Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 02. September 2015



Ähnliche Dokumente
Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 13. August 2014

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 04. März 2015

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 13. Januar 2016

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

ToDo-Liste bea Was ist aus anwaltlicher Sicht jetzt zu tun?

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Statuten in leichter Sprache

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am in Nürnberg

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 11. Februar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Oberlandesgericht Köln

Nicht über uns ohne uns

Protokoll. über die ordentliche Mitgliederversammlung der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung vom 23.

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

Stellungnahme der Bundesärztekammer

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Leichte-Sprache-Bilder

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand )

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Referendarinformationen

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 14. Mai 2014

Stellungnahme. des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Satzung Our Bridge Oldenburg

Protokoll der Mitgliederversammlung vom

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 12. Juni 2013

9. Leipziger Referendarmesse am 25. Juni 2015 des Leipziger Anwaltvereines

Az. StO 1/03. Leitsatz:

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Patentnichtigkeitssache

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Satzung des Fördervereins der

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Inkrementelles Backup

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Information für Kunden und Geschäftspartner der V.Ö.T. Travel GmbH

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, Sonnenbühl

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Hinweise zur Formulierung anfechtungsfester Sanierungsbeschlüsse

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Alle gehören dazu. Vorwort

Einheitlich für alle Notare bietet XNotar vor allem die folgenden Optionen:

Online-Fanclub-Verwaltung

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung. 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v.

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

10 TK/SF N i e d e r s c h r i f t

Die Gesellschaftsformen

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Statuten des Vereins guild42.ch

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar in dem Rechtsstreit

N i e d e r s c h r i f t

Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 11. Juni 2014

Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand:

Transkript:

1 Protokoll Sitzung des Gesamtvorstandes vom 02. September 2015 Beginn: 15:10 Uhr Ende: 17:18 Uhr A n w e s e n d : Herr Dr. Mollnau Frau Dr. Hofmann Herr v. Wedel Herr Wesser Herr Plassmann Frau Blum Herr Dr. Creutz Frau Delerue Frau Erdmann Frau Eyser Herr Feske Frau Dr. Freundorfer Frau Dr. Hadamek Frau Hassel Herr Hizarci Herr Isparta Herr Jacob Herr Rudnicki Herr Ülkekul Frau Dr. Vollmer Herr Weimann Herr Welter Herr Wiemer Frau Dr. v. Ziegner ab 15:15 Uhr Herr Schick Entschuldigt nicht erschienen sind die Vorstandsmitglieder Herr Dr. Auffermann, Frau Ebner v. Eschenbach, Frau Kunze, Herr Schachschneider und Frau Wirges. Unentschuldigt fernbleibend ( 14 Abs. 1 S. 2 GO-GV): niemand.

2 TOP 1 Genehmigung des Protokolls der GV-Sitzung am 08. Juli 2015 und Beschlussfassung über die Fassung für die Website Um 15:12 Uhr wird beschlossen: Das Protokoll der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 08. Juli 2015 wird genehmigt. (mehrheitlich, ohne Gegenstimme, 1 Enthaltung) Um 15:13 Uhr wird beschlossen, TOP 2 und TOP 10 hinsichtlich des 1. Absatzes des Protokolls der Sitzung des Gesamtvorstandes vom 08. Juli 2015 werden gemäß 8 Abs. 4 S. 1 GO-GV nicht veröffentlicht. Unter TOP 2 wird nur das Ergebnis der Abstimmung veröffentlicht. (einstimmig) TOP 2 Vorbereitung der BRAK-HV am 18. September 2015 in Hamburg Der Präsident erläutert, dass auf der 148. Hauptversammlung zahlreiche Berichte erstattet würden, darüber hinaus über den Nachtragshaushalt für die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft abgestimmt werde. Bis zum Jahresende 2015 sei mit Mehrausgaben für die Schlichtungsstelle i.h.v. insgesamt 49.000,00 Euro zu rechnen, da im Mai 2015 aufgrund eines Serverausfalls ein neuer Server angeschafft werden musste, die Finanzierung einer juristischen Halbtagsstelle notwendig geworden und durch die künftigen Anreisen der neuen Schlichterin, Frau Nöhre, von Hamburg nach Berlin mit zusätzlichen Reisekosten zu rechnen sei. Der Nachtragshaushalt würde die Rechtsanwaltskammer Berlin mit 0,30 Euro pro Kammermitglied im laufenden Haushaltsjahr belasten. Der Schatzmeister habe erklärt, dass dies vom Kammerhaushalt abgedeckt sei. Um 15:16 Uhr wird beschlossen, dem Nachtragshaushalt 2015 für die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft i.h.v. insgesamt 49.000,00 Euro, d.h. 0,30 Euro pro Kammermitglied, zuzustimmen. (mehrheitlich, keine Gegenstimme, 1 Enthaltung)

3 TOP 3 Vorratsdatenspeicherung hier: Gemeinsame Erklärung der Berliner Berufsgeheimnisträger Der Präsident berichtet, dass es nach der ablehnenden Stellungnahme des Kammervorstandes zum Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten bei einem Treffen mit anderen Berliner berufsständischen Kammern und Vereinigungen von Berufsgeheimnisträgern darum gegangen sei, ob eine gemeinsame ablehnende Stellungnahme aller Verbände mit insgesamt mehr als 75.000 Berufsträgern möglich sei. Wesentliches Ziel der Erklärung sei es, dass zumindest die Berufsgeheimnisträger im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung aus der Speicherpflicht herausgenommen würden. Dem Vorschlag für eine Stellungnahme hätten sich in der Zwischenzeit 11 Verbände angeschlossen. Bei der Notarkammer sei dies bislang nicht der Fall, da dort die Erklärung zum Teil als politisch zu weitgehend betrachtet werde. Der Vizepräsident der Notarkammer habe nun mitgeteilt, dass der Vorstand der Notarkammer noch heute darüber entscheiden werde. Der Präsident erläutert, dass bisher auf Bundesebene ein entsprechender Versuch der BRAK nicht erfolgreich war. Um 15:22 Uhr wird beschlossen: Die Rechtsanwaltskammer Berlin beteiligt sich an der Erklärung: Berliner Kammern und berufsständische Vereinigungen fordern: Keine Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern! (einstimmig) TOP 4 Ständiger Tagesordnungspunkt Berufsrecht Vermittlung von Terminvertretern und Mandanten durch AdvoAssist GmbH & Co. KG Die Berichterstatterin erläutert, dass es um die berufsrechtliche Zulässigkeit der Vermittlung von Terminvertretern und Mandanten durch die AdvoAssist GmbH & Co. KG sowie um die Vermittlung von Rechtsanwälten über ein Online-Portal gehe. Die Firma AdvoAssist GmbH & Co. KG biete die Vermittlung von anwaltlichen Terminvertretern zu Pauschalgebühren von 50,00 bis 200,00 Euro an. Bei Zustandekommen einer Terminvertretung soll der Terminvertreter 19 % des Honorars an AdvoAssist als Beitrag zum Betrieb der Plattform zahlen. Darüber hinaus biete AdvoAssist die Möglichkeit, über die Internetplattform Mandate zu vermitteln. Der Empfänger eines vermittelten Mandats soll hierfür 100,00 Euro netto zahlen. Der Vorstand habe 2011 die Nutzung der Internetbörse zur Online-Terminvergabe als berufsrechtlich unbedenklich eingeordnet. Damals sei allerdings sowohl der Terminvertreter als auch der die Terminvertretung anbietende Kollege zur Zahlung von nur 10,00 Euro an AdvoAssist verpflichtet gewesen. Wie 2011 liege auch jetzt ein

4 Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht und gegen das Verbot der Gebührenunterschreitung nicht vor. Die Abteilung II habe geprüft, ob gegen das Verbot der Abgabe oder Entgegennahme eines Vermittlungsentgeltes gemäß 49b Abs. 3 S. 1 BRAO verstoßen werde. Da bei der Terminvertretung eine Auftragserteilung nicht für die Partei, sondern im eigenen Namen des Rechtsanwalts vorliege und der Terminvertreter als Erfüllungsgehilfe des Anwalts für diesen die entsprechenden Gebühren verdiene, liege in dieser Konstellation keine Vermittlung von Aufträgen gemäß 49b Abs. 3 S. 1 BRAO vor. Aber auch die Zahlung von 100,00 Euro des Empfängers eines vermittelten Mandats an AdvoAssist sei nach der Rechtsprechung des BGH über die Berufsordnungen für Zahnärzte nicht als Entgelt für die Vermittlung, sondern für die Nutzung des virtuellen Marktplatzes einzuordnen. Daneben liege eine berufsrechtliche Anfrage zum Geschäftsmodell eines Online- Portals zur Vermittlung von Rechtsanwälten vor. Das Portal biete den Betroffenen die Möglichkeit, bei Behandlungsfehlern eine kostenlose Ersteinschätzung durch ein Netzwerk von kooperierenden Fachanwälten für Medizinrecht zu erhalten. Die Portalbetreiberin leite die Anfragen der Betroffenen nach einer Vorabprüfung an kooperierende Rechtsanwälte weiter, die eine kostenlose Ersteinschätzung vornehmen und 20 % des Umsatzes der RVG-Gebühren für jedes über das Portal abgewickelte Mandat an das Online-Portal zahlen müssten. Auch hier sei unter Beachtung der Rechtsprechung des BGH der Beitrag als Nutzungsgebühr für die Plattform anzusehen, so dass die Abteilung II keinen Berufsrechtsverstoß sehe. Einige Vorstandsmitglieder wenden sich dagegen, dass die je nach Umsatz unterschiedliche Gebührenhöhe als eine einheitliche Nutzungsgebühr für das Portal eingeordnet werde. Ein Vorstandsmitglied regt an, eine Verletzung des 27 Abs. 1 S. 1 BORA zu prüfen. Ein anderes Vorstandsmitglied hält das von AdvoAssist weiterentwickelte Modell für berufsrechtlich zulässig, da dies von der Rechtsprechung geklärt sei. Ein weiteres Vorstandsmitglied hält das Portal zur kostenlosen Ersteinschätzung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts für berufsrechtlich sehr problematisch, da einerseits der Betroffene sich bei der Schweigepflichtentbindung über die weitreichenden Folgen oft nicht im Klaren sei, andererseits der über das Online-Portal ausgesuchte Rechtsanwalt in einen Interessenskonflikt gerate: Nach seiner Bearbeitung liege es im Interesse des Mandanten, die Schweigepflichtentbindung zu widerrufen. Dies werde der Anwalt dem Mandanten kaum raten, wenn er über das Portal weitere Anfragen bzw. Mandate erhalten wolle. Das Online-Portal werde nach der Bearbeitung durch den Anwalt die angegebene Höhe des Umsatzes prüfen wollen und dazu die entsprechenden Unterlagen herausverlangen. Die Berichterstatterin schlägt vor, dass sich die Abteilung II aufgrund der hier erhobenen Einwände erneut mit der berufsrechtlichen Zulässigkeit des Online-Portals auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts auseinandersetzen werde und der Gesamtvorstand daher nur über die berufsrechtliche Zulässigkeit des Online-Portals von AdvoAssist entscheide. Um 15:57 Uhr wird beschlossen: Die Nutzung der Internet-Plattform der AdvoAssist GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte ist auch mit den geänderten Nutzungskonditionen berufsrechtlich unbedenklich.

5 (mehrheitlich, 3 Gegenstimmen, keine Enthaltungen) Die Vorstandssitzung wird von 16:00 bis 16:15 Uhr für eine Pause unterbrochen. TOP 5 Verfahrensverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Berlin Der Berichterstatter stellt das öffentliche Verfahrensverzeichnis, Stand: August 2015, vor. Rechtsgrundlage dafür seien 19 Abs. 2, 19a Abs.1 und 4 und 5 Berliner Datenschutzgesetz. Es sei möglich, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte zu der 50-jährigen Tilgungsfrist, die für die Personalakten nach Beendigung der Mitgliedschaft vorgesehen sei, Nachfragen habe. Der Präsident bittet den Datenschutzbeauftragten des Vorstandes, die Möglichkeit der Übergabe bestimmter Personalakten etwa an das Landesarchiv zu prüfen, um rechtshistorische Forschungen zu ermöglichen. Dies sei auch deshalb wichtig, weil die Personalakten bei der Rechtsanwaltskammer inzwischen digital geführt würden und nach der Vernichtung kein Zugriff mehr möglich sei. Um 16:45 Uhr wird beschlossen: Das öffentliche Verfahrensverzeichnis, Stand: August 2015, wird verabschiedet. (einstimmig) TOP 6 Austausch mit Vertretern des Kammergerichts zur Juristenausbildung Die Berichterstatterin teilt mit, dass sie sich zusammen mit der weiteren Beauftragten für die Juristenausbildung mit der Richterin am Kammergericht Voigt, Referentin für die Referendarausbildung des Kammergerichts, darüber hinaus mit Frau Trierweiler, Geschäftsführerin der BRAK, sowie mit Rechtsanwältin Dr. Bedau, Mitglied des Ausschusses Juristenausbildung der BRAK, getroffen habe. Das Bundessozialgericht habe vor kurzem entschieden, dass die Länder auch für Zusatzvergütungen, die Referendaren in der Anwaltsstation vom Ausbilder gezahlt werden, sozialversicherungspflichtig seien, wodurch Mehrausgaben für die öffentliche Hand entstünden. Das OLG Dresden beabsichtige daher, solche Zusatzvergütungen zu untersagen. Weiterhin sei es bei den Gesprächen darum gegangen, wie erreicht werden könne, dass die anwaltlichen Inhalte eine größere Rolle in der Referendarausbildung spielen würden. In anderen Bundesländern seien zum Teil Stellen geschaffen worden, um in den Klausuren in größerem Umfang auch die anwaltliche Arbeit abzufragen. Rechtsanwältin Dr. Bedau habe vorgeschlagen, die Leitung der

6 Referendararbeitsgemeinschaften auch durch zwei sich abwechselnde Ausbilder ( Tandemlösung ) zuzulassen, um so leichter Ausbilder gewinnen zu können. Das Kammergericht ärgere sich in zunehmendem Maße darüber, dass Referendare die Anwaltsstation als Tauchstation nutzten und wolle in Zukunft bei den Ausbildern nachfragen, wenn sich aus dem Zeugnis ergebe, dass über einen längeren Zeitraum keine Arbeit der Referendare erbracht worden sei. In der anschließenden Diskussion hält ein Vorstandsmitglied die Zusatzvergütung der Referendare für fragwürdig, da dies nur größeren Kanzleien möglich sei. Die Vizepräsidentin hält ein Verbot der Zusatzvergütungen für einen zu starken Eingriff und sieht auch einen Widerspruch zur Kritik am Abtauchen von Referendaren in der Anwaltsstation. Ein weiteres Vorstandsmitglied weist darauf hin, dass die Zusatzvergütung bei den Referendaren auch zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten eine große Rolle spiele. Ein Vizepräsident regt an, dass das KG auch gegenüber den Referendaren deutlich verlangen müsse, in der Anwaltsstation nicht zu tauchen, da dort der Irrglaube verbreitet sei, das Kammergericht interessiere sich nicht dafür. Der Präsident schlägt vor, die Zusatzvergütung der Stationsreferendare in einer der kommenden Vorstandssitzungen zu behandeln. TOP 7 Bericht aus der Präsidiumssitzung Der Präsident teilt mit, dass das Präsidium in der Sitzung am 2. September 2015 beschlossen habe - in einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen, - zwei Kollegen als nebenamtliche Prüfer beim GJPA vorzuschlagen, - dass sich die RAK am 11. Deutsch-Polnischen Jura-Forum vom 20. 22. November 2015 in Breslau in Höhe von maximal 3.000,- beteilige, - dass drei Vorstandsmitglieder im Herbst nach Istanbul zu Gesprächen über eine Kooperation mit der RAK Istanbul reisen und - eine von zwei Dissertationen, die die Humboldt-Uni und die FU vorgeschlagen hätten, für den Justizpreis Berlin-Brandenburg zu empfehlen. Der Präsident berichtet, dass es vor der Präsidiumssitzung ein Treffen über die künftige ReNo-Ausbildung gegeben habe, bei der sich die Notarkammer deutlich dagegen gewandt habe, dass bereits eine dreimonatige Ausbildung bei einem Notar bzw. bei einer Notarin ausreichen solle. Die Notarkammer wolle bei der zuständigen Senatsverwaltung klären lassen, ob es zulässig sei, die ReNo-Ausbildung nur noch bei Rechtsanwälten und Notaren bzw. Rechtsanwältinnen und Notarinnen durchzuführen.

7 TOP 8 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht über Gespräche, Tagungen und Veranstaltungen Umsetzung: Der Präsident teilt mit, - dass die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß 63 StGB am 21. Juli 2015 abgegeben wurde; - dass dem DAI mitgeteilt worden sei, dass der Vorstand die Kooperation bei der Fortbildung auch auf Online-Kurse für das Selbststudium gemäß 15 Abs. 4 FAO erstrecke. Bericht: Der Präsident berichtet, dass - zwei Vorstandsmitglieder am 10. Juli 2015 am Austausch zwischen Gerichten und Rechtsanwälten zum Öffentlichen Baurecht teilgenommen hätten, - er am 12. Juli 2015 zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied an der Freisprechung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten teilgenommen habe; - er zusammen mit der Vizepräsidentin und der Hauptgeschäftsführerin am 13. Juli 2015 ein Gespräch mit Interessensvertretern über eine Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung geführt habe, an dem Herr Auerbach von der Apothekerkammer, Herr Thon von der Notarkammer, Herr Christiani vom BAV, Herr Battenfeld von der Tierärztekammer und Frau Jaklin von der Ärztekammer teilgenommen hätten; - er am 15. Juli 2015 zusammen mit der Vizepräsidentin, allen Vizepräsidenten sowie der Hauptgeschäftsführerin ein Gespräch mit dem Staatssekretär der Justiz, Herrn Straßmeir, geführt habe. Themen waren u.a. die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Berlin, die höheren Mietkosten für die Anwaltszimmer, die Gesetzentwürfe zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur Reform des Syndizirechts und der Beschluss der Kammerversammlung zur Einrichtung einer einheitlichen Postannahmestelle. Der Staatssekretär habe sich offen für die Kritik der Rechtsanwaltskammer Berlin an der geplanten Vorratsdatenspeicherung und für die Kritik der Rechtsanwaltskammer an der Aufrechnung einer Arbeitsagentur mit den Honoraransprüchen der Anwälte gezeigt. Die Einrichtung einer einheitlichen Postannahmestelle für Behörden und Gerichte wurde abgelehnt, weil eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung nicht gegeben sei; zudem stünden dafür keine Ressourcen zur Verfügung. Der Staatssekretär habe auch darauf hingewiesen, dass alle Gerichte in Berlin elektronisch erreichbar seien, so dass mit dem bea eine fristwahrende elektronische Posteinreichung möglich werde. - die Beauftragten für die Juristenausbildung am 21. Juli 2015 am Gedankenaustausch zur Juristenausbildung bei der BRAK teilgenommen hätten,

8 - ein Vorstandsmitglied am 13. August 2015 an der Präsentation des Buches des ehemaligen Moabiter Strafkammervorsitzenden Dr. Detlef Sasse teilgenommen habe, - er zusammen mit Justizsenator Heilmann am 25. August in den Räumen der Rechtsanwaltskammer Berlin ein Pressegespräch über das bea und den elektronischen Rechtsverkehr bei der Justiz geführt habe, - er am 31. August 2015 zusammen mit der Vizepräsidentin an der Verabschiedung von Kammergerichtspräsidentin Nöhre teilgenommen habe. TOP 9 Verschiedenes Ein Vorstandsmitglied teilt mit, dass am 07. Oktober 2015 eine weitere Dialog- Veranstaltung der Anwaltschaft mit den Richterinnen und Richtern über die Rolle der Sachverständigen im Arzthaftungsprozess im Kammergericht stattfinde und die Anmeldefrist bis 30. September 2015 laufe. Der Präsident weist darauf hin, dass die heiße Phase vor dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nun beginne. Die Kammermitglieder könnten nun die bea-karten bestellen. Es sei mit einem rechtzeitigen Start des bea zum 01.01.2016 zu rechnen, allerdings habe die BRAK mitgeteilt, dass den regionalen Rechtsanwaltskammern zu diesem Zeitpunkt noch keine Funktion zur Verfügung stehen würde, mit einer Rundmail alle ihre jeweiligen Kammermitglieder zu erreichen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz plane im Rahmen des Projektes proerv/eakte ein Pilotprojekt am Sozialgericht Berlin. Ziel sei es, dass die Kammern des Sozialgerichts bis Ende 2016 auch elektronisch versenden könnten. Der Präsident weist darauf hin, dass die Klausurtagung am 11./12. September 2015 stattfinde und bittet die Berichterstatter um die Vorlage der noch fehlenden Anlagen. Der Präsident schließt die Sitzung um 17:18 Uhr. Berlin, 26. Oktober 2015 Dr. jur. Mollnau Präsident v. Wedel Vizepräsident

RAK Rechtsanwaltskammer Berlin T a g e s o r d n u n g für die Sitzung des Gesamtvorstandes am 02. September 2015 BITTE BEACHTEN SIE DEN GEÄNDERTEN TERMIN: 02. September 2015! Gesamtvorstand Abteilung I, II, III, IV, V und VI Beginn: 15:00 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr TOP Thema 1 Genehmigung des Protokolls der Juli-Sitzung und Beschlussfassung über die Fassung für die Homepage Uhrzeit 15:00 2 Vorbereitung BRAK-HV am 18. September 2015 in Hamburg - Tagesordnung nebst Anlagen zum Nachtragshaushalt anbei - 15:05 3 Vorratsdatenspeicherung hier: Gemeinsame Erklärung der Berliner Berufsgeheimnisträger - Vermerk und Erklärung anbei - 15:20 4 Ständiger Tagesordnungspunkt Berufsrecht - Vermittlung von Terminsvertretern und Mandanten durch AdvoAssist GmbH & Co. KG - Vermerk nebst Unterlagen anbei - 15:35 5 Verfahrensverzeichnis der Rechtsanwaltskammer Berlin - Entwurf des Verzeichnisses anbei - 15:55 6 Austausch mit Vertretern das Kammergerichts zur Juristenausbildung 16:15 7 Bericht aus der Präsidiumssitzung 16:35 8 Umsetzung der Beschlüsse und Bericht über Gespräche, Tagungen und Veranstaltungen 16:40

2 9 Verschiedenes 16:55 Die Mitteilung dieser Tagesordnung gilt zugleich als Ladung zu den regelmäßig im Anschluss an die Sitzung des Gesamtvorstands stattfindenden Abteilungssitzungen.