Aktuelle steuerrechtliche Anforderungen im E-Invoicing
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1 Aktuelle steuerrechtliche Anforderungen im E-Invoicing swissdigin-forum vom 17. Juni 2010 Das Rezept Unklar/unsic cher klar/siche er 2 1
2 Zielsetzung des heutigen Forums Solide Auslegeordnung und Einschätzung der Entwicklung in der Schweiz und der EU, um bei dynamischen Rahmenbedingungen tragfähige Entscheidungen fällen zu können. Zur Entwicklung in der Schweiz gehören: MWST Reform / neues Mehrwertsteuergesetz Buchführung und Aufbewahrung nach Handelsrecht Modifikation ElDI-V 3 Rückblick - Ausblick Bericht 10 Jahre Mehrwertsteuer (Raggenbass) formalistische Anwendung des Gesetzes Einsetzung Arbeitsgruppe um den Experten Peter Spori Mehr Effizienz und Rechtssicherheit Teil A der Reform seit in Kraft Deutliche Lockerung der Formvorschriften Teil B der Reform in Beratung Einheitssatz 4 2
3 Zeitplan 5 Weg vom Formalismus Bedeutung der Rechnung wie ist es heute? 6 3
4 Das Sichtbare, offensichtliche Vorsteuerabzug Artikel 28 MWSTG 4 Der Abzug der Vorsteuer nach Absatz 1 ist zulässig, wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass sie die Vorsteuer bezahlt hat. Rechnungsstellung Artikel 26 MWSTG 2 in der Regel folgende Elemente enthalten: 7 Das Unsichtbare, nicht offensichtliche Bestehender Grundsatz, der weiterhin gilt: Beweislastverteilung: Wer aus einer Tatsache Rechte ableiten will, muss diese Tatsache beweisen: Steuerbegründende Tatsachen: ESTV Steuermindernde Tatsachen: steuerpflichtige Person 8 4
5 Das Unsichtbare, nicht offensichtliche (2) Neuer Grundsatz: Beweismittelfreiheit: Der Beweis einer rechtserheblichen Tatsache ist gesetzlich nicht an ein bestimmtes Beweismittel geknüpft. Ein Beweismittel muss sich zum Beweis eignen (Beweiseignung). Absicht des Gesetzgebers / Anwendungsbereich Beweismittelfreiheit: + es fehlen einige Rechnungen oder sind nicht signiert (retrospektiv); Gelingen des Beweises nicht ausgeschlossen - keine Rechnungen mehr oder werden nicht signiert (prospektiv) 9 Beweiseignung - Beweiswürdigung Beweiseignung: Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden können, ohne dass die steuerpflichtige Person dies feststellen kann Beweiswürdigung: grundsätzlich frei Schlussfolgerung: Beweisgeeignete Belege sind im Interesse des Steuerpflichtigen 10 5
6 Handelsrechtliche Buchführungsvorschriften Artikel 957 Absatz 4 Obligationenrecht Die Bücher, die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz können schriftlich, elektronisch oder in vergleichbarer Weise geführt und aufbewahrt werden, soweit dadurch die Übereinstimmung mit den zu Grunde liegenden Geschäftsvorfällen gewährleistet ist. Artikel 3 Geschäftsbücherverordnung Die Geschäftsbücher müssen so geführt und aufbewahrt und die Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz müssen so erfasst und aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt. 11 Welche Zutaten fehlen noch ElDI-V MWSTV MWSTG OR/GeBüV Unklar/unsic cher klar/siche er 12 6
7 Elektronische Daten: Anpassung ElDI-V Artikel 70 Mehrwertsteuergesetz Kompetenz zur Regelung des elektronischen Datenaustauschs in Bundesratsverordnung Artikel 122 Mehrwertsteuerverordnung Beweiskraft (Grundsatz) Authentizität/Nichtabstreitbarkeit Integrität Verordnung des EFD über elektronische Daten und Informationen (ElDI-V) Digitale Signatur 13 Stichprobenweise Signaturprüfung Bei nicht automatisierter Verarbeitung des Beleges Entfällt die systematische Signaturprüfung und deren ausführliche Dokumentation Stichprobenweise heisst: Umfang bemisst sich nach Risiken z. B. Kommunikationskanal Art der Beziehung zu Lieferant Umfang mindestens so gross, dass systematische Fehler nicht unentdeckt bleiben können Vorgehen, Massnahmen und Ergebnisse festhalten. 14 7
8 Mit der Signatur auf der sicheren Seite Wie denken Sie darüber? 15 8
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