Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung 2010 Master Wi-Ing.

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Transkript:

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 1 - Stand:25.06.2013 Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung 2010 Master Wi-Ing. Aktuelle Änderungen sind mit rot gekennzeichnet. Die Lektüre dieses Textes ersetzt nicht das Studium der Prüfungsordnung (PO) und der Studienordnung (SO) (im Internet verfügbar). Es handelt sich auch nicht um eine autoritative Auslegung dieses Textes, auf die der Studierende sich verlassen kann. Lesen Sie bitte ferner auch die Aushänge am schwarzen Brett des Prüfungsausschusses und im Internet Aktuelles aus dem Prüfungsausschuss. Fragen zum Studium allgemein Welchen Umfang hat das Studium? Das Studium umfasst 90 Leistungspunkte (LP), die sich über eine Regelstudienzeit von 3 Semestern verteilen (d. h. durchschnittlich werden 30 LP pro Semester unterstellt). Leistungspunkte spiegeln den Arbeitsaufwand (workload) für ein Modul wieder; 1 Leistungspunkt entspricht dabei 30 Stunden; pro Studienjahr wird mit 1.800 Stunden gerechnet. Welche Bestandteile hat die Masterprüfung? Die Masterprüfung besteht aus Modulprüfungen (Module der technischen Studienrichtung, Wahlpflichtmodule und freies Wahlmodul), der Projektarbeit und der Masterarbeit einschließlich Kolloquium. Aus welchen technischen Studienrichtungen kann ich auswählen? Aus folgenden sechs technischen Studienrichtungen ist eine auszuwählen: Maschinenbau; Infrastrukturmanagement; Rohstoffgewinnung; Werkstofftechnologie; Verfahrenstechnik; Keramik, Glas, Baustoffe. Welche Modulprüfungen gehören zu den technischen Studienrichtungen? Bitte beachten Sie die Darstellung in der aktuellen Version der PO. Dies ist derzeit die Änderungssatzung vom Mai 2012. Was ist bei der Projektarbeit zu beachten? Gemäß der Anlage zur PO besteht die Projektarbeit aus Seminararbeit und Präsentation. Das Thema der Projektarbeit stammt aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften. Als Prüfer kann nur ein Professor der BWL tätig werden. Aus welchen Wahlpflichtmodulen BWL, VWL, Recht kann ich auswählen? Siehe die aktuelle Liste in der Änderungssatzung vom Mai 2012 (die allerdings in Teilbereichen nicht mehr aktuell ist!) Welche freien Wahlmodule stehen zur Auswahl? Aus dem Modulangebot der TU Bergakademie Freiberg oder einer kooperierenden Hochschule ist ein Modul im Umfang von mindestens 3 LP auszuwählen. Es muss sich um ein Mastermodul handeln.

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 2 - Stand:25.06.2013 Kann man auch ein Semester Urlaub vom Studium nehmen? Ja, maximal 2 Urlaubssemester werden auf Antrag und aus wichtigem Grund gewährt. Der Urlaubsgrund ist nachzuweisen. Gemäß 20 SächsHG (gültig ab 1.1.2009) soll Studierenden ermöglicht werden, im Urlaubssemester Prüfungen an der Hochschule, die die Beurlaubung ausgesprochen hat, zu schreiben. Damit können alle Prüfungen im Urlaubssemester geschrieben werden (sofern der Urlaubsgrund nicht Vorbereitung auf Wiederholungsprüfungen ist). Weitere Informationen finden Sie in der Immatrikulationsordnung der TU Bergakademie Freiberg. Wie erfolgt die Beantragung eines Urlaubssemesters? Urlaubsanträge sind in der Regel vor Beginn des Semesters zu stellen, auf das sie sich beziehen. Üblicherweise wird eine Karenzzeit von 2 Wochen eingeräumt. Weitere Ausnahmen sind bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit). In diesen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Das Antragsformular steht im Internet zur Verfügung. Der angegebene Urlaubsgrund muss nachgewiesen werden. Woher erhalte ich weitere Informationen zum Master-Studium Wi-Ing? Bei Fragen rund um das Master-Studium Wi-Ing (Ablauf, Organisation, Planung, Prüfungen) stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: - Studiendekan: Prof. Dr. Michael Höck - Prüfungsausschussvorsitzender: Prof. Dr. Bruno Schönfelder - Studienberatung: Dipl.-Kffr. Sonja Meisenzahl - Studentenvertreter der Fakultät: Fachschaftsrat (FSR 6) Für fachspezifische Fragen sind die jeweiligen Professoren der Lehrstühle bzw. deren Mitarbeiter verantwortlich und helfen Ihnen gern weiter. Fragen zu Modulen Werden Leistungen aus dem Ausland/Inland anerkannt? Gemäß 16 PO werden bei Gleichwertigkeit Leistungen in artgleichen Studiengängen inländischer bzw. ausländischer Hochschulen anerkannt. Dazu ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses notwendig, der dann ggf. Rücksprache bei den jeweiligen Hochschullehrern nimmt. Beizufügen sind Unterlagen, die die Überprüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen, insbesondere Kursbeschreibungen, Inhaltsübersichten, Literaturangaben, abgelegte Prüfungen. Von der Anerkennung ausgenommen ist die Masterarbeit ( 16 Abs. 1 PO). Zudem können aus dem Ausland maximal Leistungen im Umfang von 30 LP anerkannt werden ( 16 Abs. 5 PO). beachte: Anerkennungen werden bei der Bemessung der Fachsemester berücksichtigt, so dass ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt. beachte: Anerkannt werden auch Fehlversuche in gleichwertigen Leistungen. Wann können die einzelnen Module belegt werden? Sofern in den Modulbeschreibungen Zulassungsvoraussetzungen festgelegt wurden, müssen diese erst erfüllt sein.

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 3 - Stand:25.06.2013 Was sind Zusatzmodule? Gemäß 21 PO sind Zusatzmodule Module aus dem gesamten Modulangebot der TU Bergakademie Freiberg oder einer kooperierenden Hochschule, die über den vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen und freiwillig absolviert werden. Es müssen jeweils alle für das jeweilige Fach geltenden Teilprüfungen absolviert werden. Zusatzmodule gehen nicht in die Gesamtnote der Masterprüfung ein, können aber auf Antrag zusätzlich (mit oder ohne Note) ins Zeugnis aufgenommen werden. Die Entscheidung, welche Module Bestandteil der Masterprüfung und welche Zusatzmodule sein sollen, ist spätestens im letztenten Semester der Regelstudienzeit zu treffen. Vgl. 19 (13) der PO. Fragen zu Klausuren und Prüfungen Werden alle Vorlesungen und Klausuren jedes Semester angeboten? Im aktuellen Vorlesungsverzeichnis bzw. im Stundenplan finden Sie die Verteilung der Vorlesungen auf das Winter- und Sommersemester. Dabei werden nach Möglichkeit alle Veranstaltungen innerhalb eines Jahres mindestens einmal angeboten. Alle Klausuren werden im Prüfungszeitraum angeboten - unabhängig davon, ob die entsprechende Veranstaltung im abgelaufenen Semester stattgefunden hat. In der Regel finden dabei an der Fakultät 6 alle Klausuren eines Professors an einem Tag statt. Gibt es eine Obergrenze für die Klausurenteilnahme an einem Tag? Nein, es dürfen beliebig viele Klausuren an einem Tag geschrieben werden. Zu welchen Modulprüfungen muss man sich anmelden? Die Anmeldung zu sämtlichen Modulprüfungen muss beim Studentenbüro innerhalb der festgelegten Anmeldezeiträume erfolgen ( 6 Abs. 3 PO). Die Masterarbeit muss beim Studentenbüro angemeldet und fristgemäß eingereicht werden ( 20 PO). Was ist bei der Anmeldung zu den Klausuren zu beachten? Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie sich zur richtigen Klausur anmelden und dann auch die richtige Klausur mitschreiben (sofern diese unterschiedlich sind). Schreibt ein Student nicht die Klausuren der für ihn geltenden PO, werden diese annulliert. Kann ich von angemeldeten Klausuren zurücktreten? Ja, bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin kann man sich von der Teilnahme beim Studentenbüro wieder abmelden ( 12 Abs. 2 PO). Dabei sind die Öffnungszeiten des Studentenbüros zu beachten. Eine kurzfristigere Abmeldung vor Prüfungsantritt ist nur aus triftigem Grund möglich und muss dem Studentenbüro unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden ( 12 Abs. 1 und 4 PO), z. B. durch Vorlage einer Krankmeldung. Die Krankmeldung ist im Studentenbüro abzugeben. Sollte eine Abgabe dort nicht möglich sein, kann sie auch im Sekretariat des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Es ist nicht zwingend notwendig, alle betroffenen Prüfer einzeln zu verständigen. Eine Übersendung per Fax ist Frist wahrend, wenn das Original nachgereicht wird. Nach Bekanntgabe der Noten werden auf keinen Fall mehr Krankmeldungen anerkannt.

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 4 - Stand:25.06.2013 Hinweis: Bei Wiederholungsprüfungen, die innerhalb eines Jahres nach dem Erstversuch absolviert werden müssen, ist ein Rücktritt generell nur aus einem triftigen Grund zulässig. Ansonsten erlischt der Prüfungsanspruch des Studenten durch zu vertretendes Versäumnis der Wiederholungsfrist ( 13 Abs. 1 PO, 20 Abs. 11 PO). Dies gilt analog auch für den Drittversuch, der zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren ist. Welche Folgen hat eine Krankschreibung für die anderen Klausuren? Die Einreichung eines Krankenscheins, um für den Rücktritt einen triftigen Grund geltend zu machen, bedeutet auch, dass der Studierende für den gesamten Zeitraum, für den der Krankenschein die Prüfungsunfähigkeit feststellt, seine Anmeldung zur Prüfung zurückgezogen hat. Aus diesem Grund entfällt die Zulassung für sämtliche in diesen Zeitraum fallende Prüfungen. Ein Rücktritt von diesem Rücktritt ist nicht möglich. Eine erneute Zulassung könnte nur im Rahmen der vorgesehenen Anmeldezeiten beantragt werden, die aber bei Prüfungsbeginn bereits verstrichen sind. Eine Teilnahme an einer Prüfung, die in den Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit fällt, erfolgt daher ohne die in 6 Abs. 3 PO geforderte Zulassung. Das Ergebnis einer solchen Prüfung ist grundsätzlich unbeachtlich. Kann ich nach Beginn der Prüfung zurücktreten? Nach Antritt einer Prüfung (d. h. sobald die Aufsichtskräfte begonnen haben, die Prüfungsaufgaben auszugeben) ist ein Rücktritt von einer Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn, der Prüfling ist augenscheinlich prüfungsuntauglich (z. B. bei Ohnmacht, Kreislaufkollaps). Auch in diesem Fall ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen ( 12 Abs. 1 und 4 PO). Müssen Studenten in Klausuren ihren Namen angeben? Nein, in Klausuren muss lediglich die Matrikelnummer angegeben werden. Wann muss ich eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen? Erstmalig nicht bestandene Modulprüfungen müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches der letzten Prüfungsleistung des Moduls wiederholt werden. Die Wiederholung bezieht sich dabei nur auf die nicht bestandenen Teilleistungen ( 15 Abs. 1 PO). Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch nach 15 PO ( 13 Abs. 1 PO). Sind innerhalb einer Modulprüfung mehrere Teilleistungen erforderlich und ist die nicht bestandene Teilleistung grundsätzlich ausgleichsfähig, dann darf eine Wiederholung erst nach Abschluss der letzten Teilleistung erfolgen. Bei einer generell nicht ausgleichsfähigen Teilleistung bzw. einer Seminararbeit kann eine Wiederholung der Teilleistung bzw. Seminararbeit auch schon vor Abschluss der letzten Teilleistung des Moduls erfolgen ( 15 Abs. 1 PO). Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur zum nächstmöglichen Termin zulässig ( 15 Abs. 2 PO). beachte: Wiederholung zum nächstmöglichen Termin bedeutet im Folgesemester. Falls das Folgesemester ein Urlaubssemester ist, kann die Wiederholung auch im nächsten Fachsemester erfolgen. Hinweis: Für den Wiederholungstermin muss man sich nochmals selbst zur Prüfung anmelden, d. h. es gibt keine automatische Anmeldung für die Wiederholungsprüfung. Wann kann man Einsicht in absolvierte Klausuren nehmen? Gemäß 25 PO ist eine Einsichtnahme in Klausuren erst dann zulässig, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist. Vor der 6. Woche des jeweils darauf folgenden Semesters ist im Zweifelsfall davon auszugehen, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen und eine Einsicht in die Prüfungsakte damit unzulässig ist.

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 5 - Stand:25.06.2013 Müssen alle Teilleistungen einer Prüfungsleistung für ein Modul bestanden sein? Ist die Teilleistung in der PO mit einen * versehen, muss diese mindestens mit 4,0 bestanden sein. Gegenüber der PO können sich Änderungen ergeben; relevant sind jeweils die aktuellen Modulbeschreibungen. Wie oft dürfen Prüfungsleistungen wiederholt werden? Bei nicht bestandenen Modulprüfungen bzw. einzelnen Teilleistungen hat der Student Anspruch auf eine erste Wiederholungsprüfung innerhalb der Wiederholungsfrist nach 15 Abs. 1 PO. Eine zweite Wiederholung ist auf Antrag beim Studentenbüro zum nächsten regulären Prüfungstermin möglich ( 15 Abs. 2 PO). Weitere Wiederholungsversuche sind nicht zulässig. beachte: Wiederholung zum nächsten regulären Prüfungstermin bedeutet im Folgesemester. Falls das Folgesemester ein Urlaubssemester ist, kann die Wiederholung auch im nächsten Fachsemester erfolgen. Hinweis: Diese Regelungen gelten analog für die Wiederholung von Masterarbeit und Kolloquium. Allerdings ist eine zweite Wiederholung in diesem Fall nur bei Antragstellung und Anmeldung innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides über das Nichtbestehen möglich ( 20 Abs. 11 PO). Kann ich nicht bestandene Leistungen ausgleichen? Nein, sämtliche Modulprüfungen und die Masterarbeit einschließlich Kolloquium müssen bestanden sein ( 13 Abs. 3 PO). Sofern ein Modul aus mehreren Teilleistungen besteht, müssen alle Teilleistungen bestanden sein, sofern diese in der Anlage zur PO mit einem Sternchen versehen sind. Andernfalls ist ein Ausgleich möglich. Fragen zum Ablauf des Studiums Welche Prüfungsfristen gibt es im Masterstudium? Die Regelstudienzeit beträgt nach 3 Abs. 1 PO 3 Semester. Spätestens mit Ablauf des 7. Semesters muss man sich sämtlichen Prüfungen der Masterprüfung erstmalig unterzogen haben. Andernfalls gelten die jeweiligen Prüfungen als nicht bestanden ( 13 Abs. 3 PO). Sie müssen innerhalb eines Jahres absolviert werden, so dass spätestens nach dem 9. Semester die Exmatrikulation droht. Diese Regelung gilt auch für Masterarbeit einschließlich Kolloquium, die innerhalb dieser Frist abgeschlossen sein muss. Welche Bedeutung hat die Überschreitung der in 3 Abs. 1 PO genannten Frist? Eine Überschreitung dieser Frist (Regelstudienzeit von 3 Semestern) zieht grundsätzlich keine Rechtsfolgen nach sich, d. h. Modulprüfungen können auch danach noch erbracht werden. Rechtsfolgen treten erst nach dem 7. Semester ein. Was ist bei der Masterarbeit gemäß 20 PO zu beachten? Das Thema für die Masterarbeit muss einer betriebs- oder ingenieurwirtschaftlichen Problemstellung entsprechen. Sofern die Masterarbeit an einer externen Einrichtung durchgeführt werden soll, ist die Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich, die durch seine Unterschrift auf dem Deckblatt der Masterarbeit dokumentiert wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Anmeldung zur Masterarbeit soll gemäß 20 Abs. 3 PO spätestens einen Monat nach Abschluss der Modulprüfungen erfolgen, wobei eine Überschreitung der Frist keine Rechtsfolgen nach sich

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 6 - Stand:25.06.2013 zieht. Es ist möglich, das Thema einmal - und zwar innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe - zurückzugeben ( 20 Abs. 4 PO). Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 4 Monate ( 20 Abs. 6 PO). Eine Verlängerung von höchstens 2 Monaten kann vom Prüfungsausschuss gewährt werden. Dazu ist, über den betreuenden Hochschullehrer, ein begründeter Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Der Antrag muss das ursprünglich vereinbarte Abgabedatum enthalten und sollte im Regelfall spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Bearbeitungsfrist gestellt werden. Auch bei Krankheit ist ein Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen, die Bearbeitungszeit verlängert sich nicht automatisch. Beizufügen ist die Krankmeldung eines Arztes (bei einer Folgekrankschreibung i.d.r. eines Amtsarztes). Die Masterarbeit ist in 3 Exemplaren beim Studentenbüro abzugeben, wobei ein Exemplar (nicht alle!) in digitalisierter Form auf einem Datenträger einzureichen ist. Die Masterarbeit ist in einem Kolloquium zu verteidigen ( 20 Abs. 9 PO). Gibt es Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit? Ja, die Masterarbeit kann nur angemeldet werden, wenn mindestens 54 LP im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen erworben wurden ( 20 Abs. 3 PO) sowie die ggf. bei Studienzulassung festgelegten Auflagen erbracht worden sind ( 3 Abs. 4 SO). Wie erfolgt die genaue Anmeldung zur Masterarbeit? Die Anmeldung zur Masterarbeit vollzieht sich aus Sicht des Studenten in den folgenden Schritten: Vor Beginn der Arbeit an einer Masterarbeit beantragt der Prüfling die Zulassung beim Studentenbüro. Über das Thema u. ä. muss zu diesem Zeitpunkt noch nichts bekannt sein. Sind die Zulassungsvoraussetzungen gegeben, erstellt das Studentenbüro eine Bescheinigung, aus der dies hervorgeht. Diese ist gültig, solange der betreffende Student im Master Wirtschaftsingenieurwesen immatrikuliert ist. Mit dieser Bescheinigung begibt sich der Student zu dem Professor, der als sein Betreuer fungiert. Sofern er niemanden findet, der ihn zu betreuen bereit ist, begibt er sich stattdessen zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der ihm dann einen Betreuer zuweist. Mit dem Betreuer werden unter anderem das Masterarbeitsthema sowie Anfang und Ende der Bearbeitungszeit (4 Monate) festgelegt. Nachdem der Betreuer die Erzeugung des Deckblattes für die Masterarbeit (unter Verwendung der elektronisch verteilten Vorlage) veranlasst hat, werden alle vier Exemplare des Deckblattes vom Studenten unterschrieben und dann mit der Bescheinigung des Studentenbüros an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geschickt. Der Student findet sich in der Woche nach der Erstellung des Deckblatts im Sekretariat des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein und erhält dann ein Exemplar des Deckblattes. Der Vorgang wird aktenkundig gemacht. Nur eine Masterarbeit, die das offizielle Deckblatt enthält, ist gültig. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist bei der Einreichung der Arbeit vom Studentenbüro zu überprüfen. Wie ermittelt sich die Note der Masterarbeit? In die Gesamtnote gehen die Note der Masterarbeit und die Leistung des Kolloquiums ein. Die Leistung des Kolloquiums wird dabei in angemessener Weise berücksichtigt ( 20 Abs. 10 PO). Zum Bestehen müssen die Masterarbeit und das Kolloquium jeweils mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet sein.

FAQ PO 2010 Master Wi-Ing. - 7 - Stand:25.06.2013 Wie ermittelt sich die Gesamtnote? Die Gesamtnote ergibt sich gemäß 11 Abs. 5 PO aus dem mit den Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel aller Modulnoten und der entsprechend gewichteten Note der Masterarbeit einschließlich Kolloquium. Zusatzmodule fließen nicht in die Ermittlung der Gesamtnote ein.