1 AuSSergewöhnliche Steuerentlastung durch private Ausgaben Der Fachbegriff außergewöhnliche Belastung klingt nach einer Ausnahmeregelung. Weit gefehlt: Millionen Steuerzahler haben Anspruch auf Steuerentlastungen! Wer hohe Ausgaben für Ärzte, Krankenhausaufenthalte, Kuren oder Medikamente hat, Behinderte betreut, Angehörige unterstützt, krankmachende Immobilien saniert oder eine Beerdigung bezahlt, kann seine Kosten steuerlich geltend machen. Wir zeigen, wie Sie sich die Steuererleichterung sichern. Entstehen einem Steuerzahler zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, handelt es sich laut Einkommensteuergesetz um außergewöhnliche Belastungen. Und das ist gar nicht mal so selten der Fall: Durch die finanziellen Folgen persönlicher Schicksalsschläge sind schon viele Menschen an den Rand des Ruins geraten. Grund genug das Finanzamt rechtzeitig an den Ausgaben zu beteiligen. Um welche Art von Belastungen es sich dabei genau handelt, hat der Gesetzgeber offengelassen letztlich kommt es immer auf die Besonderheiten des Einzelfalles an. Typische Ausgaben sind aber zum Beispiel: Krankheits- und Unfallkosten aller Art, Folgen von Naturkatastrophen, Unfällen und Verbrechen, Geburts- und Beerdigungskosten, Unterhalt, Krankheitskosten oder Schuldentilgung für Angehörige oder auch Eigenheim-Sanierungen wegen Belastungen mit Giftstoffen Wichtig: Ob solche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gelten, stellt sich vielfach erst am Ende des Jahres heraus, sobald die Gesamtausgaben feststehen. Um die Gesamtbelastung ermitteln zu können, benötigen Sie aber den Überblick, welche Aufwendungen nach und nach entstanden sind. Wer von vornherein fleißig Belege sammelt, ist also klar im Vorteil. Außergewöhnlich? Es kommt darauf an... Erst wenn die besonderen Belastungen, je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl, ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und damit die persönliche Belastungsgrenze übersteigen, gelten sie als unzumutbar und mindern das zu versteuernde Einkommen. Lektüretipp Ausführliche Informationen zum Thema Außergewöhnliche Belastungen bietet das aktuelle steuer:magazin auf den Seiten 24 und 25. Dort finden Sie auch eine genaue Beschreibung des Rechenwegs, mit dem das Finanzamt die persönliche Belastungsgrenze ermittelt. Passende Steuertipps zu weiteren Ausgabenarten finden Sie außerdem in der WISO-Hilfe, die Sie im Menüband Einkommensteuer 2018 per Mausklick auf die Schaltfläche Hilfe (oder mit der Funktionstaste F1 ) aufrufen. Und gleich noch ein Tipp hinterher: Ob die Finanzämter Krankheits- und Pflegekosten auch ohne vorherigen Abzug einer zumutbaren Belastung anerkennen müssen, ist nach wie vor umstritten. Am besten tragen Sie daher alle Krankheits- und Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen in Ihren Steuerfall ein selbst, wenn Sie die zumutbare Belastung am Jahresende nicht überschreiten!
2 Zwar wird das Finanzamt den Steuerabzug erst einmal kürzen. Wenn Sie dagegen Einspruch einlegen, bekommen Sie im Fall einer günstigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die erhoffte Steuererstattung. Wie Sie mit Musterschreiben gegen einen ungünstigen Steuerbescheid vorgehen, erfahren Sie im illustrierten Schrittfür-Schritt-Workshop Musterverfahren. Sie rufen das PDF-Dokument im Menüband Hilfe per Mausklick auf die Schaltfläche Workshops (PDF) auf:
3 Außergewöhnliche Belastungen eintragen Zurück zur aktuellen Steuererklärung: Das eigentliche Erfassen der Ausgaben ist mit der WISO steuer:software schnell erledigt. Im Arbeitsbereich 2 Daten erfassen finden Sie unter Allgemeine Ausgaben Eingabedialoge für folgende Ausgabenarten: Pflege- und Betreuungsleistungen, Unterhaltsverpflichtungen, Unterstützung Bedürftiger sowie Krankheitskosten und andere Besonderheiten:
4 Am vielseitigsten und am häufigsten genutzt ist der Eingabedialog Krankheitskosten und andere Besonderheiten. Angefangen bei den Ausgaben für ambulante und stationäre medizinische Zwecke über die Ausgaben für Kuren und Geburten, Beerdigungen und Ehescheidungen, die Folgekosten von Natur- und anderen Katastrophen bis hin zu den Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln, die im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen entstanden sind (z. B. Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur Kur, zur Apotheke oder auch zum Anwalt oder Bestattungsunternehmen). Hier können Sie die Folgen der meisten kleinen und großen persönlichen Schicksalsschläge steuerlich geltend machen. Selbst die Kosten künstlicher Befruchtungen müssen die Finanzämter inzwischen als außergewöhnliche Belastung anerkennen. Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, werden hingegen grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Art der Erfassung festlegen Bevor Sie mit Ihren Eingaben beginnen, entscheiden Sie sich für die Art der Erfassung. Das Programm lässt Ihnen die Wahl zwischen der Detaillierten Erfassung je nach Art der Ausgaben und der Schnellerfassung der Ausgaben in einer Tabelle : Praxistipp Am besten probieren Sie kurz aus, welche Erfassungsart Sie bevorzugen. Ein späterer Wechsel des Eingabeverfahrens kann zu doppeltem Erfassungsaufwand führen. Datenverluste drohen nicht: Das Programm weist Sie rechtzeitig auf die Folgen der Umstellung auf eine andere Erfassungsart hin.
5 Detaillierte Erfassung Bei der Option Detaillierte Erfassung je nach Art der Ausgaben tragen Sie die einzelnen Ausgabenarten zeilenweise über einen separaten Erfassungsdialog ein die Eingabebereiche sind vorgegeben:
6 Per Mausklick auf das Stiftsymbol rechts neben der betreffenden Kostenart rufen Sie die dazugehörige Tabelleneingabe auf, mit deren Hilfe Sie ganz bequem Ihre Eintragungen machen. Falls Sie nicht sicher sind, welche Ausgabenart infrage kommt, schauen Sie sich am besten einmal die Eingabehilfen der Kostenspalte in Ruhe an. Im Fall der Kategorie Krankheitskosten ( Krankheit / Brille / Arzt / Apotheke ) sieht die Vorschlagsliste beispielsweise so aus: Bitte beachten Sie: Einzeln veranlagte Ehepaare legen in der Spalte Wer hat gezahlt fest, welcher Ehepartner die betreffende Ausgabe getragen hat.
7 Schnellerfassung in Tabellenform Bei der Schnellerfassung der Ausgaben in einer Tabelle wählen Sie die Art der Ausgabe mithilfe des Auswahlfelds der Spalte Bezeichnung : Ganz gleich, welche Art der Erfassung Sie wählen: Sofern Sie im Einzelfall Erstattungen, Zuschüsse oder Beihilfen zu Krankheitskosten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diese im jeweiligen Eingabedialog in der Spalte Erstattungen einzutragen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der betreffende Erstattungsanspruch (zum Beispiel gegenüber einer Versicherung) zwar zusteht, die Leistung aber noch nicht ausgezahlt worden ist.
8 Fahrtkosten nicht vergessen! Viele Steuerzahler vergessen die indirekten finanziellen Folgen außergewöhnlicher Belastungen. Das ist vor allem dann ärgerlich, wenn Sie knapp unter Ihrer persönlichen Abzugsgrenze liegen. Haben Sie zum Beispiel daran gedacht, alle notwendigen Fahrtkosten anzusetzen oder auch die Schuldzinsen für Umbaumaßnahmen? Selbst die Kosten von Besuchsfahrten ins Krankenhaus werden unter Umständen steuerlich anerkannt! Fahrtkosten detailliert erfassen Bei der Detaillierten Erfassung bietet das Programm Ihnen im Abschnitt Schuldzinsen und Fahrtkosten zwei separate Erfassungsdialoge für Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel sowie Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug : Bei den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben Sie die tatsächlichen Fahrpreise an. Falls Sie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie auch die ein. Bei den Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug haben Sie Anspruch auf die steuerliche Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Die Software unterstützt Sie bei der Aufwandsermittlung mit einem einfachen Rechentool: Sie brauchen nur eine kurze Beschreibung des Fahrtanlasses, das genutzte Fahrzeug, die Anzahl der Fahrten und die Zurückgelegte Strecke einzutragen.
9 Daraufhin weist das Programm automatisch die richtige Höhe der Fahrtkosten aus. Falls Sie Fahrtkosten-Erstattungen erhalten haben, tragen Sie die in der Zeile darunter ein: Zusatztipp Falls Sie die Länge der Fahrtstrecke einmal nicht kennen, können Sie die Angabe ganz bequem mithilfe von Google Maps ermitteln. Dazu klicken Sie auf das Routensymbol rechts neben dem Eingabefeld Zurückgelegte Strecke, tragen den Start- und Zielpunkt Ihrer Fahrt ein, aktivieren die Option Hin- und Rückfahrt, klicken auf die Schaltfläche Berechnen und dann auf Übernehmen : Nachdem Sie eventuelle Fahrtkostenerstattungen eingetragen haben, schließen Sie Ihre Eingaben mit OK ab.
10 Fahrtkosten tabellarisch erfassen Bei der tabellarischen Schnellerfassung finden Sie die beiden Fahrtkostenarten in der Vorschlagsliste, die Sie per Mausklick auf den Abwärtspfeil im Feld Bezeichnung aufrufen: Bitte beachten Sie: Bei der Schnellerfassung ermitteln Sie Ihre Ausgaben für Fahrten mit dem eigenen Pkw selbst (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer). Die Gesamtsumme tragen Sie in der Spalte Aufwendungen ein. Falls Sie von anderen Stellen Fahrtkostenzuschüsse erhalten haben, geben Sie deren Höhe in der Spalte Erstattungen ein. Die Fahrtpreise von Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln machen Sie auf dieselbe Weise geltend.