Auflösung des Lehrverhältnisses
Rechtslage bisher Lehrverhältnis = befristetes Dienstverhältnis Kündigung nicht möglich Vorzeitige Auflösung bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes ( 15 Abs. 3 BAG)
Ausbildungsübertritt Keine Einschränkung auf bestimmte Auflösungsgründe Auflösung nur bei strikter Einhaltung des Verfahrens
Verfahren Mitteilung des Lehrberechtigten über Absicht der Aufnahme des Auflösungsverfahrens Vorschlag eines Mediators Aufnahme des Mediationsverfahrens Ende des Mediationsverfahrens Auflösungserklärung (Auflösungsfrist: 1 Monat) Ende des Lehrverhältnisses
Mitteilung Mitteilung des Lehrberechtigten über die Auflösungsabsicht spätestens am Ende des 9. bzw. 21. Lehrmonats ergeht an: Lehrling gesetzlichen Vertreter (bei minderjährigen Lehrlingen) Betriebsrat und Jugendvertrauensrat (falls vorhanden) Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
Mediationsverfahren Auftraggeber: Lehrberechtigter Kosten: trägt der Lehrberechtigte
Mediationsverfahren - Praxis typisch (z.b. Ehescheidung) Ergebnisorientiert Ohne Übereinstimmung der Parteien kein Ergebnis möglich Beide Parteien interessiert Bei Fehlschlag: aufwändiger Prozess 15a BAG Formerfordernis Nach dem 1. Gespräch Auflösung nach Zeitablauf möglich Lehrberechtigter: Durchführungsinteresse Lehrling: ev. Verhinderungsint. Bei Fehlschlag: einseitige Auflösung
Mediationsverfahren Vorschlag eines Mediators durch den Lehrberechtigten Mediatorenliste: http://www.mediatoren.justiz.gv.at Lehrling kann auf Durchführung des Mediationsverfahrens verzichten
Ablehnung des Mediators Lehrling kann unverzüglich ablehnen Lehrberechtigter schlägt zwei weitere Mediatoren vor (am besten Fristsetzung) Lehrling wählt keinen der Mediatoren unverzüglich aus: Erstvorschlag gilt als angenommen.
Mediationsverfahren Auftrag erfolgt durch den Lehrberechtigten spätestens am Ende des 10. bzw. 22. Lehrmonats einzubeziehen sind Lehrling gesetzlicher Vertreter (bei minderjährigen Lehrlingen) auf Verlangen: Person des Vertrauens des Lehrlings Lehrberechtigter (empfohlen?) oder Ausbilder > Einzelfall
Mediationsverfahren Ende der Mediation, wenn Lehrberechtigter sich zur Fortsetzung bereit erklärt der Lehrling erklärt, nicht weiter auf der Fortsetzung des Lehrverhältnisses zu bestehen der Mediator Mediationsverfahren für beendet erklärt
Mediationsverfahren - Zeitablauf Ende des Mediationsverfahrens durch Zeitablauf mindestens ein Mediationsgespräch unter Teilnahme des Lehrberechtigten oder des Ausbilders spätestens mit Beginn des 5. Werktages vor Ablauf des 11. bzw. 23. Lehrmonates
Mediationsverfahren Mitteilung des Ergebnisses an Lehrlingsstelle mit Unterschrift Lehrberechtigter Mediator Lehrling
Auflösungserklärung spätestens am letzten Tag des 11. bzw. 23. Lehrmonats empfangsbedürftige Willenserklärung schriftlich ergeht an Lehrling gesetzlichen Vertreter (bei minderjährigen Lehrlingen) Lehrlingsstelle
Ende des Lehrverhältnisses Letzter Tag des 12. bzw. 24. Lehrmonates Mitteilung an Berufsschule innerhalb von 14 Tagen ab Ende des Lehrverhältnisses
Problem: Motivkündigungsanfechtung - Praxis Angabe von Gründen im Mediationsgespräch? Wenn ja, welche Gründe?
Ausbildungsübertritt durch Lehrling zum Ablauf des 12. oder 24. Monats der Lehrzeit Frist: ein Monat kein Mediationsverfahren notwendig Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig ( 15 Abs. 2 BAG) Vermittlungspflicht des AMS besteht
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Mag. Peter Maska T: 01/514 50 1511 E: peter.maska@wkw.at