Tischvorlage für die 17. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und. am 09. November 2018

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Transkript:

Bezirksregierung Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. KRS 89/2018 Tischvorlage für die 17. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. November 2018 TOP 5 Gigabitoffensive des Landes Rechtsgrundlage: 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Berichterstatter: Herr Kopka, HD, Dez. 33, Tel.: 0221-147/2832 Frau Liebermann, Dez. 33, Tel.: 0221-147/2809 Inhalt: Erläuterungen Anlagen: 1. Aktuelle Förderübersicht (3 Seiten) 2. Kontaktdaten der Breitbandkoordinatoren im Regierungsbezirk (1 Seite) Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln nimmt den Bericht über die Gigabitoffensive des Landes zur Kenntnis. Stand: 09. November 2018

Drucksache Nr. KRS 89/2018 TOP 5 Seite Gigabitoffensive des Landes 2 Erläuterung Sachstandsbericht der Geschäftsstelle Gigabit.NRW 1. GAK Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen MULNV Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume mit fehlender oder unzureichender Breitbandversorgung mit einer Downstream-Übertragungsrate < 16 MBit/s in Gemeinden und Kreisen mit Ortschaften unter 10.000 Einwohnern ist aufgrund der niedrigen Aufgreifschwelle in der Praxis nicht mehr relevant und läuft zum 31.12.2018 aus. 2. NGA-Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen MULNV Die Richtlinie des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im ländlichen Raum vom 21.06.2016 ist im Oktober 2018 hinsichtlich folgender Punkte geändert wurden: - verstärkte Förderung von gigabitfähigen Netzen Förderziel: mindestens 80% der Haushalte im Ausbaugebiet müssen einen gigabitfähigen Anschluss vorweisen - Förderung von Zwischenlösungen ist möglich, wenn z.b. die technologische Zwischenlösung kompatibel zum Infrastrukturziel und einem entsprechenden Ausbaukonzept versehen ist - Förderhöchstgrenze für Einzelmaßnahmen: 4 Mio. EUR - Aufgreifschwelle weiterhin 30 Mbit/s Eine Veröffentlichung der Änderung der Richtlinie im Ministerialblatt steht noch aus. Per Erlass sind die geänderten Fördermöglichkeiten von der Bezirksregierung jedoch ab sofort anzuwenden. Die Kommunen und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk wurden über die Breitbandkoordinatoren/innen und Breitbandbeauftragen nach Bekanntgabe informiert. In diesem Jahr wurden bisher 2 Anträge (Stadt Burscheid und Stadt Bergisch Gladbach) bei der Bezirksregierung gestellt, einer davon wurde im Oktober 2018 der Stadt Burscheid bewilligt. Der Antrag der Stadt Bergisch Gladbach wird voraussichtlich zum letzten Stichtag am 15.11.2018 gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gemeldet. Das Gesamtfördervolumen aller bewilligten Anträge beläuft sich auf rund 5,6 Mio. EUR, davon wurden im Jahr 2017 rund. 3,6 Mio EUR, im Jahr 2018 ca. 2 Mio. EUR bewilligt. 3. Bundesförderung und Kofinanzierung durch das Land MWIDE Im fünften Förderaufruf (29.09.2017) der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wurden am 19.12.2017 seitens des Bundes vier Projekte im Regierungsbezirk Köln in vorläufiger Höhe bewilligt. Diese Projekte erhielten im Laufe des Jahres 2018 ebenfalls einen Bescheid in vorläufiger Höhe zur Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen: Stand: 09. November 2018

Drucksache Nr. KRS 89/2018 TOP 5 Seite Gigabitoffensive des Landes 3 Stadt Kerpen 2.734.000,00 Stadt Aachen 3.315.910,00 Stadt Bonn 1.326.000,00 Stadt Radevormwald 2.809.000,00 Zwei Projekte im Regierungsbezirk Köln wurden im Jahr 2018 bisher sowohl seitens des Bundes, als auch seitens des Landes in abschließender Höhe bewilligt. Bei zwei Projekten hat der Baubeginn bereits stattgefunden (Gemeinde Nümbrecht, Rhein-Sieg- Kreis). Bisher wurden Kofinanzierungsmittel in Höhe von 1.823.175,00 abgerufen. Am 03.07.2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Novelle der Förderrichtlinie mit einigen Vereinfachungen für das Antrags- und Bewilligungsverfahren veröffentlicht. Anträge nach dem novellierten Verfahren sind seit dem 01.08.2018 möglich. Im Zuge dessen wurden bereits zwei Förderanträge eingereicht und von Seiten der atene KOM GmbH bereits bewilligt. Eine angepasste Kofinanzierungsrichtlinie des Landes NRW wird in Kürze veröffentlicht. Das Gesamtfördervolumen der Kofinanzierung aller in vorläufiger und/ oder abschließender Höhe bewilligten Anträge beläuft sich auf rund 82,5 Mio. EUR, davon wurden im Jahr 2016 für Projekte rund 35,5 Mio. EUR, im Jahr 2017 rund. 36 Mio. EUR und im Jahr 2018 ca. 10,9 Mio. EUR bewilligt. *Einer der Anträge im vierten Förderaufruf wurde aufgrund von Eigenausbauaktivitäten nicht weiterverfolgt (keine Bewilligung seitens des Landes NRW) **Ein Projekt befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Projektstadium, hat jedoch bis dato keine Kofinanzierung beim Land NRW beantragt. 4. Enabling-Richtlinie (Breitbandkoordination und NGA-Entwicklungskonzepte) MWIDE Gemäß der Richtlinie des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Entwicklungskonzepten vom 01.06.2016 wurden bisher 10 Anträge für insgesamt 1.500.000,00 EUR bewilligt (Städteregion Aachen, Oberbergischer Kreis, Stand: 09. November 2018

Drucksache Nr. KRS 89/2018 TOP 5 Seite Gigabitoffensive des Landes 4 Kreis Euskirchen, Stadt Aachen, Kreis Düren, Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Leverkusen, Stadt Köln, Rhein-Erft-Kreis und Kreis-Heinsberg). Zwei weitere Anträge (1x Breitbandkoordinator und 1x NGA-Entwicklungskonzept) sind in Bearbeitung bzw. angekündigt. 5. Schulrichtlinie des Landes Nordrhein Westfalen MWIDE Nach der am 12. September 2018 veröffentlichten Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen (Rd. Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 12.09.2018) können Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Stiftungen, Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern in ihrer Eigenschaft als Schulträger sowie Träger von genehmigten Ersatzschulen primär die leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden beantragen, um eine dauerhafte Breitbandversorgung von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch (Gigabitnetz) am Schulgebäude zu gewährleisten. Ausgegangen wird von der jeweils am Schulgebäude ankommenden Bandbreite. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben des von einem Netzbetreiber realisierten und in Rechnung gestellten Anschlusses für die Schulgebäude. Sofern der Antragsteller den Anschluss der Schulgebäude an ein gigabitfähiges TK-Netz selber realisiert, sind die Kosten für die Errichtung oder den Ausbau eigener Kommunikationsverbindungen bis zur Anbindung an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zuwendungsfähig. Bei Schulen, die hiernach eine Förderung erhalten, ist darüber hinaus das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren und bis zu 150 monatlich förderfähig Voraussetzungen hierfür sind eine fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung des Schulgebäudes (weniger 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch) unter Berücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber für die nächsten zwölf Monate. Für jedes Schulgebäude ist zu erklären, ob eine gigabitfähige strukturierte Gebäudeverkabelung bereits vorliegt oder wie die zielgerichtete Planung aussieht. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Ersatzschulen, bei Schulen in kommunaler Trägerschaft 80 %. Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt mit oder ohne genehmigtes HSK und Stärkungspaktkommunen können eine 100 %- Förderung beantragen. Der Förderhöchstbetrag beträgt für beide Fördergegenstände 300.000. Die Förderung darf mit anderen Förderungen für dieselben Ausgaben nicht kumuliert werden. Vor Maßnahmenbeginn sind dem Antrag eine Auswertung und das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens (Aktenvermerk) sowie die Vergabeunterlagen und der Vergabevermerk beizufügen. Stand: 09. November 2018

Förderungen zu Breitbandförderungen aus Mitteln des Landes - NGA 2017 Aufgreifschwelle ab unter 30 MBit/s (Ausbau 30 bis 50 MBit/s und höher) Fördertopf Zuwendungsbescheid vom Empfänger Stadt Kreis Bereich/Ortsteile WiLü Technologie Förderbetrag Digitale Dividende II 13.10.17 Monschau Städteregion Aachen Stadtgebiet, Imgenbroich, Kalterherberg, Konzen, Mützenich, Monschau-Perlenau, Rohren-Widdau Ja VDSL, FTTC, Vectoring 1.462.894,00 22.11.17 Stadt Erftstadt Rhein-Erft-Kreis Scheuren Ja FTTB 288.618,58 19.12.17 Kupferstadt Stolberg Städteregion Aachen Atsch_Hammstr.,Bahnhof,Burgholzer_ Hof, Büsbach West,Duffenterhof, Gut Schwarzenberg, Hochweger Hof, Mausbau, Krewinkel, Rochenhaus, Rüst, Schevenhütte-Bend, Schevenhütte_Nidegger Str. Sebastiansweg Seniorenzentrum Süssendell, Waldfriede, Weißenberg, Zweifall Ja FTTH 1.998.846,00 25.09.18 Stadt Burscheid Rheinisch-Bergischer-Kreis Bellinghausen, Oberwietsche, Unterwietsche, Dohm, Blasberg, Paffenlöh, Herkensiefen, (Über dem Garten), Dürchseid, Oberlandscheid, Großhamberg, Berghamberg, Kuckenberg, Leie/Hinterweg, Großbruch/Steinrutsche Ja FTTH 1.941.525,98 Meldung erfolgt voraus. zum 15.11.2018 Bergisch Gladbach Rheinisch-Bergischer-Kreis Romaney, Herrenstrunden, Sand, Herkenrath, Asselborn, Bärbroich, Moitzfeld Antrag angekündigt Stadt Wiehl Oberbergischer Kreis ja Ja FTTH (82%), FTTC (18%) 2.122.891,00 Summe 7.814.775,56

Förderungen zu Breitbandförderungen aus Mitteln des Landes - Kofinanzierung des Bundes - Bewilligungen Aufgreifschwelle ab unter 30 MBit/s (Ausbau 30 bis 50 MBit/s und höher) Fördertopf Landesmittel 22.11.16 Kreis Euskirchen ja 22.11.16 Rhein-Sieg-Kreis Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen- Seelscheid, Niederkassel, Rheinbach, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck 22.11.16 Kreis Düren ja 21.07.2017/ 28.08.2018 Oberbergischer Kreis Gummersbach, Lindlar, Marienheide, Reichshof ja FTTB, FTTC, VDSL, Vectoring FTTC, VDSL, CATV, Vectoring FTTB, FTTC, VDSL, CATV, LTE, Vectoring 12.974.092,00 9.364.684,00 13.196.944,00 ja FTTH, VDSL 6.375.460,00 21.07.17 Rheinisch-Bergischer Kreis ja FTTB, VDSL 1.929.824,00 21.07.2017/ 07.08.2018 Gemeinde Nümbrecht Oberbergischer Kreis ja FTTH 8.656.934,00 21.07.17 Gemeinde Engelskirchen Oberbergischer Kreis ja Vectoring 1.339.636,00 01.12.17 Hückeswagen/ Wipperfürth Oberbergischer Kreis ja FTTB 10.211.902,00 01.12.17 Stadt Bergneustadt Oberbergischer Kreis ja FTTB 3.227.794,00 01.12.17 Stadt Waldbröl Oberbergischer Kreis ja FTTB 2.665.249,00 01.12.17 Stadt Leverkusen ja FTTH 1.737.041,00 21.02.18 Stadt Bonn ja FTTB 1.326.326,00 21.02.18 Stadt Kerpen Rhein-Erft-Kreis ja FTTB 2.734.007,00 29.06.18 Radevormwald Oberbergischer Kreis ja FTTB 3.511.640,00 20.08.18 Stadt Aachen ja FTTB 3.315.910,00 Summe 82.567.443,00 Sonderaufruf Gewerbe Aufgreifschwelle ab unter 30 MBit/s (Ausbau 1 Gbit/s und höher) Fördertopf Zuwendungsbescheid in vorläufiger/endgültiger Höhe vom Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom Empfänger Stadt Empfänger Stadt Kreis Bereiche WiLü Kreis Bereich/Ortsteile Technologie Förderbetrag Landesmittel Stadt Monschau Städteregion Aachen ja FTTB 237.602,00 Stadt Leverkusen ja FTTH 109.500,00 Summe 347.102,00 Gesamtsumme Bundesförderprogramm/Kofinanzierung des Landes NRW 82.914.545,00 WiLü Technologie Förderbetrag

Förderungen zu Breitbandförderungen aus Mitteln des Landes - Breitbandkoordination/NGA-Entwicklungskonzepte Fördertopf Zuwendungsbescheid vom Empfänger Stadt Förderbetrag Digitale Dividende II 29.06.16 Städteregion Aachen 150.000,00 20.09.16 Oberbergischer Kreis 150.000,00 20.09.16 Kreis Euskirchen 150.000,00 21.11.16 Kreis Düren 150.000,00 21.11.16 Stadt Aachen 150.000,00 08.09.17 Stadt Köln 150.000,00 02.02.17 Rhein Sieg Kreis 150.000,00 24.10.17 Rhein-Erft-Kreis 150.000,00 15.11.17 Stadt Leverkusen 150.000,00 22.09.18 Kreis Heinsberg 150.000,00 Antrag vorliegend Stadt Bonn Antrag wird gestellt Rheinisch-Bergischer-Kreis Summe 1.500.000,00

Kontaktdaten - Breitbandkoordinatoren im Regierungsbezirk Köln Stadt Aachen 0241-432 Herr Jens de Vries BBK -7576 jens.de.vries@mail.aachen.de Städteregion Aachen 0241-5198 Herr Patrick Hahne BBK -2529 patrick.hahne@staedteregion-aachen.de Stadt Bonn 0228-77 Herr Clemens Jüssen -4334 clemens.juessen@bonn.de Kreis Düren 02421-222 Frau Andrej Lang BBK -704 a.lang@kreis-dueren.de Kreis Euskirchen 02251-15 Frau Stefanie Weimbs BBK -321 stefanie.weimbs@kreis-euskirchen.de Kreis Heinsberg 02452-13 Herr Michael Eßer BBK -1823 michael.esser@kreis-heinsberg.de Stadt Köln 0221-221 Herr Thomas Rossbach BBK -25523 thomas.rossbach1@stadt-koeln.de Stadt Leverkusen 0214-406 Frau Sarah Kotterba BBK -8806 sarah.kotterba@stadt.leverkusen.de Oberbergischer Kreis 02261-88 Herr Stefan Syrek BBK -6808 stefan.syrek@obk.de Rhein-Erft-Kreis 02271-83-0 Herr Harald Schreier BBK -17097 harald.schreier@rhein-erft-kreis.de Rheinisch-Bergischer Kreis 02202-13-0 Herr Marco Andres-Gilles BBK -2780 marco.andres-gilles@rbk-online.de Rhein-Sieg-Kreis 02241-13-0 Frau Ines Barczewski BBK -3431 ines.barczewski@rhein-sieg-kreis.de Stand 07.11.2018