Flüchtlinge begleiten 2. Halbjahr Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche

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Transkript:

Flüchtlinge begleiten 2. Halbjahr 2018 Fortbildungsprogramm für Ehrenamtliche

Integrationspolitik und ihre Herausforderungen 10. August 2018 von 15.00 18.00 Uhr Referent: Erik Weckel, Politikwissenschaftler und pädagogischer Mitarbeiter der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Grundlagen zum Umgang mit traumatisierten Geflüchteten 07. September 2018 von 15.00 17.00 Uhr Markstraße 33, 30890 Barsinghausen Referentin: Frauke Baller, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e. V. Inhalt der Fortbildung sind die Grundlagen der Integrationspolitik Wechselseitige Anerkennung in der Praxis Soziale Demokratie und kultureller Pluralismus Gleichberechtigte Teilhabe und gemeinsame Bürgerschaft Migrations- und Integrationspolitik sind eng miteinander verzahnte Dimensionen. Die vormals auf eine begrenzte Zuwanderung ausgerichtete Migrationspolitik hat mit der seit etwa 2000 geänderten Integrationspolitik eine signifikante Änderung erfahren. Die deutschen Maßnahmen dieser Politik reichen teilweise weit über internationale Standards hinaus. Was dringend nötig ist/ scheint, wurde jedoch erst spät praktiziert und ist tagespolitischen Änderungen unterworfen. In dieser Veranstaltung wird es um integrationspolitische Hintergründe und die hiermit verbundenen Herausforderungen für eine Gesellschaft gehen. Wer in der Flüchtlingsarbeit tätig ist, wird möglicherweise mit den Auswirkungen der häufig schlimmen und einschneidenden Erlebnisse der Geflüchteten, vor und während ihrer Flucht, konfrontiert. Nicht selten führen diese Erfahrungen bei den Geflüchteten zu Traumatisierungen. Was genau aber ist ein Trauma woran erkenne ich es und wie kann im Konfrontationsfall damit umgegangen werden? An wen wende ich mich, wenn ich denke, dass die Person professionelle Unterstützung braucht? Wo endet meine Zuständigkeit? In dieser Veranstaltung besteht die Chance, neben fachlichen Inhalten, auch an konkreten Fallbeispielen zu arbeiten. Berichten Sie hierzu gern aus ihrer eigenen praktischen Erfahrung. 2 3

Kindeswohlgefährdung: Rechtliche Grundlagen, Indikatoren, Handlungsketten und Fallbeispiele 19. September 2018 von 16.00 18.30 Uhr Referentin: Merle Cals, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, Koordinierungsstelle Kinderschutz und frühe Hilfen Wann sprechen wir von einer Kindeswohlgefährdung und wie erkenne ich sie? Was ist zu tun bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung? Was passiert danach? Inwiefern ist hier kultureller Relativismus möglich, angebracht oder außer Frage? U.a. diese Punkte werden wir im Rahmen des Vortrags und anhand einiger Fallbeispiele behandeln. Es wird ebenfalls viel Raum für Ihre Fragen geben. Grundlagen interkultureller Kompetenz 19. Oktober 2018 von 15.00 18.00 Uhr Referentin: Helga Barbara Gundlach, Trainerin und Beraterin für interkulturelle Kompetenz, Diversity und interkulturelle Öffnungsprozesse Wer in der Flüchtlingsarbeit tätig ist, trifft automatisch auf Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft. Nicht selten entstehen Situationen, die auf beiden Seiten zu Missdeutungen und Irritationen führen können. In der Veranstaltung soll es darum gehen, sich seiner eigenen kulturellen Sozialisation bewusst zu werden und den eigenen Standpunkt zu reflektieren. Eventuelle Konflikte können im Vorfeld besser erkannt und alternative Handlungsweisen überlegt werden. Ziel ist dabei ein Verständnis für andere kulturelle Prägungen zu entwickeln, sich eventuelle Unsicherheiten oder Ängste einzugestehen, das Anderssein zu respektieren, um sich im Endeffekt seine Neugier und Offenheit gegenüber anderen kulturellen Lebensformen zu erhalten. 4 5

Grundlagen zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete 02. November 2018 von 15.00 17.00 Uhr Referentin: Ruth Maria Strodtkötter, DRK-Soziale Dienste in der Region Hannover gem. GmbH 07. Dezember 2018 von 15.00 17.00 Uhr Referent: Sigmar Walbrecht, Flüchtlingsrat Niedersachsen Krankenversicherung? Wer hat Anrecht auf einen Integrationskurs? In dieser Veranstaltung sollen neben fachlichen Inputs konkrete Anlaufstellen benannt werden. Ebenso wird den Teilnehmern Raum für eigene Fragen gegeben. Wer in der Flüchtlingsarbeit tätig ist, wird beinahe automatisch mit Fragen des Asylrechts konfrontiert. Wo ist der Unterschied zwischen einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung? Woher bekommen geflüchtete Menschen Geld, Unterkunft oder eine 6 Die Fortbildung gibt einen Überblick über rechtliche Bestimmungen zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Inhalte sind dabei unter anderem: Überblick über Asylverfahren und Aufenthaltsstatus Ausländerrechtliche Grundsätze des Arbeitsmarktzugangs für Geflüchtete Möglichkeiten und Restriktionen der Arbeitsmarktintegration Überblick über Fördermöglichkeiten Aufenthaltssicherung über Ausbildung In dieser Veranstaltung besteht neben einem fachlichen Input für die Teilnehmenden die Möglichkeit eigene Fragen zu stellen. 7

Kontakt DRK-Soziale Dienste in der Region Hannover gem. GmbH Karlsruher Straße 2 c 30519 Hannover Sonja Bartaune Referentin für Fortbildungsmanagement Tel. 0511 3671-317 bartaune@drk-hannover.de www.drk-hannover.de Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, ist eine schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich. Die Anmeldung richten Sie bitte mit Angabe Ihres Namens, des Einsatzortes Ihres ehrenamtlichen Engagements und dem Titel der gewünschten Fortbildung spätestens zwei Wochen vor der Fortbildung per E-Mail an Sonja Bartaune.