Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte

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Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Transkript:

Landratsamt Fürstenfeldbruck Referat 51 Hans-Sachs-Straße 9 Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte Erstantrag Verlängerung Erweiterung befristet bis unbefristet für Selbständige 1. Antragsteller/Antragstellerin bei juristischen Personen (z. B. GmbH): Name der Firma Familienname Vorname Familienstand Geburtsname Geschlecht Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Geburtsort Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Land Telefonnummer/Handy: Fax: E-Mail: Ausgewiesen durch Reisepass Personalausweis Ausweisnummer Ausstellungsort am bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern und Staatenlosen: Aufenthaltsgenehmigung erteilt am ausstellende Behörde Gültigkeitsdauer Auflagen und Beschränkungen 2. Angaben über die Verhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. des Vertretungsberechtigten Vorbestraft? ja nein Wenn vorstehend ja, Art der Straftat angeben: Ist ein Strafverfahren anhängig? ja nein Wenn vorstehend ja, bei welcher Staatsanwaltschaft oder welchem Gericht und wie lautet die Anschuldigung? Ist ein Bußgeldverfahren anhängig wegen Verstößen bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes? ja nein Wenn anhängig, bei welcher Staatsanwaltschaft, welchem Gericht oder welcher Behörde und wie lautet die Anschuldigung? Wurde ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt? ja nein Stand 01/2019 Seite 1 von 3

Wenn vorstehend ja, wann und wo? Bestehen Steuerrückstände? ja nein Wenn vorstehend ja, in welcher Höhe und bei welchem Finanzamt oder Steueramt? Ist über das Vermögen der o.g. Firma ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eröffnungsantrag Mangels Masse abgewiesen worden? ja nein Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden? ja nein Bestehen Eintragungen im Vollstreckungsverzeichnis für Sie ja nein 3. Angaben über die Verhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. des Vertretungsberechtigten Art des beabsichtigten Reisegewerbes: Verkauf von Mit Imbisswagen ja Kfz-Kennzeichen Ankauf von Lieferung folgender Waren zu einem späteren Zeitpunkt Anbieten folgender gewerblicher Dienstleistungen: Ausführung folgender Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt: Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller- oder nach Schaustellerart: 4. Sonstige Angaben bei unterhaltender Tätigkeit als Schausteller- oder nach Schaustellerart: Bestätigung liegt bei der Versicherung wird nachgereicht nicht erforderlich Haftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei Versicherungssumme Wurde bereits früher eine Reisegewerbekarte oder Gewerbelegitimationskarte ( 55 b Abs. 2 GewO) beantragt? ja Wenn ja, so ist diese beizufügen oder es ist anzugeben, wann, von welcher Behörde und aus welchen Gründen nein der Schein versagt oder entzogen worden ist. Ich bin mir darüber im klaren, dass die Ausübung des Gewerbes vor Erteilung der Reisegewerbekarte in 145 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 4 der Gewerbeordnung (GewO) mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden kann. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Anlagen: Führungszeugnis Auszug aus dem Gewerbezentralregister Gewerbezentralregisterauszug für juristische Person Stand 01/2019 Seite 2 von 3

Stellungnahme Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft: 1. Die Angaben des Antragstellers/der Antragstellerin sind richtig nicht richtig, da 2. Tatsachen, die eine Versagung der Reisegewerbekarte begründen, sind nicht bekannt folgende bekannt: 3. Die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) wurde beantragt am 4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde wurde beantragt am 5. Gewerbezentralregisterauszug für juristische Person zur Vorlage bei Behörde wurde beantragt am... (Datum) Verfügungen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck: I. Antragsteller zur Abholung und Bezahlung verständigt am II. Verwaltungsgebühr in Höhe von Euro entrichtet am III. Reisegewerbekarte (Seriennummer: ) erhalten am Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Stand 01/2019 Seite 3 von 3

Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nach Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach 55 Gewerbeordnung 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Landratsamt Fürstenfeldbruck Münchner Straße 32 E-Mail: poststelle@lra-ffb.de Tel.: 08141-519 0 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Fürstenfeldbruck Münchner Straße 32 E-Mail: datenschutz@lra-ffb.de Tel.: 08141-519 5757 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach 55 Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: 55 Abs. 2 Gewerbeordnung Art. 4 Abs. 1 BayDSG Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Finanzamt Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Berlin Andere Behörden bei Zuständigkeit 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach Erhebung im Fall einer Ablehnungsentscheidung oder Antragsrücknahme für 10 Jahre gespeichert. Im Fall einer Erlaubniserteilung werden die Daten 10 Jahre nach der Rückgabe bzw. dem Tod des Erlaubnisinhabers gelöscht.

8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von diesen Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind nach 55 Abs. 2 Gewerbeordnung verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn Sie durch die freiwillige Angabe Ihrer Telefonnummer in die Verarbeitung dieses personenbezogenen Datums eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.