ALN Akustik Labor Nord GmbH VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 419 VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. Notifizierte Messstelle nach 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 287 ''Nördlich der Lecker Chaussee'' der Stadt Flensburg Teil 2: Geräuschkontingentierung Bericht Nr.: ALK 1573.1561217 V/G - 2 Auftraggeber: Stadt Flensburg Am Pferdewasser 14 24937 Flensburg Der Bericht umfasst 12 Seiten und einen Anhang mit 5 Seiten Lübeck, den 2.7.217 (Knut Rasch) Messstellenleiter (Julia Lippmann) Berichterstellerin Dieser Bericht wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet - sei es vollständig oder auszugsweise - bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 2 von 12 Qualität in der ALN Akustik Labor Nord GmbH Organisation/Institution Verfahren/Maßnahme Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Regelmäßige Prüfung und Eichung akustischer Messgeräte Kalibrierstelle: Norsonic-Tippkemper Rückverfolgbare Kalibrierung 15,6 Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. (VMPA) Zertifizierung der ALN GmbH als Güteprüfstelle für die Durchführung von Güteprüfungen nach DIN 419 Schallschutz im Hochbau Regelmäßige Begutachtung der ALN GmbH im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Bauakustische Vergleichsmessungen in der Materialprüfungsanstalt Braunschweig DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Qualifizierung von Mitarbeitern der ALN GmbH als Berater für den DEGA-Schallschutzausweis DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Spezielle Qualifikation für Raumakustik und Beschallung, DEGA-Akademie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK Lübeck) Architekten und Ingenieurkammer Schleswig- Holstein ALN GmbH intern Notifizierung als Messstelle nach 29b BImSchG i. V. m. der 41. BImSchV für Aufgaben nach 26; 28 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 1725:25 akkreditiertes Prüflaboratorium für den Bereich Ermittlung von Geräuschen, Modul Immissionsschutz Akkreditierungsnr. D-PL-19852-1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung des Geschäftsführers der ALN GmbH, Herr Dipl.-Ing. Knut Rasch, als Sachverständiger für Lärmimmissionen und Prognosen für Luftimmissionen Prüfbefreiter Ingenieur für den Bereich Schallschutz, Dipl.-Ing. (FH) Nils Merten, Erstellung schalltechnischer Nachweise gem. 7 LBO S-H Die internen Standards zur Qualitätssicherung sind in einem Qualitätsmanagement-Handbuch zusammengefasst. Hier ist insbesondere die innerbetriebliche Organisation geregelt. Die internen Standards werden ständig weiterentwickelt. PL-19852-1- LBO 7
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 3 von 12 Inhalt Seite 1 Situation Aufgabe Ergebnis 4 2 Bearbeitungsunterlagen 5 3 Örtliche Situation 5 4 Emission 6 4.1 Vorbelastung 6 4.2 Zusatzbelastung 6 5 Ausbreitung 7 6 Geräuschimmission 8 6.1 Allgemeines 8 6.2 Orientierungswerte/Immissionsrichtwerte 8 6.3 Geräuschkontingentierung in Anlehnung an DIN 691 8 7 Emissionskontingentierung B-Plan Nr. 287 9 8 Praktische Konsequenzen für die Flächennutzung 1 9 Tieffrequente Geräusche 1 Literaturverzeichnis 11 Anlagenverzeichnis 12
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 4 von 12 1 Situation Aufgabe Ergebnis Die Stadt Flensburg beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 287 ''Nördlich der Lecker Chaussee'' im Südosten der Stadt Flensburg. Im Plangebiet ist bereits ein Gewerbebetrieb (Firma Waagen Wulf), ein Reiterhof und Wohnbebauung entlang der Lecker Chaussee vorhanden. Die Stadt plant mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Ausweisung von Gewerbegebietsflächen. Planungsanlass ist eine geplante Erweiterung der Firma Waagen Wulf. Mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 287 will die Stadt Flensburg die bestehenden Betriebe planungsrechtlich absichern und zukünftigen Gewerbebetreibern neue Ansiedlungsflächen bieten. Die ALN Akustik Labor Nord GmbH wird beauftragt die Geräuscheinwirkung im Plangebiet schalltechnisch zu untersuchen. Das Plangebiet ist beaufschlagt mit Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen, sowie der Geräuscheinwirkung der benachbarten Gewerbebetriebe südlich der Lecker Chaussee. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung erfolgt die Betrachtung der Gewerbegeäuschimmission. Für das Bauleitverfahren wird zur Sicherung des Schallschutzes auf das Instrument der Emissionskontingentierung aus DIN 185 [2] in Verbindung mit den Regelungen der DIN 691 [1] zurückgegriffen. Für die geplanten Gewerbeflächen erfolgt die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK. Für die maßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft ist bei der Festlegung der Emissionskontingente L EK eine Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung bestehender Gewerbeflächen notwendig. Im Untersuchungsgebiet sind Gewerbebetriebe südlich der Lecker Chaussee vorhanden, die sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befinden. Für die Einwirkung der benachbarten Gewerbebetriebe werden flächenbezogene Schallleistungspegel für tags und nachts abgeleitet. Weitere Details zur berücksichtigten Vorbelastung sind Abschnitt 4.1. zu entnehmen. Die Beurteilung der Geräuschimmission erfolgt nach DIN 185 [2] in Verbindung mit der TA Lärm [4]. Für die geplanten Gewerbeflächen erfolgt die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK in Anlehnung an DIN 691 [1]. Im späteren Baugenehmigungsverfahren ist für konkrete Bauvorhaben in einer detaillierten Untersuchung nach TA Lärm [4] die Vereinbarkeit mit den getroffenen Festsetzungen nachzuweisen. Es werden Emissionsbeschränkungen für die geplanten Gewerbeflächen mit dem Ziel erarbeitet, die entsprechenden Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft nicht zu überschreiten. Im Ergebnis zeigt sich für das geplante Gewerbegebiet, dass tagsüber eine nach den Vorgaben aus DIN 185 uneingeschränkte Geräuschemission auf allen Gewerbeflächen möglich ist. Nachts ist eine Einschränkung der Geräuschemission erforderlich. Vergleiche hierzu die Abschnitte 7 und 8.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 5 von 12 2 Bearbeitungsunterlagen Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen verwendet: Entwurf Variante II B-Plan Nr. 287 "Nördlich der Lecker Chaussee'', Maßstab 1:1, Stand 3.5.217 Entwurf Variante III B-Plan Nr. 287 "Nördlich der Lecker Chaussee'', Maßstab 1:1, Stand 18.7.217 Höhenmodell der Stadt Flensburg, erhalten per Mail am 14.6.217 Auftaktgespräch mit Stadtplaner der Stadt Flensburg am 2.3.217 Weitere verwendete Unterlagen, insbesondere technische Richtlinien, können der Literaturliste entnommen werden. 3 Örtliche Situation Der Lageplan in Anlage 1.1 zeigt das Untersuchungsgebiet im Überblick. Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Flensburg nördlich des Flugplatzes Flensburg-Schäferhaus. Im Norden wird das Plangebiet von der Bundesstraße B199, im Osten von der Landesstraße L17 Ochsenweg und im Süden von der Kreisstraße K24 Lecker Chaussee begrenzt. Weiter im Osten verläuft der Streckenabschnitt 1 Abzweigung Friedensweg der Deutschen Bahn. Neben dem Flugplatz befindet sich südlich des Plangebietes das zum Flugplatz gehörende Gästehaus Scandic, ein Autohändler und ein Abschleppdienst. Östlich des Geltungsbereiches befindet sich vorhandene schutzbedürftige Wohnbebauung (Splittersiedlung). Diese Bebauung befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Nach Rücksprache mit der Stadt Flensburg wird für die Splittersiedlung eine Schutzbedürftigkeit entsprechend Mischgebiet (MI) berücksichtigt. Für das Gästehaus Scandic wird ebenfalls eine Schutzbedürftigkeit entsprechend Mischgebiet (MI) in vorliegender Untersuchung berücksichtigt. Im Plangebiet ist bereits ein Gewerbebetrieb (Firma Waagen Wulf), ein Reiterhof (im Westen) und Wohnbebauung entlang der Lecker Chaussee vorhanden. Die Stadt plant mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 287 die planungsrechtliche Ausweisung von Gewerbeflächen. Planungsanlass ist eine geplante Erweiterung der Firma Waagen Wulf. Mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 287 will die Stadt Flensburg die bestehenden Betriebe planungsrechtlich absichern und zukünftigen Gewerbebetreibern neue Ansiedlungsflächen bieten.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 6 von 12 4 Emission 4.1 Vorbelastung Im Untersuchungsgebiet sind Gewerbebetriebe (Autohändler, Abschleppdienst, Flugplatz mit Gästehaus) vorhanden, die sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befinden. Zur Bestimmung der Vorbelastung dieser Gewerbetriebe wird wie folgt vorgegangen: Aus der Ausschöpfung von Immissionsrichtwerten in der Nachbarschaft der betrachteten Gewerbebetriebe, wird eine plausible, pauschale Emission (flächenbezogene Schallleistung) für die Einschätzung der Vorbelastung hergeleitet. Die flächenbezogenen Schallleistungspegel werden über die Immissionsorte IP 1 und IP 2 (Gästehaus Scandic) so kalibriert, dass die Emission mit den abgefragten Betriebszeiten der Betriebe übereinstimmt und dass der Orientierungswert für Mischgebiet an diesen Punkten nicht überschritten wird. Folgende flächenbezogene Schallleistungspegel werden in vorliegender schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. Tabelle 1: Emission benachbarter Gewerbebetriebe Betrieb Beschreibung Angesetzter flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m 2 Autohandel Alkahachi Lecker Chaussee 133 24941 Flensburg Abschleppdienst Albatros Lecker Chaussee 131 24941 Flensburg Flensburger Flughafen Flugplatz Schäferhaus Lecker Chaussee 127 24941 Flensburg Betriebszeiten Mo - Fr von 8. bis 19. Uhr, Sa von 9. bis 16. Uhr, Lkw-Fahrten auch vor 6. Uhr möglich Öffnungszeiten Mo - Fr von 8. bis 19. Uhr, Sa von 9. bis 12. Uhr, An/Abfahrten Abschleppwagen auch nach 22. Uhr bzw. vor 6. Uhr möglich Öffnungszeiten Mo - Sa von 9. bis 2. Uhr, kein Nachtbetrieb, nur Betriebe am Boden *) *) Fluglärm-Immission nicht Gegenstand vorliegender Untersuchung Tag 6 6 6 Nacht 55 55 4.2 Zusatzbelastung Für das geplante Gewerbegebiet erfolgt eine Unterteilung in Teilflächen (GE 1, GE 2, GE 3 und GE 4), um eine differenzierte Kontingentierung zu ermöglichen. Es wird zunächst untersucht, ob tags und nachts eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung möglich ist. Dazu wird der Planwert nach DIN 185 [2] für die flächenbezogene Schallleistung in Gewerbegebieten von 6 db(a)/m 2 tags/nachts herangezogen. Ist eine uneingeschränkte Nutzung nicht möglich, wird ein Emissionskontingent für die Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen, welches in einem iterativen Verfahren ermittelt wird. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Notwendigkeit zur Einschränkung nur für die nächtliche Nutzung der Teilflächen.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 7 von 12 5 Ausbreitung Die Ermittlung von Emissionskontingenten erfolgt heute üblicherweise nach den Vorgaben aus DIN 691 [1]. DIN 691 sieht bei der Ermittlung der zulässigen Immissionskontingenten eine ausschließliche Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung vor. In vorliegender Untersuchung wird die Schallausbreitungsberechnung zur Ermittlung der Immissionskontingente nach dem in ISO 9613-2 [5] beschriebenen alternativen Verfahren mit Berücksichtigung des Abstandsmaßes, der Luftabsorption und des Raumwinkelmaßes K durchgeführt. Die Berechnungen erfolgt bei freier Schallausbreitung innerhalb des Untersuchungsgebietes, bei einer Quellhöhe von 1, m über Gelände. Folgende Gegebenheiten und Parameter finden im Rechenmodell in Anlehnung an DIN 691 [1] zur Bestimmung der Emissionskontingente der geplanten Gewerbeflächen und der Vorbelastung Berücksichtigung: Keine Abschirmwirkung relevanter Hindernisse (z.b. Gebäude) Keine Reflexionen erster Ordnung an Hindernissen Das Gelände des Untersuchungsgebietes wird im schalltechnischen Sinne als eben vorausgesetzt. der Mittelungspegel der Geräuschimmission wird durch energetische Summation der Mittelungspegel der Einzelquellen gebildet. Die Ausbreitungsrechnung wird entsprechend DIN ISO 9613-2 [5] Abschnitt 7.3.2 nicht spektral durchgeführt. es wird der äquivalente A-bewertete Dauerschallpegel bei Mitwind für jede Quelle nach Gleichung (5) DIN ISO 9613-2 berechnet. eine meteorologische Korrektur C met nach Abschnitt 8 DIN ISO 9613-2 erfolgt nicht. Für die Ausbreitungsrechnung wird das Programm Cadna/A in der aktuellen Version 217 [6] eingesetzt. Auf Wunsch können Protokolle der Berechnungen, ggf. auch als detaillierteres Protokoll zur Verfügung gestellt werden.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 8 von 12 6 Geräuschimmission 6.1 Allgemeines Die Festsetzung der Emissionskontingente in Anlehnung an DIN 691 [1] dient der Einhaltung der Anforderungen nach TA Lärm [4] bei der Prüfung der schalltechnischen Vereinbarkeit ansiedlungswilliger Betriebe. In Schleswig-Holstein ist per ministeriellem Erlass DIN 185 [2] für die Beurteilung von Geräuscheinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung heranzuziehen. DIN 185 enthält keine Regelungen zur Berechnung der Beurteilungspegel für Gewerbegeräusche in der Nachbarschaft und verweist diesbezüglich auf die TA Lärm [4]. Es werden in vorliegender Untersuchung die Regelungen der TA Lärm zur Ausbreitungsrechnung angewandt und die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 185 [3] herangezogen. Numerisch entsprechen die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 DIN 185 [3] für Gewerbegeräusche für die betrachteten Nutzungen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. 6.2 Orientierungswerte/Immissionsrichtwerte Entsprechend Beiblatt 1 zu DIN 185 [3] /TA Lärm [4] gelten für Gewerbelärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben die folgenden Orientierungswerte/Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Dorf- und Mischgebiete (MI, MD) tags 6 db(a) nachts db(a) 6.3 Geräuschkontingentierung in Anlehnung an DIN 691 Details zur Geräuschkontingentierung sind in Anlage 2 dargestellt. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [4] sind Summenwerte für alle einwirkenden Gewerbegeräusche. Es ist eine Geräuschvorbelastung durch weitere benachbarte Gewerbeflächen neben den im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen vorhanden. In Anlehnung an DIN 691 [1] sind somit die Planwerte L P,j immissionsortbezogen aus der Differenz von dem Gesamt-Immissionswert L GI,j und der Vorbelastung L Vor zu bilden. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Immissionsortes. Aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK für die Nachtzeit ergeben sich über eine Ausbreitungsrechnung nach ISO 9613 [5] zulässige Immissionskontingente L IK,i,j.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 9 von 12 7 Emissionskontingentierung B-Plan Nr. 287 Für das geplante Gewerbegebiet erfolgt eine Unterteilung in Teilflächen (GE 1, GE 2, GE 3 und GE 4, um eine differenzierte Kontingentierung zu ermöglichen. Der Lageplan in Anlage 1.2 zeigt die Ergebnisse der Kontingentierung. Für die geplanten Gewerbeflächen innerhalb von B-Plan Nr. 287 werden tagsüber keine Emissionskontingente festgelegt, da mit keinen Überschreitungen der zugehörigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [4] bei uneingeschränkter Gewerbenutzung zu rechnen ist. In der Nachtzeit ist bei uneingeschränkter Gewerbenutzung nach DIN 185 [2] mit Überschreitungen der zugehörigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [4] zu rechnen. Es ist eine Einschränkung der nächtlichen Geräuschemission erforderlich. Für die geplanten Gewerbeflächen ergeben sich die in nachfolgender Tabelle 1 dargestellten Emissionskontingente L EK tags und nachts. Tabelle 2: Emissionskontingente L EK nachts in db(a)/m 2 Teilfläche GE 1 GE 2 GE 3 GE 4 L EK,nachts 55 6 55 Die in Tabelle 1 dargestellten Emissionskontingente L EK sind nicht binnenwirksam. Die Emissionskontingente beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb des Plangeltungsbereiches. Anlage 3 zeigt die Geometriedaten der festzusetzenden Teil-Gewerbeflächen im UTM-Koordinatensystem. Die Einhaltung der Emissionsbeschränkungen ist im vorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Beurteilungspegel sind entsprechend TA Lärm [4] zu ermitteln und mit den zulässigen Immissionskontingenten zu vergleichen. Ein Formulierungsvorschlag für die Festsetzung im Bebauungsplan ist in Anlage 4 enthalten.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 1 von 12 8 Praktische Konsequenzen für die Flächennutzung Die folgenden Erläuterungen gehen auf Aspekte ein, die sich aus der Kontingentierung für die künftige gewerbliche Nutzung des Plangeltungsbereiches ergeben: Nächtliche Flächennutzung Auf Gewerbeflächen mit Emissionskontingenten L EK db(a)/m 2 nachts ist ein Nachtbetrieb praktisch ausgeschlossen. Bei Gewerbeflächen mit Emissionskontingenten L EK 5 db(a)/m 2 nachts sind mit Einschränkungen nächtliche Arbeiten vorzugsweise in geschlossenen Hallen möglich. Auf schalltechnisch relevante Arbeiten im Freien (z.b. Lkw-Verkehr und Ladearbeiten) in größerem Umfang muss zwischen 22. und 6. Uhr jedoch verzichtet werden. Nachtbetrieb in größerem Rahmen (auch im Freien) ist unter schalltechnischen Gesichtspunkten auf Flächen mit Emissionskontingenten von L EK 55 db(a) möglich. 9 Tieffrequente Geräusche Zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche verweist die TA Lärm [4] unter Nummer A 1.5 auf DIN 68, Ausgabe März 1997 [7] und auf Beiblatt 1 zu DIN 68 [8]. Eine unzulässige Geräuschimmission durch tieffrequente Geräusche ist danach nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte in Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden. Die Einwirkung tieffrequenter Geräusche ist messtechnisch zu ermitteln, eine Prognose ist rechentechnisch ohne weiteres nicht möglich. In einigen Bundesländern sind Prognoseverfahren zur Abschätzung der tieffrequenten Geräuschimmission entwickelt worden, deren Anwendung im Einzelfall mit der entsprechenden Genehmigungsbehörde abzustimmen ist. Eine Einschätzung zu zukünftig möglicherweise vorhandenen tieffrequenten Geräuschquellen ist zum derzeitigen Planungsstand nicht möglich, da die Art der ansiedlungswilligen Gewerbebetriebe nicht bekannt ist. Eine entsprechende Einschätzung sollte im Rahmen der Genehmigungsverfahren bei der Ansiedlung der Betriebe berücksichtigt werden.
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 11 von 12 Literatur [1] DIN 691 Geräuschkontingentierung Dezember 26 Beuth Verlag, Berlin [2] [3] [4] [5] [6] [7] DIN 185 Teil 1 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Beuth Verlag, Berlin, Juli 22 Beiblatt 1 zu DIN 185 Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beuth Verlag, Berlin, Mai 1987 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, Aug. 1998 GMBL 1998 S.53 DIN ISO 9613-2 Entwurf: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; September 1997 Beuth-Verlag, Berlin Cadna/A für Windows Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Geräuschimmissionen im Freien, Version 217 MR 1 (32 bit) (build: 159.477) Datakustik GmbH, Gilching DIN 68 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, März 1997, Beuth Verlag, Berlin [8] Beiblatt 1 zu DIN 68 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen, März 1997, Beuth Verlag, Berlin gültig in Zusammenhang mit TA Lärm
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Seite 12 von 12 Anlagen Anlage 1.1 Lageplan Übersicht Untersuchungsgebiet Anlage 1.2 Emissionskontingente Anlage 2 Gesamtimmission mit Kontingenten Anlage 3 UTM - Koordinaten Teilflächen Anlage 4 Formulierungsvorschlag Festsetzungen
325236 325237 325238 325239 32524 325241 325242 325243 Anlage 1.1 673 671 671 673 672 672 674 674 Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 287 ''Nördlich der Lecker Chaussee'' der Stadt Flensburg Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Geräuschkontingentierung Splittersiedlung Lageplan mit Darstellung MI 67 IP 4 IP 3 67 - Gebäude (hellgrau) - Geräuschquellen (blau) - Geltungsbereich B-Plan (rot) 6699 Autohandel Alcahachi Lw'' = 6/55 Abschleppdienst Lw'' = 6/55 Flugplatz Flensburg-Schäferhaus Lw'' = 55/ Gästehaus Scandic IP 2 MI IP 1 6699 Maßstab 1:3 Datum Name Bearbeiter/in 14.7.217 Lippmann Lw" = flächenbezogene Schallleistung tags/nachts in db(a)/m² Projekt-Nr.: ALK1573.1561217 V/G - 2 Datei: ALK-1573_Model_v1.cna 6698 6698 Auftraggeber: Stadt Flensburg Technisches Rathaus Am Pferdewasser 14 24937 Flensburg 6697 6697 erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord Büro Lübeck Katharinenstraße 15 23554 Lübeck 325236 325237 325238 325239 32524 325241 325242 325243
325241 3252415 325242 3252425 Anlage 1.2 325243 Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Nr. 287 ''Nördlich der Lecker Chaussee'' der Stadt Flensburg 671 Geräuschkontingentierung GE 3 LEK nachts 6 db(a)/m² GE 4 LEK nachts 55 db(a)/m² GE 2 LEK nachts 55 db(a)/m² GE 1 LEK nachts db(a)/m² Lageplan mit Darstellung Flächen die von Bebauuung freizuhalten sind 675 675 671 6725 3252 672 32524 6715 3252395 6725 325239 672 3252385 6715 325238 67 67 - Gebäude (grau) - Geräuschquellen (blau) - Geltungsbereich B-Plan (rot) 66995 66995 Maßstab 1:2 Bearbeiter/in Datum Name 14.7.217 Lippmann 6699 66985 66985 6699 Projekt-Nr.: ALK1573.1561217 V/G - 2 Datei: ALK-1573_Model_v1.cna Auftraggeber: Stadt Flensburg Technisches Rathaus Am Pferdewasser 14 24937 Flensburg 6698 6698 erstellt durch: 325238 3252385 325239 3252395 32524 3252 325241 3252415 325242 3252425 325243 ALN Akustik Labor Nord Büro Lübeck Katharinenstraße 15 23554 Lübeck
ALK1573.1561217 V/G - 2 Anlage 2 Tabelle A 2.1: Lastfall: Teilsummenpegel und Gesamtimmission nachts in db(a) mit Kontigentierung Zusatzbelastung: Emissionskontingente B-Plan Nr.287 ''Nördlich Lecker Chaussee'' Bezeichnung Vorbelastung: Gewerbebetriebe südlich der Lecker Chaussee ( Autohandel, Abschleppdienst, Bodenlärm Flughafen) nachts 22. 6. Uhr Teilsummenpegel in db(a) an Immissionspunkten Bemerkung Schallquelle IP1 EG IP2 EG IP3 EG IP 3 1.OG IP 4 EG IP 4 1.OG Stockwerkhöhe 2,8 m Autohändler Alcahachi Lvor1 35,7 34,8 3,2 3,4 32,9 33,1 Abschleppdienst Lvor2 38,6 37,2 29,1 29,4 32,7 33,1 Flugplatzbetrieb am Boden Lvor3 kein Nachtbtrieb Vorbelastung Summe LVB 4,4 39,2 32,7 32,9 35,8 36,1 Zusatzbelastung B-Plan 287 Teilfläche GE 1 TF 1 Zusatzkontingent LEK,zus1 Summe LPl1 + LEK,zus1 Teilfläche GE 2 Zusatzkontingent TF 2 LEK,zus2 Summe LPl2 + LEK,zus2 Teilfläche GE 3 Zusatzkontingent TF 3 LEK,zus3 Summe LPl3 + LEK,zus3 Teilfläche GE 4 TF 4 Zusatzkontingent LEK,zus4 Summe LPl4 + LEK,zus4 Teilfläche Zusatzkontingent GE 5 TF 5 Summe Zusatzbelastung Planwert LPl 29,5 3,8 27,8 28,2 34,2 35, 29,5 37,9 37,9 4,2 4,2 37, 37,, 43,5 3,8 38,1 38,1 4,1 4,1 36,7 27,8 35,3 35,3 37,7 37,7 34,7 36,7 34,7,, 43,5 41,1 28,2 35,6 35,6 37,9 37,9 34,9 34,2 39,4 39,4 4,7 4,7 36,8 35, 39,8 39,8 41, 41, 36,9 34,9 36,8 36,9, 41,3 44,5 44,8 Relevanzschwelle nach TA Lärm 39, 39, 39, 39, 39, 39, Über-/Unterschreitung der Relevanzschwelle 4,5 4,5 2,1 2,3 5,5 5,8 zu berücksichtigende Vorbelastung Lvor 4,4 39,2 32,7 32,9 35,8 36,1 zu beurteilende Gesamtimmission LGI 42 42 Richtwert nachts Richtwert Über-/Unterschreitung -3-3 Nutzung MI MI MI MI MI MI
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Anlage 3 Anlage 3: Geometriedaten der festzusetzenden Teilflächen UTM-Koordinatensystem Bezeichnung Höhe Punktkoordinaten Anfang Ende x y z Boden (m) (m) (m) (m) (m) (m) Kontigent GE - 1 1, r 32524174,29 67118,91 1,, 7548,38 m 2 32524224,72 67123,29 1,, 32524237,72 669981,48 1,, 32524183,17 669975,32 1,, Kontingent GE - 2 1, r 32524114,57 67111,7 1,, 8412,99 m 2 32524174,49 67118,4 1,, 32524182,46 669975,54 1,, 3252413,73 669969,76 1,, 32524129,63 669976,95 1,, 32524124,32 669975,54 1,, Kontingent GE - 3 1, r 32526,56 6716,47 1,, 7997,32 m 2 32524112,87 67112,1 1,, 32524123,54 669975,54 1,, 32524123,54 669975,29 1,, 3252466,71 669963,64 1,, Kontigent GE - 4 1, r 32523937,54 6778,22 1,, 3224,38 m 2 32523978,76 6789,56 1,, 32525,41 6716,72 1,, 3252464,7 669963,86 1,, 32523947,17 669948,43 1,, 3252383,18 669936,7 1,, 32523822,73 6743,14 1,, 3252429,65 669963,32 1,, 32524243,31 669966,6 1,, 32524243,7 669938,59 1,, 32524252,15 669939,53 1,, 32524252,2 669932,29 1,, 32524244,37 669928,94 1,, 32524252,82 66993,33 1,, 32524257,11 669891,27 1,, 32524258,35 669871,4 1,, 32524282,83 669872,2 1,, 3252435,1 66984,24 1,, 32524261,58 669814,94 1,, 32524168,32 669834,66 1,, 32524166,99 669856,86 1,, 32524152,16 669856,72 1,, 32524151,4 66987,28 1,, 3252461,36 669868,33 1,, 32523998,2 669868,41 1,,
ALK 1573.1561217 V/G - 2 Anlage 4 Anlage 4: Formulierungsvorschlag zur Festsetzung von Emissionskontingenten Emissionskontingente: Zum Schutz schutzbedürftiger Nutzungen in der Nachbarschaft werden gemäß 1 Abs. 4 Ziffer 2 BauNVO in den Baugebieten entsprechend 8 BauNVO (Gewerbegebiete) Emissionskontingente L EK festgesetzt. Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nachts (22. bis 6. Uhr) nicht überschreiten. Tabelle A1: Emissionskontingente L EK nachts Teilflächenbezeichnung GE 1 GE 2 GE 3 GE 4 Teilflächegröße m 2 7548 8413 7997 L EK,nachts db(a)/m 2 55 6 3224 55 Nachweis Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen sind die nächtlichen Schallemissionen im Plangebiet so zu begrenzen, dass die oben ausgewiesenen Emissionskontingente L EK pro Fläche nicht überschritten werden. a) Der für den Betrieb zulässige Schallleistungspegel wird aus der für den Betrieb vorgesehenen Grundstücksfläche und dem festgesetzten Emissionskontingent berechnet. b) Der für den Betrieb zulässige Immissionsanteil an maßgeblichen Immissionspunkten nach TA Lärm wird aus dem zulässigen Schallleistungspegel nach a) berechnet. Die Schallausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der zulässigen Immissionsanteile sind nach dem alternativen Verfahren entsprechend ISO 9613-2:1996 mit Berücksichtigung des Abstandsmaßes, der Luftabsorption und des Raumwinkelmaßes K vorzunehmen. Die Berechnungen sind bei freier Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes, bei einer Quellhöhe von 1, m über Gelände. c) Die durch den Betrieb zu erwartende Geräuschimmission wird entsprechend TA Lärm prognostiziert. Die prognostizierte Geräuschimmission darf den zulässigen Immissionsanteil nach b) nicht überschreiten.