Safety-Regel 035 Tätigkeiten an elektrischen Anlagen



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Safety-Regel 035 1. Gefährdungen Körperdurchströmung (Elektrisierung); Elektrischer Schlag (Muskelkrämpfe, Atemstillstand); Herzfunktionsunregelmässigkeiten wie Herzkammerflimmern, Elektrolyse, Herzstillstand; Lichtbogen (Hitze, Blendung); Verbrennungen; Folgeschäden (Sturz, Brand etc.) 2. Referenzierte Grundlagen Referenzierten Grundlagen s. SE-DSR-02105-Gesetzeskompass-Safety und zusätzlich: suva-richtlinien suvapro 84042 5+5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität Verschiedenes ESTI Nr. 407.0909 Richtlinien Tätigkeiten an elektrischen SN EN 50110-1: Betrieb von elektrischen Anlagen 3. Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen Der elektrische Strom kann bei Menschen zu Verletzungen führen infolge: Körperdurchströmung (Elektrisierung) Lichtbogen (Hitze, Blendung) Folgeschäden (Erschrecken, Sturz, Brand etc.) 4. Definitionen und allgemeine Grundsätze Arbeiten unter Spannung Ausführender der Arbeiten unter Spannung Elektrofachkraft Ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstung oder Vorrichtungen) bewusst unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt. Arbeiten unter Spannung sind Tätigkeiten wie Verbinden, Montieren, Ein- und Ausbauen, Gängigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen. Ist eine Person, die berechtigt ist, Arbeiten unter Spannung auszuführen. Ist, eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. Hat eine Person eine entsprechende fachliche Ausbildung absolviert und erfolgreich abgeschlossen, so gilt sie zeitlich unbeschränkt als Elektrofachkraft. Elektroinstallationen Dürfen von Personen, die über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Elektromonteur verfügen oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen, erstellt, aber erst nach vorgängiger Prüfung durch eine fachkundige Person mit Kontrollbewilligung (NIV Art. 8 und 27), in Betrieb genommen werden. Dies unter der Voraussetzung, dass der Betrieb über eine Installationsbewilligung verfügt. Sicherheitszeichnung In Starkstromanlagen muss bei allen Zugängen, Umzäunungen, Türen und ähnlichen Einrichtungen mit dauerhaft lesbaren Warnzeichen, gegebenenfalls mit ergänzendem Text, auf das Vorhandensein von gefährlichen elektrischen Spannungen hingewiesen werden. Warnung vor gefährlicher Zutritt für Unbefugte verboten elektrischer Spannung 1/9

Schwachstrom, Kleinspannung Starkstrom, Nieder- /Hochspannung 5. Benutzen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in sicherem Zustand benützt werden; Die Arbeitsmittel sind vor und nach Gebrauch vom MA auf Isolationsfehler zu prüfen; Nur die Schalter und Stelleinrichtungen betätigen, die für normale Nutzung bestimmt sind; Stecker von Betriebsmitteln stets am Griff anfassen, nie am Anschlusskabel ziehen; Vorsicht, Stolpergefahr bei lose verlegten Zuleitungen von Betriebsmitteln. Besondere Vorsicht gilt bei Nässe an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Wichtig: bei drohender Gefahr ist die elektrische Anlage oder das Betriebsmittel: Ausser Betrieb zu nehmen und; der weiteren Nutzung zu entziehen, bis der Mangel vollständig beseitigt ist. Ab 2016: darf man nur teilisolierte Stecker in Verkehr bringen und versenkte oder mit Kragen vorgesehene Steckdosen verbauen (Alte Anlagen dürfen weiterhin bestehen). Safety-Regel 035 Die in Schwachstromanlagen auftretenden maximalen Ströme und Spannungen sind so bemessen, dass sie für Personen oder Sachen keine Gefahr darstellen (AC Spannung unter 50V, DC Spannung unter 120V, Strom unter 2A, el. Arbeit unter 350mJ 1 ). Als Starkstromanlagen werden solche angesehen, bei welchen Ströme und Spannungen verwendet werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind (AC Spannung über 50V, DC Spannung über 120V, Strom über 2A). Anforderungen an in Starkstromanlagen tätige Personen: Für die Beaufsichtigung von Arbeiten an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden betriebstechnischen Einrichtungen sowie für Massnahmen der Arbeitssicherheit dürfen nur sachverständige Personen eingesetzt werden. Isolation prüfen! Steckdosen ab 2016! Typenschild beachten! 1 mj (milli Joule) 2/9

6. Ausführung von Installationsarbeiten Safety-Regel 035 Safety 2 muss gewährleistet werden 3 für Arbeiten an elektrischen Installationen: Installationen dürfen in der Regel nur ausgeführt werden, wenn diese nicht unter Spannung stehen; An Installationen die unter Spannung stehen, dürfen nur Elektromonteure mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder Personen mit einer gleichwertigen Ausbildung arbeiten. Sie müssen für solche Arbeiten entsprechend den neuesten Erkenntnissen speziell ausgebildet und ausgerüstet sein; Für Arbeiten an Installationen, die unter Spannung stehen, sind immer 2 Personen einzusetzen. Eine ist als verantwortlich zu bestimmen. 7. Einhalten der elektrotechnischen Regeln Elektrische Anlagen & Betriebsmittel dürfen nur entsprechend den elektrotechnischen Regeln errichtet, betrieben, geändert und instand gehalten werden. Elektrotechnische Regeln sind allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik. Als anerkannte Regeln der Technik gelten allgemein die Normen von IEC 4 und CENELEC 5. Wo international harmonisierte Normen fehlen, gelten die schweizerischen Normen. 8. Grundsätze beim Fehlen von elektrotechnischen Regeln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in sicherem Zustand sein und bleiben. nur benutzen, wenn diese für Betriebsart und Umgebungseinflüsse geeignet sind. müssen gegen direkte und indirekte Berührung von elektrisch aktiven Teilen geschützt sein. so beschaffen, dass elektrisch aktive Teile. Sicher in einem spannungsfreien Zustand gebracht und gehalten werden oder; durch zusätzliche Massnahmen gegen direkte und indirekte Berührungen geschützt sind. 2 Safety = Überbegriff für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz 3 Art. 22 Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) 4 IEC = International Electrotechnical Commission 5 CENELEC Comité Européen de Normalisation ELECtrotechnique 3/9

Safety-Regel 035 9. Die 5+5 lebenswichtige Regeln im Umgang mit Elektrizität (suvapro 84042) Vor Beginn der Arbeiten an elektrisch aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden. Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen wer die Verantwortung trägt. 5 Wir führen Arbeiten nur aus, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind. Wir arbeiten mit sicheren und intakten Schutzausrüstung. Wir tragen konsequent die PSA. Wir nehmen nur Anlagen in Betrieb bei denen die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden. +5 Wir halten uns konsequent an die 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten, die da lauten: 1. FREISCHALTEN: freischalten und allseitig trennen 2. SICHERN: gegen Wiedereinschalten sichern 6 3. PRÜFEN: auf Spannungslosigkeit prüfen 4. ERDEN/KURZSCHLIESSEN 7 5. SCHÜTZEN: gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen 10. Die 3 Arbeitsmethoden 1 Arbeiten an ausgeschalteten Starkstromanlagen Ausführung von Installationsarbeiten Arbeiten in spannungsfreiem Zustand Definition: Arbeiten an elektrischen Anlagen, deren spannungsfreier Zustand nach den 5 Sicherheitsregeln zur Vermeidung elektrischer Gefahren hergestellt und sichergestellt ist. Das Arbeiten an ausgeschalteten Starkstromanlagen ist grundsätzlich die sicherste Art, Arbeiten an Starkstromanlagen auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten an Hoch- und Niederspannungsanlagen muss die Arbeitsstelle nach den 5 Sicherheitsregeln (siehe Pkt. 8) vorbereitet werden. 6 Der Schutz gegen Wiedereinschaltung ist nur mit Schutzklappen erlaubt! 7 Bei Arbeiten an Niederspannungsanlagen darf auf das Erden und Kurzschliessen verzichtet werden, wenn keine Gefahr von Spannungsübertragungen oder Rückeinspeisung besteht. 4/9

Safety-Regel 035 2 Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile Definition: Alle Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeug oder anderen Gegenständen in die Annäherungszone gelangt, ohne die Gefahrenzone zu erreichen. Alle Massnahmen beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind je nach Arbeitssituation nachfolgende Vorkehrungen zu treffen: Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung (in der Gefahrenzone dürfen nur spannungsgeprüfte Schutzvorrichtungen verwendet werden); Abstand und Aufsichtsführung (unbeabsichtigte schnelle Bewegungsabläufe sind kritisch und daher ist die Aufsichtsführung bei der Planung besonders zu berücksichtigen); Vorkehrungen bei Bauarbeiten und sonstigen nicht elektrotechnischen Arbeiten Wenn die Schutzmittel in der Gefahrenzone angebracht werden müssen, ist hierfür der spannungsfreie Zustand herzustellen oder es sind die Festlegungen für das Arbeiten unter Spannung anzuwenden. 3 Arbeiten an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen Arbeiten unter Spannung Definition: Jede Arbeit, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt. Für das Arbeiten unter Spannung sind bezüglich Ausbildung, Material und Personalforderungen klare Forderungen zu erfüllen. 11. Mitarbeitenden mit NIV 8 -Bewilligung (NIV-Bewilligungsträger) Der Anhang A dieser Safety-Regel gibt Auskunft über die Installationsarbeiten, welche durch MA von SC (mit Bewilligung gemäss NIV Art. 14 und 15) durchgeführt werden dürfen. Die MA mit einer Bewilligung unterliegen einer periodischen Schulung. Der Anhang A wurde gemeinsam mit electrosuisse (Akkreditierte Prüfstelle für SC) erarbeitet und bewilligt. 8 NIV = Niederspannungs-Installationsverordnung 5/9

Safety-Regel 035 12. Gefahren beim Arbeiten an Schwachstromanlagen (Kommunikationsanlagen) Beim Arbeiten an SC Leitungen und Anlagen muss immer damit gerechnet werden, dass unerwartete Fremdspannungen auftreten können. Somit sind für die Personensicherheit entsprechende Massnahmen unbedingt einzuhalten. Auch sind Sekundärunfälle (unkontrollierte Reflexhandlung) zu erwarten bei Fernspeisungen von Ausrüstungen. Gefahrenmomente sind anzutreffen: Bei Arbeiten im Hochspannungsbereich (Werke, Trafo, Masten); Von der Niederspannung 230/400 V, jederzeit auf Leitungen, Kabelmäntel und Erdungen; Von der Speisung 60 bis 120 V (ISDN); Von Ausrüstungen mit Fernspeisung > 120 V mit Kurzschlussabschaltung mit z.b. Pair Gain; Bei Gewitter im Nahbereich. Massnahmen Personensicherheit: Es ist immer mit isolierten Werkzeugen zu arbeiten; Eine zusätzliche Sicherheit bringt ein isolierender Standort. Das Stehen auf einer Platte oder Matte aus PVC, PE oder PA von min. 5 mm Dicke gewährt die nötige Standortisolierung; Eine PSA der Schutzklasse 0 von mindestens 600V (Schutzklasse 00 ) gewährt die nötige Sicherheit; Für die Arbeiten auf Freileitungen sind "feste Schuhe" mit Gummisohlen (S3) unumgänglich, die Berührung von Metallkanal, geerdeten Metallteilen von Luftkabeln und Metallleitern müssen vermieden werden, wenn möglich abdecken um gegen Berührungen zu sichern; Für allen Arbeiten in den Kupfermuffen ist immer davon auszugehen, dass in der Muffe stromführende Leitungen sind. Hinweise für die Pair Gain Ausrüstung mit +/- 155 VDC Die eingesetzten Pair Gain Systeme sind im ISLK bezeichnet und bei den Überführungspunkten, im Hauptverteiler von Übertragungsstellen erkennbar. Nur wenn die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, darf an diesen Systemen gearbeitet werden. 6/9

Safety-Regel 035 13. Gefahren beim Arbeiten an Starkstromanlagen (Kommunikationsanlagen RemotePowerSystem 9 ) Hinweise für die Fernspeisung der µcan mit +/- 190 VDC Bei Arbeiten mit den eingesetzten RFT-V Systemen darf nicht unter Spannung gearbeitet werden. Im ISLK sind die Leitungen mit MCAN Remotepower 2 bezeichnet. Die Speisesysteme sind im Hauptverteiler in der Farbe orange zu erkennen (Anschlussleisten auf Ausrüstungsseite und Überführungsdrähte). Grundsätzlich ist das Berühren der blanken Drähte zu vermeiden und es ist strikte mit isolierten Werkzeugen zu arbeiten. Die Berührung einer blanken Ader (a oder b) erzeugt einen Fehlerstrom gegen die Erdung. Die Fernspeisung wird innerhalb von 4 ms abgeschaltet. Die Fernspeisung schaltet sich automatisch immer wieder ein. Werden mit je einer Hand die beiden Kabelader (a/b) einer Speisung gleichzeitig berührt, wird ein Stromschlag verspürt. Zur Vermeidung einer Berührung der blanken Lötstellen am HV sowie am VT werden die Lötfahnen mit orangem Schrumpfschlauch isoliert. Bei Spleissarbeiten sind im ISLK vor Beginn der Arbeiten, die Leitungen mit MCAN- Remotepower zu erheben. Die Leitungen müssen während den Arbeiten im Hauptverteiler (orange Schaltleiste) getrennt werden. Leitungen sind mit Trennstecker einzeln trennbar Vorsicht bei Gewitter! Bei Gewitter im Nahbereich < 2 km dürfen keine Leitungen, Kabelmäntel und Erdungen mehr berührt werden. Schächte und Maste sind zu verlassen. 9 Unterliegen der Starkstromverordnung und nicht der Niederspannungsverordnung) 7/9

Safety-Regel 035 14. PSA Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die PSA nach den Weisungen des Arbeitsgeber zu benützen. Wahl der PSA Eine PSA wird verwendet, um sich vor Durchströmung und/oder Störlichtbogeneinwirkungen zu schützen. Die PSA sind ein wesentlicher Bestandteil der Unfallverhütung. Einsatz der PSA Da bei Arbeiten an SC Leitungen und Anlangen immer damit gerechnet werden muss, dass unerwartete Fremdspannungen auftreten können muss sich der MA mit geeigneter PSA schützen bis die Gefahrenmomente durch Freischalten oder Isolieren bzw. Abdecken eliminiert sind. Zum Schutz gegen den Kontakt mit Spannungsführenden Teilen zum Beispiel bei der Fehlersuche oder dem Korrektiven Unterhalt sind folgende Komponenten vorgesehen: Schutzhandschuhe 500V-1kV S5 Stiefel/Standortisolierung Abdeckmaterial zum Isolieren 15. Verschiedenes Instandsetzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch Elektrofachkräfte. Ausser der Elektrofachkraft ist das Betreten von Räumen mit erhöhtem Gefahrenpotential strikt verboten! Warn- und Verbotszeichen sind zu befolgen. Prüfungen von Betriebsmittel umfassen: Prüfung von sichtbaren Mängeln; Kontrolle der elektrischen Verbindungen; Prüfung der Schutzmassnahmen; Prüfung der Isolationswiderstände; Funktionsprüfung. 16. Beilagen Anhang A zur Safety-Regel 035: Matrix SC-Tätigkeiten an elektrischen Anhang B zur Safety-Regel 035 Tätigkeiten an elektrischen (Arbeitsprozess) 8/9

17. Dokumentenlenkung Safety-Regel 035 Änderungskontrolle Version Datum Ausführende Stelle Bemerkungen/Art der Änderung 1.0 31.01.2007 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI 2.0 31.10.2009 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI Erweiterung für SC 2.1 07.02.2013 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI Einführung Dok. SCS-GLI-1402 2.2 31.07.2013 Keller Martin, SCS-NIT-RLA-PNM-TM2 Safetyagent bei RLA (Ergänzug Ziff. 9 Schutzkappen, SC-Art.-N 165.010.0) 2.3 05.12.2013 Chivu Catalin, SCS-NIT-RLA-PNM Pkt. 9 (Arbeiten in den Kupfermuffen) 2.4 04.03.2014 Wanger Reto, SCS-NIT-RLA-PNM-TM2 Anpassungen Pkt. 9/10 2.5 01.04.2015 Bertolini Carlo, GSE-PHY Safety-Regel 036 Arbeiten an Niederspannungsanlagen voll in die Safety- Regel 035 integriert. Anpassungen gemäss ESTI Nr. 407.0909 Prüfung Version Prüfdatum Prüfende Stelle/n Bemerkungen 1.0 31.01.2007 Körkel Thomas, SCS-NIT-NIO-SE-GUI Fachspezialist AS&GS 2.0 31.10.2009 Safety-Board SC 2.1 08.02.2013 Hurni Jakob, SCS-NIT-RLA-PNM-TM1 Wagner Samuel, SCS-CBU-MS-CNY- HPS-PPS Safetyagent bei RLA SiBe-Elo SCS 2.2 01.08.2013-05.09.2013 2.3 05.- 10.12.2013 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI Wagner Samuel, SiBe-Elo SCS Vonarburg Christian, SCS-RES-CSU Wagner Samuel, SiBe-Elo SCS Vonarburg Christian, SCS-RES-CSU Keller Martin, SCS-NIT-RLA-TPG-TEM 2.3 28.01.2014 Boner Christian, SCS-NIT-NIO-NOT- OMA 2.4 04.03.2014 Wagner Samuel, SiBe-Elo 2.5 08.04.2015 Franke André, CX-BSE Blondel Enrico, INI-RLA-OM-ENM Vonarburg Christian, RES-CSU-CFS Sturzenegger Paul, INI-ON-NTO-OMA Wagner Samuel, SiBe-Elo Safetyagent bei RES-CSU-CFS Safetyagent bei RES-CSU-CFS Safetyagent bei NIT-RLA Anpassungen gemäss Dok. Ausführung der RPU-Schaltungen FTTS/B SiBe-Safety bei cablex AG Safetyagent bei CSU-CFS Safetyagent bei NTO Freigabe Version Datum Freigebende Stelle/n Bemerkungen 1.0 01.02.2007 Zumbühl Marcel, SCS-NIT-NIO-SE Head of Security SCS 2.0 01.11.2009 Safety-Board SC 2.1 08.03.2013 Safety-Board SCS 1/2013 2.2 06.09.2013 Safety-Board SCS 3/2013 2.3 31.01.2014 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI 2.4 05.03.2014 Bertolini Carlo, SiBe-Safety 2.5 09.04.2015 Bertolini Carlo, SiBe-Safety 10 10 SiBe-Safety und Fachspezialist AS&GS bei Swisscom: Carlo Bertolini,, SAQ Certification Nr. 12SF087 9/9

Anhang A: Safety-Regel 035 Tätigkeiten an elektrischen Dok-ID: Version: 035_Safety_Regel_DE_Anhang_A.doc 1.2, 24.03.2015 1/2

Anhang A: Safety-Regel 035 Tätigkeiten an elektrischen (*) Eine eingeschränkte Installationsbewilligung setzt nicht gleichzeitig eine Instruktion für das Bedienen von NH-Sicherungen voraus. In Anlehnung an die NIV (SR 734.27) liegt die Grenzstelle zwischen Installation und Verteilnetz für die Anlagen der Telekommunikation bei der Netzübergabe stelle in den einzelnen Gebäuden. Daraus abgeleitet sind Anlagen, wie sie bei der Swisscom eingesetzt werden, im Netz und bis zu den Übergabestellen (Hausanschlusskasten) in den Gebäuden nicht Gegenstand der NIV. Arbeiten an solchen Anlagen sind somit keine Installationsarbeiten. Fernspeiseanlagen RFT-V sind Anlagen, welche gemäss der Starkstromverordnung (SR 734.2) und der Leitungsverordnung (SR 734.31) erstellt und instandgehalten werden. (**) Das Remotepowering-System gehört zur Netz-Infrastruktur der Swisscom und gehört deswegen nicht zum Anwendungsbereich der NIV. Siehe auch Stellungnahme zur Remotepowerings- Systemen µcan electrosuisse an die Swisscom vom 2.12.2013. Die Arbeiten am Remotepowering-System setzen in jedem Fall eine Ausbildung an diesem System voraus a. Personen von externen Unternehmung müssen für diese Arbeiten instruiert sein und zu diesem Zweck eine Schulung zum Remotepowering-System µcan besucht haben. b. Die Inhaber einer Bewilligung nach NIV Art. 9, 14 oder 15 müssen für diese Arbeiten eine Schulung zum Remotepowering-System µcan besucht haben. Dokumentenlenkung Änderungskontrolle Version Datum Ausführende Stelle Bemerkungen/Art der Änderung 1.0 01.01.2013 Bertolini Carlo, SCS-NIT-NIO-SE-GUI 1.1 02.12.2013 electrosuisse, Hr. J. Schmucki Akkr.Stelle für SC: Schreiben vom 02.12.13 1.2 23.03.2015 Bertolini Carlo, SiBe-Safety Integration Safety-Regel 036 in die Safety-Regel 035. Prüfung Version Prüfdatum Prüfende Stelle/n Bemerkungen 1.0 06.03.2013 Scheiwiller Roger, ESTI ESTI Starkstrominspektorat (Email 06.03./09:25) 1.1 07.02.2014 Wagner Samuel, SCS-CBU-MS-CNY-HPS-PPS SiBe-Elo SCS 1.2 23.03.2015 Wagner Samuel, ENT-WNB-DHP-PPS SiBe-Elo SC Freigabe Version Datum Freigebende Stelle/n Bemerkungen 1.0 08.03.2013 Safety-Board SCS 1/2013 1.1 26.02.2014 Bertolini Carlo, SiBe-Safety SiBe-Safety 1.2 24.03.2015 Bertolini Carlo, SiBe-Safety 1 SiBe-Safety 1 SiBe Safety und Fachspezialist AS&GS bei Swisscom: Carlo Bertolini,, SAQ Certification Nr. 12SF087 Dok-ID: Version: 035_Safety_Regel_DE_Anhang_A.doc 1.2, 24.03.2015 2/2

Safety bei Swisscom Tätigkeiten an elektrischen Anlagen Auftrag StV Art. 68 EN 50110-1, 3.4.1 Elektrische Gefahr? NEIN 5 Regeln im Umgang mit Elektrizität (gemäss suvapro 84042) 1 - Auftrag und Verantwortung sind KLAR 2 - Die Ausführenden sind für diese Arbeit BERECHTIGT und GESCHULT 3 - Die Arbeitsmittel sind SICHER und INTAKT 4 - PSA tragen 5 - Anlagen nur in Betrieb nehmen, wenn sie die vorgeschriebenen KONTROLLEN BESTANDEN haben ohne Spannung od. mit Kleinspannung (EN 50110-1, 3.6.1) Anlage unter Spannung! Anlage od. benachbarte Teile Elektrische Gefahr? JA! Arbeit ohne Spannungsgefährdung Arbeit in der Nähe spannungsführender Teile Arbeit unter Spannung (AuS) 1 Messen, erproben, prüfen Arbeit unter Spannung (AuS) 2 Eingriffe Zone1 Zone2 Absolute Ausnahme > Nur mit Bewilligung der GL möglich! Zone1 Zone2 Referenzierte Grundlagen 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten 1 - Anlage vom Netz TRENNEN 2 - Gegen Wiedereinschalten SICHERN (Schutzkappe!) 3 - Spannungsfreiheit PRÜFEN 4 - ERDEN und kurzschliessen 5 - Benachbarte spannungsführende Teile ABDECKEN SR 734.2 Art. 70-74 NIV Art. 22.1 EN 50110-1, 6.2 SE-DSR-02105-Gesetzeskompass-Safety U=0 OK 5 Arbeitsbereich KLAR identifizieren Schriftliche Arbeitsanweisung zwingend (Massnahmen, Arbeitschritte) In Rufweite / Sichtweite Immer mit ZWEI Personen, einer davon als Verantwortlicher Arbeitserlaubnis erteilen (Anlage freigeben) SR 734.2 Art. 66.1, 68.1 SR 734.2 Art. 75-79 EN 50110-1, 6.4 EN 50110-1, 5.3.1 3 EN 50110-1, 6.3 Arbeit zu zweit Anhang B zur Safety-Regel 35 «Tätigkeiten an elektrischen Anlagen» Version: 24.03.2015/1.0 SiBe Safety (safety.scs@swisscom.com)