Risiken bei der Übermittlung von Geschäftsdokumenten 21. Juni 2017, Basel

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Transkript:

Risiken bei der Übermittlung von Geschäftsdokumenten Swisscom@swissDIGIN-Forum, 21. Juni 2017, Basel

Die technische Sicht Dominique Brack Senior Security Consultant, Swisscom

Sicherheit ist ein Prozess > Personen > Prozesse > Sicherheitsüberprüfung > Stellenbeschreibung > Kompetenzen > Verantwortung > Vieraugenprinzip > Stellvertreterregelung > Gesetzliche Grundlagen > Technologie > Übertragungsprotokolle > Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit 3

Die Hackersicht > Personen > Prozesse > Sicherheitsüberprüfung > Stellenbeschreibung > Kompetenzen > Verantwortung > Vieraugenprinzip > Stellvertreterregelung > Gesetzliche Grundlagen > Technologie > Übertragungsprotokolle > Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit 4

Die Risiken > Person > Insider Risiko > Falsche Rechnungen > Falsche Begünstigte > 2-fach Rechnungen > Keine Rechnung > Überschr. v. Limiten > Geldwäscherei > Menschliche Fehler > Prozesse > Gesetzl. Grundlage fehlt > Kein 4-Augenprinzip > Keine Stellvertreterregelung > Falsche Berechtigungen > Nicht Revisionssicher > Kein BCM und DR > Kein Sicherheitskonzept > Kein SLA (Outsourcing oder Infrastruktur) > Verantwortung unklar > Keine Risikoanalyse > Keine aktives Monitoring der allg. Bedrohungslage > Technologie > Keine Persönlichen Accounts > Keine Zertifikate > Keine Security Updates > Keine Verfügbarkeit > Veraltete Kom. Protokolle > Malwareschutz nicht aktuell > Antivirenschutz nicht aktuell > Ungenügende Segregation > Keine Redundanz > Shellshock, Heartbleed, Poodle > Ransomware Befall 5

Übersicht der Protokolle AS 2 HTTP(s) (s)ftp SMTP / E-Mail X.400

General Data Protection Regulation (GDPR) (Regulation (EU) 2016/679) > Organisationen ohne Niederlassung in der EU Fähigkeit, die laufende Vertraulichkeit, Integrität, und Verfügbarkeit zu gewährleisten Sicherheitsvorfall Mitteilung ist unverzüglich oder spätestens nach 72 Stunden Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten 10 000 000 oder 2 % seines gesamten weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 4% 7

SPAM Legitimate mail Email Prozess Incoming 8 > email black list/ white list > Antivirus > Antispam > Antimalware > Quarantine > SPF > Phishing/ Spearphishing

Integritätsnachweis, Herkunftsnachweis Verschlüsselung Authentisierung Beziehungsvertraulichkeit Lesebestätigung Sendebestätigung, Lesequittung egov Behörde nach CH Recht Email Email Typ Standard email Signiertes email Verschlüsseltes email ZertDS email 9

Aus Prozess-Sicht Patric Knus Sales Executive Conextrade, Swisscom

Klassische Ziele der Informationssicherheit Integrität Authentizität Verfügbarkeit Korrektheit und Unversehrtheit der Daten Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit Anforderungen zu Zeitrahmen und Qualität

Der elektronische Geschäftsverkehr EGV: Keine Pflicht zur digitalen Signatur Bei übermittelten und aufbewahrten Daten, die für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug relevant sind, muss unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch vorliegen, der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit erbracht werden. Bei elektronischen Daten ist dieser Nachweis insbesondere dann erbracht, wenn die elektronischen Daten digital signiert sind. Eine digitale Signatur bietet den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen. Aufgrund des Grundsatzes der Beweismittelfreiheit kann der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit aber auch dann als erbracht angenommen werden, wenn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Artikel 957a OR eingehalten sind. Die Papierrechnung und die elektronische Rechnung sind gleichgestellt, denn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten für alle Arten von Buchungsbelegen. Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/elektronischer-geschaeftsverkehr.html

Der elektronische Geschäftsverkehr EGV: Keine Pflicht zur digitalen Signatur Bei übermittelten und aufbewahrten Daten, die für den Vorsteuerabzug, die Steuererhebung oder den Steuerbezug relevant sind, muss unabhängig davon, ob sie auf Papier oder elektronisch vorliegen, der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit erbracht werden. Bei elektronischen Daten ist dieser Nachweis insbesondere dann erbracht, wenn die elektronischen Daten digital signiert sind. Eine digitale Signatur bietet den besten Schutz vor nicht feststellbaren Veränderungen. Aufgrund des Grundsatzes der Beweismittelfreiheit kann der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit aber auch dann als erbracht angenommen werden, wenn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung nach Artikel 957a OR eingehalten sind. Die Papierrechnung und die elektronische Rechnung sind gleichgestellt, denn die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gelten für alle Arten von Buchungsbelegen. Quelle: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/elektronischer-geschaeftsverkehr.html

Stand gestern Rechnungssteller Sichere Verbindung zum Provider. Provider Anbringen der Signatur. Rechnungsempfänger Sichere Verbindung zum Provider. Signatur und gesicherte Übermittlung: Authentizität und Integrität der Daten ist garantiert 14

Stand morgen Rechnungssteller Ungesicherte Verbindung zum Handelspartner. Rechnungsempfänger Ungesicherte Verbindung zum Handelspartner. Keine Signatur und ungesicherte Übermittlung: Authentizität und Integrität der Daten ist technisch NICHT garantiert 15

Beispiel Änderungen und entstehende Tendenzen Veränderung Konsequenz Wegfall der Signaturpflicht Prozessvereinfachung Zunahme von elektronischen Rechnungen per Mail Gleichstellung von physischer und elektronischer Rechnung Entwicklung neuer Risiken: Spam, Spoofing, Data Privacy, Data Leaking, etc.. Eigenverantwortung der Handelspartner steigt

Aus Sicht von Conextrade Integrität Eine gesicherte Übermittlung schützt die Integrität von Daten Authentizität Die Relevanz von sicheren Verbindungen nimmt zu Verfügbarkeit Zuverlässigkeit der E-Mail als Übertragungsmedium ist nicht gewährleistet Eine digitale Signatur bietet weiterhin den besten Schutz Veränderungen Neue Services unterstützen bei ungesicherter Übermittlung (z.b. White Listing bei E-Mail) Sicherstellung der Rechnungszustellung Implementierung neuer Technologien / Methoden (z.b. Blockchain) Der Provider muss helfen, die Authentizität sicherzustellen Status der Rechnungsbearbeitung ist wünschenswert 17

Fazit Freiheit bedeutet nicht Einfachheit! Der Weg über Provider bedeutet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Prozessvereinfachung Strukturierte Übertragung erspart unstrukturierte Kommunikation 18

Vielen Dank! Basel, 21. Juni 2017