EEG Eine Einführung. Dr. Guido Wustlich Berlin, 9. September 2011

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Transkript:

EEG 2012 - Eine Einführung - Dr. Guido Wustlich Berlin, 9. September 2011

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Einleitung Energieversorgung Status quo: Endenergieverbrauch wird zu 89 % durch fossile Energien bereitgestellt Endenergieverbrauch durch Erneuerbare Energien 2010: 11 % (Strom: 17 %) Folgen: Die heutige Energieversorgung ist nicht sicher wir importieren 70 % unserer Energieträger nicht wirtschaftlich fossile Energieträger haben hohe externe Kosten nicht umweltverträglich Treibhausgase und Luftschadstoffe Energieversorgung der Zukunft Energiekonzept der Bundesregierung: Senkung der Treibhausgase bis 2050 um 80 95 % Sofortausstieg bei acht Kernkraftwerken, weiterer schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 Steigerung Erneuerbarer am Bruttoendenergieverbrauch auf 60 % in 2050 Steigerung Erneuerbarer am Bruttostromverbrauch auf 80 % in 2050

Einleitung Senkung der Treibhausgase: 100% 90% 80% 70% 60% -40% 50% 40% 30% 20% -55% -70% -80%-95% 10% 0% 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050

Einleitung Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien: Anteil der EE am Bruttostromverbrauch 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 80 % 65 % 50 % 35 % 2010 2020 2030 2040 2050

Einleitung Konkrete Umsetzung der Ziele durch Energiekonzept der Bundesregierung; Beschleunigung der Umsetzung nach der Katastrophe von Fukushima EEG-Novelle als zentraler Bestandteil des Energiekonzepts 6. Juni 2011: Beschluss Bundesregierung 30. Juni 2011: Beschluss Bundestag 8. Juli 2011: Beschluss Bundesrat 4. August 2011: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1. Januar 2012: Inkrafttreten Einbettung der EEG-Novelle in den Gesamtzusammenhang Beispiele: Beschleunigung von Netzausbau und Netzanbindung (EnWG-Novelle, NABEG) Baurechtliche Absicherung (BauGB-Novelle, verstärkte Flächenausweisungen) Verbesserung der Finanzierung (KfW-Offshore-Programm)

Einleitung 1. Erneuerbare Energien: rascher und kontinuierlicher Ausbau wirtschaftlich und umweltverträglich 3. Effizienz: senkt den Energieverbrauch sichert Wirtschaftlichkeit 2. Zukunftsnetze: flexibel und leistungsstark integrieren EE-Strom Quelle: BMU

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Allgemeine Bestimmungen Zielbestimmung ( 1 EEG) im Lichte des Energiekonzepts fortgeschrieben neue Begriffsbestimmungen ( 3 EEG) dienen der Klarheit und besseren Verständlichkeit Beispiele: Leistungsbegriff (installierte Leistung, Bemessungsleistung) Biogas/Biomethan keine Änderungen beim Netzanschlusspunkt Verfahren der Clearingstelle läuft Änderungen beim Anlagenbegriff für Biogas ( Satelliten-BHKW ) Kohärenz beim Messwesen mit dem EnWG hergestellt Verfahren der Clearingstelle teilweise überholt, neues Verfahren mit der BNetzA sinnvoll vertragliche (freiwillige!) Vereinbarungen zur Abschaltung insbesondere bei negativen Börsenpreisen ermöglicht ( 8 Abs. 3a EEG)

Allgemeine Bestimmungen technische Einrichtungen zum Einspeisemanagement bei allen neuen Anlagen ab 100 kw verpflichtend; betriebliche Einrichtungen nicht mehr ausreichend; Leitwarten als technische Einrichtungen Einbeziehung von grundsätzlich allen neuen PV-Anlagen in die Fernsteuerung (Reaktion auf Clearingstelle); bei Anlagen unter 30 kw alternativ Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung verpflichtende Nachrüstung von bestehenden PV-Anlagen ab 100 kw bis 30. Juni 2012 und ab 30 kw bis 31. Dezember 2013 Anwendung des Einspeisemanagements besser mit dem EnWG verzahnt; grundsätzlich gleichrangige Regelung aller Erneuerbaren Energien und KWK; Ausnahme: nachrangige Regelung von PV-Anlagen unter 100 kw; Festsetzung der Abschaltreihenfolge durch BNetzA ermöglicht Begrenzung der Entschädigung bei neuen Anlagen auf 95 % der entgangenen Einnahmen (Ausnahme: 1 % der Jahreseinnahmen)

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Förderung Förderpfade im Überblick Feste Einspeisevergütung, 16 ff. EEG Marktprämie, 33b Nr. 1, 33g EEG Direktvermarktung 33a ff. EEG Grünstromprivileg 33b Nr. 2, 39 EEG Sonstige Direktvermarktung, 33b Nr. 3 EEG Finanzielle Förderung? ja ja ja, mittelbar nein Flankierung durch Flexibilitätsprämie? nein ja nein ja Kennzeichnung als Strom aus Erneuerbaren Energien? nein nein ja ja

Förderung Förderpfad 1: feste Einspeisevergütung grundsätzlich Fortführung des bestehenden Rechts (Festsetzung von Vergütungsvoraussetzungen, -sätzen und -dauer im EEG) aber: Ausschluss der Einspeisevergütung bei Biogasanlagen über 750 kw installierter Leistung, die ab 2014 neu in Betrieb genommen werden zusätzliche Verbesserung und Klarstellungen des Rechtsrahmens bei Zwischenspeicherung ( 16 Abs. 2 EEG) neue Rechtsfolge: bei Verstoß gegen Vergütungsvoraussetzungen grundsätzlich Reduzierung der Einspeisevergütung auf Marktwert ( 17 Abs. 2) im Übrigen Schnelldurchlauf durch die einzelnen Energieträger

Förderung Wasserkraft ( 23 EEG): Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vergütung Anpassung der ökologischen Anforderungen an das neue Wasserrecht Aufnahme des natürlichen Zuflusses von Speichern in die Vergütung einheitliche Degression von 1 % Biomasse ( 27 27c EEG): Vereinfachung der Vergütungsstruktur durch weitgehende Abschaffung der Boni (Grundvergütung plus Einsatzstoffvergütungsklassen I und II; BiomasseV) Beispiel: Kleegras Abbau der Überförderung bei kleinen Anlagen, Anhebung der Vergütung für größere Anlagen; eigene Vergütungen für kleine Gülleanlagen und Bioabfallvergärungsanlagen; Beibehalten des Bonus für Gasaufbereitung

Förderung Biomasse (Fortsetzung): Mischeinsatz von NawaRo s und Reststoffen ermöglicht Sicherstellung nachhaltiger und ressourceneffizienter Bioenergienutzung (Wärmenutzung, Gülle oder Direktvermarktung; Vorgaben zur Vermeidung von Methanemissionen für alle neuen Biogasanlagen); Maisdeckel Streichung der Vergütung für Altholz und flüssige Biomasse für Neuanlagen Flexiblere Stromerzeugung aus Biogas wird zusätzlich gefördert (s.u.) Geothermie ( 28 EEG): Vergütungserhöhung auf 25 Cent bei Streichung aller Boni, Ausnahme: Technologie-Bonus (5 statt 4 Cent) Degression 5 % ab 2018

Förderung Windenergie ( 29 31 EEG): Onshore: Erhöhung der Degression auf 1,5 % und Verlängerung des Systemdienstleistungs-Bonus um ein Jahr; Vereinfachungen beim Repowering Offshore: Anfangsvergütung 15 Cent; Verschiebung der Degression auf 2018 und Anhebung auf 7 %; Einführung optionales Stauchungsmodell (19 Cent für acht Jahre) Solare Strahlungsenergie ( 32 33 EEG): Degression unverändert, aber Verteilung auf zwei Zeitschritte Eigenverbrauch verlängert; Bindung an technische Anforderungen ermöglicht Regelung für Modultausch (auch bei Austausch alter Module, sofern der Austausch ab 1. Januar 2012 erfolgt)

Förderung Förderpfad 2: Direktvermarktung Ziel: Markt- und Systemintegration Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll sich stärker am Strombedarf / an der Stromnachfrage orientieren Lastverschiebungspotenziale der Erneuerbaren Energien sollen erschlossen werden Stromerzeugung soll aus dem abgeschotteten System der Einspeisevergütung in das Marktgeschehen überführt werden Gesetzgeber will den Anteil der direktvermarktenden Anlagen erhöhen * Rechtsrahmen der Direktvermarktung grundlegend neu geregelt ( 33a ff.) Formen, Fristen, Voraussetzungen, Förderansätze, Wechselverfahren etc. * Aktuelle Zahlen sind jeweils über www.eeg-kwk.net abrufbar.

Förderung Ansatz des Gesetzgebers: Fördern und fordern Direktvermarktung wird über die 33a ff. EEG angereizt Direktvermarktung ist grundsätzlich optional (Ausnahme: neue große Biogasanlagen ab 2014) Direktvermarktende Anlagen werden in der Marktprämie finanziell so gestellt, dass sie die erforderlichen Kosten abdecken (bei Biogas: Mehrkosten für Gas- und Wärmespeicher durch Flexibilitätsprämie) Direktvermarktung bei Biomasse wird zusätzlich durch Vereinfachungen bei den Vergütungsvoraussetzungen belohnt Bereitstellung positiver und negativer Regelenergie nur in der Direktvermarktung zulässig Instrumente insbesondere Marktprämie und Grünstromprivileg

Förderung Marktprämie: Ausgleich der Differenz zwischen Marktwert und fester Einspeisevergütung Bezugspunkt: der konkret von der Anlage zu erzielende EEG-Vergütungssatz ( anzulegender Wert ); hierüber Inkooperation aller Voraussetzungen der festen Einspeisevergütung Marktwert entspricht den durchschnittlichen Erlösen, die beim Verkauf des Stroms am Spotmarkt der Börse erzielt worden wären; er wird für jeden Energieträger einzeln berechnet zusätzliche Gewährung einer Managementprämie z.b. für die Handelsanbindung und Fahrplanerfüllung

Förderung Übersicht über die Berechnung der Marktprämie (I)

Förderung Übersicht über die Berechnung der Marktprämie (II)

Förderung Grünstromprivileg Anforderungen durch Novelle verschärft, um Missbrauch wirksam zu bekämpfen: Portfolio-Anforderungen: mindestens 50 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien und (hierauf anrechenbar) 20 Prozent Strom aus Sonne und Wind Zeitlicher Bezugspunkt der Portfolio-Anforderungen: Jahresdurchschnitt und Durchschnitt von mindestens acht, nicht notwendigerweise denselben Monaten Anrechenbar ist nur Strom, der nach dem EEG vergütet werden könnte (aber aufgrund der Direktvermarktung nicht vergütet wird) Weitere Anforderungen insbesondere zur Stromkennzeichnung Förderinstrument: EVUs werden bis 2 Cent von der EEG-Umlage befreit, und zwar für das gesamte Portfolio (auch konventioneller Anteil)

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Belastungsausgleich Vergütungssumme wird weiterhin bundesweit über den Ausgleichsmechanismus auf alle Stromverbraucher verteilt Grundsätzliche Fortführung des Ausgleichsmechanismus Einführung einer Liquiditätsreserve bei der EEG-Umlage im Übrigen Ermöglichung einer Fortentwicklung durch Novelle der AusglMechV Ausnahmen: Besondere Ausgleichsregelung neu hier: Öffnung für mittelständische Unternehmen (Absenkung der Eintrittsschwelle von 10 GWh auf 1 GWh); Erleichterungen bei der Antragstellung (Absenkung der Stromintensitätsgrenze von 15 auf 14 %) Industrieller Eigenverbrauch neu hier: Einschränkung der Ausnahmen, jedoch Bestandsschutzregelung

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Sonstiges Stromkennzeichnung modernisiert Aufgaben der BNetzA ausgedehnt und last but not least: Clearingstelle fortentwickelt und erheblich ausgebaut!

Gliederung 1. Einleitung 2. Allgemeine Bestimmungen 3. Förderung a) Förderpfade im Überblick b) Förderpfad Einspeisevergütung c) Förderpfad Marktprämie d) Förderpfad Grünstromprivileg 4. Belastungsausgleich 5. Sonstiges 6. Fazit

Fazit Die EEG-Novelle hat bewährte Grundstrukturen fortgeführt, die Kosteneffizienz im Sinne einer auch zukünftig breiten Akzeptanz des EEG gesteigert, mit zahlreichen Vereinfachungen und Klarstellungen die Rechtsanwendung erleichtert, mit der Direktvermarktung den Weg in das regenerativen Zeitalter gewiesen und deshalb das EEG fit für die Zukunft gemacht!

Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Guido Wustlich Bundesministerium für f r Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Referat Recht der Erneuerbaren Energien Email: Guido.Wustlich@bmu.bund.de