Etzenrichter Str. 11, 92708 Mantel, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. 2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum..., Einwendungen gegen das Unternehmen erheben. Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen sind von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - das ist bis zum. schriftlich (Postadresse Landratsamt: Stadtplatz 36, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, oder zur Niederschrift beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab, Felixallee 9, Zimmer Nr. 2.08 (2. Stock), 92660 Neustadt a. d. Waldnaab, oder beim Markt Mantel, Etzenrichter Str. 11, 92708 Mantel, vorzubringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 3. Beim Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin kann ohne ihn verhandelt werden. 4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
5 5. Diese öffentliche Bekanntmachung wird gemäß Art. 27 a BayVwVfG zusätzlich im Internet des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab unter der Internetadresse: www.neustadt.de unter dem Punkt "Amtliche Veröffentlichungen" veröffentlicht. Dort könnten die Antragsunterlagen eingesehen werden. Mantel, den... (Unterschrift)