Absenkung der Akzeptanzkonzentration bei ERB Stoffen

Ähnliche Dokumente
Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe für krebserzeugende Gefahrstoffe

Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Anforderungen durch die TRGS 910 und die Gefahrstoffverordnung

Das ERB-Konzept. Was hat die Erprobung gebracht?

Risikobezogene Maßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen auf der Grundlage der TRGS 910. Torsten Wolf

Das Risikokonzept in der neuen GefStoffV

Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe

Neue Regelungen für krebserzeugende Stoffe

Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015

Überwachungsprojekt Krebserzeugende Stoffe in Baden - Württemberg erste Erfahrungen. Dr. Friederike Ziethe,

Die TRGS 910 und die Anforderungen der GefStoffV 2015 an krebserzeugende Gefahrstoffe aus Sicht der Länder

Äquivalenzwerte und Referenzwerte bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen

Risikokonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe (AGS) Eberhard Nies, Sankt Augustin

Integration von Schutzmaßnahmen und Grenzwerten

Die neue TRGS Metalle Wo stehen wir?

VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung

Die Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und das Maßnahmenkonzept der Bekanntmachung 910 als Elemente der Vollzugstätigkeit der Aufsichtsbehörden

Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen Vorschriften und Umsetzung im Betrieb

Die neue TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen

Staub und staubgebundene Gefahrstoffe: Krebserzeugende Metalle

Grenzwerte und ihre Auswirkungen

Grundsatzthema: Risikobewertung von krebserzeugenden Stoffen

Stand der Arbeiten an der neuen TRGS für krebserzeugende Metalle und Metallverbindungen

A+A Kongress 2017 Kampf dem Berufskrebs. Die Gefahrstoffverordnung als Mittel zur Krebsprävention. Düsseldorf 18. Oktober 2017

Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Arbeitsstoffe nach TRGS 910: Datenquellen zur Beurteilung von Berufskrankheiten?

DNEL DMEL. Nutzen für den Arbeitsschutz. Schlema VII Weimar, Mai Herbert F. Bender, Prof. Dr. BASF SE

Krebserzeugende Metalle und Metallverbindungen: Löst die neue TRGS Metalle die Probleme?

Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe des AGS

Kontrolle und Dokumentation sinkender Grenzwerte für krebserregende Stoffe Eine wachsende Herausforderung für Unternehmen

Krebserzeugende Metalle: Regelungsvorhaben

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)/Luftgrenzwerte. Der Begriff Arbeitsplatzgrenzwert ist in der Gefahrstoffverordnung wie folgt definiert:

Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402

Herausforderungen der Beurteilung von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen

Sozio-ökonomische Aspekte angesichts von Toleranzkonzentrationen und abgesenkten Grenzwerten

Strategie der Ableitung von Exposition-Risiko- Beziehungen. Fokus: Metalle/Metallverbindungen

Grenzwerte Ableitung und Bedeutung für den Arbeitsschutz

Fragen und Antworten zum Risikokonzept gemäß BekGS 910

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)

Ausgabe: Februar 2014 GMBl 2014 S [Nr. 12] (v ) Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2017 S [Nr. 20 ] (v. 8.6.

Realisierbarkeit der Anforderungen der TRGS 910 an die Betriebe und Messverfahren

Expositions-Risiko-Beziehung: Was ist das? Dorothee Hecker, 22. September 2011

Die neue Gefahrstoffverordnung - Quo vadis? Dr. Uwe Pucknat Abteilung Gesundheitsschutz

Ausgabe: Februar 2014 GMBl 2014 S [Nr. 12] (v ) Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2017 S v [Nr.

3. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 24./25. September 2012 in Dortmund

Das Risikokonzept in der Praxis am Beispiel der Metalle

Bekanntmachung von Empfehlungen für Biomonitoring bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Ausgabe: Februar 2014 GMBl 2014 S v [Nr. 12] Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2016 S v [Nr.

Arbeitsstoffe, die als solche oder in Form ihrer reaktiven Zwischenprodukte oder Metaboliten

Sankt Augustiner Expertentreff Gefahrstoffe

Grenzwerte und Bewertungsmaßstäbe unter REACH und GefStoffV

Welche Grenzwerte sind messbar? Prof. Dr. Dietmar Breuer Institut für Arbeitsschutz der DGUV Chemische und biologische Einwirkungen

Die neue Gefahrstoffverordnung

2. Erfahrungsaustausch Asbest. Sachstand zur Novelle der Gefahrstoffverordnung im Jahr 2015 Torsten Wolf. Historie. 4.6/Wo. Dortmund, 4.11.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Grundlagen. des. Risiko. Konzepts. Prof. Dr. Herbert F. Bender. BASF SE, Ludwigshafen

Das. Risiko. Konzept. des AGS. Prof. Dr. Herbert F. Bender. BASF SE, Ludwigshafen

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn

Messung und Beurteilung krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Metallbearbeitung

Ein Empfänger eines erweiterten SDS hat folgende Pflichten:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln

XIII. Krebserzeugende Arbeitsstoffe

Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner

Neue arbeitsmedizinische Regeln

Messtechnik und (neue) Grenzwerte. Prof. Dr. Dietmar Breuer Institut für Arbeitsschutz der DGUV Chemische und biologische Einwirkungen

Konzept zur Umsetzung der risikobasierten Grenzwerte (rbgw) in Österreich. arbeitsinspektion.gv.at

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden

VDRI Veranstaltung - Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht Wichtige Beschlüsse und Infos aus der AGS-Sitzung 11/2016

Die neue TRGS Mineralischer Staub

Die neue TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material

Der neue Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gefahrstoffe in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebser- zeugenden Gefahrstoffen

Arbeitsschutztag des Landes Sachsen-Anhalt 2016

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebser- zeugenden Gefahrstoffen

Dieselmotoremissionen an Arbeitsplätzen vor dem Hintergrund des ERB-Konzepts

Aktuelles zu Beurteilungsmaßstäben

TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Die TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

Aktuelle Entwicklungen im Gefahrstoffrecht:

Krebserkrankungen lassen sich verhindern:

Die TRGS 903: Wie valide sind biologische Grenzwerte? Prof. Dr. med. H. Drexler

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

Neues aus dem Technischen Regelwerk Gefahrstoffe

Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 Referenten-Entwurf des BMG vom

Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien

Exposition-Risiko-Beziehung Probleme für die Metallanalytik

Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018

Messtechnische Bestimmung von Metallen in der Luft am Arbeitsplatz Herausforderungen der TRGS 561

Arbeiten mit den neuen Kohlenwasserstoff - AGW. Reinhold Rühl, BG BAU, Frankfurt

Gefahrstoffverordnung - Novelle 2016 und danach September 2016 Bremen

BetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln

Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Unterstützung für die Unternehmen aus einer Hand

Transkript:

19. September 2018 5. Symposium Gefahrstoffe am Arbeitsplatz, Dortmund Absenkung der Akzeptanzkonzentration bei ERB Stoffen Dr. Martin Wieske, WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. Seite

Definitionen zu ERB Stoffen Festlegung in TRGS 910 Toleranzrisiko 4:1.000 Toleranzrisiko Akzeptanzrisiko übergangsweise 4:10.000 Akzeptanzrisiko spätestens ab 2018 4:100.000 Akzeptanzrisiko Seite 2

Risikokonzept: Zusammenhang zwischen Risikobereichen und Maßnahmen Toleranzkonzentration Gewicht der sozioökonomischen Faktoren Notwendigkeit von Risikominderungsmaßnahmen C = 0 Akzeptanzkonzentration Hintergrundkonzentration C Bereich niedrigen Risikos Bereich mittleren Risikos Seite 3 Bereich hohen Risikos

Was ist vorgesehen? Festlegung in TRGS 910 Abschnitt 3.2.7: Absenkung der Akzeptanzkonzentration auf das Akzeptanzrisiko von 4:100.000 stoffspezifisch unter Berücksichtigung von Hintergrundkonzentration endogener Bildungsrate Bestimmungsgrenze Eine Absenkung wird vorgenommen, wenn die vorgenannten Faktoren nicht dagegen sprechen! Seite 4

Definitionen zu ERB Stoffen Praxiserfahrung Je näher 2018 kam, desto größer wurde die Unsicherheit! Immer mehr Nachfragen zur Gültigkeit der AK I! Beschreibung in älteren ERB Begründungen noch irreführend! Klarstellung notwendig! Seite 5

Klarstellung Bekanntmachung des AGS (nicht mehr aktuell)! Wird eine Absenkung der Akzeptanzkonzentration aufgrund der Bestimmungsgrenze oder der Hintergrundkonzentration zunächst nicht vorgenommen, wird kontinuierlich die Möglichkeit einer weiteren Absenkung geprüft. Ziel ist die Absenkung auf das Akzeptanzrisiko von 4:100.000. Der AGS prüft zur Zeit, ob eine Absenkung der in Anlage 1 Tabelle 1 der TRGS 910 aufgeführten stoffspezifischen Akzeptanzkonzentrationen möglich ist und wird auf seiner 62. Sitzung im Mai 2018 beschließen, für welche dieser Stoffe eine Absenkung erfolgen kann und für welche Stoffe dies aus welchen Gründen im Jahr 2018 noch nicht möglich ist. Eine entsprechende Bekanntgabe der abgesenkten bzw. der noch nicht abgesenkten Akzeptanzkonzentrationen unter Ausweisung des jeweils korrespondierenden Risikos erfolgt in der TRGS 910. Seite 6

Prüfauftrag ZWISCHENBERICHT DES UA I FÜR AGS (MAI 2018) IM AK RISIKOKONZEPT WURDE PRÜFUNG NACH DEN GENANNTEN KRITERIEN VORGENOMMEN ERGEBNISSE DIESER PRÜFUNG WURDEN DEM AGS PRÄSENTIERT EINSCHLIEßLICH: Umsetzungsvorschlag Darstellung der Konsequenzen der vorgeschlagenen Absenkung der Akzeptanzkonzentration für einige Stoffe Seite 7

1. Hintergrundkonzentration Frage: Liegt abgesenkte Konzentration im Bereich der Hintergrundkonzentration? Entscheidung; Keine Absenkung, wenn die abgesenkte AK weitgehend durch die Hintergrundkonzentration gegeben wäre. Reinluftmessnetz des UBA (% der AK II): Arsen 20% Benzol 5 20% BaP 1 20% Cadmium > 1 % Nickel 1 20% Fazit: Verfügbare Informationen zur Hintergrundkonzentration sprechen für die bisherigen ERB Stoffe nicht gegen eine Absenkung der AK. Seite 8

1. Hintergrundkonzentration Berücksichtigung der Hintergrundkonzentration gemäß TRGS 910: Arbeitgeber kann immer die lokale Hintergrundkonzentration berücksichtigen. Prüfschritt kann unabhängig von der Höhe der Akzeptanzkonzentration erfolgen, also theoretisch auch, wenn die Hintergrundkonzentration höher ist als die Akzeptanzkonzentration. Sinnvoll und vermittelbar erscheint eine Absenkung in den Bereich der Hintergrundkonzentration allerdings nicht. Fazit: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die lokale Hintergrundkonzentration zu ermitteln und diese ggf. von der ermittelten Arbeitsplatzkonzentration abzuziehen. Seite 9

2. Endogene Bildungsrate Frage: Liegen Exposition bereits durch körpereigene Prozesse (endogen) in der Höhe der TK oder AK? Einziges Beispiel: Ethylenoxid: AK 4:10.000 ist laut Begründung mit der endogenen Bildungsrate assoziiert eine weitere Absenkung erfolgt nicht Im Begründungspapier sollten Zusammenhänge besser dargestellt werden Fazit: Bei Ethylenoxid sprechen die Informationen dauerhaft gegen eine Absenkung der AK Seite 10

3. Bestimmungsgrenze Frage: Sprechen die vorhandenen Messmethoden gegen eine Absenkung der AK? Aktivitäten: Arbeitskreis Messtechnik des UA I: Überblick über die zur Verfügung stehenden und gemäß TRGS 402 empfohlenen Messverfahren: https://www.baua.de/de/aufgaben/geschaeftsfuehrung von Ausschuessen/AGS/pdf/Messverfahren.pdf? blob=publicationfile&v=2 Mehrere Messtechniken und deren unterschiedlicher Anwendbarkeit in der Praxis muss berücksichtigt werden Seite 11

Gefahrstoff CAS-Nr. TK AK 4:10.000 AK 4:100.000 Acrylamid 79-06-1 0,15 0,07 0,007 Acrylnitril 107-13-1 2,6 0,26 0,026 Benzol (AV1) 71-43-2 1,9 0,2 0,02 Benzol (AV2) 71-43-2 1,9 0,2 0,02 Benzol (AV3) 71-43-2 1,9 0,2 0,02 Trichlorethen (AV1) 79-01-6 60 33 3,3 4,4'-Diaminodiphenylmethan (MDA) (AV1) 101-77-9 700 70 7 Benzo[a]pyren (AV1) 50-32-8 700 70 7 Cadmium und seine Verbindungen (AV1) 7440-43-9 1 0,16 0,016 Nickel Verbindungen 1A, 1B (AV1) 7440-02-0 6 6 0,6 Trichlorethen (AV2) 79-01-6 60 33 3,3 1,2-Dichlorethan 107-06-024 4 0,8 0,08 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) 106-89-8 8 2,3 0,23 4,4'-Diaminodiphenylmethan (MDA) (AV2) 101-77-9 700 70 7 4,4'-Diaminodiphenylmethan (MDA) (AV3) 101-77-9 700 70 7 Ethylenoxid (AV1) 75-21-8 2 0,2 0,02 Nickel Verbindungen 1A, 1B (AV2) 7440-02-0 6 6 0,6 Arsen und seine Verbindungen (AV1) 7440-38-2 8,3 0,83 0,083 Arsen und seine Verbindungen (AV2) 7440-38-2 8,3 0,83 0,083 Benzo[a]pyren (AV2) 50-32-8 700 70 7 Benzol (AV4) 71-43-2 1,9 0,2 0,02 Cadmium und seine Verbindungen (AV2) 7440-43-9 1 0,16 0,016 Cobalt und seine Verbindungen (AV1) 7440-48-4 5 0,5 0,05 Ethylenoxid (AV2) 75-21-8 2 0,2 0,02 Hydrazin 302-01-2 22 2,2 0,22 N-Nitrosodimethylamin (AV1) 62-75-9 0,75 0,075 0,0075 N-Nitrosodimethylamin (AV2) 62-75-9 0,75 0,075 0,0075 1,3-Butadien 106-99-0 5 0,5 0,05 2-Nitropropan 79-46-9 1,8 0,18 0,018 Cobalt und seine Verbindungen (AV2) 7440-48-4 5 0,5 0,05 Fasern, lungengängige (Asbest u. a.) (AV1) 100000 10000 1000 Fasern, lungengängige (Asbest u. a.) (AV2) 100000 10000 1000 Seite 12 AV: grün: orange: rot: Analysenverfahren geeignet bedingt geeignet nicht geeignet

3. Bestimmungsgrenze Zusätzliche Aspekte zur Messtechnik: Methoden umfassen zertifizierte und TRGS 402 Verfahren (nicht unternehmenseigene, nicht zertifizierte Methoden) Messverfahren aktuell? Einige werden aktualisiert, z.b. bei Nitrosaminen Bereiche Zuordnung vernachlässigt ggf. Randlagen von Expositionen Absenkung auf Bestimmungsgrenze ist eine Möglichkeit laut TRGS 3.2.5, aber: Welche Methode bildet den Maßstab? AK II spiegelt dann technische Machbarkeit, nicht ein vergleichbares Risiko! Fazit: Bei vielen Stoffen keine Absenkung der AK möglich Für einige Stoffe stehen schon für die AK 4:10.000 nur bedingt geeignete bzw. nicht geeignete Verfahren zur Verfügung Messtechnischen Bestimmbarkeit bei den Fasern muss gesondert betrachtet werden Seite 13

Gesamtschau Vorschlag: In der Gesamtschau hält der UA I eine Absenkung Akzeptanzkonzentrationen im Jahr 2018 für folgende Stoffe gerechtfertigt: Acrylamid Acrylnitril Benzol Trichlorethen aber: Seite 14

Konsequenzen und Diskussion im AGS Expositionssituation und Verständnis der Risikokonzepts Vorbehalte aus der Praxis gegenüber der Absenkung der AK wegen Nichteinhaltbarkeit der AK AK wird als einzuhaltendem Grenzwert wahrgenommen, Investitionen und sozioökonomischen Anforderungen sind entsprechend groß Fazit Praxisgerechte Klarstellung zur Bedeutung und Stellenwert von Toleranzkonzentration und Akzeptanzkonzentration notwendig! Klarstellung zunächst im Rahmen der Fortschreibung der TRGS 910! Seite 15

Konsequenzen und Diskussion im AGS Konsistenz im Risikokonzept Zurzeit einheitliches Risikoniveau der AK bei 4:10.000 Bei Absenkung der AK bei einigen Stoffen wird Einheitlichkeit aufgebrochen, Bereich niedrigen Risikos dann mit unterschiedlichen Risikoniveaus verknüpft Fazit Kommunikation der Unterschiede notwendig Anpassung im Maßnahmenkonzept für den dann erweiterten Bereich mittleren Risikos notwendig, Konkretisierungen notwendig Darstellung der neuen Situation und die Anpassung des Maßnahmenkonzepts zunächst in der TRGS 910! Seite 16

Konsequenzen und Diskussion im AGS Auftrag für UA I und AK Risikokonzept Zwischenbericht zeigt Diskussions bzw. Handlungsbedarf Neue BOELV Vorschläge erhöhen Komplexität bei der Umsetzung in D Fazit UA I könnte zur nächsten AGS Sitzung Beschlussvorlage zur Absenkung der AK für die 4 genannten Stoffe vorlegen, aber Absenkungen macht Diskussion zu übergeordneten Fragen nicht obsolet! TRGS 910 wird zunächst fortentwickelt und das Maßnahmenkonzept entsprechend überprüft/ angepasst! Seite 17

Information Bekanntmachung des AGS, aktuell! Die Überprüfung durch den AGS hat ergeben, dass die Absenkung durch eine begleitende Überarbeitung der TRGS 910 flankiert werden soll. Die Ausgestaltung der Absenkung der Akzeptanzkonzentration auf das Niveau von 4: 100.000 soll in diesem Zusammenhang hinsichtlich der betrieblichen Auswirkungen konkretisiert werden. Die TRGS soll zudem stärker praxisorientiert ausgerichtet werden. Die Arbeiten sollen bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Bis zur Veröffentlichung der Neufassung gelten die Vorgaben der aktuellen TRGS 910 mit einer Akzeptanzkonzentration bei einem Risikoniveau von 4:10.000 weiter. https://www.baua.de/de/aufgaben/geschaeftsfuehrung von Ausschuessen/AGS/pdf/AGS TRGS 910.pdf? blob=publicationfile&v=3 Seite 18

Vielen Dank! Dr. Martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstraße 58 10179 Berlin 030 726207 106 wieske@wvmetalle.de Seite 19