Abschlusswahn lehrmethodischer Unsinn in der buchhalterischen Weiterbildung Der wiederholte Versuch in der buchhalterischen Weiterbildung über das Niveau der kaufmännischen Erstausbildung zu gelangen. Anhand von ausgewählten Beispielen aus der Weiterbildungspraxis soll der Unterschied zwischen buchhalterischen Lehrbuchlösungen und Anforderungen der täglichen Praxis in einem mandantenorientierten Buchführungsbüro aufgezeigt werden. Verwendet werden Übungsaufgaben aus dem Standardwerk Bornhofen, Buchführung und deren Umsetzung in DATEV Kanzlei Rechnungswesen pro. Die Kontonummern beziehen sich auf den SKR04. Thema: Skonto als Minderung der Anschaffungskosten
Skonto als Minderung der Anschaffungskosten Bevor wir weitermachen, hab ich mir erlaubt, die ganzen unsinnigen Buchungen im Demo-Mandanten zu löschen (ja, auch das geht). Aber die nächsten lehrmethodischen Ausrutscher in Form von sehr gefährlichen das ist halt so, weil es so im Buch steht lassen nicht lange auf sich warten. Eine sogenannte Skontobuchung bezogen auf den Zahlungseingang eines Kunden hatten wir oben schon. Zur Demonstration buchen wir diesmal eine Eingangsrechnung (Wareneingang) und zahlen diese unter Abzug von 3% Skonto. Buchungssätze 5200 Wareneingang 30.000 1406 Vorsteuer 19% 5.700 an 3310 Verb alul 35.700 3310 Verb alul 35.700 an 1800 Bank 34.629 5736 erh Skonti 900 3806 USt 19% 117 Kein Problem, denn genau so steht es im Lehrbuch. Das Konto AM 5736 erh Skonti ist ein Unterkonto des Wareneingangskontos und durch die Automatik des Kontos wird die Umsatzsteuer 3806 korrigiert. Natürlich kommen wir auch hier später nicht auf die Idee, dieses Konto irgendwie abzuschließen. Dann hätten wir uns ja von vornherein die ganze Trennung sparen können.
Was uns das Lehrbuch und so mancher Dozent vorenthält ist, dass das Skonto im Kontennachweis der Gewinn- und Verlustrechnung als negativer (Korrekturbetrag) Betrag unter dem Wareneingang ausgewiesen wird. Aber genau hierin liegt das Grundverständnis für das Skonto, welches im Kommenden vor vielen Fehlern bewahren würde. Erweitern wir die Aufgabenstellung jetzt um die Anschaffung einer Maschine auf Ziel mit Zahlung unter Abzug von Skonto. Buchungssätze (laut Lehrbuch) 0440 Maschinen 50.000 1406 Vorsteuer 19% 9.500 an 3310 Verb alul 59.500 3310 Verb alul 59.500 an 1800 Bank 57.715 0440 Maschinen 1.500 3806 USt 19% 285 Bevor man diese Buchung durchführen lässt, erklärt man den Teilnehmern sehr ausführlich worin die Anschaffungskosten bestehen und das Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Anschaffungskosten ergeben sich nämlich aus dem Anschaffungspreis abzüglich den Anschaffungspreisminderungen zuzüglich den Anschaffungsnebenkosten. Skonto mindert also den Anschaffungspreis und nicht die Anschaffungskosten!!! Warum wird dann aber bitte oben genannte Buchung gelehrt? Eine Buchung auf der Habenseite eines Aktivkontos bedeutet Minderung eines bestehenden Bestandes, der Anschaffungskosten.
Schauen wir uns an, wie ein ordentliches Buchhaltungsprogramm (hier DATEV) mit dem Problem umgeht. Gebucht wurde auf ein Kreditorenkonto (70 000) mit aktivierter Soforterfassung Anlagenbuchführung. Hier die Buchung zur Eingangsrechnung und die Inventarisierung
Und nun die Zahlung unter Abzug von Skonto (Vorsicht, Überraschung!) Markiert sind die beiden Buchungssätze, welche das Programm generiert. Die Zahlung gegen die Bank und darunter der Skontoabzug. In der Detailansicht sehen Sie den Skontoabzug. Und sicherlich fallen hier die negativen Beträge auf. Bei ordnungsgemäßer OPOS-Zahlung erkennt das System, dass es sich bei der bezogenen Eingangsrechnung um eine Rechnung handelt, welche ein Anlagegut betrifft. Automatisch erzeugt das System jetzt eine sogenannte Generalumkehrbuchung zur Minderung des Anschaffungspreises. Gleichzeit erfasst es die Minderungsbeträge auf der Inventarkarte der Maschine. Damit ergibt sich eine neue Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der Maschine, welche zu einem neuen Abschreibungsbetrag führt.
Der korrekte Buchungssatz für den Skontoabzug bei dieser Maschine und bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens muss also lauten: Buchungssatz 3310 Verb alul 59.500 0440 Maschinen - 1.500 3806 USt 19% - 285 an 1800 Bank 57.715 Skonto mindert den Anschaffungspreis und nicht die Anschaffungskosten. Skonto ist selbst Bestandteil der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten ergeben sich nach dem Skontoabzug. Sicherlich sind Buchungssätze mit negativen Beträgen gewöhnungsbedürftig, aber das heißt nicht, dass wir sie deshalb einfach ignorieren können. Sie gewährleisten hier, dass ein externer Betrachter (GOB sachkundiger Dritter), ohne große Mühe erkennen kann, was im Unternehmen passiert ist. (Der Bestand an Maschinen hat nicht abgenommen; es wurde der Anschaffungspreis korrigiert) Üben wir hier Nachsicht mit denen, die es nicht besser können, weil sie ausschließlich das Lehrbuch als Informationsquelle nutzen. Jedoch können wir uns eine solche soziale Ader bei der kommenden Aufgabenstellung und der dann häufig angebotenen Lösung keine Schwächen leisten, denn damit würden wir ganze Unternehmen gegebenenfalls ruinieren. Wir erhalten die Aufgabe, eine Eingangsrechnung von unserem Bürobedarfs- Großhändler über diverses Büromaterial (Ordner, Kopierpapier, Toner etc.) zu buchen (keine GWG). Dies sollte keine große Herausforderung darstellen. Buchungssatz 6815 Bürobedarf 800 1406 VorSt 19% 152 an 3310 Verb alul 952
Schauen wir uns die Gewinn- und Verlustrechnung nach dieser Buchung an Gerne lenke ich Ihren Blick, nachdem Sie das Konto 6815 Bürobedarf gefunden haben, auf die Aufwendungen für RHB und für bezogene Waren (- 39.000,00). Die Herausforderung stellt sich erst, wenn man unerwartet eine Zahlung oben genannter Eingangsrechnung unter Abzug von Skonto erfragt. Sowas ist nämlich im Lehrbuch nicht vorgesehen. Aber man greift auf Bewährtes zurück und präsentiert folgende Lösung: Buchungssatz 3310 Verb alul 952 an 1800 Bank 923,44 5736 erh Skonti 28,56 1406 VorSt 19% 4,56 Schauen wir uns die Gewinn- und Verlustrechnung nach dieser Buchung an
Die stolz präsentierte Buchung erweist sich als Flop. Die Erfassung des Skontobetrages auf dem Konto 5736 erhaltene Skonti bewirkt eine Minderung der Aufwendungen für Waren. Dabei haben wir doch gar keine Waren gekauft, sondern Bürobedarf. Gleichzeitig verfälscht diese Buchung natürlich auch die BWA, den Rohertrag und damit gegebenenfalls die Preisbildung des Unternehmens. Skonto ist halt nicht gleich Skonto!!! Die korrekte Buchung muss lauten Buchungssatz 3310 Verb alul 952 an 1800 Bank 923,44 6815 Bürobed. 28,56 1406 VorSt 19% 4,56 Nun lässt sich eine solche Buchung nicht mehr über die Standard-Buchungsmaske eingeben. Hier ist dann die Funktion Aufteilen zu verwenden. Vielleicht ist ja auch das der Grund, warum dies so oft unrichtig gelehrt wird.