Informationsveranstaltungen «Aufsichtshandeln in Betagten- und Pflegeheimen»

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Transkript:

Informationsveranstaltungen «Aufsichtshandeln in Betagten- und Pflegeheimen» - Mittwoch, 19. im Berufs- und Weiterbildungszentrum in Buchs - Donnerstag, 20. im Bildungsdepartement in St.Gallen - Mittwoch, 26. im Thurpark in Wattwil Abteilung Alter, Departement des Innern

Begrüssung Zeichnung: crazy david (Tagung «Kooperation Alter» in Rorschach, 2015) Seite 2

Inhalt 1 Ausgangslage / 14.00 Uhr Grundlagen der Aufsicht Aufsichtsverständnis 2 Leitfaden Aufsichtshandeln / 14.30 Uhr Sinn und Zweck des Leitfadens Wer? Wie? Was? 3 Pause / 15.00 Uhr 4 Umsetzung Aufsicht im Alltag / 15.30 Uhr Leitfaden, und nun? 5 Fazit und Ausblick / 16.30 Uhr Seite 3

Grundlagen der Aufsicht Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten Form der Einrichtung öffentliche Einrichtungen private Einrichtungen mit Leistungsvereinbarung private Einrichtungen Zulassung auf Pflegeheimliste staatliche Aufsicht Regierung (Art. 39 KVG) Gemeinde (Art. 33 SHG) Betriebsreglement oder Leistungsvereinbarung (Art. 33 SHG) Betriebsbewilligung interne Aufsicht Trägerschaft (Art. 30a Abs. 2 Bst. f SHG) fachspezifische Aufsicht Leitung der Einrichtung Seite 4

Grundlagen der Aufsicht Aufsichtsmodell individuelle Aufsicht fachspezifische Aufsicht interne Aufsicht staatliche Aufsicht Seite 5

Ziel der Aufsicht Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Leitungserbringer und Trägerschaft Kantonale Mindestanforderungen Quelle: FHNW / QM und Controlling Seite 6

Leitfaden Aufsichtshandeln Zentrale Inhalte Rahmenbedingungen und Grundverständnis der Aufsicht Aufsichtsmodell im Zuständigkeiten und kantonale Grundlagen Aufsichtsbereiche und praktische Umsetzung Seite 8

Leitfaden Aufsichtshandeln Sinn und Zweck gemeinsames Verständnis der Aufsicht Orientierungshilfe Aufsichtshandeln kooperativer ziel- und entwicklungsorientierter Ansatz der Aufsichtsinstanzen Transparenz für die Leistungserbringer Vermeidung von Doppelprüfungen Nutzen/Mehrwert der Aufsicht für Leitungserbringer Sicherstellung der kontinuierlichen Leistungsentwicklung und «Prävention» für zukünftige Herausforderungen dient als Ansprechpartner für Gemeinden und Leistungserbringer bei Unklarheiten betreffend Fragen zur staatlichen Aufsicht Seite 9

Formen von möglichen Trägerschaften Seite 10

Wer ist zuständig für die staatliche Aufsicht? staatliche Aufsicht «geteilte Aufsicht» Gemeinde (Art. 33 SHG) Betriebsreglement oder Leistungsvereinbarung (Art. 33 SHG) Betriebsbewilligung gemeinsames Ziel: Schutz und Wohl Seite 11

Wer nimmt die Aufsicht wahr? staatliche Aufsicht «geteilte Aufsicht» Gemeinde (Art. 33 SHG) Betriebsreglement oder Leistungsvereinbarung (Art. 33 SHG) Betriebsbewilligung Wer nimmt die staatliche Aufsicht wahr? Stadt- bzw. Gemeindepräsident/in / Delegation / Mitglieder des Gemeinderates (bedingt Mitglieder Geschäftsprüfungskommission) Fachmitarbeiter/in Abteilung Alter Wer nimmt die interne Aufsicht wahr? Betriebs-, Heim- oder Aufsichtskommission Trägerschaft, «externe Stelle» Seite 12

Gesetzliche Anforderungen an die Aufsichtsmitglieder Anforderungen an die staatliche Aufsicht Genossenschaft GmbH Einzelunternehmen Ausbildung/Erfahrung Verein Fachwissen Pflegeausbildung / Medizinstudium Führungserfahrung Unabhängigkeit Aktiengesellschaft betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Organisation, öffentlich-rechtlicher Personal und Finanzen Betrieb zwischen operativer und strategischer Ebene Zweckverband Beispiele aus der Praxis Stiftung Pflegefachpersonen Allgemeinmediziner Fachpersonen keine familiäre Beziehung keine «Abhängigkeitsverhältnisse» Betrieb der Ortsbürgergemeinde «Umsetzungskompetenz» Berufs- und Praxiserfahrung Sozial-, Fach-, Methodenkompetenz Seite 13

Exkurs Lebensqualität/Ziel der Qualitätsentwicklung Quelle: Lebensqualitätskonzeption CURAVIVA Schweiz Seite 14

Beginn der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Qualität Lebensqualität Objektive Lebensbedingung en und subjektive Bedürfnislagen «Qualitätsnachweis» Lebensqualität Schutz und Wohl Zeit Seite 15

Aufsicht, nun ganz konkret: Methoden/Instrumente Informations- und Datenauswertung Informationssammlung Aufsicht Wissen- und Erfahrungsaustausch Seite 16

Was soll betrachtet werden? Sicherheit und Hygiene Führung und Personal Finanzen Pflege und Betreuung Verpflegung und Hauswirtschaft Bauten und Ausstattung Seite 17

Pause Seite 18

Inhalt 1 Ausgangslage / 14.00 Uhr Grundlagen der Aufsicht Aufsichtsverständnis 2 Leitfaden Aufsichtshandeln / 14.30 Uhr Sinn und Zweck des Leitfadens Wer? Wie? Was? 3 Pause / 15.00 Uhr 4 Umsetzung Aufsicht im Alltag / 15.30 Uhr Leitfaden, und nun? 5 Fazit und Ausblick / 16.30 Uhr Seite 19

Wer nimmt die Aufsicht wahr? staatliche Aufsicht «geteilte Aufsicht» Gemeinde (Art. 33 SHG) Betriebsreglement oder Leistungsvereinbarung (Art. 33 SHG) Betriebsbewilligung Wer nimmt die staatliche Aufsicht wahr? Stadt- bzw. Gemeindepräsident/in / Delegation / Mitglieder des Gemeinderates (bedingt Mitglieder Geschäftsprüfungskommission) Fachmitarbeiter/in Abteilung Alter Wer nimmt die interne Aufsicht wahr? Betriebs-, Heim- oder Aufsichtskommission Trägerschaft, «externe Stelle» Seite 20

Strukturierter Dialog im Plenum Wer führt die Aufsicht durch? Wie wird die Aufsicht durchgeführt? Was wird festgestellt und welche Massnahmen ergeben sich daraus? Seite 21

Wie sieht die konkrete Umsetzung aus? Seite 22 Finanzen 1. Belegung, Auslastung, Kostenrechnung 2. Taxen 3. Bilanzen und Erfolgsrechnung 4.??? Sicherheit und Hygiene 1. Infektionen 2. Epidemien 3. technische Überprüfungen 4.??? Verpflegung und Hauswirtschaft 1. Mangelernährung 2. unbegründete Gewichtsverluste 3. Berichte Lebensmittelkontrolle 4. Kennzahlen für den Bereich Hauswirtschaft, Wäsche/Reinigung 5.??? Pflege und Betreuung Führung und Personal 1. Grundlagen, 2. Ergebnisse Befragungen Mitarbeitenden / Bewohnenden, Fluktuation, Absenzen, Weiterbildung, 3. Arbeitgeberattraktivität, 4. Ausbildung und Akquise Fachkräfte 5.??? Lebensqualität objektive Lebensbedingungen und «subjektive Bedürfnislagen» Beschwerden 1. Dokumentationen 2. Aktive passive 3.??? Bauten und Ausstattung 1. VO 2. Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen

Kernbereiche Pflege und Betreuung Lebensqualitätskonzeption von Curaviva Schweiz Menschenwürde und Akzeptanz Entwicklung und Dasein Funktionalität und Gesundheit Anerkennung und Sicherheit Betreuungsleistungen transparent auflisten (gemäss CV SG 2014 Empfehlung), Tarifschutzverletzung, BG Urteil Sept 2017 Kennzahlen aus den beiden Kernbereichen Pflege/Betreuung Anzahl der Stürze, Dekubiti, Pflegefehler Anzahl der chronischen Wunden Kennzahlen der Leistungserfassungsinstrumente (RAI-Auswertung?) medizinische Qualitätsindikatoren: Mangelernährung, bewegungseinschränkende Massnahmen, Medikation Wirkstoffe und Schmerz Verpflegung und Hauswirtschaft Blasentraining - Förderung der Harnkontinenz in der Pflege unzureichende Pflegedokumentation => Herabstufung Krankenkasse Eintritt/Austrittsmanagement Seite 23

Ergebnis Auswertung Kommentierung und Interpretation des Deltas Ergebnisbewertung Zwischenevaluation, Überprüfung der Wirksamkeit Ergebnissicherung Seite 24

Ergebnisdarstellung - Wichtiges Jahresbericht, Jahresgespräch regelmässige Präsenz der Verantwortlichen Regelmässigkeit der Überprüfungen an die Einrichtung angepasste und geeignete Instrumente für die Überprüfungen Fehlerkultur Gesprächsbereitschaft Seite 25

Inhalt 1 Ausgangslage / 14.00 Uhr Grundlagen der Aufsicht Aufsichtsverständnis 2 Leitfaden Aufsichtshandeln / 14.30 Uhr Sinn und Zweck des Leitfadens Wer? Wie? Was? 3 Pause / 15.00 Uhr 4 Umsetzung Aufsicht im Alltag / 15.30 Uhr Leitfaden, und nun? 5 Fazit und Ausblick / 16.30 Uhr Seite 26

Rückmeldung via Auswertungsbogen Kontakt: Abteilung Alter unter 058 229 33 18 Seite 27