Produktregister Chemikalien. Meldepflicht in der Schweiz.

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Transkript:

Produktregister Chemikalien Meldepflicht in der Schweiz www.anmeldestelle.admin.ch Marco Witschi Anwendungsverantwortlicher Produktregister Chemikalien (RPC) Berlin, 19.11.2018

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Akteure im Chemikalienbereich BEVÖLKERUNG UMWELT Industrie Anmeldestelle ANMELDES Chemikalien Beurteilungsstellen BAFU BAG BLV BLW SECO Europäische Kommission

Chemikalien in der Schweiz Zubereitung: 166 830 Alte und Neue Stoffe: 10 789 Biozidprodukte: 6 594 Pflanzenschutzmittel 2 693

Schweiz, EU und EWR + EWR: Europ. Wirtschaftsraum 600 Einwohner in Millionen 500 512 400 300 200 100 0 EU 8.4 Schweiz

Chemikalienaussenhandel CH 2017 (ohne Pharma) Export 56% EU Restl. Welt Import 75% EU Restl. Welt 0.00 2.00 4.00 6.00 8.00 10.00 12.00 14.00 16.00 Mrd. Franken Datenquelle: www.scienceindustries.ch

Was ist wichtig beim Inverkehrbringen von Chemikalien aus D in die CH? Beispiel Zubereitung (Gemisch): SDB anpassen (ggf. mit Deckblatt) Existieren Auflagen, Beschränkungen, Verbote, nationale MAK-Werte? Einstufung Kennzeichnung CLP -> CH-Importeurin für Publikumsprodukte Für gefährliche Altstoffe und Zubereitungen Meldung nach Selbstkontrolle im Produkteregister für Chemikalien Neue Stoffe als solche, in Zubereitungen oder bei Freisetzung aus Gegenständen können (an)-meldepflichtig sein. Weitere Informationen: www.anmeldestelle.admin.ch

Was / Wie muss gemeldet werden? alle gefährlichen Stoffe und Zubereitungen und bestimmte nicht gefährliche Zubereitungen (nach Kriterien für Erstellung SDB ) aufgrund ihrer gesundheitlichen oder physikalischen Wirkungen als gefährlich eingestufte Gemische EU Hersteller / Importeur Meldung innert 3 Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen Zentrale Datenbank RPC

Nennenswerte Unterschiede: ChemV und CLPV Der Inhalt der Meldung ist Ähnlich wie im Anhang VIII der CLPV aber es gibt auch unterschiede, z.b.: ChemV Mengenkategorien Privat, Beruflich Anhang VIII CLP Inhalt Abschnitt 11 des SDB ph-wert Verbraucher, Beruflich, Industriell Verpackung Farben Gruppenmitteilung

UFI Einführung UFI (eindeutiger Rezepturidentifikator) Zubereitungen mit physikalischen oder Gesundheitsgefahren Für private Verwender Obligatorisch ab 2022 Die Schweizer Anmeldestelle wird einen UFI-Generator zur Verfügung stellen. Ein in der EU generierter UFI kann in der Schweiz gemeldet und auf dem Etikett verwendet werden.

Harmonisierung mit EU: CLP/GHS CLP Kriterien zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung Anhang VI Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Art. 39, 40, 42) Schweizer Recht Identisch Art. 6 12; Anhang 2 ChemV Anhang 2 ChemV (identisch) Meldepflicht für Stoffe Einvernehmliche Einträge (Art. 41) - X Meldung nach Art. 45 / Anhang VIII Meldepflicht für Zubereitungen Auskunftsstelle (Art. 44, 45) Antrag auf Verwendung einer alternativen chem. Bezeichnung (Art.24) Tox Info Suisse Art. 30 ChemG; Art. 79 ChemV Nationale Umsetzung (Art, 14, 15 ChemV)

Produkteregister Chemikalien (RPC) Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Produkteregister Chemikalien (RPC) Firmen in RPC ca. 3900 (Stand 10.18) Benutzerkonten ca. 7700 (Stand 10.18) Mutationen (inkl. Neumeldungen) 52 000 pro Jahr Mitarbeiter Helpdesk 270 % Anrufe pro Tag (ca. 15min pro Anruf) Ø 10-20 Mails pro Tag Ø 20-40 Updates 2-4 pro Jahr

Produkteregister Chemikalien (RPC): Übersicht Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Englisch Wichtige Bemerkung zu einigen Meldeschritten im Produktregister Abschnitt MelderIn / Kontakt Produktidentifikatoren Eigenschaften Bemerkungen Kontaktinformationen der Herstellerin / Importeurin Name des Produktes, Zusätzliche Handelsnamen Art. Nummer etc. z.b. Aggregatszustand, SVHC, PBT und vpvb Zusammensetzung Abgabe an private Verwender = 100% Abgabe an berufliche Verwender = alle gefährlichen Stoffe respektive Komponenten.

Produkteregister Chemikalien: Möglichkeiten Haupt- und Unterbenutzer, welche einer Firma zugeordnet sind, können: Produkte erfassen und melden Nur die Rezepturen einsehen, bei welcher der Benutzer diese selber eingetragen hat (Urheberrechte) Liste aller gemeldeten Produkte der eigenen Firma herunterladen. (Excel). Massenmeldungen durchführen (Programmieraufwand für Firma!) Produkte «Ausser Handel» nehmen. Produkte duplizieren und editieren / modifizieren.

Produkteregister Chemikalien: Möglichkeiten Unter Wahrung der Vertraulichkeit können die zuständigen Bundesbehörden.. Produkte löschen Status eines Produktes ändern nach Produkten mit spezifischen Inhaltsstoffen suchen Produkte übertragen Rezepturen einsehen und bearbeiten Die Mitarbeitenden der Bundesbehörden unterliegen der Schweigepflicht

Produkteregister Chemikalien: Aufbau RPC Login Portal (eiam-bit) Benutzer und Rechte Verwaltung (eiam-bag) Referenz- Stoffdatenbank (APVS) Produkteregister Chemikalien (RPC) Personen und Adressen Register(PAR) Firma Kontaktinfo Es gilt die physische Trennung zwischen Stoff- und Produktdatenbank zu beachten.

Referenzstoffdatenbank (APVS) Hauptbezeichner CAS-Nummer Molmasse Synonyme DE Synonyme FR EC-Nummer Synonyme IT Synonyme EN PAID Nummer Unsere Herausforderung (Beispiel Ethanol): 10 Synonyme (Wikipedia DE) 13 Synonyme (Wikipedia EN) 2 Synonyme (Wikipedia FR)

Ablauf einer Meldung Sichtbar für Mitarbeiter des Bundes und Benutzer der entsprechenden Firma In Bearbeitung In Prüfung Gelöscht Sichtbar für die breite Öffentlichkeit Qualifiziert Ausser Handel Hinweis: Vertrauliche Informationen sind im öffentlichen Produkteregister für «Gäste» nicht einsehbar.

Update 1ste Meldung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Versionen einer Produktmeldung In Bearbeitung In Prüfung Qualifiziert Version 1 (Sichtbar im öffentlichen Produkteregister) In Bearbeitung Qualifiziert Version 2 (Sichtbar im öffentlichen Produkteregister) Hinweis: Nach einem Update wird Version 1 im öffentlichen Produktregister durch Version 2 ersetzt.

Beziehung zwischen Firma, Melder und Produkt Produkt X Firma A Melder A Produkt Y Firma B Melder B Firma A Firma B Hauptbenutzer A Unterbenutzer Hauptbenutzer B

Benutzerverwaltung - Hauptbenutzer In RPC wird zwischen Hauptbenutzer und Unterbenutzer unterschieden: Der Hauptbenutzer wird durch die Herstellerin (Jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Zweigniederlassung in der Schweiz, die Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände beruflich oder gewerblich herstellt, gewinnt oder einführt) ernannt. Der Hauptbenutzer hat das Recht weitere Unterbenutzer zu ernennen (Antragsformular auf unserer Homepage) Haupt- und Unterbenutzer haben die gleichen system-technischen Rechte

Benutzerverwaltung - Unterbenutzer Unterbenutzer haben die Möglichkeit Daten/Meldungen ins Produkteregister einzutragen, ohne dass der Hauptbenutzer oder andere Unterbenutzer die vertraulichen Informationen zur Zusammensetzung einsehen können. Unterbenutzer können: sich einerseits innerhalb der gleichen Firma wie der Hauptbenutzer befinden andererseits einer externen Firma angehören (auch aus dem Ausland). Dieser Fall tritt meist auf, wenn die Zusammensetzung eines Produktes direkt vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird (d.h. ein Unterbenutzer) ohne dass der CH-Importeur (d.h. der Hauptbenutzer) diese Zusammensetzung einsehen darf.

Fazit Herausforderung : 3 Amtssprachen und Englisch (Synonyme etc.) Hohe Datenqualität = Hoher Zeitaufwand Diskrepanz der Anforderungen Unsere Empfehlung an die Industrie: Suche nach CAS oder EC Nummer. Stoff nicht gefunden > Mail an cheminfo@bag.admin.ch mit den Stoffinformationen, diese Stoffe werden geprüft und ggf. im System aufgenommen.

Veranstaltungen Die bietet regelmässig praktische Kurse (D/F) für die Online Meldung an, die Kursdaten finden Sie unter Veranstaltungen: https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/aktuelle/kurse. html

Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Anforderungen an Chemikalien Definition Zubereitung (Gemische) Chemische Produkte mit verschiedenen Inhaltsstoffen. ( 2 Komponenten) Biozid Produkte, die dazu bestimmt sind, Lebewesen (Schadorganismen) abzuschrecken, unschädlich zu machen, zu bekämpfen oder zu zerstören. Zulassungsverfahren Nicht erforderlich Zulassungsverfahren Einstufung Selbstkontrolle nach CLP- Verordnung (EG) 1272/2008 Einstufungsvorschlag durch Inverkehrbringer. Kontrolle durch die Behörden im Zulassungsverfahren. Zuständige Stelle Rechtsgrundlage ChemV VBP (MRA BPR) Quelle: www.chemsuisse.ch

Anforderungen an Chemikalien Definition Alte Stoffe Stoffe im Altstoffverzeichnis (EINECS) aufgeführt. Neue Stoffe Im Altstoffverzeichnis (EINECS) nicht aufgeführte Stoffe. Zulassungsverfahren Nicht erforderlich Anmeldepflicht wenn > 1 tpa Meldung wenn < 1 tpa Einstufung Anhang VI, Teil 3 der CLP Verordnung (EG) 1272/2008 (harmonisierte Einstufung) alle übrigen in Selbstkontrolle Einstufungsvorschlag durch Inverkehrbringer. Kontrolle durch die Behörden im (An-) meldeverfahren. Zuständige Stelle Rechtsgrundlage ChemV ChemV Quelle: www.chemsuisse.ch

Anforderungen an Chemikalien Vereinfachte Definition Pflanzenschutzmittel Produkte welche dazu bestimmt sind Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. Dünger Produkte, die der Pflanzenernährung dienen (Nutz und Zierpflanzen) Zulassungsverfahren Zulassungsverfahren Je nach Dünger Zulassung erforderlich Einstufung Selbstkontrolle nach CLP- Verordnung (EG) 1272/2008 Einstufungsvorschlag durch Inverkehrbringer. Kontrolle durch die Behörden. Zuständige Stelle Bundesamt für Landwirtschaft Bundesamt für Landwirtschaft Rechtsgrundlage PSMV DüV Quelle: www.chemsuisse.ch

Sicherheitsdatenblatt (SDB) Länderspezifische Angaben müssen im SDB auch für die Schweiz angepasst werden. CH-Deckblatt zu Abschnitten 1 Bezeichnung des Unternehmens 7 Handhabung und Lagerung 8 Begrenzung Exposition / Pers. Schutzausrüstung 13 Hinweise zur Entsorgung 15 Rechtsvorschriften Die Pflicht zur Erarbeitung und Kommunikation von Expositionsszenarien entspricht der in der EU. Der Verwender hat die auf der Verpackung, der Kennzeichnung und dem SDB angegebenen Hinweise zu berücksichtigen.