VBG-Kompetenzzentrenportal (KPZ-Portal) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

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Transkript:

VBG-Kompetenzzentrenportal (KPZ-Portal) Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Kompetenzzentren- Betreuung mit dem KPZ-Portal der VBG Selbstlernen Lernmodule mit allgemeinen und branchenspezifischen Themen Branchen- und unternehmensspezifische PRAXIS-CHECKs Ergebnisliste, als Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung Urkunde Bedarfsorientierte Betreuung Kostenfreie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung über die KPZ-Hotline u. a. zu Fragen, die sich aus dem PRAXIS-CHECK ergeben, zur allgemeinen Arbeitsschutzorganisation, zur Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenableitung, zu rechtlichen Anforderungen. Anlassbezogene Betreuung Kostenpflichtige anlassbezogene Dienstleistung durch externe Fachleute frei wählbar oder vermittelt durch den Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Organisations-Dienst (ArSiD) der VBG Anlässe ergeben sich u.a. aus der: Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsmittel, Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Untersuchung von Unfällen, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen, Erforderlichkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge, Häufung gesundheitlicher Probleme.

In jedem Unternehmen gibt es Beratungs- und Unterstützungsbedarf zu grundlegenden und unternehmensspezifischen Arbeitsschutzfragen. Zuständig sind dafür Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Die Möglichkeiten zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung werden in der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschrieben. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die gesetzliche Grundlage. In der Praxis fällt es kleinen Unternehmen besonders schwer, den Weg zu fachlichen Beratern zu finden. Die VBG hat mit der Betreuung durch Kompetenzzentren und dem dazugehörigen KPZ-Portal eine weitere Betreuungsform speziell für Unternehmen bis 10 Beschäftigte geschaffen. kpz-portal.vbg.de

Direktor Prävention Rechtssicher arbeiten und vom Service der kostenfreien KPZ-Hotline profitieren Als Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten haben Sie beim Selbstlernen Zugang zu branchen- und unternehmensspezifischen Informationen, mit denen Sie den Arbeitsschutz praxisnah in den betrieblichen Alltag integrieren können. Nach dem vollständig bearbeiteten PRAXIS-CHECK müssen Sie Ihre Urkunde ausdrucken. Diese gilt gegenüber den Arbeitsschutzbehörden als Nachweis für die Kompetenzzentren-Betreuung Ihres Unternehmens nach DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Anlage 4. Urkunde Herr Max Mustermann hat erfolgreich an einer Motivations- und Informationsmaßnahme im Rahmen der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung kleiner Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten teilgenommen. Die Maßnahme erfolgte online über das VBG-Kompetenzzentrenportal (Lernmodule). Damit sind die Bestimmungen des 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 erfüllt. 25.04.2018 Dr. rer. nat. A. Weber Ab diesem Moment stehen Ihnen die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline mit ihrer Kompetenz zur Verfügung. Sie unterstützen bei allen Fragen zum Arbeitsschutz, die Sie selbst nicht beantworten können natürlich kostenfrei. Herausgeber: Massaquoipassage 1, 22305 Hamburg, www.vbg.de Artikel-Nr.: 30-09-6123-1, Version 1.3/2018-03 Druck: 2018-05/Auflage: 10.000 Bildquellen: VBG/BC GmbH istock; shapecharge istock; lzf

Die Kompetenzzentren-Betreuung besteht aus folgenden Stufen: Selbstlernen Das Wissen zum Arbeitsschutz erwerben Sie selbstständig online über branchen- und themenspezifische Lernmodule. Zeit, Ort und Reihenfolge der Bearbeitung legen Sie fest. Nach dem Selbstlernen bearbeiten Sie unternehmensbezogen Ihren PRAXIS-CHECK und erstellen damit das notwendige Dokument zur Gefährdungsbeurteilung. Mit dem Ausdruck der Urkunde erfüllen Sie jetzt die Voraussetzung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2. Ihnen steht nun die kostenfreie bedarfsorientierte Betreuung über die KPZ-Hotline zur Verfügung. Bedarfsorientierte Betreuung Sie haben Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die Sie selbst nicht beantworten können? Die Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KPZ-Hotline helfen Ihnen kompetent und schnell weiter. Sie können Ihre Fragen per Kontaktformular oder am Telefon innerhalb der Servicezeiten stellen. Anlassbezogene Betreuung In manchen Fällen werden Sie trotz Selbstlernen und telefonischer Beratung externe Unterstützung vor Ort benötigen. In diesem Fall können Sie die fachlichen Berater entweder frei wählen oder die KPZ-Hotline kann Ihnen auf Wunsch das Kontaktformular zum Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Organisations-Dienst (ArSiD) zustellen. Der ArSiD erstellt Ihnen zeitnah ein Angebot für eine kostenpflichtige anlassbezogene Dienstleistung durch externe Fachleute.