Die Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler



Ähnliche Dokumente
BCA Onlive am 10. April Sachwertanlagen Erneuerbare Energie & 5 Punkte-Enthaftungs-Konzept

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

Herzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler

möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler nach 34f GewO

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

MERKBLATT. Grauer Kapitalmarkt erneut reguliert Änderungen für Finanzanlagenvermittler ab dem 22. Juli 2013

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Update 2011: Das partiarische Darlehen im Lichte der aktuellen Regulierungsbestrebungen

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER. 1. Rechtsgrundlagen

Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler

Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO)

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum

Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Countdown für den Datenschutzbeauftragten Prüfung der Kundendaten bis

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und -berater ab 2013 ( 34 f GewO)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Merkblatt. Neuregelung für die Erlaubnis und Registrierung der Finanzanlagenvermittler nach 34 f

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Pflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw. Negativerklärungen für Inhaber von Erlaubnissen nach 34c GewO

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

wenig bedürfen vertraglich gebundene Vermittler i.s.d. 2 Abs. 10 KWG einer gewerberechtlichen Erlaubnis.

Datum Ausgabe 05/2009

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße Wiesbaden

Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34 h Gewerbeordnung

Die letzten Regulierungslücken werden geschlossen Der freie Vertrieb und die geschlossenen Fonds werden beaufsichtigt

Maklerauftrag für Vermieter

INTERNET-IMPRESSUM ZUSÄTZLICHE ANGABEN FÜR VER- SICHERUNGS- UND FINANZANLAGEN- VERMITTLER ERFORDERLCH

LAB V: MIFID II: AUSGEWÄHLTE FOLGEN FÜR UNABHÄNGIGE VERMÖGENSVERWALTER UND FAMILY OFFICES

Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

PRÜFUNGSPFLICHT FÜR FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER

Versicherungstag 2015

Beratungsprotokoll gemäß 18 FinVermV

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. -Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

PRÜFUNGSPFLICHT FÜR FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR- FINANZANLAGENBERATER

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Die neue Regulierung von Beteiligungen

Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung. Vom

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO

Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket

INTERESSENKONFLIKTE First Quant GmbH Medienpark Haus I Unter den Eichen Wiesbaden

Mandanten-Fragebogen

Heidelberger Lebensversicherung AG


Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Homebanking-Abkommen

ready to use companies Confidenta


Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz Hamburg

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (gemäß 18 KWG)

So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

# Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

Gründungszuschuss 93 SGB III

Synthax OnlineShop. Inhalt. 1 Einleitung 3. 2 Welche Vorteile bietet der OnlineShop 4

a) als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, aa) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung

Wir vermitteln sicherheit

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand:

Regulatorische Anforderungen in Deutschland Auswirkungen für Cross Border -Aktivitäten

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

AGV Personalleitertagung Außendienst Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Transkript:

Die Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler Die Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler Wissenswerte Neuerungen im Überblick Bis 30.06.2005 unterlagen neben Bauträgern und Baubetreuern auch die Anlagevermittler der Prüfungspflicht nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) i.v.m. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV). Für Makler und Darlehensvermittler entfiel die jährliche Prüfungspflicht durch die Gesetzesänderung vom 21.06.2005 mit Wirkung zum 01.07.2005 und wurde durch eine anlassbezogene Prüfung ersetzt. Durch die ab dem 01.01.2013 in Kraft getretenen Änderungen werden die Regelungen für Anlagenvermittlung und Anlagenberatung, im Folgenden als Finanzanlagenvermittlung bezeichnet, aus 34c GewO herausgelöst und im neu eingeführten 34f GewO gesondert geregelt. Die Details zu den Finanzanlagenvermittlern werden in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt. 1. Die Neuerungen im Detail 1.1 Änderungen bei der Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Während die Bereiche der Immobilienvermittlung, der Darlehensvermittlung sowie die Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer weiter von 34 c Abs.1 GewO erfasst werden, wurde für Finanzanlagenvermittler mit der Vorschrift des 34 f GewO ein eigenständiger Erlaubnistatbestand geschaffen. Die Vermittler von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensgegenständen haben eine Erlaubnis nach 34 f GewO einzuholen, die nur beim Vorliegen der normierten Berufszugangsvoraussetzungen an den Finanzanlagenvermittler erteilt wird. Photo: Lars Koch - Fotolia.com Seite 1 von 6

Die Zugangsvoraussetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung zum 1. Januar 2013 vorliegen müssen, sehen unter anderem geordnete Vermögensverhältnisse, einen Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflichtversicherung vor. Für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Finanzanlagenvermittler nach 34f, 11a der Gewerbeordnung (GewO) ist in Bayern die Industrie- und Handelskammer die zuständige Stelle. Das Vorliegen der Erlaubnis im Sinne des 34 f GewO, etwaige Rücknahmen oder ein Widerruf sind im hierfür neu geschaffenen Finanzanlagenvermittlerregister der IHK einzutragen. Beim vereinfachten Verfahren ist es möglich, dass unter Vorlage der bisherigen Erlaubnisurkunde gemäß 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 die bestehende auf die neue Erlaubnis übergeführt werden kann. Es erfolgt keine neue Prüfung der Zuverlässigkeit und der Vermögensverhältnisse. Es genügt, wenn der Antragsteller neben dem ausgefüllten Antragsformular die bisherige Erlaubnisurkunde vorlegt sowie den Nachweis über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung erbringen kann. Kann die Sachkunde im vereinfachten Verfahren nicht nachgewiesen werden, erhält der Antragsteller zunächst eine Erlaubnis nach 34 f GewO und muss gegenüber der IHK die Sachkunde bis spätestens zum 31. Dezember 2014 nachweisen. Ist der Nachweis bis dahin nicht möglich, erlischt die Erlaubnis nach 34f GewO. Als Ausnahme vom Erfordernis der Sachkundeprüfung ist die sog. Alte-Hasen-Regelung zu nennen. Diese ist für Personen anwendbar, die seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen selbständig als Anlagevermittler oder Anlagenberater tätig sind und lückenlos Prüfungsberichte nach 16 MaBV vorlegen können. Wird dem Gewerbetreibenden eine Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO erteilt, erlischt seine bisherige Erlaubnis. Macht der Gewerbetreibende vom vereinfachten Verfahren keinen Gebrauch, so erlischt seine Erlaubnis als Anlagevermittler und/oder -berater nach 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und/oder Nr. 3 GewO mit Ablauf des 1. Juli 2013. 1.2 Neue Pflichten für Finanzanlagenvermittler Zu diesen Pflichten gehört beispielsweise die Anfertigung und Aushändigung eines Beratungsprotokolls gemäß 18 FinVermV, in dem der Anlass, die Dauer, die persönlichen Daten, besprochene Finanzanlagen sowie die ausgesprochenen Empfehlungen festzuzuhalten sind. Aus Gründen der Beweissicherung ist auf die Unterschrift des Anlegers auf dem Beratungsprotokoll zu achten. Eine weitere Informationspflicht ist die Pflicht zur Bereitstellung des der Anlagenart entsprechenden Produktinformationsblatts gemäß 15 FinVermV, das der Anlagevermittler dem Anleger rechtzeitig vor Abschluss aushändigen muss. Seite 2 von 6

Auch die Offenlegung von Zuwendungen nach 17 FinVermV stellt eine Pflicht dar, die dem Anlagevermittler keine Erhebung versteckter Zuwendungen erlaubt (z. B. Provisionen, Gebühren, sonstige Geldleistungen oder geldwerte Vorteile). Eine Ausnahme gilt für die Zuwendungen, die nicht mit dem Anlegerinteresse in Konflikt stehen und über die der Anleger umfassend und zutreffend informiert wurde. Eine sonstige Pflicht stellt die Norm nach 23 FinVermV dar, die eine Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungsunterlagen von fünf Jahren vorsieht. Die genannten Ausführungen hinsichtlich der bestehenden Pflichten sind nicht abschließend und sollen lediglich einen ersten Einblick geben. 2. Jährliche Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler Unterschiede in der Prüfungspflicht nach 34 c Abs. 1 GewO und 34 f GewO ergeben sich bezüglich dem Prüfungsumfang und der für die Prüfung zugelassenen Personen. Die Finanzanlagenvermittlung wird nach den Regelungen des 34 f GewO in die drei Bereiche unterteilt: Vermittlung von Investmentfondsanteilen Vermittlung von geschlossenen Fonds sowie Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen. Bezüglich der Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer gilt, dass für jeden Bereich eine individuelle Registrierung zu erfolgen hat. Die oben genannten drei Bereiche sind als ausschließlich beratende und vermittelnde Tätigkeiten als Bereichsausnahmen abzugrenzen von den Tätigkeiten eines Finanzdienstleistungsunternehmens im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG). Finanzdienstleistungsunternehmen unterliegen der Pflicht zur Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Nicht als Finanzdienstleistungsunternehmen gelten Unternehmen, deren Vermittlungstätigkeit sich auf Anteile an Investmentvermögen oder auf bestimmte andere Finanzinstrumente bezieht und zwischen einem Kunden und einem inländischen Institut oder einem alternativ im Gesetz genannten Unternehmen gem. 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 a) bis e) KWG erfolgt. Die Prüfungspflicht für Anlagevermittler, ergibt sich aus 24 der Finanzanlagenvermittlerverordnung. Die durch die Finanzanlagenvermittler zu erfüllenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ( 11 bis 19 FinVermV) sowie die darüber hinaus bestehenden sonstigen Pflichten ( 20 bis 23 FinVermV) sind deutlich erhöht und sollen die Einhaltung der Pflichten zum Schutz des Verbrauchers gewährleisten. Die Einhaltung dieser Pflichten ist im Rahmen der Prüfung nachzuweisen. Seite 3 von 6

Die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern ist für jedes Kalenderjahr vorzunehmen. Der entsprechende Prüfungsbericht ist wie bei der Prüfung nach MaBV bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres an die zuständige Stelle zu übermitteln. In Bayern ist der Prüfungsbericht bei der Industrie- und Handelskammer, die die Erlaubnis nach 34f GewO erteilt hat, einzureichen. Die Prüfungspflicht nach den neuen Vorschriften gilt erstmals ab dem Kalenderjahr 2013, d.h. die Prüfungsberichte für 2013 sind bis spätestens 31. Dezember 2014 bei der zuständigen IHK einzureichen. Die wesentlichen Prüfungsinhalte sind in den 2 bis 23 FinVermV geregelt. Der Prüfer hat im Verlauf der Prüfung im Wesentlichen zu prüfen, ob die nachstehenden Pflichten die Information des Anlegers, die redliche, eindeutige und nicht irreführende Information sowie Werbung die Bereitstellung des Produktinformationsblattes die Pflicht zur Empfehlung von geeigneten Finanzanlagen die Offenlegung von Zuwendungen sowie die Anfertigung von Beraterprotokollen erfüllt und überprüfbar dokumentiert wurden. 3. Zur Prüfung zugelassene Personen Für die Durchführung der Prüfung bei Bauträgern bzw. Baubetreuen im Sinne des 16 MaBV sind nur Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfungsgesellschaften oder vereidigte Buchprüfer zugelassen. Für die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern sind neben den o. g. Personen auch andere geeignete Personen, die öffentlich bestellt oder aufgrund Ihrer Vorbildung und Erfahrung zur Prüfung der ordnungsgemäßen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in der Lage sind, zugelassen. Als geeignet gelten grundsätzlich Steuerberater und Rechtsanwälte, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Seite 4 von 6

4. Fazit Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, das am 01.01.2013 in Kraft trat, sind nachstehende Neuerungen geregelt worden: neue Berufszugangsvoraussetzungen, die den Schutz für die Verbraucher gewährleisten sollen. Einführung einer umfangreichen jährlichen Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler ab 01.01.2013. Zur Prüfung von Finanzanlagevermittlern sind neben Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Buchprüfern, Buchprüfungsgesellschaften auch Steuerberater, Rechtsanwälte und andere entsprechend befähigte Personen zugelassen. Die Prüfungsberichte für das Kalenderjahr 2013 sind bis spätestens 31.12.2014 bei der zuständigen IHK einzureichen. Die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der neuen Pflichten der Finanzanlagenvermittler sind bereits im Kalenderjahr 2013 zu schaffen, um dem Prüfer die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entsprechend nachweisen zu können. Für Ihre Fragen zu o.g. Thematik steht Ihnen selbstverständlich unser Kompetenzteam gerne jederzeit zur Verfügung. Augsburg, 14. Oktober 2013 Ulrich Stauber, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leiter Kompetenzteam Julia Hindsches, Prüfungsassistentin Seite 5 von 6

Ihr Ansprechpartner: Ulrich Stauber Wirtschaftsprüfer, Steuerberater stauber@sonntag-partner.de Tel.: + 49 89 25 54 43 4-0 Fax: + 49 89 25 54 43 4-9 Für Rückfragen zum Inhalt dieser Fachnachrichten und zu Ihrem richtigen Ansprechpartner in unserem Hause sowie für eine unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sonntag & Partner Sonntag & Partner ist eine unabhängige multidisziplinäre Partnerschaft von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten mit Büros in Augsburg, München und Ulm. Mit derzeit 230 Partnern und Mitarbeitern bieten wir Ihnen eine fachübergreifende und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Vertretung Ihrer Interessen, sowohl deutschlandweit als auch im internationalen Kontext. Unser Dienstleistungsangebot in den Bereichen Family Office, Vermögensbetreuung und weiteren speziellen Beratungsfeldern rundet unser Kanzleiprofil ab. Abschließende Hinweise Weitere Informationen über unsere Kanzlei und unser Beratungsangebot finden Sie unter www.sonntag-partner.de Seite 6 von 6