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Transkript:

Leistungsbeschreibung Ambulante Hilfen zur Erziehung Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII Stiftung kreuznacher diakonie Geschäftsfeld Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptstraße 55-59 55758 Niederwörresbach LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 1/12

1. Allgemeines 1.1. Anschrift Stiftung kreuznacher diakonie Geschäftsfeld Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptstr. 55 59 55758 Niederwörresbach Tel.: 06785-9779-0 Fax: 06785 9779 90 1.2 Einrichtungsträger Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts Ringstr. 58-60 55543 Bad Kreuznach 1.3 Einrichtungsart / Leistung 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe 36 SGB VIIIHilfeplanung 1.4 Platzzahl Entfällt 1.5 Anzahl der Gruppen entfällt 1.6 Sonstiges 1.6.1 Lage Das Angebot bezieht sich auf den Kreis Birkenfeld, die Stadt Idar-Oberstein sowie Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Kreises Bad Kreuznach 1.6.2 Verkehrsanbindung Entfällt 1.6.3 Verbandszugehörigkeit Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland-Westfalen-Lippe, Lenaustr. 41 40470 Düsseldorf LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 2/12

2. Personenkreis Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 2.1. Beschreibung des Angebotes Die Hilfe findet in der Regel im Haushalt der Familie statt als aufsuchende Hilfeform. Die Arbeit findet mit dem gesamten System Familie, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, statt. Im Hilfeplanverfahren werden Ziele, Arbeitsaufträge und der daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungsumfang sowie die voraussichtliche Dauer der Maßnahme vereinbart. 3. Zielsetzung / Konzeption 3.1 Versorgungsregion Das Angebot bezieht sich auf den Kreis Birkenfeld, die Stadt Idar-Oberstein, sowie benachbarte Teile des Rhein-Hunsrück-Kreises und des Kreises Bad Kreuznach. 3.2 Zielgruppe Familien, in deren Familiensystem tiefgreifende Störungen aufgetreten sind Kinder mit auffälligem Schul- und Sozialverhalten Existentielle Familienprobleme durch Beziehungsproblematik, Schuldenproblematik und Stigmatisierung. Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, in Überforderungssituationen Familien, in denen der Verdacht von Grenzüberschreitungen gegenüber den Kindern besteht Familien mit Bereitschaft zur Veränderung ihrer individuellen Situation. 3.2.1 Ziele Ziel der SPFH ist es, die Familien dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern und somit zu einer selbständigen Lebensführung kommen: Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie (z.b. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung) LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 3/12

Stärkung der Erziehungsfähigkeit Stärkung der positiven emotionalen Beziehungen und des Selbstwertgefühls der Familienmitglieder Integration in das soziale Umfeld Befähigung der Familienmitglieder, Krisen und Probleme eigenständiger zu lösen Sicherung der Rückführung von Kindern aus stationären Maßnahmen in den elterlichen Haushalt Reduzierung der Notwendigkeit familienersetzender Hilfe 3.3. Vorhandenes Raum- und Betreuungsangebot 3.3.1 Raumangebot entfällt 3.3.2 Betreuungsangebot Die sozialpädagogischen Fachkräfte verfügen über einen Abschluss als Diplomsozialpädagoge/in, Diplomsozialarbeiter/in, Erzieher/in oder Heilpädagoge/in. Alle Mitarbeiter haben eine Zusatzqualifikation in SPFH bzw. erwerben diese berufsbegleitend oder verfügen über langjährige Berufsverfahrung im entsprechenden Arbeitsfeld.. 3.3.3 Öffnungszeiten (s. Differenzierung der Grundleistungen) 3.3.4 Personalschlüssel Betreuungsdichte entsprechend der individuellen Hilfeplanung 3.4 Verpflichtungsvereinbarung des Trägers (Versorgungsvereinbarung mit dem örtlichen Träger) ja 3.5 Kooperationsvereinbarung mit anderen Maßnahme- und Leistungsträgern der Region Jugendämter der o.g. Landkreise und Städte Haus der Beratung e.v. und Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Verbundsystem für erzieherische Hilfen 3.5.1 Schulen Alle betreffenden Schulen im Einzugsgebiet LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 4/12

3.6. Inhaltliche Zielsetzung der Arbeit und Förderung s. 3.2.1 4. Inhalt und Umfang der Leistungen (Die im folgenden genannten Grundleistungen werden in der SPFH so zusammengesetzt und ggf. ergänzt, wie es dem Hilfeplan entspricht.) 4.1. Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie Bei Fallübernahme: Vorstellung der Familie durch den ASD und Fachgespräch über Hilfegestaltung und möglichkeiten Informationsgespräch und /oder Motivationsgespräch für Familien im Vorfeld Erstgespräch in der Familie mit Hilfeplanung, Auftragsklärung und Abstimmung des organisatorischen Rahmens Einschätzung der Familiensituation und des Hilfebedarfes (Stundenzahl) 4.2. Ressourcenanalyse Kontinuierlich und prozesshaft: Analyse der vorhandenen Situation und der vorhandenen familiären und außerfamiliären Ressourcen Aufbau einer Arbeitsbeziehung, Erstellen eines Arbeitskontraktes Überprüfung der Ziele des Arbeitskontraktes und Fortschreibung er Hilfeplanung 4. 3 Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie Zu Beginn und am Bedarf orientiert: Erhalt, ggf. Verbesserung der Wohnsituation Unterstützung bei der Sicherung der Ernährung und der gesundheitlichen Versorgung Abklärung des finanziellen Rahmens und Sicherung der materiellen Ansprüche 4.3. Stärkung des Selbstwertgefühls der Familie als ganzes und deren Mitglieder Kontinuierlich: Akzeptanz und individuelle Wertschätzung Wahrnehmen und positive Verstärkung der Fähigkeiten Ermöglichung von positiven Erfahrungen mit dem Ziel, diese zur Verbesserung des Selbstwertgefühles zu verinnerlichen ( ich kann was ) LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 5/12

4.4 Stärkung der vorhandenen Erziehungskompetenz Kontinuierlich aufbauend: Stärkung der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Kinder Erkennen der altersgemäßen Bedürfnisse und Fähigkeiten Grenzen setzen (persönliche Grenzen/Rollengrenzen zwischen der Eltern -und Kinderebene) Konsequenz statt Strafe Zuverlässiges, kalkulierbares Verhalten der Eltern Schaffung einer positiven Familienatmosphäre Konkrete Entwicklung von Perspektiven und Wünschen in Bezug auf die Kinder und deren Lebensplanung 4.5 Alltagsbewältigung Bei Bedarf Organisation des Haushalts (Haushaltsplanung, Wirtschaftsplanung, Gestaltung des Wohnraumes im Hinblick auf die Bedürfnisse einzelner Familienmitglieder Strukturierung des Tagesablaufes Exemplarische Anleitung, z.b. Kochen, Einkaufen, Hygiene Begleitung im Kontakt zu Ämtern, Institutionen, Ärzten 4.6. Vernetzung mit anderen Hilfeangeboten Bei Bedarf Stärkung des persönlichen Netzwerkes (Förderung des Kontaktes zur Familie, Nachbarschaft, Gemeinwesen) Ggf. Erweiterung des professionellen Netzwerkes Unterstützung der Familie im Kontakt mit anderen Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Schuldnerberatung, therapeutische Einrichtungen Koordination des Helfersystems in Abstimmung mit Jugendamt 4.7 Bewältigung persönlicher und familiärer Krisen Sofort Entschärfung der Krise durch Entlastung Unterstützung in und nach der Krise Einleiten weiterer Maßnahmen bei Selbst- und Fremdgefährdung Erarbeitung von Konfliktlösungsmuster zur Krisenprophylaxe LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 6/12

4.8 Schulische und berufliche Integration von Kindern und Eltern Bei Bedarf Unterstützung der Eltern im Umgang mit schulischen Anforderungen an die Kinder Motivierung zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen Unterstützung bei der Planung von Schul- und Berufsausbildung Hilfe zur Konfliktlösung am Schul, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz Motivierung der Eltern zum Erhalt des Kontaktes zur Schule usw. 4.9. Freizeitgestaltung Konstant Erschließen von (finanzierbaren) Freizeitaktivitäten Planung, Durchführung und Reflexion von gemeinsamen Aktivitäten u.a. zur stärkeren Bindung der Familienmitglieder untereinander und zur besseren Integration in ihr Lebensumfeld Externe Gruppenangebote kennen lernen und nutzen (Krabbelgruppe, Müttergruppe, Hausaufgabenhilfe... 4.10 Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit / Sicherstellung von Erreichbarkeit Regelmäßig 1 5 Kontakte pro Woche, orientiert am Bedarf der Familie Erreichbarkeit eines Ansprechpartners zu den vereinbarten Zeiten sowie darüber hinaus Rufbereitschaft in Krisenzeiten nach Absprache Gewährleistung von Vertretung 4.11 Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Regelmäßig Führen von Akten (Erstellung Genogramm, Notizen zur Familiensituation, Dokumentation der Handlungsabläufe, Schriftverkehr) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen etc. Behördenangelegenheiten (Unterstützung bei Stellung von Anträgen u.ä.) 4.12 Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen Unser partizipatorischer Ansatz sieht folgendes vor: Beteiligung am Hilfeplanverfahren und allen wichtigen Entscheidungen Standardmäßig Aufklärung der jungen Menschen und ihrer Eltern über verbindliches Anregungs- und Beschwerdemanagement LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 7/12

Mitbestimmung bei Entscheidungen zur Freizeitgestaltung 4.13 Krisenintervention Kriseninterventionen bedarf einer Vereinbarung zwischen Kostenträger und Leistungserbringer bzw. werden im Hilfeplan beschrieben und erfolgen in einem abgestuften System: Intensivierung von Gesprächen Herbeiführung externer Beratung und sonstiger Hilfen, auch Information und Einbindung des zuständigen Jugendamtes Feststellung und Abklären eines Bedarfs heilpädagogischer, therapeutischer oder psychiatrischer Leistungen in Kooperation mit Ärzten und externen Fachkräften und nur in Absprache mit dem Jugendamt Situationsbezogen u. U. Information bzw. Hinzuziehung der Hintergrundrufbereitschaft der Einrichtung Bei einer Gefährdung der Maßnahme wird die Abt. Kinder- und Jugendhilfe des entsprechenden Kostenträgers einbezogen. 5. Zusatzleistungen (Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen nach individueller Hilfeplanung bei gesonderter Berechnung nach Vereinbarung) 5.1 Clearingphase Angebot bei unklaren Voraussetzungen zur Abklärung des Hilfebedarfes 5.2. Besondere Ferien und Freizeitmaßnahmen Unterstützung bei der Organisation von Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen oder Vorbereitung und Planung von Familienfreizeiten 5.3. Beendigung der Hilfe und Nachbetreuung Abschlussbericht in standardisierter Form Abschlussgespräch Nachbetreuung: Kurzzeitige Unterstützung bei kleineren Problemen oder anstehenden Fragen LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 8/12

6. Ausstattung und Ressourcen 6.1 Personal Die SPFH setzt sich aus einem Team von weiblichen und männlichen pädagogischen Fachkräften mit unterschiedlicher Qualifikation (i.d.r. Fachhochschulabschluss mit Zusatzausbildung oder Fachschulabschluss mit Zusatzausbildung) zusammen Leitung und Beratung / Hintergrundrufbereitschaft Supervision bei Bedarf Verwaltungskräfte 6.2 Raum- und Sachausstattung Büroräume mit entsprechender Büroausstattung inkl. PC Beratungs- und Gruppenräume Dienstwagen / Fahrkostenerstattung 7. Qualitätssicherung 7.1.1 Fachliche Standards und Prozeduren Das Geschäftsfeld Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist durch eine klare Organisationsstruktur gegliedert: Die Geschäftsführung des Bereiches beim Träger besteht aus zwei Personen mit den Schwerpunkten Pädagogik und Betriebswirtschaft. Die Einrichtungsleitung besteht aus der/dem Pädagogischen Leiter/in (und seiner/ihrer Abwesenheitsvertretung) als Vorgesetzte der Gruppenleitungen und der Bereichsleitungen. Jede/r Gruppe / Bereich hat eine verantwortliche Gruppen- oder Bereichsleitung. Neben den Bestimmungen der AVR des DW der EKD regelt die Geschäftsführung die Arbeitsbedingungen in Betriebsvereinbarungen mit der Mitarbeitervertretung. Die Mitarbeiter-/innen werden in die konzeptionelle Weiterentwicklung einbezogen. Stellenbeschreibungen regeln die Aufgaben, definieren die Schnittstellen zu anderen Stellen und zeigen die Grenzen der Funktionsbereiche auf. Die Gruppenleitungen bzw. Teams erhalten innerhalb ihres Bereiches eigene Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Bei der Festlegung von Standards fließen folgende Aspekte mit ein: Hierarchie- und berufsgruppenübergreifender Austausch Fachlicher Austausch im Rahmen des Fachverbandes Gezielte Fort- und Weiterbildungen Mitarbeit in Qualitätszirkeln LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 9/12

7.1.2 Besprechungsstruktur Einmal im Monat Gesamtteamsitzung aller Mitarbeitenden des Teams Ambulante Hilfen mit den Schwerpunkten Organisationsfragen und Fallbesprechungen Vierzehntägige Fallteambesprechungen Neunzigminütige Teamsupervisionen durch externe Supervisoren/ Supervisorinnen im Abstand von ca. sechs Wochen Vierzehntägige Gruppenleiterteambesprechungen Vierzehntägige Fallteams Halbjährliche Klausur- und Projekttage jährlich zwei Mitarbeiterversammlungen mit Teilnahme der MAV und der Geschäftsführung 7.1.3 Internes Dokumentations- und Berichtswesen Dokumentation von Maßnahmenverläufen, von besonderen Ereignissen, Realisierung und Abweichung von Planungen Dokumentation, z. B. durch Genogramm, Dokumentation der Strukturaufstellungen, Ressourcenkarten usw. Führung einer Fallakte Dokumentation von Vorkommnissen durch Aktenvermerke und Berichte an das fallzuständige Jugendamt und die Pädagogische Leitung 7.1.4 Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse Qualitätshandbuch nach EFQM Überprüfung der Leistungsbeschreibung Regelmäßige Supervision und Fortbildung Dokumentation von Zielen, Planungen und Ergebnissen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben Evaluation des Hilfeprozesses Grad der Zielerreichung - die Familien können ihre Erziehungsaufgabe adäquater wahrnehmen - die anfallenden Alltagsprobleme können selbständig oder durch Inanspruchnahme sozialer Dienste bewältigt werden - angemessener Umgang mit den (wirtschaftlichen)ressourcen - berechtigte Ansprüche gegenüber Behörden, Arbeitgeber durchsetzen 7.1.5 Verfahren zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Erstellung eines Präventionskonzepts für die KJF Niederwörresbach wurden nachhaltig in die Praxis transferiert und sind Bestandteile des QMH. Hierzu gehören Beschwerdemanagement, Partizipation, Professionelle Nähe/Distanz/Grenzen, Konzept Professionelles Deeskalationsmanagement, etc. LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 10/12

Standards im Qualitätshandbuch: 5.2.0.2.1 Krisenmanagement 5.2.0.3.1. Verfahrensanweisung Vorgehen bei vermuteter Kinderwohlgefährdung einschließlich Risikoeinschätzung 5.2.0.3.3. doc 1 Beratung durch IseF vei vermuteter Kinderwohlgefährung 5.2.0.3.3. doc 2 Mitteilung an das fallzuständige JUgendmat bei vermuetter Kindeswohlgefährung 5.2.0.3.3. doc 3 Schutzplan 5.7.1.1. Leitfaden Beschwerdemanagement 5.7.1.2 Flussdiagramm 5.7.1.4 Erfassungsbogen Beschwerde 5.7.1.0.1.4. Anschreiben Anregungen und Beschwerdemanagement für Eltern 5.7.0.1.4. Anschreiben Anregungen und Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche 8. Entgelt Fachleistungsstunde a 58,51 /60 Minuten inklusive aller Nebenkosten 9.0 Ansprechpartner/innen Pädagogische Leiterin, Diakonin Andrea Kunert Tel. 06785-9779 50 E-Mail: andrea.kunert@kreuznacherdiakonie.de Bereichsleitung Ambulante Hilfen Stefanie Greweling Tel. 06785-977980 E-Mail: stefanie.greweling@kreuznacherdiakonie.de Verwaltung KJF Niederwörresbach Stiftung kreuznacher diakonie Geschäftsfeld Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Hauptstraße 55-59 55758 Niederwörresbach Tel. 06785-977960 E-Mail: kjf-nwb@kreuznacherdiakonie.de www.kreuznacherdiakonie.de LB SPFH KJF Niederwörresbach Stand: 15.02.2017 S. 11/12

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