Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer.

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Transkript:

Ortsrecht: Verwaltungsgebührensatzung II Gebührenverzeichnis, Anlage 1 9.1.1 Gebührenverzeichnis als Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung II der Großen Kreisstadt Emmendingen vom 03. Mai 2011 über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Stadt bei der Wahrnehmung von Aufgaben als Untere Verwaltungsbehörden und Untere Baurechtsbehörden I. Bausachen Vorbemerkung für das Gebührenverzeichnis für Bausachen: Soweit Gebühren nach Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 2 Abschnitt 3.1 und 3.2 auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Werts etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf volle 1000,-- aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 1. Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ( 7 Abs. 4 Nr. 2 und 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 WEG) 50,- bis 1.500,- 2. Kenntnisgabeverfahren ( 51 LBO) 2.1 Beratung des Bauherrn oder Planverfassers im Kenntnisgabeverfahren Je angefangene ¼ Stunde 12,- 2.2 Bestätigung des Einganges der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren, 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO 3 vom Tausend der Baukosten, mindestens 100,- 2.3 Mitteilung nach 53 Abs. 6 LBO 2 vom Tausend der Baukosten, mindestens 100,- 2.4 Untersagung des Baubeginns nach 59 Abs.4 LBO 2 vom Tausend der Baukosten, mindestens 100,- 3. Baugenehmigung ( 58 LBO) und Zustimmung ( 70 LBO) 3.1. Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen ( 49 Abs. 1 LBO) 5,5 von Tausend der Baukosten, mindestens 100,- maximal 55.000.- 3.2 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 4 von Tausend der Baukosten, mindestens 100.- 3.3 Genehmigung von Werbeanlagen Stand Mai 2011

3.3.1 für eine oder mehrere Anlagen im Außenbereich für eine zeitlich begrenzte Veranstaltung 100,-bis 500,- 3.3.2 jede andere Anlage 100,- bis 1.000,- 3.4 Erteilung einer Zustimmung nach 70 Abs. 1 LBO 3,5 vom Tausend der Baukosten, mindestens 100,- 3.5 Teilbaugenehmigung ( 61 LBO) 3.5.1 von Anlagen und Einrichtungen ( 49 Abs. 1 LBO) 1 vom Tausend der Teilbaukosten, mindestens 100,- 3.5.2 wenn der Gebührenrechnung Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können 100,- bis 750,- 3.6 Erteilung eines Bauvorbescheids ( 57 LBO) 3.6.1 wenn mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden 2 vom Tausend der Baukosten, mindestens 50,- 3.6.2 In den übrigen Fällen 50,- bis 3.000,- 3.7. Verlängerung der Geltungsdauer von Bescheiden nach Ziffern 3, 4, 5 1/2 der Gebühr nach Ziffern 3, 4 und 5, mindestens 50,- höchstens 3.000,- 3.8. Bearbeitung der Baulasterklärung ( 71 LBO) 50,- bis 1.000,- 3.9. Befreiung, Ausnahme oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften und von Festsetzungen eines Bebauungsplans 3.9.1 je Befreiung 50,- bis 5.000,- 3.9.2 je Ausnahme oder Abweichung 50,- bis 5.000,- 4. Anordnungen im Rahmen des Bauordnungsrechts 100,- bis 5.000,- 5. Bauüberwachung, Bauabnahmen und sonstige Baukontrollen 5.1 Bauüberwachung ( 66 LBO) und bis zu zwei Abnahmen ( 67 LBO) 1 vom Tausend der Baukosten, mindestens 50,-,maximal 5.000,-

5.2 Für jede weitere Abnahme ( 67 LBO) 50,- bis 1.500,-- 5.3 Für jede sonstige erforderliche Baukontrolle 50,- bis 500,- 5.4 Für jede Nachprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen und Einrichtungen 50,- bis 500,- 5.5 Gebrauchsabnahme oder Nachabnahme Fliegender Bauten ( 69 Abs. 6 Datz 2 und Abs. 8 Satz 1 LBO) 50,- bis 500,- 6. Weitere öffentliche Leistungen im Baurecht nach BauGB, LBO, DSchG, WEG, BImSchG, WG, NatSchG 6.1 Leistungen der Baurechtsbehörde im Rahmen des übertragenen Zuständigkeitsbereichs nach dem Verwaltungsstrukur-Reformgesetz vom 01.07.2004 (Ges. Bl. 469 ff) im Wasserrecht, Immissionsschutzrecht und dem Naturschutzrecht 100.- bis 500.- 6.2 Weitere Leistungen im Baurecht nach BauGB und LBO je angefangene ¼ Stunde 12,-. 7. Erteilung einer Bescheinigung nach 7i, 10f, 10g, 11b EstG (Denkmalschutz) 35,- bis 3.000,- 8. Denkmalrechtliche Entscheidungen 35,- bis 3.000,- II. Gaststättenwesen 1. Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis ( 2, 11 GastG) 50,- bis 5.000,- 2. Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis mit einer Dauer bis zu einem Jahr ( 3 Abs. 2 GastG) 50,- bis 2.500,- 3. Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ( 9 GastG) 25,- bis 600,- 4. Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis und einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis ( 11 GastG) 25,- bis 300,- 5. Erteilung von Gestattungen ( 12 GastG) 20,- bis 900,- 6. Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage ( 12 Satz 1 GastVO) 10,- bis 500-7. Regelmäßige Sperrzeitverkürzung ( 12 Satz 1 GastVO) 15,- bis 500-

8. sonstige gaststättenrechtliche Entscheidungen, z.b. Auflagenbescheide ( 5 GastG) 36,- bis 300,- III. Gewerbewesen 1. Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigung ( 14, 15 GewO) bei 2. Gewerbeanmeldung 15,- bis 30,- 3. Gewerbeummeldung 7,- bis 30,- 4. Gewerbeabmeldung 7,- bis 30,- 5. Konzession für Privatkrankenanstalten ( 30 GewO) 72,- bis 5.000,- 6. Erlaubnis zur Schaustellung von Personen ( 33a GewO) 72,- bis 5.000,- 7. Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ( 33c Abs. 1 GewO) 36,- bis 1.500,- 8. Geeignetheitsbestätigung ( 33c Abs. 3 GewO) 40,-bis 250,- 9. Spielhallenerlaubnis ( 33i GewO) 120,- bis 5.000,- 10. Pfandleiher- oder Pfandvermittlererlaubnis ( 34 Abs. 1 GewO) 72,- bis 1.000,- 11. Bewachungserlaubnis ( 34a GewO) 72,- bis 1.000,- 12. Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerergewerbes ( 34b Abs. 1 und 2 GewO) 72,- bis 1.000,- 13. Öffentliche Bestellung von Versteigerern ( 34b Abs. 5 GewO) 72,- bis 500,- 14. Erteilung einer Reisegewerbekarte ( 55 GewO) 51,- bis 500,- 15. Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Großmärkten ( 69 GewO) 16. Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten sowie Volksfesten ( 69 GewO) 72,- bis 2.500,- 72,- bis 2.500,- 17. Gewerbeuntersagungen ( 35 GewO) 150,- bis 2.500,-

18. Ausnahmegenehmigungen vom Ladenschlussgesetz - stehendes Gewerbe ( 23 Abs. 1 LSchlG) 75,- bis 250,- IV. Waffenrecht 1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 1.1 Grüne WBK für Sportschützen ( 14 Abs. 2 und 3 62,40 1.2 Grüne WBK für Brauchtumsschützen ( 16 Abs. 1 62,40 1.3 Grüne WBK für Jäger Langwaffen ( 13 Abs. 2 u. 3 35,10 1.4 Grüne WBK für Erben ( 20 93,60 1.5 Grüne WBK für Bewachungsunternehmer ( 28 Abs. 1 62,40 1.6 Grüne WBK für sonstige Personen ( 10 Abs. 1 62,40 1.7 Gelbe WBK für Sportschützen ( 14 Abs. 4 54,60 1.8 Rote WBK für Sachverständige ( 18 234,00 1.9 Rote WBK für Sammler ( 17 234,00 1.10 Gemeinsame WBK ( 10 Abs. 2 S. 1 78,00 1.11 Grüne /gelbe Vereins-WBK ( 10 Abs. 2 S. 2 58,50 2. Munitionserwerb 2.1 2.2 Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins ( 10 Abs. 3 S. 2 Eintragung einer Munitionserwerbsberechtigung in eine WBK für die darin eingetragenen Waffen ( 10 Abs. 3 S. 1 54,60 23,40 3. Waffenschein

3.1 3.2 3.3 3.4 Ausstellung eines Waffenscheins für Bewachungsunternehmer ( 28 Abs. 1 Verlängerung eines Waffenscheins für Bewachungsunternehmer Zustimmung für Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen ( 28 Abs. 3 S. 2 Ausstellung eines Waffenscheins für gefährdete Personen ( 19 Abs. 2 187,20 124,80 35,10 156,00 3.5 Verlängerung eines Waffenscheins für gefährdete Personen 85,80 3.6 3.7 Ausstellung eines kleinen Waffenscheins ( 10 Abs. 4 S. 4 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ( 5 und 6 46,80 31,20 4. Ausstellung einer Ersatzausfertigung 4.1 für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis (Rechtsgrundlage wie für die in Verlust geratene Erlaubnis) Die Hälfte der jeweiligen Ursprungsgebühr 5. Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte 5.1 5.2 einer Berechtigung zum Erwerb einer Kurzwaffe für Jäger ( 13 Abs. 2 S. 2 einer Berechtigung zum Erwerb einer Waffe für Sportschützen ( 14 Abs. 2 und 3 35,10 46,80 5.3 einer oder mehrerer Langwaffen für Jäger ( 13 Abs. 3 19,50 5.4 5.5 einer Waffe aufgrund bestehender Erwerbsberechtigung ( 10 Abs. 1a WaffG i.v.m 10 Abs. 1 eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel gleichen oder kleineren Kalibers (Anl. 2, Abschn. 2, Nr. 2.1 und 2.2 5.6 einer oder mehrerer Schusswaffen für Erben ( 20 93,60 5.7 einer Waffe in eine rote WBK für Sammler ( 10 Abs. 1a WaffG i.v.m 10 Abs. 1 6. Änderungen

6.1 6.2 6.3 7. Umschreibung der roten WBK nach Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern ( 17 Änderung einer Vereins-WBK nach Wechsel des Vereinsvertreters ( 10 Abs. 2 S. 4 Anpassung des Namens des WBK-Inhabers nach Namensänderung Austrag einer Waffe aus einer WBK ( 34 Abs. 2 Satz 2 93,60 23,40 gebührenfrei 8. Europäischer Feuerwaffenpass 8.1 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ( 32 Abs. 6 54,60 8.2 Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses 31,20 8.3 Eintrag / Austrag von Waffen aus einem / in einen Europäischen Feuerwaffenpass ( 34 Abs. 2 S. 2 8.4 Erlaubnisse in Bezug auf Europäische Union und Drittstaaten 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 8.11 Erlaubnis/Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/Munition in, durch oder aus dem Geltungsbereich ( 29, 30 und 31 Abs. 1 Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen / Munition in, durch oder aus dem Geltungsbereich ( 32 Erteilung einer allgemeinen Erlaubnis zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen/Munition von Waffenhändlern aus dem Geltungsbereich zu Waffenhändlern anderer EU-Mitgliedstaaten ( 31 Abs. 2 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) einschließlich deren Herstellung oder Instandsetzung ( 21 Abs. 1 Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe ( 21a Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen ( 26 Abs. 1 23,40 23,40 46,80 50 5.000 50-5.000 50-500 8.12 Überprüfung Waffenhandelsbücher ( 39 Abs. 2 50-500 9. Besondere Erlaubnistatbestände für Schießstätten/außerhalb von Schießstätten

9.1 9.2 9.3 9.4 Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten oder ortsveränderlichen Schießstätte oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich Abnahmeprüfung ( 27 Abs. 1 Sicherheitstechnische Regel- und Sonderüberprüfungen von Schießständen zuzüglich Aufwendungen für Schießstandsachverständiger ( 12 AWaffV) Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten für Brauchtumsschützen ( 16 Abs. 3 Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten für sonstige Personen ( 10 Abs. 5 50-5000 100-1500 100,00 100,00 10. Allgemeine Gebühren 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 10.12 Festsetzung eines unbefristeten Waffenbesitzverbotes inklusive Sicherstellung/Einziehung von Gegenständen ( 41 und 46 Abs. 3 und 4 Widerruf oder Rücknahme einer Amtshandlung, zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat einschließlich Sicherstellung von Gegenständen ( 45 und 46 Abs. 2 Anordnung zur Sicherstellung / Einziehung von Gegenständen ( 40 Abs. 5 Anordnung zur Vorlage von Gegenständen ( 39 Abs. 3 Ausnahmeerteilung bzgl. der Verpflichtung zum Einbau von Blockiersystemen ( 20 Abs. 7 Verdachtsabhängige Prüfung der Aufbewahrung von Waffen und Munition ( 36 WaffG und 13 AWaffV) Verdachtsunabhängige Prüfung der Aufbewahrung von Waffen u. Munition ( 36 WaffG und 13 AWaffV) mit Beanstandung Verdachtsunabhängige Prüfung der Aufbewahrung von Waffen u. Munition ( 36 WaffG und 13 AWaffV) ohne Beanstandung Durchführung der Regelzuverlässigkeitsüberprüfung aller Waffenbesitzer (alle 3 Jahre) ( 4 Abs. 3 Erneute Bedürfnisprüfung nach Ersterteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ( 4 Abs. 4 Gebühr für sonstige Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden 265,20 140,40 70,20 46,80 46,80 /h und Mitarbeiter 46,80 /h und Mitarbeiter gebührenfrei gebührenfrei 35,10 25.- bis 5.000.- Das Gebührenverzeichnis tritt einen Tag nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Emmendingen in Kraft.