154 KWMBl Nr. 5 / 1989 l i 3. n 11 Abs. 2, 12 Abs. 2, 13 Abs. 2, 14 Abs. 2, 15 Abs. 2, 16 Abs. 2, 17 Abs. 2, 18 Abs. 2, 19 Abs. 2, 20 Abs. 2 und 21 Abs. 2 wird jeweils der Passus "Zulassungsvoraussetzung Schwerpunktes) ist" (zur Prüfung dieses und in 25 a Abs. 2 der Passus "Zlilassungsvoraussetzungen (zur Prüfung des Schwerpunktes) sind" durch <;len Passus "Zulassungsvoraussetzungen (zur Prüfung des Schwerpunktes) sind neben den Zulassungsvoraussetzungen nach 7 Abs. 1 und 2" 4. n 22 Abs. 2, 23 Abs. 2 und 24 Abs. 2 wird jeweils vor dem Wort "vier" eingefügt: "neben den Zulassungsvoraussetzungen nach 7 Abs. 1 und 2". 5. n 24 a Nr. 2 und in 25 Abs. 2 wird jeweils der Passus "Zulassungsvoraussetzungen sind." durch den Passus "Zulassungsvoraussetzungen sind neben den Zulassungsvoraussetzungen nach 7 Abs. 1 und 2" 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 22. Februar 1989 und der mit Schreiben vom 22. März 1989 Nr../4-6 / 12 179 erteilten Genehmigung des Bayerischen-Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Augsburg, den 10. April 1989 Prof. Dr. Josef Becker Präsident Diese Satzung wurde am 10. April 1989 in der Universität niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 10. April 1989 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 10. April1989. KWMBl 1989 S. 153 1!.! Die Studienordnung für den Diplomstudiengang! Mathematik der Universität Augsburg vom 17. September 1982 (KMBl 1983, S. 121), geändert durch Satzung vom 31. Dezember 1982 (KMBl 1983, S. 626), wird wie folgt geändert: ' 1. 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Da der Diplom-Mathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß er die wichtigsten Zweige der augewandten und reinen Mathematik kennenlernt, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. An der Universität Augsburg ist eine solide Grundausbildung in angewandter Mathematik vorgeschrieben. Darüber hinaus kann eine Spezialisierung in reiner oder angewandter Mathematik erfolgen. Die Ausbildung während eines Mathematikstudiums umfaßt: das Erlernen mathematischer Methoden die Bereitstellung eines mathematischen Grundwissens die Behandlung innermathematischer Probleme die Modeliierung von Fragestellungen aus der Praxis in die Sprache der Mathematik das numerische Lösen k()nkreter Probleme unter Einsatz von Rechenanlagen." 2. n 7 Abs. 1 wird der Begriff "Mathematischen nstitut" durch den Begriff "nstitut fiir Mathematik" 3. Vor 8. wird die Überschrift "Studienirihalte" in "Studieninhalte und -aufbau" geändert. 4. n 9 Abs. 1 Satz 4 wird der Passus "(Zahlentheorie, Logik), Topologie (Geometrie), :reelle oder komplexe Analysis (Funktionalanalysis) sind Teil des Grundstudiums." durch den Passus "/Zahlentheorie, Geometrie/ Topologie, Analysis sind Teile des Grundstudiums." Satz 5 wird gestrichen. 5. 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung: "Der Student entscheidet sich im Grundstudium für eines der möglichen Nebenfächer ( 8 Abs. 1 Buchst. d) Diplomprüfungsordnung Mathematik). n diesem erwirbt er Grundkenntnisse. Für die Studieninhalte der Nebenfächer wird auf 12 und 13 verwiesen." 221021.0156 WK Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung iür den Diplom-Studiengang Mathematik der Universität Augsburg Vom 10. April 1989 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes, erläßt die Universität Augsburg folgende Änderungssatzung: 6. 9 Abs. 3 bis 6 wird aufgehoben. 7. n 10 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung: " Das Hauptstudium gliedert sich in folgende Hauptgebiete: 1. Algebra und Zahlentheorie Algebra,, Algebraische und analytische Zahlentheorie, Modulfunktionen, Darstellungstheo-
KWMBl Nr. 5/1989 155 ( rie, Gruppentheorie, Algebraische Geometrie, Nichtkommutative Algebra) 2. Geometrie und' Topologie Differentialgeometrie,, Riemannsche Geometrie, Mengentheoretische und Algebraische Topologie, Graphentheorie, Kombinatorik, Differentialtopolcigie, Liesche Gruppen und Algebren, Grundlagen der Geometrie, Nichteuklidische Geometrie) 3. Analysis Gewöhnliche Differentialgleichungen, Partielle Differentialgleichungen, Globale Analysis, Funktionalanalysis,, Funktionentheorie,, Komplexe Analysis, Theorie der Distributionen, Harmonische Analyse, Maß- und ntegrationstheorie, Variationsrechnung, ntegralgleichungen, Kontrolltheorie, Topalogische Vektorräume) 4. Angewandte Analysis und Numerische Mathematik Numerische Mathematik,, Numerische Behandlung partieller Differentialgleichungen, Rand- und Eigenwertprobleine, Optimierungsmethoden,, Operations Research,, Funktionalanalysis,, Optimale Steuerung, Variationsmethoden, Approximationstheorie, Mathematische Methoden der Physik) 5. Stochastik Wahrscheinlichkeitstheorie, Mathematische Statistik,, Optimale Versuchsplanung, Stochastische Prozesse, Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Ergodentheorie, stochastische Optimierung) (3) Für das Studium der Nebenfächer wird auf 12 und 13 verwiesen." ( 10 Abs. 4 bis 8 werden aufgehoben. 8. Vor dem Teil werden folgende 11 bis 13 eingefügt: " 11 Aufbau des Studiums im Hauptfach (1) Der Student soll im Laufe des Studiums folgende Veranstaltungen besuchen: a) Analysis,, b) Lineare Algebra, c) Numerische Mathematik, d) Wahrscheinlichkeitstheorie und Mathematische Statistik e) ein Proseminar f) Programmieren g) drei sechsstündige Veranstaltungen aus dem Gebiet der reinen Mathematik (Fächerkatalog 1.-3.), die nicht alle aus dem gleichen Katalog stammen und von denen min- Vorlesung Übung, 12 + 6') 2 4. *) 12 + 6 Vorlesung Übung destens eine zu den vertieften gehört h) Wahlveranstaltungen im Umfang von 24 Stunden 16 + 8 i) ein Seminar in reiner und ein 4 Semihar in angewandter Matbematik j) ein Fortgeschrittenenprakti- 2 kum in numerischer Mathematik An folgenden Veranstaltungen aus Absatz 1 soll bereits im (bfundstudium teilgenommen werden a) Analysis, ltr, b) Lineare Algebra, c) oder d) Numerische Mathematik! bzw. Wahrscheinlichkeitstheorie Statistik e) Proseminar f) Programm!eren g) eine Vorlesung aus Absatz 1 Buchst. g) (reine Mathematik). (3) Die genannten Veranstaltungen stellen einen Mimmalkatalog dar. Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen - insbesondere im Hauptstudiumwird dringend empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, daß zum Verständnis mathematischer Vorle ~ungen die Teilnahme an den dazugehörigen Ubungen unerläßlich ist. (4) m Laufe des Hauptstudiums ist ein minde. stens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in ndustrie, Wirtschaft, Verwaltung) vorgeschrieben. (5) Empfohlen wird ein Aufbau des Grund- und Hauptstudiums im Hauptfach Mathematik folgender Art: 1. Studien- Analysis Lineare Pro gramsemester Algebra mieren ') 2. Studien- Analysis n Lineare Pro gramsemester Algebra mieren *) 3. Studien- Analysis Numerische semester Mathematik, oder 4. Studien- Vorlesung Proseminar Wahrsemester reine Ma- scheinlichthematik keitstheorie, Statistik 5. Studien- Vorlesung Wahl ver- Numerische semester reine Ma- anstaltung Mathemathematik tik, oder ') Die Zahlen sind zu verstehen. als Semesterwochenstunden 12 + 6 bedeutet 12 Stunden Vorlesung und 6 Stunden Übung: Die Veranstaltungen werden in der Regel in dem angegebenen Umfang angeboten. Abweichungen bis zu 2 Stunden pro Veranstaltung sind möglich. ") Kann durch die Vorlesung nformatik mit integriertem Programmierkurs abgedeckt werden.
156 KWMBl Nr. 5/1989 6. Studien- Vorlesung Numerik- Wahrsemester reine Ma- Praktikum scheinlichthematik keitstheorie, St~tistik 7. Studien- Wahl ver- Wahl ver- Seminar semester anstaltung anstaltung 8. Studien- Wahl ver- Seminar semester anstaltung Prüfungszeit Diplomarbeit 12 Nebenfach nformatik (1) nhalt, Aufbau und Umfang des Grundstudiums im Nebenfach nformatik ergeben sich aus dem folgenden Tableau: 1. Studiensemester nformatik mit integriertem Programmierkurs 4 V + 2 ü + 2 Programmieren 2. Studiensemester nformatik 4V+2Ü 3. Studiensemester nformatik; 2V+1Ü 4. Studiensemester Elektronische Grundlagen der nformatik 4V+2Ü Die nformatikveranstaltungen im Hauptstudium gliedern sich in Kernveranstaltungen und Vertiefungsveranstaltungen. (3) Kernveranstaltungen sind Vorlesungen, die Basiswissen über grundlegende Gebiete der nformatik vermitteln. Die Kernveranstaltungen sollten möglichst im 5. Studiensemester gehört werden. nhalt und Umfang der Kernveranstaltungen ergibt sich au,s folgender Übersicht:. Algorithmische Sprachen Datenbanksysteme Rechnerarchitektur 2 V+ lü 2V+1Ü 2 V + 1 ü Maschinennahe Programmierung. 2 V + 1 ü Theoretische nformatik 2 V + 1 Ü Aus diesem Katalog sind mindestens zwei Veranstaltungen zu belegen. n allen Kernveranstaltungen kann ein Übungsschein erworben werden. (4) Vertiefungsveranstaltungen haben die Aufgabe, das in einer odermehreren Kernveranstaltungen erworbene Wissen zu erweitern. Beispiele für Vertiefungsveranstaltungen ergeben sich aus folgender Übersicht: KernvElranstaltungen Algorithmische Sprachen Datenbanksysteme Rechnerarchitektur Maschinennahe Programmierung Theoretische nformatik Compilerbau Theorie der Programmiersprachen Software Engineering Vertiefungsveranstaltungen. nformations- Fehlertolerante Systemprogram- systeme Systeme mierung.. Verteilte Daten- Parallelrechner und Betriebssysteme banken -algorithmen. Expertensysteme Rechnerkomm uni- Graphische und künstliche ntelli- kation Geometrische Dagenz tenverarbeitung Automatentheorie Datenstrukturen Komplexitätstheorie
KWMBl Nr. 5/ 1989 157 (5) nsgesamt sollen im Hauptstudium Veranstaltungen im Umfang von mindestens 18 Wochenstunden besucht werden. Die Veranstaltungen werden in der Regel in dem angegebenen Umfang angeboten. 13 Wirtschaftswissenschaftliche Nebenfächer (1) Der Student mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach entscheidet sich nach dem 2. Studiensemester für ein Studium des Nebenfaches Betriebswirtschaftslehre oder des Nebenfaches Volks-.!.'*' wirtschaftslehre. '- j Zu Beginn des Hauptstudiums wählt er ein Vertiefungsfach. Mögliche Vertiefungsfächer für Betriebswirtschaftslehre sind: a) Allgemeine BWL b) Mathematische Verfahren der WirtschaftsWissenschaften. Mögliche Vertiefungsfächer für Volkswirtschaftslehre sind: a) Allgemeine VWL b) Ökonometrie und Mathematische Wirtschaftstheorie c) Mathematische Verfahren der Wirtschaftswissenschaften. (3) nhalt, Aufbau und Umfang des Grund- und Hauptstudiums in den Nebenfächern Betriebs- bzw. Volkswirtschaftslehre ergeben sich aus den folgenden beiden Tableaus: Semester 1. Studiensemester 2. Studien - semester 3. Studiensemester BWL - Kosten- und - Leistungsrechnung Einführung in die BWL(4) Einführung in die VWL Buchführung (3) 4. Studiensemester Mikroökonomik(3) wahlweise: Marketing / Finanzierung Jahresabschluß VWL Makroökonorriik (4) Die im 2. Seme- Einführung in die sternicht gehör- Wirtschaftspoliten Vorlesungen tik (3) aus: Marketing Finanzierung Jahresabschluß
158 KWMBl Nr. 5 / 1989 Empfohlen wird der folgende Aufbau des Hauptstudiums in den wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächern: Seinester Allgemeine Mathematische Allgemeine Ökonometrie und BWL V. erfahren der Wirt- VWL Mathematische Schaftswissenschaf- Wirtschaftstheorie ten 5. Studien- Grundzüge der Be- Datenanalyse Mikroökonomik Ökonometrie semester steuerung (Markt- und Wett- Netzplantechnik Mathematische bewerbstheorie) Betriebliche Pla- Wirtschaftstheorie nungs- u. Kontroll- Wirtschaftsordnung (Mikroökonomirechnung und Prozeßpolitik sehe Theorie und Finanzwirtschaft in der Bundesrepu- Elemente der blik Deutschland Gleichgewichtstheorie) 6. Studien- Betriebliche Ent~ Datenanalyse Makroökonomik Ökonometrie semester Scheidungstheorie Netzplantechnik nformations- und Mathematische Marktbearbei- Kontrollprobleme Wirtschaftstheotungssysteme der der Finanzpolitik rie (monetäre Hersteller, des Außenwirtschafts- Handels u. d. theorie) Dienstleiter 7. Studien- Mathematische Finanzmathematik Sozialpolitik Ökonometrie semester Planungsverfahren Stichprobenpla- Mathematische Betriebswirtsch. nung Wirtschaftstheo- Organisationslehre rie (Ungleichgewichtstheorie) 8. Studien- Prognoserechnung Wirtschaftlichkeits- Projekt oder Semi~ semester analyse nar n allen Vertiefungsgebieten beträgt die Gesamtstundenzahl ca. 14 Semesterwochenstunden. Die in obiger Tabelle aufgelisteten Veranstaltungen werden zum Teil turnusmäßig nur alle vier Semester angeboten. Deshalb kann es gegenüber diesem Plan zu Vertauschungen der Reihenfolge und zu geringfügigen inhaltlichen Verschiebungen kommen. 9.Die 11 bis 15 werden zu 14 bis 18. 10.n dem neuen 14 werden a) die Worte,.Mathematischen nstitut" durch die Worte,.nstitut fur Mathematik" ersetzt, b) die Nr. 3 gestrichen. Die Nummern 4 bis 6 werden zu Nummern 3 bis 5. t 11.n dem neuen 15 werden die Worte,.Mathematischen nstituts" durch die Worte,.nstituts für Mathematik" 12.ri den neuen.17 wird in Absatz 1 folgendes angefügt: "(vgl. 14 Aos. 4 und 9 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung)" 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 22. Februar 1989 und nach der Anzeige beim Bayerischen Staatsministerium für Wisse nschaft und Kunst vom 24. Februar 1989. Augsburg, den 10. April 1989 Prof. Dr. Josef Becker Präsident Diese Satzung wurde am 10. April 1989 in der Universität niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 10. April 1989 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 10. April 1989. KWMBl! 1989 S. 154