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Vom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)

Transkript:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach 2 43, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e. V. Albrecht-Thaer-Str. 1 26939 Ovelgönne Bearbeitet von: Herrn Hartmann E-Mail: Ralf.Hartmann@ml.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht v. Mein Zeichen Durchwahl (05 11) 1 20- Hannover 09.01.2017 103.3-60205/1-3 2014.02.2017 Zuwendung des Landes Niedersachsen für die Förderung eines nichtinvestiven Projektes für Weidemilch und Produkte aus Weidemilch im Bereich landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse Bezug: - Ihr Antrag vom 09.01.2017 Unsere Kühe beißen ins Gras - Perspektiven für die Zukunft der Weidewirtschaft in Niedersachsen (Weideland 2.0) Anlagen: - Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung - ANBest-P (Anlage 1) - Formblatt Mittelabruf (Anlage 2) - Formblatt Verwendungsnachweis (Anlage 3) Sehr geehrte Damen und Herren, Zuwendungsbescheid (Projektförderung) auf Ihren o. a. Antrag vom 09.01.2017 bewillige ich nach Maßgabe der VO (EU) Nr. 702/2014 und der VV zu 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Durchführung des o. g. Projektes für den Bewilligungszeitraum vom 15.02.2017 bis 31.01.2019 im Rahmen einer Projektförderung eine Zuwendung für nicht investive Projekte im Bereich von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen bis zur Höhe von insgesamt 200.000,00 (in Worten: zweihunderttausend Euro) Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage und nach den Vorschriften der VO (EU) Nr. 702/2014 vom 25.06.2014 (ABl. der EU L 193 Agrarfreistellungsverordnung) und hier im Besonderen des Artikels 20 Abs. 1c in Verbindung mit Abs. 2 b). Dienstgebäude Calenberger Straße 2 30169 Hannover U-Bahn Linie 3, 7 und 9 H Waterloo Bus Linie 120 H Waterlooplatz Telefon (05 11) 1 20-0 Telefax (05 11)1 20-23 85 e-mail poststelle@ml.niedersachsen.de Bankverbindung Nord/LB BLZ 250 500 00 Konto 106 022 676 IBAN: DE63 2505 0000 0106 0226 76 SWIFT-BIC: NOLA DE 2H

-2- Gefördert werden nur die Vorhaben, die im betreffenden Förderantrag bzw. in der Bewilligung erfasst sind. Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Fördermittel dem Zuwendungsempfänger zur zweckentsprechenden Verwendung zur Verfügung stehen und in dem das geförderte Vorhaben durchgeführt werden muss. Nur die im Bewilligungszeitraum entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben können abgerechnet werden. 1. Zuwendungszweck: Ziel dieses Projekts ist es, die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend erforderliche Mehrerlöse für Weide-(milch)-produkte zu schaffen. Hierzu soll ein vorhandenes Produktlabel zur Vermarktung von Weideprodukten institutionalisiert und in den Handel gebracht werden. Durch das Labelling soll zunächst Weidetrinkmilch und später sollen auch weitere Produkte, die aus Weidemilch hergestellt werden, entsprechend der in dem Projekt Weideland Norddeutschland definierten Kriterien erzeugt, verarbeitet und für den Lebensmitteleinzelhandel gekennzeichnet werden. Auf diese Weise haben Konsumenten die Möglichkeit, die gelabelten Milchprodukte zu einem entsprechenden Kaufpreis zu erwerben. Mittelfristig soll ein Teil des Erlöses zu einem erhöhten Erzeugerpreis führen, um so zur wirtschaftlichen Attraktivität der Weidehaltung beizutragen. Die Einhaltung der Kriterien der Erzeugung von Weidemilch bzw. Weidemilchprodukten muss durch ein Monitoring und Kontrollsystem sichergestellt werden. Dabei sollen möglichst bestehende Kontrollinstrumente genutzt bzw. weiterentwickelt werden. Die Zuwendung ist zweckgebunden gemäß den Darstellungen Ihres Antrages vom 09.01.2017 für die Durchführung folgender Maßnahmen zu verwenden: Schaffung von Perspektiven für die Zukunft der Weidewirtschaft in Niedersachsen durch: a) Aufbau einer geeigneten Rechtsform zur dauerhaften Trägerschaft des Labelkonzepts: Für das Projekt bildet eine dezidierte Rechtsform den zentralen organisatorischen Kern zur Herstellung, Verarbeitung und Kontrolle des Mehrwertsystems für Weide- (milch)-produkte unter Verwendung des Produktlabellings. Die Rechtsform soll in die Lage versetzt werden nachstehende Aufgaben zur Abwicklung des Systems wahr-

-3- zunehmen: - Vergabe und evtl. Entzug des Labels an Dritte (z. B. Molkereien), - Praktische Abwicklung aller Verträge und Abschluss von Lizenzverträgen, - Einnahme von Lizenzgebühren, - Durchführung bzw. Beauftragung von Kontrollen (Verarbeiter, Erzeuger) - Bereitstellung einer Plattform für den Aufbau von Beratungsleistungen - weitere Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Weidewirtschaft b) Aufbau eines Monitoring- und Kontrollsystems zur Überwachung der Einhaltung der Produktions- und Vermarktungskriterien für gelabelte Weide-(milch)- produkte: Zur Sicherstellung der Einhaltung aller Kriterien und Standards für die Erzeugung und Vermarktung von Weide-(milch)-produkten ist sowohl auf der Ebene der landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe sowie auf der Ebene der Verarbeiter ein Kontrollsystem zu schaffen. Das zu schaffende Kontrollsystem sollte dabei weitestgehend auf die Verwendung bestehender Kontrollinstrumente (wie diese z. B. durch Q- Lip oder QM-Milch zur Verfügung gestellt werden) basieren und diese entsprechend weiterentwickeln. c) Fortlaufende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Einführung der Qualitätsregelungen: Im Rahmen des Projekts wird eine Website für das Projekt aufgebaut werden. Hier werden sämtliche Informationen, Ergebnisse und Empfehlungen zur Weidehaltung zusammengestellt und veröffentlicht. Darüber hinaus soll durch zielgruppenspezifische Informationsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft die Verbraucherakzeptanz von Weideprodukten weiter gesteigert werden. Die flächendeckende Listung von Weidemilchprodukten beim LEH soll durch gezielte Veranstaltungen und Konferenzen vorangetrieben werden. 2. Finanzierung Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung gewährt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen bis zu 200.000,00 EUR.

-4- Nachstehender Finanzierungsplan wird für verbindlich erklärt: Haushaltsjahr 2017 Ausgaben ab 01.02.2017 Haushaltsjahr 2017 in EUR (ab 01.02. bis 31.12.2017) Summe Personalausgaben: 73.110,00-1 AK Projektleitung E 13 TV-L 50.160,00-0,5 AK Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E 10 TV-L 18.000,00 - Sachbearbeitung auf Minijobbasis 4.950,00 Summe Sachausgaben: 21.840,00 - Büroausstattung u. -bedarf 1.500,00 - Druck- und Veröffentlichung 500,00 - Externe Rechts- und Beratungskosten 14.340,00 - Externe Rechnungsprüfung und Lohnbuchhaltung 1.500,00 - Externe Dienstleistungen (Websi- 2.000,00 te/design) - Veranstaltungen u. Konferenzen 2.000,00 Summe Reisekosten: 5.050,00 Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck Haushaltsjahr 2018 100.000,00 Ausgaben ab 01.01.2018 Haushaltsjahr 2018 in EUR (ab 01.01. bis 31.12.2018) Summe Personalausgaben: 81.720,00-1 AK Projektleitung E 13 TV-L 54.720,00-0,5 AK Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E 10 TV-L 21.600,00 - Sachbearbeitung auf Minijobbasis 5.400,00 Summe Sachausgaben: 13.380,00 - Büroausstattung u. -bedarf 0,00 - Druck- und Veröffentlichung 500,00 - Externe Rechts- und Beratungskosten 8.160,00 - Externe Rechnungsprüfung und Lohnbuchhaltung 1.500,00 - Externe Dienstleistungen (Websi- 1.220,00 te/design) - Veranstaltungen u. Konferenzen 2.000,00 Summe Reisekosten: 4.900,00 Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck 100.000,00 Bei den Ausgabepositionen Personalausgaben, Sachausgaben und Reisekosten handelt es sich um Einzelansätze i. S. v. Nr. 1.2 ANBest-P.

-5- Haushaltsjahr 2017: Einnahmen Haushaltsjahr 2017 in EUR (ab 01.02. bis 31.12.2017) Barer Eigenanteil des Zuwendungsempfängers 0,00 Leistungen Dritter 0,00 Anderweitige öffentliche Förderung Beantragte nicht rückzahlbare Zuwendung 0,00 100.000,00 Haushaltsjahr 2018: Einnahmen Haushaltsjahr 2018 in EUR (ab 01.01. bis 31.12.2018) Barer Eigenanteil des Zuwendungsempfängers 0,00 Leistungen Dritter 0,00 Anderweitige öffentliche Förderung Beantragte nicht rückzahlbare Zuwendung 0,00 100.000,00 3. Nebenbestimmungen Bestandteil dieses Bescheides sind die als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Abweichend bzw. ergänzend dazu gelten die folgenden Bestimmungen: a) Für sämtliche Dienstreisen dürfen aufgrund des Besserstellungsverbots nur Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit den Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum Reiserecht (AB-Reisekosten) geltend gemacht werden. b) Abweichend von Nr. 1.4 ANBest-P ist der Abruf der Mittel unmittelbar mit dem Nachweis der geleisteten Arbeiten und Ausgaben zu verbinden. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der tatsächlich entstandenen Ausgaben; Sachausgaben sind mittels Rechnung zu belegen, die Abrechnung von Personalausgaben erfolgt ausschließlich über die tatsächlich erbrachten Stunden sowie die entsprechenden Vergütungssätze gemäß TVL. Der Nachweis über die abzurechnenden Zeiteinheiten wird über eine Auflistung der geleisteten Stunden und den damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten erbracht (stichwortartige Beschreibung der in der Zeiteinheit durchgeführten Tätigkeiten durch den jeweiligen Mitarbeiter).

-6- c) Aus haushaltstechnischen Gründen können die Mittel nur ausgezahlt werden, wenn der Bescheid bestandskräftig ist und die Mittelanforderung spätestens am 01.12. eines Haushaltsjahres vorliegt. In diesem Fall ist abweichend von c) die Anforderung der Zuwendung ohne weitere Nachweise zulässig. d) Abweichend zu Nr. 6 ANBest-P wird festgelegt, dass der Gesamtverwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2019 vorzulegen ist. e) Die Beantragung der Auszahlung ist unter Verwendung der Anlage 2 vorzunehmen. f) Die Inhalte und Ziele des Projektes sind auf der Homepage des Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e. V. darzustellen. Die Darstellung ist spätestens einen Monat nach Beginn des Projektes auf der Homepage einzustellen und bis mindestens zum Ende des Projektes dort zu belassen. g) Der Projektfortschritt ist dem ML spätestens nach sechsmonatiger Projektlaufzeit vorzustellen. h) Auf die Förderung durch mein Haus ist auf ggf. erscheinenden Druckstücken sowie bei jeglichen Veröffentlichungen zum Projektvorhaben folgendermaßen hinzuweisen: Dieses Projekt wird/wurde aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert - außerdem soll das Niedersachsen-Logo und der Name meines Hauses aufgeführt sein. Darüber hinaus ist in den Druckstücken bzw. Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, dass das Projekt durch das Grünlandzentrum Niedersachsen/Bremen e. V. durchgeführt wird. i) Von sämtlichen in der Projektlaufzeit angefertigten Publikationen ist mir jeweils kostenlos unaufgefordert ein Exemplar zu übersenden. j) Auf Anfrage sind dem ML sämtliche im Rahmen des Projektes erhobenen Daten zur Verfügung zu stellen und ist Einblick in die erhobenen Daten zu gewähren. k) Die Angebote in Rahmen der Projektumsetzung müssen potentiell allen in Frage kommenden Erzeugern und Unternehmen im Milchsektor auf der Grundlage objektiver Kriterien zur Verfügung stehen. Die Zuwendung umfasst keine Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen. l) Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids sowie die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 LHO, soweit nicht in dieser Regelung Abweichungen zugelassen worden sind oder in dem unmittelbar im Inland geltenden Gemeinschaftsrecht der EU oder im Bewilligungsbescheid abweichende Regelungen getroffen sind.

-7-4. Sonstiges Ich weise darauf hin, dass: aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind oder Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Mietobjekte oder für Personal) zu berücksichtigen die Angaben nach Artikel 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 auf einer nationalen Beihilfen-Website veröffentlicht werden soweit die Veröffentlichungsschwellen nach Artikel 9 Abs. 2 dieser Verordnung überschritten werden, die Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig ist, soweit der Zuwendungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Angaben im Antrag und in den sonstigen eingereichten Unterlagen subventionserheblich im Sinne von 264 Strafgesetzbuch sind, erhaltene Förderungen im Einzelfall gem. Art. 13 der VO (EU) Nr. 702/2014 von der Europäischen Kommission geprüft werden können, die nach Art. 13 der VO (EU) Nr. 702/2014 vorgesehenen Aufzeichnungen mit den Informationen und einschlägigen Unterlagen, die notwendig sind, um feststellen zu können, dass alle Freistellungsvoraussetzungen eingehalten werden, 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, das Ergebnis der Antragsprüfung ergeben hat, dass Sie erklärten: a) kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Ziffer 14 der VO (EU) Nr. 702/2014 zu sein und auch kein Unternehmen sind, das einer Rückforderung aufgrund einer Rückforderungsanordnung anlässlich eines früheren Beschlusses der EU- Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet hat, b) zur Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Artikel 2 Anhang I der VO (EG) Nr. 702/2014 zu gehören. Dieser Bescheid der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht wird.

-8- Sofern Sie den Empfang dieses Bescheides schriftlich bestätigen und zugleich ausdrücklich auf die Einlegung des Rechtsbehelfs verzichten, wird der Bescheid mit dem Eingang Ihrer Erklärung bestandskräftig. 6. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, entweder schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes oder nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) in der jeweils gültigen Fassung durch Einreichung elektronischer Dokumente erhoben werden. Im Auftrage Hartmann