Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- Prüfungsordnung für das Fach Kunstgeschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 4. Oktober 0 Aufgr von Art. Abs. in Verbindung mit Art. 58 Abs. Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- Prüfungsordnung für das Fach Kunstgeschichte im Zwei-Fach- Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom 5. Oktober 007, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. Mai 0, wird wie folgt geändert:. 4 wird wie folgt geändert: a) Abs. erhält folgende Fassung:
() Studienverlaufsplan für das Fach Kunstgeschichte im Zwei Fach Bachelorstudiengang Modulbezeichnung Einführung in die Kunstgeschichte** Propädeutika. Ikonographie** Lehrveranstaltung SWS Gesamt ECTS Punkte pro Semester V Ü P S ECTS... 4. 5. 6. Basisvorlesung Seminar 5 Seminar Beschreiben 0 vergleichendes Sehen Seminar Art Umfang der Prüfung Klausur* (60 Minuten, 00%) schriftliche Hausarbeit (ca. 5 Seiten, 0%) Faktor Modulnote 5 5 Klausur* (60 Minuten, 00%) Propädeutika Quellenke Kunsttheorie** Seminar 5 5 Klausur* (60 Minuten, 00%) Geschichte der des Mittelalters*** Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart***/**** 5 0 (Aufbau )Seminar 5 5 (5) 0 (Aufbau )Seminar 5 (5) Klausur* (60 Minuten, 50 %) Referat (ca. 0 Minuten, 0%) (ca. 5 Seiten, 50%) Klausur* (60 Minuten, 50%) Referat (ca. 0 Minuten, 0%) (ca. 5 Seiten, 50%)
Geschichte der Architektur***/**** Vertiefung im Bereich der der Architektur Spezialisierung im Bereich der der Architektur Praxisbezogenes Studium vor Originalen (5) 5 0 (Aufbau )Seminar (5) 5 Hauptseminar 5 5 Hauptseminar 5 5 Hauptseminar 5 5 Praktikum Praktikum 5 5 Bachelorarbeit 0 0 Summe: 80 5 5 5 5 0 0 * Die Prüferin bzw. der Prüfer legt zu Semesterbeginn fest, ob die Prüfung in schriftlicher oder in elektronischer Form abzulegen ist. ** Es fließen nur die Ergebnisse der zwei besten der drei Module in die Bachelornote ein. *** Es fließen nur die Ergebnisse der zwei besten der drei Module in die Bachelornote ein. **** Die Reihenfolge der Belegung der beiden Module kann frei gewählt werden. *****Blockseminar; Zulassung zur Prüfung setzt regelmäßige Teilnahme voraus. Klausur* (60 Minuten, 50%) Referat (ca. 0 Minuten, 0%) (ca. 5 Seiten, 50%) Mündliche Prüfungsleistung (5 Minuten, 00%) Referat (ca. 0 45 Minuten, 0%) mit schriftlicher Hausarbeit (ca. 0 Textseiten, 00%) Teilnahme an mind. 4 Seminartagen (auch einzeln zu absolvieren, 0%)***** mündlicher Vortrag (ca. 0 Minuten, 0%) mit Thesenpapier (ca. Seiten, 50%) Pflicht Assessment (ca. 7 0 Fragen, 50%) Praktikum (4 6 Wochen Vollzeit) Erstellung eines Praktikumsberichts (ca. Seiten) Schriftliche Hausarbeit (ca. 0 50 Textseiten, 00%) unbenotet
b) Absätze werden gestrichen. c) Abs. 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz wird der Klammerzusatz (Module Kg Kg 8) gestrichen. bb) In Satz werden das Wort Kg, die Zahl 9 sowie die Klammern gestrichen. cc) Es werden Satznummern eingefügt. d) Abs. 5 erhält folgende Fassung: (5) Die Module Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur können als frei wählbare Module zu anderen Studiengängen gewählt werden, das Modul Spezialisierung im Bereich der bildenden Kunst der Architektur nur in Verbindung mit dem Nachweis von mindestens 0 ECTS Punkten aus den Modulen Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur. e) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden zu Absätzen bis 4.. 5 erhält folgende Fassung: In der Grlagen- Orientierungsprüfung sind im Fach Kunstgeschichte mindestens das Modul Einführung in die Kunstgeschichte sowie wahlweise das Modul Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart oder das Modul Geschichte der Architektur im Umfang von 0 ECTS-Punkten nachzuweisen.. 6 wird gestrichen. 4. 7 erhält folgende Fassung: Die Vergabe des Themas für die Bachelorarbeit kann erst nach erfolgreicher Absolvierung der Module Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie, Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der Architektur sowie dem Nachweis von mindestens 0 ECTS-Punkten aus den Modulen Vertiefung im Bereich der bildenden Kunst Architektur, Spezialisierung im Bereich der bildenden Kunst der Architektur, Praxisbezogenes Studium vor Originalen Praktikum erfolgen. 5. 8 wird wie folgt geändert: a) Satz erhält folgende Fassung: Aus den Modulen Einführung in die Kunstgeschichte, Propädeutika Quellenke Kunsttheorie, Propädeutika Ikonographie sowie aus den Modulen Geschichte der des Mittelalters, Geschichte der von der Renaissance bis zur Gegenwart Geschichte der 4
Architektur werden jeweils die beiden besten Modulnoten für die Berechnung der Gesamtnote herangezogen. b) Satz wird gestrichen. 6. Die bisherigen 7 bis 9 werden zu 6 bis 8. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 0/ 04 aufnehmen. Ausgefertigt aufgr des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom 7. September 0 der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten vom 4. Oktober 0. Erlangen, den 4. Oktober 0 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Präsident Die Satzung wurde am 4. Oktober 0 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 4. Oktober 0 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 4. Oktober 0. 5