Ergänzung zum Gutachten zur Messung und Bewertung der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung von Mobilfunkstationen



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Ergänzung zum Gutachten zur Messung und Bewertung der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung von stationen Bewertung der Messergebnisse mit weiteren Richtwerten standorte: Auftraggeber: Gemeindegebiet Schwaikheim Bürgermeisteramt Schwaikheim Marktplatz 2-4 71409 Schwaikheim Art der Messung: messung im Frequenzbereich von 250 MHz bis 3000 MHz, Nachmessung an einem Messpunkt im Bereich 0,1 MHz bis 250 MHz Messdatum: 02. bzw. 23. Februar 2011 Datum: 12. September 2011 Unsere Zeichen: IS-US5-MUC/dr.gri/ks Berichtsnummer: Bestellzeichen: Sachverständiger: Berichtsumfang: 1 470 726-erwBew 07.09.2011 E-Mail Hr. Gall Dr. Thomas Gritsch Telefon: 089/5791-1110 Telefax: 089/5791-1098 E-Mail: thomas.gritsch@tuev-sued.de 6 Seiten Das Dokument besteht aus 6 Seiten Seite 1 von 6 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Abteilung Umwelt Service Elektromagnetische Umweltverträglichkeit Dr. Thomas Gritsch Sitz: München Amtsgericht München HRB 96 869 USt-IdNr. DE129484218 Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuev-sued.de/impressum Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Dr. Ulrich Klotz, Thomas Kainz Telefon: +49 89 5791-1040 Telefax: +49 89 5791-1098 www.tuev-sued.de/is TÜV SÜD Industrie Service GmbH Niederlassung München Abteilung Umwelt Service Westendstraße 199 80686 München Deutschland

Seite 2 von 6 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Schwaikheim beauftragte die TÜV SÜD Industrie Service GmbH die an 14 ausgewählten Messpunkten im Gemeindegebiet bestimmten immissionen (Bericht Nr. 1470 726-MFM vom 31.03.2011) zusätzlich zur durchgeführten Bewertung laut 26. BImSchV mit den: o Grenzwerten der Schweiz o Schutzzielen des BUND o Vorsorgewerten der Salzburger Resolution zu bewerten. Dabei wurden folgende Prüfgrundlagen verwendet: [1] Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Schweizer Bundesrat vom 23.12.1999; veröffentlicht durch Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) [2] Positionspapier BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland; Für zukunftsfähige Funktechnologien, Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder; Oktober 2008 [3] Oberfeld, G.; Das Salzburger Modell Erfahrungen der letzten 5 Jahre; Manuskript Fachtagung sanfter Möglichkeiten und Grenzen; Oktober 2003, Zürich 2 Erweiterte Bewertung 2.1 Allgemeines Abgesehen von den Schweizer Grenzwerten sind die Bezugsbedingungen bei den Richtwerten des BUND und der Salzburger Resolution nicht eindeutig definiert. Bei allen der oben genannten Richtwerte wird jedoch im Gegensatz zur 26. BImSchV die Messunsicherheit nicht aufgeschlagen, so dass die Messwerte bezogen auf die Feldstärke um den Faktor 1,4 und bezogen auf die Leistungsflussdichte um den Faktor 2 reduziert werden müssen. Die Schweizer Gesetzgebung [1] legt, wie die 26. BImSchV, den Vollausbau der Sendeanlagen bei maximaler Sendeleistung zu Grunde. Hingegen beziehen sich die Richtwerte des BUND [2] auf die mittlere Immission als Summe aller Hochfrequenzeinwirkungen, d.h. die Summe der immissionen zusammen mit den Einwirkungen von Radio-, TV-, WLAN-, Handy- und DECT-Telefonen. Die Umrechnung der maximalen Immission auf die mittlere erfolgte durch den nochmaligen Abzug eines Faktors von 2 bezogen auf die Leistungsflussdichte. Der Innen- und Außenbereich wird hier nicht unterschieden. In der Salzburger Resolution [3] wird nicht festgelegt, ob sich die Zielwerte auf mittlere oder auf maximale Sendeleistung beziehen. Es wird hier deshalb angenommen, dass sie sich auf die gleiche Grundlage wie die Richtwerte des BUND beziehen, also die mittlere Immission. Ansonsten wird bei dem Text aus dem Jahr 2000 unterschieden zwischen der Summe aller Hochfrequenzeinwirkungen und den ausschließlichen immissionen, wobei hierin von GSM 1 die Rede ist. Dagegen wird bei den neueren Zielwerten des Jahres 2002 zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Die jeweiligen Bezugsbedingungen und der Richtwert sind daher jeweilig oberhalb der jeweiligen Tabelle angegeben. In den Tabellen wurden folgende Formelzeichen verwendet: E: Elektrische Feldstärke in Volt pro Meter S: Leistungsflussdichte in Mikrowatt pro Quadratmeter Q E : Ausschöpfungsgrad des Grenzwerts bezogen auf die Feldstärke. Q S : Ausschöpfungsgrad des Grenz-/Richtwerts bezogen auf die Leistungsflussdichte. 1 UMTS wurde in Salzburg erst nach Ausstieg des Landes aus der Salzburger Resolution aufgebaut im Jahr 2005

Seite 3 von 6 2.2 Bewertung nach Schweizer Immissions-Grenzwerten (NISG) [1] Die Schweizer Immissionsgrenzwerte entsprechen den Deutschen Grenzwerten der 26. BImSchV und liegen zwischen 41,8 V/m und 61 V/m. Jedoch wird hier die Messunsicherheit (MU) nicht aufgeschlagen. Messpunkt Vollausbau nach StOB maximale minimal Sendeleistung ohne MU (ohne MU) 1 Gärtnerei Dürr, bei der Scheune E in V/m E in V/m Q E 0,91 1,31 2,5% 2a Bauer Müller, Stall / Scheune 0,31 0,36 0,8% Bauer Müller, Futtertisch 2b außen Leintelstr. 40, 2. OG, Fam. 3 Jörg, Balkon 4 Kurt-Vollmer-Ring / Kürräckerstr. 1,50 1,54 3,6% 0,89 1,08 2,2% 0,09 0,17 0,4% 5 Sonnenhang, Wendeschleife 0,07 0,14 0,3% 6 Kindergarten Panoramastr., Garderobe 0,03 0,04 0,1% 7a Ludwig-Uhland-Schule, Hof 0,10 0,18 0,4% Ludwig-Uhland-Schule, 2. 7b OG, Raum HS.20, kath. 0,13 0,26 0,6% 8 Religion Bahnhofstr. / Lerchenstraße gegenüber Haus 36 0,78 1,55 3,7% 9 Silcherstr. 11, Fam. Zoller, 4. OG 0,16 0,32 0,7% Jakobushaus, Seitenstr. 36, 10 Whg. Pfefferle, 1. OG, 0,05 0,07 0,2% Wohnzimmer 11 Spielplatz, Fritz-Ulrich-Weg 0,04 0,07 0,2% 12a Garten 12b Gruppenraum 13 Robert-Bosch-Str. 5, Parkplatz 0,58 1,01 2,0% 0,20 0,33 0,6% 0,32 0,59 1,2% 14 Benzstr. / Max-Eyth-Str. 1,77 2,52 6,0% Tab. 1: Messwerte angegeben als Feldstärke hochgerechnet auf maximale Sendeleistung für den Bewertung nach Schweizer Immissionsgrenzwert

Seite 4 von 6 2.3 Bewertung nach Schweizer Anlagen-Grenzwerten (NISG) [1] Die Schweizer Anlagen-Grenzwerte gelten für den Bau von neuen Funkanlagen. Diese müssen in sogenannten OMEN (Orten mit empfindlicher Nutzung) in der Nachbarschaft einen etwa um den Faktor 10 reduzierten Wert einhalten. Für gemischte sendeanlagen beträgt dieser 5 V/m. Die Messunsicherheit (MU) wird ebenfalls nicht aufgeschlagen. Messpunkt Vollausbau nach StOB maximale minimal Sendeleistung ohne MU (ohne MU) 1 Gärtnerei Dürr, bei der Scheune E in V/m E in V/m Q E 0,91 1,31 26,2% 2a Bauer Müller, Stall / Scheune 0,31 0,36 7,2% Bauer Müller, Futtertisch 2b außen Leintelstr. 40, 2. OG, Fam. 3 Jörg, Balkon 4 Kurt-Vollmer-Ring / Kürräckerstr. 1,50 1,54 30,8% 0,89 1,08 21,6% 0,09 0,17 3,3% 5 Sonnenhang, Wendeschleife 0,07 0,14 2,8% 6 Kindergarten Panoramastr., Garderobe 0,03 0,04 0,8% 7a Ludwig-Uhland-Schule, Hof 0,10 0,18 3,7% Ludwig-Uhland-Schule, 2. 7b OG, Raum HS.20, kath. 0,13 0,26 5,3% 8 Religion Bahnhofstr. / Lerchenstraße gegenüber Haus 36 0,78 1,55 31,1% 9 Silcherstr. 11, Fam. Zoller, 4. OG 0,16 0,32 6,4% Jakobushaus, Seitenstr. 36, 10 Whg. Pfefferle, 1. OG, 0,05 0,07 1,3% Wohnzimmer 11 Spielplatz, Fritz-Ulrich-Weg 0,04 0,07 1,4% 12a Garten 12b Gruppenraum 13 Robert-Bosch-Str. 5, Parkplatz 0,58 1,01 20,3% 0,20 0,33 6,5% 0,32 0,59 11,8% 14 Benzstr. / Max-Eyth-Str. 1,77 2,52 50,3% Tab. 2: Messwerte angegeben als Feldstärke hochgerechnet auf maximale Sendeleistung für den Bewertung nach Schweizer Anlagengrenzwert

Seite 5 von 6 2.4 Weitere Richtwerte für -Immissionen In Tab. 3 sind die Vorsorgerichtwerte des BUND sowie der Salzburger Resolution vergleichend dargestellt. Überschreitungen des jeweiligen Richtwerts, Q S größer als 100%, sind rot hinterlegt. In der letzten Spalte der Tabelle sind die Werte in Innenräumen berechnet, da sich der Richtwert darauf bezieht. Messpunkt 1 Gärtnerei Dürr, bei der Scheune Messwerte Leistungsflussdicht e - Durchschnitt ohne Messunsicherheit S in µw/m² Salzburger Salzburger BUND Salzburger Salzburger Resolution Resolution Vorsorgewert 2000 2000 Resolution Resolution 2002 2002 (außen) (innen) 100 µw/m² 1 µw/m² 100 000 µw/m² 1 000 µw/m² 10 µw/m² 1 µw/m² BUND Gefahrenabwehr Summe Summe HF Summe HF S HFin Summe HF Richtwerte µw/m² Q S Q S Q S Q S Q S Q S 2 269 2 353 2353% 235286% 2,4% 227% 22687% 2a Bauer Müller, Stall / Scheune 172 250 250% 25008% 0,3% 17% 1722% Bauer Müller, Futtertisch 2b außen Leintelstr. 40, 2. OG, Fam. 3 Jörg, Balkon 4 Kurt-Vollmer-Ring / Kürräckerstr. 3 142 3 294 3294% 329431% 3,3% 314% 31420% 314196% 1 552 1 593 1593% 159306% 1,6% 155% 15519% 36 75 75% 7512% 0,1% 3,6% 362% 5 Sonnenhang, Wendeschleife 26 53 53% 5339% 0,1% 2,6% 265% 6 Kindergarten Panoramastr., Garderobe 2 43 43% 4263% 0,04% 0,2% 24% 239% 7a Ludwig-Uhland-Schule, Hof 45 50 50% 4995% 0,05% 4,5% 447% Ludwig-Uhland-Schule, 2. 7b OG, Raum HS.20, kath. 92 93 93% 9337% 0,1% 9,2% 918% 9184% 8 Religion Bahnhofstr. / Lerchenstraße gegenüber Haus 36 3 201 3 218 3218% 321786% 3,2% 320% 32005% 9 Silcherstr. 11, Fam. Zoller, 4. OG 136 283 283% 28292% 0,3% 14% 1358% 13584% Jakobushaus, Seitenstr. 36, 10 Whg. Pfefferle, 1. OG, 6 34 34% 3373% 0,03% 0,6% 57% 571% Wohnzimmer 11 Spielplatz, Fritz-Ulrich-Weg 7 13 13% 1331% 0,01% 0,7% 67% 12a Garten 12b Gruppenraum 13 Robert-Bosch-Str. 5, Parkplatz 1 362 1 370 1370% 137027% 1,4% 136% 13615% 141 142 142% 14219% 0,1% 14% 1415% 14150% 465 654 654% 65407% 0,7% 47% 4651% 14 Benzstr. / Max-Eyth-Str. 8 398 8 405 8405% 840473% 8,4% 840% 83976% Tab. 3: durchschnittliche Messwerte angegeben als Leistungsflussdichte einerseits für den allein sowie die Summe der Hochfrequenzimmissionen Bewertung nach Richtwerten von BUND und Salzburger Resolution

Seite 6 von 6 3 Zusammenfassung Aus der dargestellten erweiterten Bewertung lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen: o Die Schweizer Grenzwerte, sowohl der Anlagen-Grenzwert als auch der Immissionsgrenzwert, werden im Gemeindegebiet von Schwaikheim an allen Messpunkt durchgängig eingehalten. o Die Schutzziele des BUND s zur Gefahrenabwehr (100 µw/m²) werden im Gemeindegebiet von Schwaikheim überwiegend überschritten, der Vorsorgewert (1 µw/m²) durchgängig. Eine Einhaltung dieser Schutzziele ist bei der heute verwendeten Funktechnik, wie die im Positionspapier des BUND ebenfalls angegebene Vergleichstabelle mit typischen Werten auch zeigt (Tabelle 1, Kapitel 7.1, Seite 36) in der Regel nicht möglich. o Der Vorsorgewert der Salzburger Resolution aus dem Jahr 2000 für die Summe der Hochfrequenzeinwirkungen (100.000 µw/m²) wird durchgängig eingehalten. Der Beurteilungswert für die immissionen in Höhe von 1.000 µw/m² wird an der überwiegenden Zahl der Messpunkte eingehalten. o Der Vorsorgewert der Salzburger Resolution aus dem Jahr 2002 für den Außenbereich in Höhe von 10 µw/m² wird an der überwiegenden Zahl der Messpunkte überschritten; der Richtwert für den Innenbereich (1 µw/m²) durchgängig (siehe hierzu Erläuterungen bei dem BUND Vorsorgewert für den Innenbereich).