Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Nr.20 "Am Dünenweg" Gemeinde Hohwacht (Kreis Plön) 1. Ergänzung

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1 ALN Akustik Labor Nord GmbH VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 VMPA - Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. Notifizierte Messstelle nach 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.20 "Am Dünenweg" der Gemeinde Hohwacht (Kreis Plön) 1. Ergänzung Bericht Nr.: ALK G/V Auftraggeber: Gemeinde Hohwacht über das Amt Lütjenburg Neverstorfer Straße Lütjenburg Der Bericht umfasst 17 Seiten und einen Anhang mit 12 Seiten Lübeck, den (Knut Rasch) Messstellenleiter (Matthias Daudert) Berichtersteller Dieser Bericht wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet - sei es vollständig oder auszugsweise - bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2 ALK G/V Seite 2 von 17 Qualität in der ALN Akustik Labor Nord GmbH Organisation/Institution Verfahren/Maßnahme Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen Regelmäßige Prüfung und Eichung akustischer Messgeräte Kalibrierstelle: Norsonic-Tippkemper Rückverfolgbare Kalibrierung 105,6 Verband der Materialprüfungsanstalten e.v. (VMPA) Zertifizierung der ALN GmbH als Güteprüfstelle für die Durchführung von Güteprüfungen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Regelmäßige Begutachtung der ALN GmbH im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Bauakustische Vergleichsmessungen in der Materialprüfungsanstalt Braunschweig DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Qualifizierung von Mitarbeitern der ALN GmbH als Berater für den DEGA-Schallschutzausweis DEGA - Deutsche Gesellschaft für Akustik Spezielle Qualifikation für Raumakustik und Beschallung, DEGA-Akademie. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK Lübeck) Architekten und Ingenieurkammer Schleswig- Holstein ALN GmbH intern Notifizierung als Messstelle nach 29b BImSchG i. V. m. der 41. BImSchV für Aufgaben nach 26; 28 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiertes Prüflaboratorium für den Bereich Ermittlung von Geräuschen, Modul Immissionsschutz Akkreditierungsnr. D-PL Öffentliche Bestellung und Vereidigung des Geschäftsführers der ALN GmbH, Herr Dipl.-Ing. Knut Rasch, als Sachverständiger für Lärmimmissionen und Prognosen für Luftimmissionen Prüfbefreiter Ingenieur für den Bereich Schallschutz, Dipl.-Ing. (FH) Nils Merten, Erstellung schalltechnischer Nachweise gem. 70 LBO S-H Die internen Standards zur Qualitätssicherung sind in einem Qualitätsmanagement-Handbuch zusammengefasst. Hier ist insbesondere die innerbetriebliche Organisation geregelt. Die internen Standards werden ständig weiterentwickelt. LBO 70

3 ALK G/V Seite 3 von 17 Inhalt Seite 1 Situation Aufgabe Ergebnis 4 2 Bearbeitungsunterlagen 5 3 Örtliche Situation 6 4 Emissionskontingente Emission Vorbelastung Geplante Nutzung im Sondergebiet SO Ausbreitung Beurteilung der Geräuscheinwirkung Allgemeines Verfahren Orientierungswerte Geräuschkontingentierung Emissionsbeschränkungen 10 5 Straßenverkehrsgeräusche Emission Parkplatz Seestraße Ausbreitung Geräuschimmission Verfahren Orientierungswerte Beurteilungspegel Schutz gegen Außenlärm Maßgeblicher Außenlärmpegel Passive Schallschutzmaßnahmen 14 Literaturverzeichnis 16 Anlagenverzeichnis 17

4 ALK G/V Seite 4 von 17 1 Situation Aufgabe Ergebnis Die Gemeinde Hohwacht stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 20 Am Dünenweg auf. Das Plangebiet befindet sich in Hohwacht in Strandnähe und ist überwiegend durch bereits vorhandene touristische Anlagen und Einrichtungen geprägt. Daneben befindet sich im Plangebiet auch ein öffentlicher Parkplatz. Mit dem Bebauungsplan Nr. 20 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Ansiedlung von gewerblich-touristischen Anlagen und Einrichtungen, sowie für eine Neuordnung erforderlicher Parkplätze geschaffen werden. Im Rahmen des Bauleitverfahrens hat das Akustik Labor Nord in 2016 hierzu eine schalltechnische Untersuchung [14] erstellt. Im März 2017 wird ein angepasster Entwurf zum Bebauungsplan in das Verfahren eingeführt. Der angepasste Entwurf zum Bebauungsplan sieht weiterhin die Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten vor. Dem Sondergebiet SO1 wird als Zweckbestimmung Gebiet für Ferienwohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes, dem neuen Sondergebiet SO2 die Zweckbestimmung Gebiet für Schank- und Speisewirtschaften und dem Sondergebiet SO3 die Zweckbestimmung Gebiet für den gewerblichen Tourismus zugeordnet. Mit vorliegender Ergänzung wird die schalltechnische Untersuchung an die geänderte Planung angepasst. Sondergebiet SO3 - Emissionskontingentierung Das geplante Sondergebiet SO3 wird gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verkleinert. Für das Sondergebiet SO3 ist eine gewerbeähnliche Nutzung (gewerblicher Tourismus) geplant. Über die beabsichtigte Planung im SO3 liegen keine ausreichend konkreten Daten vor, die eine vorhabenbezogene Untersuchung ermöglichen. Zur Sicherstellung des Schallschutzes, bereits in der Bauleitplanung, wird auf das Instrument der Geräuschkontingentierung aus DIN [2] in Verbindung mit DIN [1] zurückgegriffen. Für das Sondergebiet erfolgt die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK. Es werden Emissionsbeschränkungen für das Sondergebiet erarbeitet, mit dem Ziel die entsprechenden Immissionsrichtwerte für Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft nicht zu überschreiten. Bezogen auf die betrachteten Immissionsorte werden zum Teil Zusatzkontingente nach DIN [1] festgelegt. In späteren Genehmigungsverfahren für konkrete Bauvorhaben ist in einer detaillierten Untersuchung nach TA Lärm [5] die Vereinbarkeit mit den getroffenen Festsetzungen nachzuweisen. Die Berücksichtigung einer Vorbelastung bestehender Gewerbebetriebe außerhalb des Plangebietes, sowie geplanter Schank- und Speisewirtschaften im SO2, ist bei der Festlegung der Emissionskontingente LEK nicht notwendig, die Vorbelastung wird als untergeordnet gegenüber der Nutzung im SO3 angesehen, sodass tags/nachts der dominanten Nutzung im SO3 eine Ausschöpfung der zugehörigen Immissionsrichtwerte zugestanden wird.

5 ALK G/V Seite 5 von 17 Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die vorgeschlagenen Emissionsbeschränkungen mit den geplanten Nutzungen im Sondergebiet grundsätzlich vereinbar sind. Tagsüber ist eine aus schalltechnischer Sicht entsprechend DIN [2] uneingeschränkte gewerbliche Nutzung möglich. Für den Nachtbetrieb sind Emissionsbeschränkungen notwendig. Südlich des Bebauungsplanes sind immissionsortbezogene Zusatzkontingente ausschöpfbar. Ein textlicher Vorschlag für die Festsetzung von Emissionsbeschränkungen ist in Anlage 4 dargestellt. Parkplatzbetrieb Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Einwirkung von Straßenverkehrsgeräuschen (Anlagen des ruhenden Verkehrs) zu prognostizieren und entsprechend DIN [2] zu beurteilen. Für den Bebauungsplan sind ggf. Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Im Ergebnis zeigt sich, dass gegenüber dem Parkplatzbetrieb (öffentlich) keine passiven Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 [8] nötig werden. Maximal ist Lärmpegelbereich I zu erwarten. Schalltechnische Festsetzungen zum passiven Schallschutz sind nicht erforderlich. 2 Bearbeitungsunterlagen Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen verwendet: Satzung der Gemeinde Hohwacht (Kreis Plön) über den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet: Am Dünenweg, Entwurf März 2017 Architektur + Stadtplanung, Oldenburg in Holstein Teil A Planzeichnung, Maßstab 1 : 500, Teil B Text Weitere verwendete Unterlagen, insbesondere technische Richtlinien, können der Literaturliste und der schalltechnischen Untersuchung [14] entnommen werden.

6 ALK G/V Seite 6 von 17 3 Örtliche Situation Eine Übersicht über die örtliche Situation kann den Lageplänen in Anlage 1 entnommen werden. Anlage 1.5 zeigt den neuen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20. Der Geltungsbereich von Bebauungsplan Nr. 20 befindet sich am Dünenweg in Hohwacht. Im Westen des Plangebietes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes SO1 Gebiet für Ferienwohnungen und Betriebe des Beherbergungsgewerbes vorgesehen. Im zentralen Bereich des Bebauungsplanes wird ein Sonstiges Sondergebiet SO2 Gebiet für Schank- und Speisewirtschaften geplant. Im Osten wird ein Sonstiges Sondergebiet SO3 Gebiet für den gewerblichen Tourismus geplant. Den einzelnen Sondergebieten und benachbarten Flurstücken außerhalb des Geltungsbereiches werden Flächen für Gemeinschaftsstellplätze zugeordnet. Daneben befindet sich im Südwesten des Plangebietes der öffentliche Parkplatz Seestraße. Der Parkplatz und andere Teilbereiche des Geltungsbereiches werden als Öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen. Hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit im Plangebiet und der umgebenden Nachbarschaft (Hotels, Beherbergungsbetriebe) an den Immissionsorten IP 1 und IP 2 wird auf Basis der vorhandener Nutzung und entsprechendem Vergleich mit der Baunutzungsverordnung [4] eine Schutzbedürftigkeit analog Mischgebiet abgeleitet. In Mischgebieten sind Beherbergungsbetriebe nicht nur ausnahmsweise zulässig. 4 Emissionskontingente 4.1 Emission Vorbelastung Eine Vorbelastung durch andere in der näheren Umgebung des SO3 vorhandener Gewerbebetriebe wird als untergeordnet gegenüber der Nutzung im SO3 angesehen. Gleiches gilt für geplante Nutzungen im SO2 (Schank- und Speisewirtschaften). Eine Berücksichtigung des nachbarlichen Schallschutzes kann für die geplanten Schank- und Speisewirtschaften im SO2 im Rahmen entsprechender (Einzel-)Genehmigungsverfahren sichergestellt werden; eine Kontingentierung für SO2 ist nicht zielführend. Der dominanten Nutzung im SO3 wird tags/nachts eine Ausschöpfung der zugehörigen Immissionsrichtwerte zugestanden.

7 ALK G/V Seite 7 von Geplante Nutzung im Sondergebiet SO3 Es wird zunächst untersucht, ob tags und nachts eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung im SO3 möglich ist. Dazu wird der Planwert nach DIN [1] für den flächenbezogenen Schallleistungspegel in Gewerbegebieten von 60 db(a) pro m 2 tags/nachts herangezogen. Ist eine uneingeschränkte Nutzung nicht möglich, wird ein immissionsrelevanter flächenbezogener Schallleistungspegel (Emissionskontingent) für die Festsetzung im Bebauungsplan vorgeschlagen, welcher in einem iterativen Verfahren ermittelt wird. Die Höhe der Flächenquelle wird in einer Höhe von 1 m über Flur angenommen. Weiteres zum Verfahren ist auch Abschnitt zu entnehmen. 4.2 Ausbreitung Folgende Gegebenheiten und Parameter finden im Rechenmodell Berücksichtigung: die Bestimmung der festzusetzenden Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 4.5, unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. die Abschirmwirkung relevanter Hindernisse (z.b. Gebäude) erfolgt nicht. Reflexionen erster Ordnung an Hindernissen werden nicht berücksichtigt. ein digitales Geländemodell des Untersuchungsgebietes wird nicht berücksichtigt. der Mittelungspegel der Geräuschimmission wird durch energetische Summation der Mittelungspegel der Einzelquellen gebildet. Für die Ausbreitungsrechnung wird das Programm Cadna/A in der Version [13] eingesetzt.

8 ALK G/V Seite 8 von Beurteilung der Geräuscheinwirkung Allgemeines In Schleswig-Holstein ist per ministeriellem Erlass DIN [2] für die Beurteilung von Geräuscheinwirkungen im Rahmen der Bauleitplanung heranzuziehen. DIN enthält keine Regelungen zur rechnerischen Ermittlung von Geräuschkontingenten und verweist diesbezüglich auf DIN [1]. Zur Beurteilung werden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN [3] herangezogen. Numerisch entsprechen die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 DIN für Gewerbegeräusche für die betrachteten Nutzungen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm Verfahren Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen werden die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN [2] herangezogen. Die Immissionsrichtwerte sind Summenpegel für einwirkende Gewerbegeräusche. Die Geräuschimmission wird anhand eines Beurteilungspegels L r beurteilt. Der Beurteilungspegel wird aus den A-bewerteten Immissionen der Geräuschquellen gebildet. Dabei wird die Tageszeit und die Einwirkdauer berücksichtigt. Die Beurteilungszeiten sind: tags nachts, lauteste Stunde in der Zeit Uhr Uhr Den einwirkenden schwankenden Geräuschpegeln wird ein konstantes Geräusch des Pegels L r während der gesamten Beurteilungszeit gleichgesetzt.

9 ALK G/V Seite 9 von Orientierungswerte Entsprechend Beiblatt 1 zu DIN [2] gelten für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben die folgenden Orientierungswerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Reines Wohngebiet (WR), Wochenendhausgebiet, Ferienhausgebiet: tags nachts 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) Mischgebiet (MI): tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) Der niedrigere der beiden angegebenen Nachtwerte gilt für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm; der höhere für Verkehrslärm von öffentlichen Straßen. Orientierungswerte sind städtebauliche Zielwerte, deren Einhaltung wünschenswert ist, um die Erwartungen angemessenen Schutzes vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte der DIN für die Einwirkung von Gewerbegeräuschen entsprechen zahlenmäßig den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [5].

10 ALK G/V Seite 10 von Geräuschkontingentierung Details zur Geräuschkontingentierung sind in Anlage 6 dargestellt. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN [2] sind Summenwerte für alle einwirkenden Gewerbegeräusche. Es wird keine Geräuschvorbelastung durch weitere benachbarte Gewerbebetriebe neben der im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung berücksichtigt. Die Planwerte L P,j können nach DIN somit immissionsortbezogen den Gesamt-Immissionswert L GI,j ausschöpfen. Der Planwert L P,j wird direkt mit dem entsprechenden Orientierungswert verglichen. Dies geschieht in Abhängigkeit von der ausgewiesenen Nutzung in dem der betrachtete Immissionsort liegt. Aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK für die Tagesund Nachtzeit ergeben sich über eine Ausbreitungsrechnung nach DIN [1], Abschnitt 4.5, zulässige Immissionskontingente L IK,i,j. Entsprechend DIN [1] werden immissionspunktbezogene Zusatzkontingente L EK,zus,j derart erteilt, dass die Summe aus zulässigem Immissionskontingent und Zusatzkontingent den Planwert L P,j nicht überschreitet. Es zeigt sich, dass der maßgebliche Immissionsort IP 1 ist. An diesem Immissionsort ist nachts die Erteilung eines Zusatzkontingentes nicht möglich. Für IP 2 zeigt sich, dass eine Erteilung von Zusatzkontingenten möglich ist. Die Immissionsorte IP 1 und IP 2 (vergleiche Anlage 1.1) sind in der Planzeichnung darzustellen, um einen Bezug für die immissionspunktbezogenen Zusatzkontingente herzustellen. 4.4 Emissionsbeschränkungen Aus dem in Abschnitt beschriebenen Verfahren ergeben sich für das Sonstige Sondergebiet SO3 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 folgende Emissionskontingente L EK (immissionsrelevante flächenbezogene Schallleistungspegel IFSP): Sondergebiet SO3 Zweckbestimmung Gebiet für den gewerblichen Tourismus : tags ( Uhr) L WA " 60 db(a)/m 2, nachts ( Uhr) L WA " 51 db(a)/m 2. Die Einhaltung der Emissionsbeschränkungen ist im vorhabenbezogenen Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Beurteilungspegel sind entsprechend TA Lärm [5] zu ermitteln und mit den zulässigen Immissionskontingenten zu vergleichen. Ein Formulierungsvorschlag für die Festsetzung im Bebauungsplan ist in Anlage 4 enthalten. Hinweis: Aus der Emissionsbeschränkung ergeben sich für die künftige gewerbliche Nutzung des Plangeltungsbereiches folgende Aspekte (vergleiche auch Anlage 5): Eine Festlegung von L WA '' = 60 db(a)/m 2 entspricht nach DIN [1] einem typischen, uneingeschränkten Betrieb in Gewerbegebieten. Auf Flächen mit einem L WA '' von 51 db(a)/m 2 sind mit Einschränkungen nächtliche Arbeiten vorzugsweise in geschlossenen Gebäuden möglich. Im Süden des Bebauungsplanes sind immissionsortbezogene Zusatzkontingente ausschöpfbar. Vergleiche Anlage 6.

11 ALK G/V Seite 11 von 17 5 Straßenverkehrsgeräusche 5.1 Emission Parkplatz Seestraße Die Pkw-Parkplätze sind öffentlich. In den Sondergebieten SO1 und SO2 sind weiterhin Flächen für Stellplätze vorgesehen. Daneben sind im Sondergebiet SO2 Gemeinschaftsparkplätze ausgewiesen, die bestimmten Flurstücken zugeordnet sind. Es ist zu erwarten, dass die öffentliche Nutzung des Parkplatzes (Pkw) die Geräuschsituation in der Umgebung dominiert. Eine herausgelöste Beurteilung der gewerblich genutzten Stellplätze/Gemeinschaftsparkplätze ist nicht zweckmäßig. Aus diesem Grunde wird eine gemeinsame Beurteilung des gesamten Parkplatzes entsprechend den schalltechnischen Regelungen zum öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt. Eine Auswertung der verkauften Parktickets (maximal 174 Tickets pro Tag, entsprechend rund 350 Pkw-Bewegungen pro Tag, vgl. Anlage 3) in Kombination mit dem zu erwartenden Verkehr auf den Gemeinschaftsparkplätzen (Hotelparkplätze, vgl. Anlage 2) und den Stellplätzen der Schank- und Speisewirtschaften im Sondergebiet SO2 (vgl. Anlage 2) führt in der Summe zu rund 710 Pkw-Bewegungen pro Tag. Dies stellt aus schalltechnischer Sicht eine relativ geringe Nutzung dar. Die Entwicklung des Plangebietes lässt u.e. eine gesteigerte Parkplatznutzung erwarten. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und um einen Richtlinienbezug herzustellen, wird der Parkplatz auf Basis der zu erwartenden Stellplatzanzahl von rund 310 Stellplätzen als P+R Parkplatz nach RLS-90 [6] / Parkplatzlärmstudie 2007 [7] modelliert. Nach Umsetzung der Planung werden nach Ermittlungen durch Architektur + Stadtplanung, Schwerin, in Summe rund 310 Parkplätze vorhanden sein. Auf dieser Basis sind dann rund doppelt soviele Pkw-Bewegungen (ca Bewegungen/Tag) auf dem Parkplatz zu erwarten. Die sich hieraus ergebenden Emissionspegel nach RLS-90 sind Anlage 2.3 zu entnehmen.

12 ALK G/V Seite 12 von Ausbreitung Folgende Gegebenheiten und Parameter finden im Rechenmodell Berücksichtigung: Allgemein: RLS-90 keine Abschirmwirkung relevanter Hindernisse (vorhandene Gebäude) kein Reflexionen erster Ordnung an Hindernissen Das Gelände des Untersuchungsgebietes wird im schalltechnischen Sinne als eben vorausgesetzt. der Mittelungspegel der Geräuschimmission wird durch energetische Summation der Mittelungspegel der Einzelquellen gebildet. die Ausbreitungsrechnung für die Straßenverkehrsgeräuschquellen wird entsprechend RLS-90 [6] durchgeführt. der Mittelungspegel der Geräuschimmission wird durch energetische Summation der Mittelungspegel der Einzelquellen gebildet. Für die Ausbreitungsrechnung wird das Programm Cadna/A in der aktuellen Version [13] eingesetzt. 5.3 Geräuschimmission Verfahren Die Geräuscheinwirkung des Verkehrs von öffentlichen Verkehrsflächen wird nach RLS-90 [6] prognostiziert und nach DIN [1; 2] beurteilt. Die Geräuschsituation wird anhand eines Beurteilungspegels L r beurteilt. Der Beurteilungspegel wird aus den A-bewerteten Immissionen der beteiligten Straßenabschnitte/Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Tageszeit gebildet. Den einwirkenden schwankenden Geräuschpegeln wird ein konstantes Geräusch des Pegels L r während der gesamten Beurteilungszeit gleichgesetzt. Die Beurteilungszeiten sind: tags nachts Uhr Uhr Der Beurteilungspegel wird mit dem Orientierungswert verglichen.

13 ALK G/V Seite 13 von Orientierungswerte Entsprechend Beiblatt 1 zu DIN [2] gelten die folgenden Orientierungswerte: Reines Wohngebiet (WR), Wochenendhausgebiet, Ferienhausgebiet: tags nachts 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 db(a) nachts 45 db(a) bzw. 40 db(a) Mischgebiet (MI): tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) Der niedrigere der beiden angegebenen Nachtwerte gilt für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm; der höhere für Verkehrslärm von öffentlichen Straßen. Die Orientierungswerte der DIN sind städtebauliche Zielwerte, keine Grenzwerte Beurteilungspegel Die Ermittlung der Beurteilungspegel L r erfolgt flächenhaft in einer Immissionshöhe von 4 m über Gelände. Die Berechnungen erfolgen bei freier Schallausbreitung im Plangebiet. Anlage 1.2 stellt den Beurteilungspegel L r während der Tageszeit von Uhr dar. Es zeigt sich, dass an den Baugrenzen in den geplanten Baugebieten von SO1 und SO3 maximale Beurteilungspegel von 51 db(a) zu erwarten sind. An Baugrenzen im SO2 (Schank- und Speisewirtschaften, keine Wohnnutzung) sind Beurteilungspegel von maximal 55 db(a) zu erwarten. Damit wird deutlich, dass an Baugrenzen im Plangebiet der Tages-Orientierungswert für Mischgebiet von 60 db(a) und auch der Tages-Orientierungswert für allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) eingehalten wird. Anlage 1.3 stellt den Beurteilungspegel L r während der Nachtzeit dar. In der Nachtzeit ( Uhr) zeigt sich, dass an den Baugrenzen in den geplanten Baugebieten von SO1 und SO3 maximale Beurteilungspegel von 44 db(a) zu erwarten sind. Damit ist nicht mit Überschreitungen der nächtlichen Orientierungswerte für Mischgebiet von 50 db(a) und allgemeines Wohngebiet von 45 db(a) zu rechnen. Im SO2 sind nächtliche Beurteilungspegel von 48 db(a) zu erwarten. Eine Wohnnutzung ist hier nicht geplant. Der nächtliche Orientierungswert für Mischgebiet von 50 db(a) wird unterschritten.

14 ALK G/V Seite 14 von Schutz gegen Außenlärm Maßgeblicher Außenlärmpegel Zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels L a nach DIN 4109 [8] für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 Am Dünenweg'' wird wie folgt verfahren: Die Ermittlung der Beurteilungspegel L r erfolgt zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch Straßenverkehr flächenhaft in einer Immissionshöhe von 4 m über Gelände bei freier Schallausbreitung. Der Beurteilungspegel L r für den Tag wird um 3 db erhöht Passive Schallschutzmaßnahmen Im Plangebiet treten in den Bereichen, in denen Bebauung geplant ist, keine Überschreitungen der hier herangezogenen Orientierungswerte (MI, WA) nach DIN [2; 3] auf. Besondere Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm sind nicht zu treffen. Für Aufenthaltsräume ist passiver Schallschutz gemäß DIN 4109 [8] für den Lärmpegelbereich I entsprechend der Darstellung im Lageplan in Anlage 1.4 umzusetzen. Die Ergebnisse zu Lärmpegelbereichen lassen sich wie folgt zusammenfassen: in den Sondergebieten SO1 und SO3 ergibt sich Lärmpegelbereich I. im Sondergebiet SO2 ergibt sich für die nördliche, östliche und westliche Baugrenze Lärmpegelbereich II. Für die südliche Baugrenze ergibt sich Lärmpegelbereich I. Ebenerdige Außenwohnbereiche, Balkone und Loggien können im gesamten Plangebiet beliebig angeordnet werden. Für Aufenthaltsräume sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten in Abhängigkeit vom festgesetzten Lärmpegelbereich die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile einzuhalten: Tabelle 1: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich I II Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) bis 55 Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u.ä. Büroräume und ähnliches 1) erforderliches R' w,res des Außenbauteils in db ) resultierendes Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils (Wände/Dach, Fenster und Lüftung zusammen)

15 ALK G/V Seite 15 von 17 Die schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile für den Lärmpegelbereich I und II werden durch übliche Bauweise (in Verbindung mit Wärmeschutzvorschriften) erfüllt; schalltechnische Festsetzungen im Bebauungsplan sind für diesen Bereich nicht erforderlich. Die in Tabelle 1 genannten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes nach Tabelle 9 DIN 4109 [8] ggf. zu erhöhen oder zu mindern. In den geplanten Baugebieten SO1 und SO3 ist nicht mit nächtlichen Beurteilungspegel von mehr als 45 db(a) zu rechnen. Maximal tritt ein Beurteilungspegel L r von rund 44 db(a) auf. Vergleiche hierzu Anlage 1.3. Die nächtliche Lüftung von Schlafräumen kann entsprechend der Angaben aus VDI 2719 [12] über Fenster in Spaltlüftungsstellung erfolgen. Die Anforderungen an Fenster sind in Abhängigkeit von Fensterflächenanteil und bewertetem Schalldämm-Maß der Wand der Tabelle 10 der DIN 4109 [8] zu entnehmen. Beispielhaft sind Schalldämm-Maße für Wand/Fenster-Kombinationen für einen Fensterflächenanteil von 10 % bis 60 % in Tabelle 2 angegeben. Die schalltechnische Eignung von Fenstern kann über ein Prüfzeugnis oder Ausführung entsprechend Tabelle 40 Beiblatt1/A1 zu DIN 4109 [9] nachgewiesen werden. Das im Zeugnis ausgewiesene R w,p (Prüfstand) des Fensters muss um mindestens 2 db höher sein als das in Tabelle 2 geforderte bewertete Schalldämm-Maß am Bau. Die Schalldämmung von Fenstern ist auch abhängig von der Pressung der Falzdichtungen, auf DIN [11] wird hingewiesen. Für andere Außenbauteile (Wände/Dach) gilt: Ein Nachweis der schalltechnischen Eignung kann durch Ausführung nach Abschnitt 10, Beiblatt 1, DIN 4109 [10] oder über ein Prüfzeugnis erbracht werden. Das im Zeugnis ausgewiesene R w,p (Prüfstand) des Bauteils muss um mindestens 2 db höher sein als das geforderte bewertete Schalldämm-Maß am Bau. Tabelle 2 : 40 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R' w,res von Kombinationen von Außenwänden und Fenstern nach DIN 4109 erf. R' w,res Schalldämm-Maße für Wand/Fenster in db bei folgenden Fensterflächenanteilen 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % / 25 35/30 40/25 30/25 35/30 35/25 35/32 40/30 35/25 40/30 50/25 40/32 50/30 30/30 45/ /32 45/30 45/37 50/35 50/40 40/35 45/40 50/37 55/42 45/35 50/40 55/45 45/35 50/40 55/45 40/37 60/35 50/42 60/40 60/45 40/37 60/42

16 ALK G/V Seite 16 von 17 Literatur [1] DIN Geräuschkontingentierung Dezember 2006 Beuth Verlag, Berlin [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Beuth Verlag, Berlin, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beuth Verlag, Berlin, Mai 1987 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) BGBl. I S132, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm, Aug GMBL 1998 S.503 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, 1990 Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 Bundesminister für Verkehr, Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umwelt, München, 6. Auflage 2007 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau 11/89 Beuth Verlag, Berlin Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A1 Beiblatt 1/A1 zu DIN 4109, September 2003 Beuth-Verlag GmbH, Berlin Beiblatt 1 zu DIN 4109, Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Nov Beuth Verlag, Berlin DIN 18055, Ausgabe: Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung, Beuth Verlag, Berlin VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Aug. 1987, Beuth Verlag, Berlin Cadna/A für Windows Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Geräuschimmissionen im Freien, Version (32 bit) (build: 4401) [14] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 20 Am Dünenweg der Gemeinde Hohwacht (Kreis Plön), ALN Akustik Labor Nord GmbH Berichts-Nr.: ALK G/V, Stand

17 ALK G/V Seite 17 von 17 Anlagen Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 1.3 Anlage 1.4 Anlage 1.5 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Lageplan Geräuschkontingentierung Lageplan Beurteilungspegel Parkplatzbetrieb tags Immissionshöhe 4 m über Gelände Lageplan Beurteilungspegel Parkplatzbetrieb nachts Immissionshöhe 4 m über Gelände Lageplan Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Bebauungsplan Nr. 20 Am Dünenweg Hohwacht (Entwurf März 2017) Emission Parkplatzbetrieb Auswertung Parkkartenverkauf Parkplatz Seestraße Hohwacht Festsetzungsvorschlag Emissionskontingente Zusatzkontingente nachts Praktische Konsequenzen für die Flächennutzung Ermittlung Immissionskontingente

18 Anlage OSTSEE IP Sondergebiet SO3 Emissionskontingent LEK 60/51 db(a)/m² tags/nachts Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 20 "Am Dünenweg" Gemeinde Hohwacht Geräuschkontingentierung Lageplan mit Darstellung: Geräuschquellen (blaue Fläche) Immissionspunkte (IP) Lageplan Maßstab: 1:1500 Auftraggeber: Gemeinde Hohwacht über Amt Lütjenburg Neverstorfer Straße Lütjenburg erstellt durch: HOHWACHT IP 2 ALN Akustik Labor Nord GmbH Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Eckardt Projekt-Nr.: ALK G/V Datei: ALK-1038-Lageplan-1Erg-2.cna

19 Anlage OSTSEE Pkw-Parkplatz Gemeinschaftsstellpätze Stellplätze Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 20 "Am Dünenweg" Gemeinde Hohwacht Parkplatzbetrieb Beurteilungspegel tags Uhr Immissionshöhe: 4m über Gelände > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.0 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) Lageplan mit Darstellung: -rot: Parkplatz Lageplan Maßstab: 1:1500 Auftraggeber: HOHWACHT Gemeinde Hohwacht über Amt Lütjenburg Neverstorfer Straße Lütjenburg erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Eckardt Projekt-Nr.: ALK G/V Datei: ALK-1038-Lageplan-1Erg-2.cna

20 Anlage OSTSEE Pkw-Parkplatz Gemeinschaftsstellpätze Stellplätze Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 20 "Am Dünenweg" Gemeinde Hohwacht Parkplatzbetrieb Beurteilungspegel nachts Uhr Immissionshöhe: 4m über Gelände > 35.0 db(a) > 40.0 db(a) > 45.0 db(a) > 50.0 db(a) > 55.0 db(a) > 60.0 db(a) > 65.0 db(a) > 70.0 db(a) > 75.0 db(a) > 80.0 db(a) Lageplan mit Darstellung: -rot: Parkplatz Lageplan Maßstab: 1:1500 Auftraggeber: HOHWACHT Gemeinde Hohwacht über Amt Lütjenburg Neverstorfer Straße Lütjenburg erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Eckardt Projekt-Nr.: ALK G/V Datei: ALK-1038-Lageplan-1Erg-2.cna

21 Anlage Pkw-Parkplatz Gemeinschaftsstellpätze OSTSEE Stellplätze Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 20 "Am Dünenweg" Gemeinde Hohwacht Parkplatzbetrieb LPB I Lärmpegelbereiche (LPB) Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109 LPB I (bis 55 db(a)) db(a) LPB II (56 bis 60 db(a)) db(a) LPB III (61 bis 65 db(a)) db(a) LPB IV (66 bis 70 db(a)) db(a) LPB V (71 bis 75 db(a)) db(a) LPB VI (76 bis 80 db(a)) db(a) LPB VII (> 80 db(a)) db(a) LPB II Lageplan mit Darstellung: -rot: Parkplatz LPB I Lageplan Maßstab: 1:1500 Auftraggeber: HOHWACHT Gemeinde Hohwacht über Amt Lütjenburg Neverstorfer Straße Lütjenburg erstellt durch: ALN Akustik Labor Nord GmbH Katharinenstraße Lübeck Datum Bearbeiter/in Eckardt Projekt-Nr.: ALK G/V Datei: ALK-1038-Lageplan-1Erg-2.cna

22 ALK G/V Anlage 1.5 Satzung der Gemeinde Hohwacht (Kreis Plön) über den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet: "Am Dünenweg" Entwurf März 2017

23 ALK G/V Anlage 2.1 Tabelle A 2.1: Schallleistung Parkplatzbetrieb tags nach Parkplatzlärmstudie 2007 Zusammengefasstes Verfahren nach Abschnitt mit Berücksichtigung von K D Parkplatz-Bezeichnung: Gemeinschaftsstellplätze B-Plan Nr. 20 Hohwacht Parkplatzart nach Parkplatzlärmstudie: Entsprechend Hotel mit mehr als 100 Betten Bezugsgröße: Einheit der Bezugsgröße: Anzahl der Betten n Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f Anzahl der Bewegungen in der Zeit von 6.00 bis Uhr Anzahl der Bewegungen pro Stunde und Bett in der Zeit von 6.00 bis Uhr Anzahl der Bewegungen in der Zeit von bis 6.00 Uhr lauteste Stunde nachts Anzahl der Bewegungen pro Stunde und Bett in der Zeit von bis 6.00 Uhr, lauteste Stunde nachts Anzahl der Betten n Oberfläche Fahrgassen Schallleistung für eine Pkw-Bewegung pro Stunde in db(a): Zuschlag für Parkplatzart K PA in db(a): Zuschlag für das Taktmaximalverfahren K I in db(a): Schallanteil durchfahrender Kfz K D in db(a): Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen K StrO Schallleistung Parkplatzbetrieb tags L W db(a): Parkplatzfläche in m 2 : Flächenbezogene Schallleistung tags L W '' db(a)/m 2 : Emissionspegel energetisch tags L m,e db(a): 120 Betten Bett Betten (gesamt) 0,5 Stp/Bett 134 Bewegungen/(120 Betten und 16 Stunden) 0,07 10 Bewegungen/(Bett und Stunde) Bewegungen/(120 Betten und 8 Stunden) 0,01 Bewegungen/(Bett und Stunde) 120 Pflaster 63,0 0,0 4,0 4,3 1,0 81, ,5 45,3 Schallleistung Parkplatzbetrieb nachts L W db(a): 73,1 Parkplatzfläche in m 2 : 5000 Flächenbezogene Schallleistung nachts L W '' db(a)/m 2 : 36,1 Emissionspegel energetisch nachts L m,e db(a): 36,9

24 ALK G/V Anlage 2.2 Tabelle A 2.2: Schallleistung Parkplatzbetrieb tags nach Parkplatzlärmstudie 2007 Zusammengefasstes Verfahren nach Abschnitt mit Berücksichtigung von K D Parkplatz-Bezeichnung: Stellplätze SO2 B-Plan Nr. 20 Hohwacht Parkplatzart nach Parkplatzlärmstudie: Ausflugsgaststätte, rund 130 m 2 Nettogastraumfläche 1) Bezugsgröße: Einheit der Bezugsgröße: Anzahl der Betten n Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße f Anzahl der Bewegungen in der Zeit von 6.00 bis Uhr Anzahl der Bewegungen pro Stunde und Bett in der Zeit von 6.00 bis Uhr Anzahl der Bewegungen in der Zeit von bis 6.00 Uhr lauteste Stunde nachts Anzahl der Bewegungen pro Stunde und Bett in der Zeit von bis 6.00 Uhr, lauteste Stunde nachts Nettogastraumfläche in m 2 Oberfläche Fahrgassen Schallleistung für eine Pkw-Bewegung pro Stunde in db(a): Zuschlag für Parkplatzart K PA in db(a): Zuschlag für das Taktmaximalverfahren K I in db(a): Schallanteil durchfahrender Kfz K D in db(a): Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen K StrO Schallleistung Parkplatzbetrieb tags L W db(a): Parkplatzfläche in m 2 : Flächenbezogene Schallleistung tags L W '' db(a)/m 2 : Emissionspegel energetisch tags L m,e db(a): Schallleistung Parkplatzbetrieb nachts L W db(a): Parkplatzfläche in m 2 : Flächenbezogene Schallleistung nachts L W '' db(a)/m 2 : Emissionspegel energetisch nachts L m,e db(a): 130 m 2 Nettogastraumfläche (NGF) m 2 NGF m 2 Nettogastraumfläche (NGF gesamt) 0,25 Stp/(m 2 NGF) 208 Bewegungen/(130 qm NGF und 16 Stunden) 0,1 10 Bewegungen/(qm NGF und Stunde) Bewegungen/(130 qm NGF und 8 Stunden) 0,01 Bewegungen/(qm NGF und Stunde) 130 Pflaster 63,0 0,0 4,0 3,4 1,0 82, ,6 46,4 72, ,6 36,4 1) Es wird die Annahme getroffen, dass die Hälfte der Fläche des Baufeldes im SO2 der späteren Nettogastraumfläche entspricht.

25 ALK G/V Anlage 2.3 Anlage 2.3: Emissionsdaten Parkplatz

26 ALK G/V Anlage 3 Anlage 3: Auswertung Parkkartenverkauf 2015 Parkplatz Seestraße Hohwacht Monat Karten Automat Prozent Karten Parkwächter Summe Monat Summe Tag April Mai Juni Juli August September Summe

27 ALK G/V Anlage 4 Formulierungsvorschlag zur Festsetzung von Emissionskontingenten L EK Zum Schutz schutzbedürftiger Nutzungen in der Nachbarschaft werden im Baugebiet gemäß 11 BauNVO (Sonstige Sondergebiete) SO3 Emissionskontingente L EK entsprechend Anlage 1.1 festgesetzt. Es sind nur Betriebe zulässig, welche die Festsetzungen einhalten. Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6.00 bis Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente L EK tags und nachts Teilfläche Sondergebiet SO 3 L EK,tags db(a)/m 2 60 L EK,nachts db(a)/m 2 51 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Für die Immissionsorte IP 1 und IP 2 gelten um die in der folgenden Tabelle genannten Zusatzkontingente erhöhte nächtliche Emissionskontingente. Zusatzkontingente nachts in db für die im Bebauungsplan dargestellten Immissionsorte Immissionsort Zusatzkontingent IP 1 0 IP 2 7 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für die Immissionsorte L EK durch L EK + L EK,zus zu ersetzen ist.

28 ALK G/V Anlage 5 Anlage 5: Praktische Konsequenzen für die Flächennutzung Die folgenden Erläuterungen gehen auf Aspekte ein, die sich aus der Kontingentierung für die künftige gewerbliche Nutzung des Sondergebietes SO3 im Plangeltungsbereich von Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Hohwacht ergeben: Flächennutzung tags Eine Kontingentierung auf einen flächenbezogenen Emissionskontingent L EK tags von 60 db(a)/m 2 stellt für potentiell im Planungsgebiet anzusiedelnde Unternehmen nach unserer Erfahrung keine Einschränkung des Betriebes dar. Nach DIN wird die gewerbliche bzw. industrielle Nutzung bei folgenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln als uneingeschränkt betrachtet: - 60 db(a)/m 2 uneingeschränkte gewerbliche Nutzung - 65 db(a)/m 2 uneingeschränkte industrielle Nutzung Nächtliche Flächennutzung Nachtbetrieb in größerem Rahmen (auch im Freien) ist unter schalltechnischen Gesichtspunkten auf Flächen mit einem Emissionskontingent L EK 55 db(a) möglich. Auf gewerblich genutzen Flächen mit einem Emissionskontingent L EK 50 db(a)/m 2 nachts sind mit Einschränkungen nächtliche Arbeiten vorzugsweise in geschlossenen Gebäuden möglich. Auf schalltechnisch relevante Arbeiten im Freien (z.b. Lkw-Verkehr und Ladearbeiten) in größerem Umfang muss zwischen und 6.00 Uhr jedoch verzichtet werden. Auf gewerblich genutzen Flächen mit einem Emissionskontingent L EK = 40 db(a)/m 2 nachts ist Nachtbetrieb praktisch ausgeschlossen.

29 ALK G/V Anlage 6 Tabelle A 6.1 : Ermittlung von immissionsortbezogenen Immissionskontingenten nach DIN [1] tags Bezeichnung Immissionsort Teilfläche Abstandsmaß Nutzung Teilflächenbezeichnung Emissionskontingent Schallleistungspegel Immissionskontingent Zusatzkontingent Immissionsrichtwert (TA Lärm) Zulässiges Immissionskontingent L EK, tags S K L WA, tags A div L IK, tags L EK, tags,zus IRW L IK, tags,i + L EK, tags,zus db(a) / m 2 m 2 db(a) db db(a) db(a) db(a) db(a) IP 1 SO ,5 43,8 53,7 0 Mischgebiet (MI) 60 53,7 IP 2 SO ,5 50,3 47,2 0 Mischgebiet (MI) 60 47,2 Tabelle A 6.2 : Ermittlung von immissionsortbezogenen Immissionskontingenten nach DIN [1] nachts Bezeichnung Immissionsort Teilfläche Abstandsmaß Nutzung Teilflächenbezeichnung Emissionskontingent Schallleistungspegel Immissionskontingent Zusatzkontingent Immissionsrichtwert (TA Lärm) Zulässiges Immissionskontingent L EK, nachts S K L WA, nachts A div L IK, nachts L EK, nachts,zus IRW L IK, nachts,i + L EK, nachts,zus db(a) / m 2 m 2 db(a) db db(a) db(a) db(a) db(a) IP 1 SO ,5 43,8 44,7 0 Mischgebiet (MI) 45 44,7 IP 2 SO ,5 50,3 38,2 7 Mischgebiet (MI) 45 45,2

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