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Transkript:

Beck'sche Kurz-Kommentare 8 Grundbuchordnung: GBO mit dem Text der Grundbuchverfügung und weiterer praktischer Vorschriften Bearbeitet von Von Johann Demharter, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.d. 31. Auflage 2018. Buch. XIX, 1308 S. In Leinen ISBN 978 3 406 72089 5 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Zivilverfahrensrecht, Berufsrecht, Insolvenzrecht > Zivilverfahrensrecht allgemein, Gesamtdarstellungen > Grundbuchrecht, Registerrecht Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Demharter Grundbuchordnung Erstversand 1

2

Band 8 Grundbuchordnung mit dem Text der Grundbuchverfügung und weiterer Vorschriften von Johann Demharter Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D. 31., neubearbeitete Auflage 2018 3

www.beck.de ISBN 978 3 406 72089 5 2018 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C. H. Beck Nördlingen (Adresse wie Verlag) Umschlaggestaltung: Fotosatz Amann GmbH & Co. KG, Memmingen 4 Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort Vorwort Vorwort Erstversand Vorwort zur 31. Auflage In der Neuauflage waren einige gesetzgeberische Aktivitäten der abgelaufenen Legislaturperiode umzusetzen. Die nur in den Ländern der ehemaligen DDR geltende GrundbuchvorrangVO vom Jahr 1994 wurde aufgehoben. Mit dem Auslaufen der ebenfalls nur in diesen Ländern geltenden HofraumVO vom Jahr 1993 zum Ende des Jahres 2015 verloren Hofraumanteile, die nicht vermessen oder in einem Bodenordnungsverfahren erfasst worden waren, ihre Verkehrsfähigkeit. Mit der im Wesentlichen mit der VO von 1993 inhaltsgleichen neuen Hofraum- VO vom Juli 2017 wurde die Verkehrsfähigkeit solcher in nicht geringer Zahl noch vorhandener Hofraumanteile wieder hergestellt. Durch eine Ergänzung des 29 Abs. 3 GBO erlaubt der Gesetzgeber bei Erklärungen und Ersuchen von Behörden die Verwendung eines maschinell hergestellten Dienstsiegels. Dadurch wurden die kurz vorher ergangenen Entscheidungen des BGH und des OLG München, die eine individuelle Siegelung verlangt hatten, gegenstandslos. Größere Auswirkungen auf die Praxis der Grundbuchämter hat der neue 15 Abs. 3 GBO. Danach sind alle zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung beim Grundbuchamt von einem Notar auf ihre Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Zu der Neuregelung liegen viele, teilweise kritische Aufsätze und erste obergerichtliche Entscheidungen vor. Außer diesen gesetzgeberischen Maßnahmen wurden zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen berücksichtigt, die für die tägliche Arbeit der Grundbuchämter von Bedeutung sind. Der EuGH und der BGH haben öffentliche Lasten als dingliche Rechte im Sinn der Europäischen Insolvenz- VO eingeordnet. Der BGH hat entschieden, dass auch der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde nach außen uneingeschränkte Vertretungsmacht besitzt. Damit ist er einer jahrzehntelangen Rechtsprechung der bayerischen Gerichte entgegengetreten. Der bayerische Gesetzgeber hat darauf mit einer zur Änderung der Gemeindeordnung reagiert, durch die der bisherige Rechtszustand wieder hergestellt wurde. Mit den Anforderungen an eine notarielle Vollmachtsbescheinigung, der Widerruflichkeit der Eigentümerzustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurecht, der Eintragung eines im Vereinsregister nicht eingetragenen Vereins in das Grundbuch und den Voraussetzungen des automatisierten Datenabrufs befassen sich weitere Entscheidungen des BGH. Auch die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft beschäftigt weiterhin die Gerichte. Eine heftig kritisierte Entscheidung des BGH vom 13.7.2017 hat die Befugnis der Gesellschafter zur Verfügung über Rechte der Gesellschaft als deren Vertreter zum Gegenstand und die Auswirkungen einer Nachlassinsolvenz beim Tod eines Gesellschafters. Gegenstand von Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte sind die transmortale Vollmacht sowie Photovoltaikdienstbarkeiten, ferner die Löschung I. V

Vorwort einer Hypothek bei einer formal unzulänglichen löschungsfähigen Quittung und das Schicksal einer zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Wohnungseigentums bestellten Dienstbarkeit, wenn das Sondereigentum des Wohnungseigentums aufgehoben wird. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand vom 25.1.2018. II. Der vorliegende Kommentar wurde auf der Grundlage der 1935 in wesentlichen Teilen neugestalteten Grundbuchordnung von den Autoren Fritz Henke und Gerhard Mönch begründet und erschien erstmals 1936 als Band 8 der Reihe der Beck schen Kurzkommentare. Das vorliegende Werk ist die 31. Auflage des von Henke und Mönch begründeten und von der 3. bis zur 16. Auflage von Ernst Horber bearbeiteten Werkes. Der Kommentar von Henke und Mönch trat als neues Werk an die Stelle des 1932 erstmals als Liebmann s Taschenkommentar Band 8 erschienenen Kommentars zur Grundbuchordnung aus der Feder von Viktor Hoeniger und Friedrich Weißler. Die zweite und letzte Auflage dieses Kommentars wurde 1934 nach Erwerb des Liebmann Verlages durch die Beck sche Verlagsbuchhandlung von Hans Bergmann herausgegeben. Weitere Auflagen hat dieses Werk zur alten Grundbuchordnung nicht mehr erlebt. Landgerichtsdirektor Friedrich Weißler war als Jude 1933 aus dem Justizdienst entlassen worden. Eine weitere literarische Betätigung war ihm verwehrt. Am 19.2.2017 jährte sich zum 80. Male seine Ermordung im Konzentrationslager Sachsenhausen. München, im Januar 2018 Johann Demharter VI

Inhalt Inhalt Inhalt Erstversand Inhaltsübersicht Verzeichnis abgedruckter Gesetzesstellen... IX Abkürzungsverzeichnis... XI Einleitung... 1 Grundbuchordnung Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. 1 bis 12c... 16 Anhang zu 3: Das Wohnungseigentum und seine grundbuchmäßige Behandlung... 76 Anhang zu 8: Das Erbbaurecht und seine grundbuchmäßige Behandlung... 159 Zweiter Abschnitt. Eintragungen in das Grundbuch. 13 bis 55b... 219 Anhang zu 13: Grundzüge des Eintragungsantragsverfahrens... 236 Anhang zu 26: Pfändung... 434 Anhang zu 44: Einzelfragen zur Grundbucheintragung... 624 Dritter Abschnitt. Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief. 56 bis 70... 811 Vierter Abschnitt. Beschwerde. 71 bis 81. 853 Fünfter Abschnitt. Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen I. Grundbuchberichtigungszwang. 82 bis 83... 937 II. Löschung gegenstandsloser Eintragungen. 84 bis 89... 946 Anhang zu 84 bis 89: Grundbuchbereinigung... 958 III. Klarstellung der Rangverhältnisse. 90 bis 115... 972 Sechster Abschnitt. Anlegung von Grundbuchblättern. 116 bis 125... 993 Siebenter Abschnitt. Das maschinell geführte Grundbuch. 126 bis 134a... 1005 Achter Abschnitt. Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte. 135 bis 141... 1045 Neunter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen. 142 bis 151... 1067 VII

Inhalt Anhang 1. Grundbuchverfügung i. d. F. v. 24.1.1995 1065 2. Wohnungsgrundbuchverfügung i. d. F. v. 24.1.1995... 1205 3. Gebäudegrundbuchverfügung v. 15.7.1994... 1220 4. Grundbuchbereinigungsgesetz v. 20.12.1993... 1229 5. Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden v. 26.7.1940... 1241 6. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963... 1246 7. Bayerische Geschäftsanweisung für die Behandlung der Grundbuchsachen v. 16.10.2006... 1257 8. Hofraumverordnung v. 12.7.2017... 1269 Sachverzeichnis... 1271 VIII