Managementpläne für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste

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Transkript:

Managementpläne für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Vortrag im Rahmen der 1. Fachtagung zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten in Deutschland Bundesamt für Naturschutz, Bonn 21. November 2017 Bernd Rüblinger (Artenschutzreferent im Hessischen Umweltministerium)

Managementpläne für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Gliederung 1. Formale Vorgaben der Verordnung (Art. 19) 2. Herausforderungen und Lösungsansätze 3. Zusammenarbeit der Bundesländer 4. Aufbau und Inhalte der Maßnahmenpläne 5. Öffentlichkeitsbeteiligung 2

Formale Vorgaben des Artikel 19 der VO in Deutschland weit verbreitete Arten sind zu managen Ziel des Managements: Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Biodiversität (mittels Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung) Methoden: sind zu bewerten und zu priorisieren Beachten: Angemessenheit, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Auswirkung auf Umwelt, Mensch und Nicht-Zielarten, Tierschutz Zeitfenster: Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach Listung 3

Formale Vorgaben des Artikel 19 der VO Weitere Aufgaben: Wirksamkeit der Maßnahmen überwachen Ökosysteme gegen Invasionen stärken Information der KOM und Drittstaaten, sofern weitere Ausbreitung von Arten wahrscheinlich 4

Herausforderungen VO ist hilfreich vor allem im Bereich der Prävention und Beseitigung in frühen Phasen von Invasionen bisherige Listungen können aus fachlicher Sicht nicht alle nachvollzogen werden Beschränkungen des Artikel 7 nicht alle kompatibel mit Zielen des Artikel 19 Vollzug der VO ist aufwändig und (v.a. im Bereich mancher Artikel 19 Arten) sehr kommunikationsintensiv bei einigen Arten besteht die Gefahr ideologischer Vereinnahmung manche Aufgaben sind objektiv kaum zu bewältigen invasive Arten sind nicht das primäre Problem des Arten- und Biotopschutzes 5

Lösungsansätze FAQs und Auslegungen der KOM zur Eigenverantwortung der MS und Ausgestaltung des Managements kreativ mit den Vorgaben der VO umgehen das primäre Ziel nicht aus den Augen verlieren vom mildesten Mittel her denken die Öffentlichkeit mitnehmen Arbeitsteilung und intensive Abstimmung der Bundesländer untereinander und mit dem Bund 6

Zusammenarbeit Bund/Länder Ständiger LANa-Ausschuss Arten- und Biotopschutz Unterarbeitskreis unter aktiver Beteiligung vieler Bundesländer Testlauf mit den Arten der ersten Unionsliste Ziele: zukünftig fester Ablaufplan bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit abgestimmte Maßnahmenvorschläge gleichzeitig Berücksichtigung der Länderzuständigkeit 7

Managementmaßnahmen Fachliche Grundsätze: 1. Schäden identifizieren und konkretisieren 2. vorhandene Methoden prüfen 3. geplante Maßnahmen bewerten hinsichtlich der Kriterien (Angemessenheit, Wirkungen auf Nicht-Zielarten, Tierschutz ) 4. ggf. langfristige/konsequente Durchführung sicherstellen 5. Dokumentation und Evaluation der Maßnahmen Management ist keine Aufforderung der EU zur Ausrottung der Arten, sondern zur Minimierung von Schäden und möglichst zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung. 8

Managementmaßnahmen Gemeinsame Empfehlungen der Bundesländer Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art. 26 der VO Online-Anhörung über gemeinsames Internet-Portal der Bundesländer, sowie physische Auslegung Termine: Auslegung vom 18. September bis 18. Oktober 2017 Ende Anhörung war 20. November 2017 9

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Managementmaßnahmenblätter Standardisierter Aufbau: 1. Metainformationen (Dokumentname, rechtlicher Bezug, Version..) 2. Artinformationen (dt. und wiss. Name, Verbreitung in D ) 3. Nachteilige Auswirkungen (nach allg. Kenntnislage) 4. Maßnahmen (praktizierte M. nach allg. Kenntnislage) 5. Sonstiges (Hinweise, Quellen) M.-Blätter sind keine wissenschaftlichen Abhandlungen, sondern sollen für die Verwaltung eine Orientierung bieten. Entscheidend ist die Beurteilung im Einzelfall. 12

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Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 1.600 Einwendungen zu 99% über Anhörungsportal überwiegend zu Waschbär und Nutria (ca. 1.400) gegensätzliche Positionen zur Schädlichkeit von Arten gegensätzliche Positionen zur Jagd als Managementmaßnahme 14

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung Sichtung und Würdigung der Argumente Verabschiedung der ersten Managementpläne im Frühjahr 2018 Umsetzung in den Ländern in eigener Zuständigkeit Künftig voraussichtlich jährlich Anhörungen zu Listenupdates der EU 15

Fazit Management als lernendes System begreifen Maßnahmen planvoll gestalten und lenken Ressourcen effizient einsetzen gemeinsam Erfahrungen sammeln und dokumentieren 16