Stellungnahme des SAC zu Empfehlung zur Planung von Windkraftanlagen die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien zur Standortwahl

Ähnliche Dokumente
Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen

ANFORDERUNGEN AN WINDKRAFTANLAGEN

Landschaft und Windturbinen. Ein Vorgehen für die gesamte Schweiz Yves Leuzinger / bureau Natura

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn

Windenergieanlagen und Planungsinstrumente in der Schweiz Status quo / Fokus Waldstandorte

Entwurf zu einer Verfassungsbestimmung und einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen, Vernehmlassungsverfahren

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.

Energie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz

1. Potenzialflächenbeschreibung

Windkraft in der Planungsregion Landshut

WINDENERGIE IM KANTON SCHWYZ

5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene

1. Potenzialflächenbeschreibung

Konzept Windenergie. Landmanagement und erneuerbare Energien ETH Zürich, Donnerstag, 23. März 2017

Gesamtrevision Ortsplanung Bannwil Fragebogen Mitwirkung 15. Oktober 2018 bis und mit 13. November 2018

Anlass 1 «Verfahren und Prozesssicherheit» 23. Januar 2018

Position Erneuerbare Energien im Alpenraum

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Potenzialflächenbeschreibung

Anhörung Entwurf Nationale Strategie zu Impfungen (NSI): Formular zur Stellungnahme

Kanton Schaffhausen Strategie und Stolpersteine in der Förderung der Windenergie

Fricktal Regio Planungsverband

Kriterienkatalog 2016

Konzept Windenergie eine neue, klare Grundlage des Bundes für alle Beteiligten

CVP Kanton Luzern. Kanton Luzern Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach Luzern. Luzern, anfangs September 2014

Inhalt. Portrait des Deutschen Alpenvereins. Alpine Raumordnung. Wasserkraft im Alpenraum. Position des DAV. Auswirkungen von Pumpspeichern

Konzept Windenergie Eine klare Grundlage des Bundes für alle Beteiligten

REGIONALE STRATEGIEN FÜR DIE WASSERKRAFTNUTZUNG UND DEN SCHUTZ DER GEWÄSSER. Standpunkt der Arbeitsgruppe Dialog Wasserkraft

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich

Wärmeversorgung mit Weitsicht planen Aufgaben und Handlungsspielräume der Gemeinde

RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern

Windenergie im Kanton Bern Aktueller Stand und Wünsche zur Weiterentwicklung

Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Energiezukunft Luzern»

Evaluation für einen neuen RBS-Depotstandort. Ergebnisse der Gesamtbeurteilung und weiteres Vorgehen

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5

1. Potenzialflächenbeschreibung

7. Kommunalbörse Windkraft in Kommunen. Erfahrungen in der Steuerung der Windenergienutzung

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Grenzüberschreitende Routen im Rahmen von SchweizMobil

Landschaftsqualitäts- und -Entwicklungsziele

Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»

Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo); Anhörung

Windkraft in der Planungsregion Landshut

SPEZIFISCHE STUDIE FÜR DEN BAU VON WINDKRAFTANLAGEN IM WALLIS

Bitte retournieren Sie den ausgefüllten Fragebogen bis am 11. September 2018 an Vielen Dank.

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Energieleitbild der Gemeinde Aeugst am Albis

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2.4 Potenzialgebiete für Windparks

Integration von Solaranlagen in Kern- und Schutzzonen. Brigitte Frei-Heitz Kantonale Denkmalpflegerin Baselland

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Faktenblatt BLN / Nr. 1 September 2014

Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau

Anlage zur Begründung Sichtbarkeitsanalyse Stand

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum Schutz der Landschaft zwischen Moitzfeld und Herkenrath zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW

Integration von Ökosystemleistungen in landschaftsplanerische Instrumente

CHLexML Stand und weitere Schritte

BÜRGERINITIATIVE PRO SCHURWALD informiert: Naturschutzverbände zur Windkraft

SWISSMEM 19. UEZ. 201 L. Bundesamt für Bauten und Logistik Fachbereich Bauprodukte FeHerstrasse 21. Drekti0fl. Zürich, 18. Dezember 2012 And/UM

Windenergietage Brandenburg. Rheinsberg Michael Lüer, juwi Wind GmbH

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26.

Naturschutz und Windkraftnutzung Voraussetzungen für eine gemeinsame Zukunft

Anhörung Entwurf Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR): Formular zur Stellungnahme

Konzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt

Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz)

Technische Richtlinie XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD) 1 Rahmenwerk

Bitte retournieren Sie den ausgefüllten Fragebogen bis am 11. September 2018 an Vielen Dank.

Nachhaltige Entwicklung im Bauwesen

Stellungnahme zur Totalrevision der Schall- und Laserverordnung

Vernehmlassung Lehrplan Volksschule Thurgau: Word-Fragebogen für organisationsinterne Meinungsbildung

LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -

Windpark Honegg / Oberfeld

Abstandsregelung und Naturschutz zwischen Druck und Gegendruck. Magnus Wessel Leiter Naturschutzpolitik BUND-Bundesverband

Fernwärme, die naheliegende Alternative!

Vernehmlassung: Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)

Windenergieanlagen Älpli Krinau Krinau 12. März 2018 Libingen 26. März 2018

Fragebogen Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt: Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Mitgliedern

Aufträge zur Überarbeitung der 2. Version der Lehrplanvorlage Auszug Passepartout

Energiepolitik des Kantons Graubünden

Projekt «Tagfalterschutz BL» Objektblätter und Aktionspläne

BAU, VERKEHR UND UMWELT

Umsetzung der Gebäudeinventare ISOS und BIB

ausschliesslich per an:

Bau-, Planungs- und Umweltrecht

Dynamische Multikriterien-Analyse zur Identifizierung potenzieller Standorte für Windanlagen auf Grundlage multipler Nachbarschaftsbeziehungen

Windmessungen in komplexem Gelände

Rückmeldungen Vernehmlassungsverfahren und öffentliches Mitwirkungsverfahren zum Sachplan Biodiversität

Faktenblatt BLN / Nr. 1 Oktober 2009

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Strategie des Regierungsrates für die Energiepolitik des Kantons Basel Landschaft. Medienkonferenz 9. April 2008 Liestal

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsverordnung

Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich

Der Landesjägermeister Reinhard Metzler. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus Römerstraße Bregenz. Hohenems,

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht akustisches Projekt

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen

Transkript:

Bundesamt für Energie Michael Kaufmann, Vizedirektor 3003 Bern 30. September 2009 Stellungnahme des SAC zu Empfehlung zur Planung von Windkraftanlagen die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien zur Standortwahl Sehr geehrter Herr Kaufmann Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, erneut in die Erarbeitung der Empfehlung zur Planung von Windkraftanlagen die Anwendung von Raumplanungsinstrumenten und Kriterien zur Standortwahl einbezogen worden zu sein. Wir freuen uns, dass in das neue Dokument einige unserer Forderungen aus der technischen Vernehmlassung berücksichtigt wurden. Zur überarbeiteten Version nehmen wir wie folgt Stellung: Zusammenfassung unserer Bemerkungen und Änderungsanträge - Wir beantragen klare Indikatoren und Kriterien für die Evaluation von wertvollen und / oder ausgesetzten / exponierten Standorten (Landschaftsqualität). - Wir beantragen klar definierte Abstände sowie Puffer- und Randzonen zu Inventaren. - Wir beantragen eine klare Formulierung, dass eine fehlende ganzjährige Erschliessung ein Ausschlusskriterium ist. - Wir beantragen die Aufnahme des Kriteriums, dass keine Anlagen in wertvollen und an gut einsehbaren Standorten (u.a Kretenlagen) erstellt werden sollen. - Wir beantragen, dass die Richtlinien auf nationaler Ebene verbindlich gemacht werden sollen (in einer neuen Bundesverordnung), ebenso in Richt- und Nutzungsplanung von Kantonen und Gemeinden. - Es fehlt eine alpenweite Richtplanung der schützenswerten alpinen und hochalpinen Landschaften. 1 Bemerkungen Wir begrüssen es sehr, dass seitens der Bundesämter einheitliche Empfehlungen zur Planung von Windkraftanlagen erarbeitet werden und erachten die vorliegende Version als plausibel und zielgerichtet. Unseres Erachtens wäre es wichtig und wünschenswert, Richtlinien für die Planung von Windkraftanlagen in einer neuen Bundesverordnung verbindlich zu regeln, soweit dies dem Bund auf Grund der Zuständigkeitsregelung Bund / Kantone in Verfassung und Energiegesetz möglich ist. Die Planung von Windkraftanlagen einer Rahmennutzungsplanung / Sondernutzungsplanung im Sinne des RPG zu unterwerfen, erachten wir als sehr wichtigen Schritt. Es ist im Weiteren zu prüfen, ob sich keine Verbindlichkeiten bezüglich Festlegung in Richt- und Nutzungsplanung durch Kantone und Gemeinde erwirken lassen. Neben den durch Ausschlusskriterien (Inventare) belegten Gebieten gibt es weitere (Kultur-)Landschaften, die schützenswert sind. Insbesondere für die alpinen und hochalpinen Landschaften gibt es zuwenig gut verankerte Inventare auf nationaler Ebene. Diese Gebiete sind meist BLN Objekte, bei denen jedoch die Rechtsverbindlichkeit für sogenannt höher gewichtete Interessen relativ gering ist. Monbijoustrasse 61 Postfach CH-3000 Bern 23 Telefon +41 31 370 18 18 Fax +41 31 370 18 00 info@sac-cas.ch www.sac-cas.ch

1.1 Bemerkungen zur Energiepolitik Die Schweiz weist im europäischen Vergleich kein grosses Potential für die Windenergienutzung auf. Man geht bei einem Vollausbau (gemäss vorliegenden Empfehlungen und Kriterien im Konzept Windenergie CH 2004) von einem zukünftigen Beitrag von höchstens 2-3% zur Deckung des Gesamtenergieverbrauchs aus. Angesichts dieser Fakten stellt sich uns die Frage, inwiefern sich die Schweiz (insbesondere für Gebiete im Alpenraum) aufgrund der einschneidenden Landschaftsveränderungen durch Windenergieanlagen auf die Produktion von Windenergie einlassen soll. Eine Konzentration auf die Steigerung der Energieeffizienz und somit eine Senkung des Gesamtverbrauchs oder auf andere erneuerbare Energien erscheint uns langfristig sinnvoller. Wir sind deshalb der Meinung, dass die Erstellung von Windparks in der kleinräumig-vielfältigen Schweiz mit grösster Sorgfalt und Zurückhaltung geplant werden sollte. Jedes Projekt muss eine sorgfältige Evaluation und kritische Prüfung durchlaufen. Das Konzept Windenergie Schweiz sowie die vorliegenden Empfehlungen liefern dazu eine gute Grundlage. Grosse Windkraftanlagen sollen nur in bereits bestehenden, erschlossenen Zivilisationsräumen sowie räumlich konzentriert erstellt werden (Freihaltung von Zwischengebieten). An landschaftlich wertvollen und ausgesetzten Standorten (u.a. in Kretenlagen) lehnt der SAC Windkraftwerke ab. Kleinwindkraftwerke, etwa für die Energieversorgung von Berghütten, sind bestmöglich in die Landschaft zu integrieren. 1.2 Bemerkungen zur Struktur Im vorliegenden Entwurf des BfE könnten die Kapitel 2-6 besser aufeinander referenziert werden (es ist als Synthese und Zusammenfassung des Berichts in jedem Kapitel auf Tabelle S. 11 zu verweisen). Die Kapitel 2 und 3 sollen in ihrer Reihenfolge gedreht werden, was auch besser dem Titel des Berichts entsprechen würde. 2 Änderungsanträge in den einzelnen Kapiteln Kapitel 2.2 Entwurf BfE; Zweitletzter Abschnitt Seite 10: Die folgende Übersichtstabelle stellt die üblicherweise zu berücksichtigenden Standortkriterien.. : Die folgende Übersichtstabelle zeigt die zwingend zu berücksichtigenden Standortkriterien.auf. Entwurf BfE; letzter Abschnitt Seite 10:..gibt die Zusammenstellung der Standortkriterien und der Bezug zu den Projektierungsprozessen einen Überblick : stellt die Zusammenstellung der Standortkriterien und der Bezug zu den Projektierungsprozessen eine Leitlinie dar. Entwurf BfE; Tabelle Seite 11: - UVP-Pflicht als Kriterium in die Tabelle aufnehmen (siehe auch Kapitel 2.4). - Legende zur Bedeutung der verwendeten Farben in der Tabelle 2

Kapitel 2.3 Entwurf BfE; Aufzählung im ersten Abschnitt: - Aufnahme des vierten Punktes: nicht ein Ausschlusskriterium betreffend (= Ausschlussgebiete). Dies ist ebenfalls in Kapitel 3.2.1, Seite 18 bei positiven Standortkriterien zu ergänzen. - Angleichung des Punktes Erschliessung (bzw. Erschliessbarkeit) an die Tabelle auf Seite 11 wie folgt: genügende Erschliessung (Zufahrt). Dieser Wortlaut ist ebenfalls in den Kapiteln 3.2.1, Seite 18 bei positiven Standortkriterien, 3.2.2 was verträgt die Landschaft und 4.2.1, Seite 25 unter Grundsätze aufzunehmen. - Aufnahme des folgenden Satzes: Der Standort ist ganzjährig bereits genügend erschlossen (für Bau- und Unterhalt) und befindet sich idealerweise in einem bereits erschlossenen Zivilisationsraum (Industrie- oder bereits anderweitig stark genutzten Zone) Begründung: Es fehlt im Bericht der klare Hinweis, dass Standorte ohne bestehende ganzjährige Erschliessung von vornherein auszuschliessen sind. Gemäss Juvent SA und SL: Ganzjährige strassen- und leitungsmässige Zugänglichkeit (Keine Winterverluste) Kapitel 2.4 Antrag SAC: Die UVP-Pflicht bei > 5 MW ist ebenfalls in die beiden Tabellen Seite 9 und 11 zu integrieren. Kapitel 3.2.2. Entwurf BfE; Erster Abschnitt:..Für eine solche Studie gibt es keine allgemeingültigen Entwurfs- und Beurteilungskriterien, denn... Wir sind der Meinung, dass für diese Studie durchaus allgemeingültige Leitlinien zu definieren sind. Diese könnten u.a. sein (siehe hierzu die Ausführungen zu Kapitel 6.2 in der technischen Vernehmlassung vom Januar 2009; Beilage): Optimale Integration der Anlagen in der Landschaft : Für die optimale Integration in die Landschaft und somit zur Bewertung der landschaftlichen Strukturvielfalt, der Evaluation von wertvollen und / oder ausgesetzten / exponierten Standorten und Kretenlagen müssen klare Indikatoren und Kriterien definiert werden. Hierzu kann ein Instrument zu Sichtbarkeit / Einsehbarkeit verwendet werden (GIS Applikation zu Einsehbarkeit). Abstände zu Monumenten, Siedlungsgebieten., Wald : Uns fehlen definierte Abstände resp. Puffer- und Randzonen zu den Ausschlussflächen (Inventare des Bundes, Siedlungsflächen und Gebäude, Wald, etc): Wir schlagen vor, hierbei die von der Stiftung Landschaft (SL) vorgeschlagenen und zum Teil im Windkonzept CH 2004 enthaltenen Abstände in die Empfehlungen zu integrieren. Die konkreten Abstände sind ebenfalls in Kapitel 3.2.7 unter Waldbewirtschaftung aufzunehmen. 3

Kapitel 3.2.2 Entwurf BfE; Unterkapitel Was verträgt die Landschaft?, Zweiter Satz: Es kann eine umfassendere Landschaftsstudie erforderlich werden. Eine solche umfasst etwa folgende Schlüsselelemente: Den Satz wie folgt anpassen: Es wird eine umfassendere Landschaftsstudie erforderlich. Eine solche umfasst folgende Schlüsselelemente : Die Aufzählung der Schlüsselelemente mit folgenden Punkten ergänzen: - die Sichtbarkeit (= Einsehbarkeit) der Landschaft - bestehende ganzjährige Erschliessung Entwurf BfE, Unterkapitel Prioritäre Landschaften, deren Erscheinungsbild zu bewahren ist, letzter Satz: Für Standorte in regional beutenden Landschaften ist eine grossflächige Standortevaluation vorzunehmen, insbesondere im Rahmen der Vorabklärungen für Windenergieanlagen. Der letzte Satz ist im Dokument früher hervorzuheben und zu ergänzen mit: Mindestabstände zu Bundesinventaren müssen festgelegt werden. Kapitel 3.2.3 Entwurf BfE, letzter Satz: In vielen Fällen können auch die indirekten Beeinträchtigungen recht stark sein, beispielsweise infolge des Baus von Zufahrtsstrassen. Streichen des Satzes. Begründung: Gemäss Tabelle auf Seite 11 im Entwurf des BfE sollen keine neuen Erschliessungsstrassen gebaut werden. Positive Eignungskriterien: genügend Erschliessung (Zufahrt). Siehe hierzu auch Anmerkungen zu Kapitel 2.3. Kapitel 4.2.1 Grundsätze Siehe Anmerkungen und Ergänzungen zu Kapitel 2.3 Kapitel 4.2.3 Vorbehaltskriterien Änderungsantrag des SAC: Ergänzung der Auflistung mit dem folgenden Punkt: - Fehlende ganzjährige Erschliessung (Zufahrt) Kapitel 4.2.4 Kriterien für Interessengebiete - genügende Erschliessung (Zufahrt) oder mit verhältnismässigen Mitteln realisierbar. - genügende ganzjährige Erschliessung (Zufahrt) vorhanden. Kapitel 5.1.2 Zonenbestimmungen - Mindestabstände zu benachbarten Nutzungen, Standort der Anlagen - Mindestabstände zu benachbarten Nutzungen, Bundesinventaren, Standort der Anlagen 4

Kapitel 5.1.3 Box - optimale Integration der Anlagen in der Landschaft : - optimale Integration der Anlagen in der Landschaft (insbesondere bei Kretenlagen). - Abstand zu Schutzgebieten : - Definition der Abstände zu Bundesinventaren und Schutzgebieten (Pufferzonen) Mit den vorliegenden Empfehlungen konnten zusammen mit dem Konzept Windenergie Schweiz von 2004 Vorgaben für künftige Windenergieprojekte geschaffen werden, die für uns in eine richtige Richtung gehen. Wir bitten Sie freundlich, unsere Rückmeldungen bei der Fertigstellung der Empfehlungen zur Planung von Windkraftwerken zu berücksichtigen. Freundliche Grüsse Schweizer Alpen-Club SAC Frank-Urs Müller Zentralpräsident Peter Mäder Geschäftsführer Beilage: SAC-Stellungnahme zur technischen Vernehmlassung Empfehlungen Windenergie vom 12.01.2009 5