Jahresabschluss Sie als Unternehmer bzw. Selbständiger sind verpflichtet, Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Gewinnermittlung rechtzeitig zusammen mit den Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. KG müssen ihre handelsrechtlichen Abschlüsse offenlegen. Dies erfordert, dass die Abschlüsse elektronisch an den ebundesanzeiger zwecks Offenlegung bzw. Hinterlegung übertragen werden. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften besteht nach 316 HGB die Verpflichtung, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen zur Jahresabschlusserstellung haben Sie ein erhebliches eigenes Interesse an zeitnah erstellten aussagefähigen Jahresabschlüssen. Sie dienen z.b. - als Grundlage für Bankgespräche - als Grundlage für Ihre laufenden und künftigen Entscheidungen (Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, Ausschüttungsentscheidungen, Entnahmen usw.) - zur Dokumentation des Unternehmenserfolgs - der Information zu einzelnen Positionen des Jahresabschlusses - der Besteuerung Die gesetzlichen und individuellen Anforderungen an Ihren Jahresabschluss sind vielfältig. Entsprechend groß ist die Bandbreite der Erstellungskosten von Jahresabschlüssen je nach den vereinbarten Teilleistungen. Planen Sie mit uns die für Sie optimale Lösung im Hinblick auf Ihre eigenen Bedürfnisse, die gesetzlichen Erfordernisse sowie die Erwartungen Ihrer Bank und sonstiger Abschlussadressaten. Zu unterscheiden sind 3 Grundfälle der Produktvarianten: I. Jahresabschlusserstellung ohne Prüfungshandlungen II. Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung a) ohne Erläuterungen b) mit Erläuterungen III. Jahresabschluss mit umfassenden Prüfungshandlungen und Erläuterungen
I. Jahresabschluss ohne Prüfungshandlungen 1. Produktbeschreibung - bei Selbstbuchern: Übernahme der Konten auf die gesetzlich vorgeschriebenen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Überprüfung der Eröffnungsbilanzwerte - Durchsicht der Konten und Korrektur von offensichtlichen Fehlern (erheblicher Abstimmungs- und Korrekturaufwand gegen gesonderte Berechnung) - Übernahme der Zugänge beim Anlagevermögen in die Anlagenbuchhaltung und Ermittlung der günstigsten Abschreibungsvariante wie o Sofortabschreibung GWG o Lineare/degressive Abschreibung o Abschreibung für kleinere Betriebe nach 7g EStG - Abstimmung der Bankkonten mit den Auszügen der Kreditinstitute - Prüfung und Besprechung der Notwendigkeit bzw. Möglichkeit zur Abwertung des Vorratsvermögens, Einbuchung der Bestandsveränderungen - Prüfung und Besprechung der Notwendigkeit der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten, Rücklagen, Sonderposten mit Rücklageanteil und Rückstellungen mit entsprechender Verbuchung - Prüfung des Erfordernisses zur Vornahme von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen - Ermittlung des Steueraufwands und Verbuchen der Steuerrückstellungen - Durchsicht der Lohnverrechnungskonten und der Darlehenskonten (ohne aufwendigere Abstimmungsarbeiten) - Umsatzsteuerverprobung - Erstellung eines Anhangs (soweit gesetzlich vorgeschrieben) - Abschlussgespräch vor Fertigstellung (soweit gewünscht) - Übernahme der Bilanzwerte in die Eröffnungsbilanz der Folgeperiode 2. Ihr Vorteil Sie haben die Erstellung Ihres Abschlusses in die Hände eines professionellen Partners gegeben. Unsere immer aktuell geschulten Mitarbeiter berücksichtigen bei der Erstellung die neuesten handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Im Rahmen der gesetzlichen Bandbreiten weisen wir auf Ausweis- und Bewertungsalternativen hin und daraus resultierende Beeinflussung von Ergebnis und Steuerbelastung. Das gibt Ihnen die Sicherheit der Minimierung Ihrer Steuerlast. Wir sprechen Sie an, ob Ihre Rechtsform im Sinne Ihrer Erfordernisse optimal ist und beraten Sie im Hinblick auf günstigere Möglichkeiten. Sie können sich auf Ihre eigentlichen unternehmerischen Aufgaben konzentrieren.
3. Honorar Das Honorar beträgt für die Erstellung des Jahresabschlusses incl. kontenmäßiger Überleitung ohne Erläuterungen und Steuererklärungen: Gegenstandswert = (Bilanzsumme + Umsatz) : 2 Honorar nach Steuerberater- Gebührenverordnung StBGebV 25/10 Tabelle B Honorar für den Anhang nach StBGebV 7/10 Tabelle B 100.000,00 777,50 217,70 500.000,00 1.752,50 490,70 1.000.000,00 2.370,00 663,60 3.000.000,00 3.782,50 1.059,10 7.500.000,00 5.727,50 1.603,70 Jeweils zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenersatz nach 16 StBGebV 20% der Gebühr, maximal 20,00. Für den ausführlichen Erläuterungsteil beträgt das Honorar zusätzlich: Gegenstandswert = (Bilanzsumme + Umsatz) : 2 Honorar nach Steuerberater- Gebührenverordnung StBGebV 7/10 Tabelle B 100.000,00 217,70 500.000,00 490,70 1.000.000,00 663,60 3.000.000,00 1.059,10 7.500.000,00 1.603,70 Eine Reduzierung des Honorars durch individuelle Abstimmung des Leistungsumfangs ist möglich. Fordern Sie bitte unser Angebot an.
II. Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung Sie benötigen den Jahresabschluss für ein Bankgespräch und wollen Ihr Rating und Ihre Kreditfähigkeit verbessern. Die Buchhaltung wird von Ihnen selbst erstellt. 1. Produktbeschreibung Wir verschaffen uns durch Befragungen sowie durch analytische Prüfungshandlungen einen Überblick darüber, ob die dem von uns erstellten Jahresabschluss zu Grunde liegenden Buchhaltungszahlen sowie Bestandsnachweise plausibel sind. Die folgenden Leistungen werden zusätzlich zum Grundfall I. erbracht: - Sachdienliche Befragungen der Geschäftsleitung beispielsweise nach o dem angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen o allen wesentlichen Abschlussaussagen o Gesellschafter- bzw. Aufsichtsratsbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss - Abgleichung des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen. - Vornahme von analytischen Prüfungshandlungen wie o Vergleich der Jahresdaten mit Informationen aus dem Vorjahr (innerbetrieblicher Vergleich) o Vergleich der Jahresdaten mit Unternehmensbudgetierungen und -prognosen. o Vergleich der Jahreszahlen mit branchenspezifischen Kennzahlen für Unternehmen vergleichbarer Größe (zwischenbetrieblicher Vergleich) - nicht zum Prüfungsumfang gehören die Prüfung des internen Kontrollsystems sowie die materielle Prüfung der Bestandsnachweise. - Dokumentation unserer Prüfungshandlungen anhand einer Checkliste. Diese können Sie gerne bei uns anfordern. 2. Ihr Vorteil Sie erhalten von uns einen bankensicheren Jahresabschluss, der 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) entspricht. Ihre Bank wird in der Regel von Ihnen keine weiteren Unterlagen anfordern. Das spart Ihnen Zeit und vermeidet Unannehmlichkeiten im Kontakt mit Ihrem Kreditinstitut.
3. Honorar Das Honorar beträgt für die Erstellung des Jahresabschlusses incl. Plausibilitätsbeurteilung und Jahresabschlussbericht: Gegenstandswert = (Bilanzsumme + Umsatz) : 2 Honorar nach Steuerberater- Gebührenverordnung StBGebV 40/10 Tabelle B Honorar für den Anhang nach StBGebV 7/10 Tabelle B 100.000,00 1.244,00 217,70 500.000,00 2.804,00 490,70 1.000.000,00 3.792,00 663,60 3.000.000,00 6.052,00 1.059,10 7.500.000,00 9.164,00 1.603,70 Jeweils zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenersatz nach 16 StBGebV 20% der Gebühr, maximal 20,00. Eine Reduzierung des Honorars durch individuelle Abstimmung des Leistungsumfangs ist möglich. Fordern Sie bitte unser Angebot an. III. Jahresabschlusserstellung mit umfangreichen Prüfungshandlungen Sie sind eine kleine Kapitalgesellschaft oder Kapitalgesellschaft & Co. KG und wünschen eine umfassende Überprüfung der von Ihnen erstellten Finanzbuchhaltung. Sie wünschen unsere Aussage darüber, dass die von Ihnen geführte Buchhaltung sowie die Bestandsverzeichnisse mit Handelsrecht und Gesellschaftsvertrag übereinstimmen. 1 Produktbeschreibung Zusätzlich zu den Grundfällen I. und II. nehmen wir die folgenden Prüfungshandlungen vor: - Stichprobenweise Prüfung wesentlicher Zugänge beim Anlagevermögen - Prüfung Ihrer Inventur durch o beobachtende Teilnahme an der Inventur durch unsere Mitarbeiter o Besprechung der ordnungsgemäßen Durchführung der Inventur o stichprobenhafte Prüfung der richtigen Erfassung der Zählergebnisse auf den Aufnahmelisten o stichprobenhafte Prüfung auf richtige Übernahme der Aufnahmelisten in das Warenwirtschaftsystem o stichprobenhafte Prüfung der handelsrechtlich anzusetzenden Anschaffungs- und Herstellungspreise unter Berücksichtigung von Abwertungen - Einholung von Saldenbestätigungen von Kunden und Lieferanten - Einholung von Saldenbestätigungen bei Ihren Banken - Einholung von Rechtsanwaltsbestätigungen
2. Ihr Vorteil Sie haben die Sicherheit, dass Ihre Buchhaltung und Ihre Bestandsnachweise wie Inventar und Inventur den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen Ihres Gesellschaftsvertrags entsprechen. Sie erhalten einen Jahresabschluss, dem von Banken und anderen Interessenten (beispielsweise im Rahmen von Verkaufsverhandlungen) deutlich mehr Vertrauen geschenkt wird, als einem ungeprüften Jahresabschluss. Die mit Ihrer Buchhaltung betrauten Mitarbeiter erhalten wertvolle Rückmeldungen über Ihre Arbeit und nicht zuletzt Schulung und Weiterbildung. 3. Honorar Die zusätzlichen Prüfungshandlungen können nach 36 Abs. 2 Nr. 1 der Steuerberatergebührenverordnung zu einem Stundensatz abgerechnet werden. Wir berechnen einen Stundensatz von Bitte fordern Sie unser Angebot an. 115,00 bis 160,00. IV. Veröffentlichung Sind Sie eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des 267 HGB oder Kleinstkapitalgesellschaft gemäß 267a HGB. Gerne übernehmen wir für Sie die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung (bei Kleinstgesellschaften) Ihres Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger. Hierfür berechnen wir bei von uns erstellten Jahresabschlüssen ein zusätzliches Honorar von 110,00. V. Ergänzendes Sollten Sie zusätzliche, oben nicht aufgeführte Leistungen wünschen, sprechen Sie uns an. Gerne machen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Unsere oben genannten Preise beinhalten jeweils bis zu 6 Abschlussexemplare. Mehrexemplare berechnen wir pauschal mit einem Stückpreis von 25,00.