Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, es ist einige Zeit her, dass ich an dieser Stelle etwas veröffentlicht habe. Nun ist es wieder soweit. Wenn Sie bisher auf meiner Seite unterwegs gewesen sind, dann wissen Sie, dass die Landkreisverwaltung in ihrem Bericht an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt folgende Aussage getroffen hat. Nun, es wird nicht gesagt, dass kein Mitarbeiter des Landkreises bei mir war. Es wird lediglich angemerkt, dass kein Auftrag des Landrates bestand und dass ich keine Beschwerde übergeben hätte. Es ist mir ehrlich gesagt egal, ob ein Auftrag des Landrates vorgelegen hat. Fest steht, es war ein Mitarbeiter bei mir und er hat auch eine Beschwerde von mir erhalten. Diese Beschwerde fand sogar ihre Erwähnung im Prüfbericht der Kommunalaufsicht. Dem Petitionsausschuss wurde also schlicht die Unwahrheit gesagt. In einem Schreiben des Landrates an mich kommt die wahre Haltung der Kreisverwaltung zum Ausdruck.
Das heißt, unter Ministerpräsidenten werden keine Beschwerden beantwortet. Eine Überheblichkeit, die auch im weiteren Herangehen des Landkreises zum Ausdruck kommt. Ich bat also den Mitarbeiter des Landkreises, Herrn Edel, um eine Richtigstellung der Aussage, die gegenüber dem Petitionsausschuss getätigt wurde. Herr Edel lehnte eine Richtigstellung ab und verwies mich an Herrn Grünewald. Sehr geehrter Herr Walluszik, habe ihre mail nach meinem Urlaub gefunden. Da ich derzeit keine kom. Fragen bearbeite habe ich ihre Nachricht an Herrn Grünewald weitergeleitet. Er wird ihnen antworten!? Gruß P. Edel Ich habe also Herrn Grünewald mehrfach um die avisierte Antwort gebeten ohne jegliche Reaktion. Ich beschwerte mich bei der Kommunalaufsicht über die Untätigkeit des Herrn Grünewald. Als Antwort erhielt ich die gleiche, in Teilen unwahre, Behauptung wie die an Petitionsausschuss. Zur Untätigkeit des Herrn Grünewald gab es kein Wort.
Einen Unterschied gab es schon! Was soll man davon halten, dass gegenüber dem Petitionsausschuss das Vorhandensein einer Beschwerde von mir bei der Landkreisverwaltung von eben der bestritten wurde und jetzt ausgeführt wird, dass es nicht von Belang war, welche Unterlagen bei der Landkreisverwaltung vorgelegen haben. Mit anderen Worten, das Vorliegen einer Beschwerde bei der Landkreisverwaltung wird nicht mehr von ihr bestritten, sondern für >nicht von Belang< erklärt. Es ist absurd, wie die Landkreisverwaltung hier mit aller Gewalt die Wahrheit verbiegt um davon abzulenken, dass sie nicht tätig geworden ist bevor der Ministerpräsident eingeschaltet wurde. Aber es geht noch schlimmer! In einem weiteren Bericht an den Petitionsausschuss teilte der Landkreis mit; Im Klartext, der Mitarbeiter, der sich um meine Gesundheit sorgte und mich besuchte, wird dafür bestraft und die Unwahrheit, nämlich die Aussage, dass es keine Beschwerde von mir an den Landkreis gegeben habe, wird auch hier plötzlich für nicht maßgeblich erklärt.
Damit wird aus einer Unwahrheit eine handfeste Lüge. Und der Petitionsausschuss? Nun, der lässt es zu, belogen zu werden. Menschen die so verfahren, wissen nicht, wie sie im Glauben taktisch clever zu handeln, in Wirklichkeit den Werteverlust in unserer Gesellschaft fördern. Ob diese Menschen einen solchen Gedanken auch nur im Ansatz verstehen, ist angesichts der vorliegenden Vorgehensweisen des Landkreises nicht anzunehmen. Hier ist die abschließende Antwort des Landrates. Diese spricht für sich! Ende des Schreibens
Zusammenfassung: Ich trat in einen Hungerstreik weil die Gemeindeverwaltung es abgelehnt hat meine Hinweise zur Berechnung der Straßenausbaubeiträge in Wansleben zu überprüfen. Ich übergab die Hinweise an die Landkreisverwaltung, die der Gemeindeverwaltung recht gab und nicht tätig wurde. Ich übergab die Hinweise an den Ministerpräsidenten, der den Auftrag zur Überprüfung an die Landkreisverwaltung erteilte. Ergebnis!!!!! Die Teilprüfung ergab: ca. 72.000 Straßenausbaubeiträge wurden zu viel kassiert. Es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder Mensch, der Macht in den Händen hat, geneigt ist, sie zu missbrauchen. Er geht so weit, bis er Schranken findet. Montesquieu, 1748 Wenn die Menschen eines Tages diesen Satz realisieren, ist es vielleicht zu spät. Harald Walluszik PS: Obwohl nun feststeht, dass die Beitragsbescheide der Jahre 2010 und 11 auf einer falschen Grundlage beruhen, hält die Gemeinde an ihnen fest. Nun läuft eine Klage. Später mehr.