Anlage zwischen dem Landkreis Heidenheim und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege beim Einsatz von ehrenamtlichen - bei freien Trägern angegliederten - Kräften der Freundes- und Unterstützerkreise Asyl Königsbronn Nattheim Dischingen Heidenheim Steinheim a. A. Gerstetten Herbrechtingen Giengen Hermaringen Sontheim Niederstotzingen Stand: Juni 2015
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorbemerkungen 3 2. Ziele der Kooperationskonzeption 3 3. Kooperationspartner und Kooperationsangebot 4 4. Vorteile einer Kooperation zwischen dem Landkreis, seinen Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege 4 4.1 Für die ehrenamtlich eingesetzten Kräfte 4 4.2 Für den Landkreis 5 4.3 Für die Kommunen 5 4.4 Für die Asylbewerber und Flüchtlinge 6 5. Planungsräume 6 5.1 Planungsraum I 6 5.2 Planungsraum II 6 6. Kooperationsaufgaben der Träger der freien Wohlfahrtspflege 7 7. Kooperationsaufgaben der Landkreisverwaltung 9 8. Fachkräfteeinsatz und Fachkräftebedarf zur Aufgabenerfüllung der beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege 9 8.1 Fachkräfteeinsatz 9 8.2 Fachkräftebedarf 9 9. Basis der Finanzierung 10 10. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach 53 ff. SGB X bzw. 54 ff. VwVfG zur Finanzierung der Kooperationsaufgaben der beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege 10 11. Evaluation, Qualitätssicherung und Fortschreibung 10 2
1. Vorbemerkungen: Die Förderung und Stärkung des Ehrenamtes im Bereich der Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ist ein Grundanliegen des Landkreises Heidenheim. Ziel ist es, niederschwellige und begleitende Hilfen für Asylbewerber und Flüchtlinge qualifiziert und zielgerichtet durch ehrenamtliches Engagement zu unterstützen. Dazu ist es jedoch erforderlich, die teils ohne feste Organisationsstruktur agierenden Freundes- und Unterstützerkreise sowie ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen in eine stabile und verlässliche Organisation einzubinden, um das ehrenamtliche Engagement verbindlich planen sowie sinnvoll und nutzbringend einsetzen zu können. Als geeignete Partner zur Strukturierung und Koordination des Ehrenamtes im Bereich der Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in die örtliche Gemeinschaft der Städte und Gemeinden bieten sich hierfür insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege an. Deren bereits vorhandene Erfahrungen gilt es auch hier zu nutzen. In diesem Sinne hat sich der Landkreis Heidenheim entschlossen, auf Basis der dem Bildungs- und Sozialausschuss am 22. April 2015 vorgestellten Grundkonzeption (siehe Ziff. 8 der Konzeption zur Unterbringung, Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Heidenheim) sowie in Anlehnung an die sozialräumlichen Vorgaben der bestehenden Sozialplanung, den Landkreis in zwei Planungsräume aufzuteilen und für die kleinräumige Arbeit auf kommunaler Ebene das nachstehende Konzept zur Zusammenarbeit, zur Förderung und zum Einsatz des Ehrenamtes durch Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege zu erstellen. 2. Ziele der Kooperationskonzeption: Ziele dieser Konzeption sind: die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Eingliederung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in die kommunalen Strukturen, die Gewinnung von ehrenamtlichen Kräften für die zielorientierte Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die Anerkennung des Ehrenamtes durch Förderung und professionelle fachliche Unterstützung, die Schaffung eines Angebots für die Freundes- und Unterstützerkreise zur Umsetzung einer strukturierten, zielorientierten und einheitlichen Arbeits- und Vorgehensweise, die Koordination eines effizienten und qualifizierten Einsatzes von ehrenamtlichen Kräften und 3
der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den beauftragten Trägern der freien Wohlfahrtspflege auf der Grundlage dieser Konzeption. 3. Kooperationspartner und Kooperationsangebot: Kooperationspartner zur Umsetzung dieser Konzeption sind die Landkreisverwaltung und die beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege. Für die Freundes- und Unterstützerkreise dient diese Konzeption als Angebot über einen beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege in die gemeinsame Kooperation einzutreten. 4. Vorteile einer Kooperation zwischen dem Landkreis und Trägern der freien Wohlfahrtspflege: 4.1 Für die ehrenamtlich eingesetzten Kräfte: Ehrenamtliche Kräfte erhalten die Möglichkeit einer für sie sinnvollen Tätigkeit sowie einen Raum für weitestgehend selbstbestimmtes Arbeiten. Sie können ihre besonderen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen in die frei gewählte Aufgabe einbringen und entwickeln dabei ihre eigenen sozialen Kompetenzen weiter. Sie erhalten durch die ehrenamtliche Tätigkeit die Möglichkeit, Menschen unterschiedlichster Herkunft und Nationalität und ihre verschiedensten Problemlagen kennen zu lernen. Die ehrenamtlich eingesetzten Kräfte erhalten die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen, Fachtagungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie erhalten Beratung und Handlungsempfehlungen durch professionelle Fachkräfte des kooperierenden Trägers der freien Wohlfahrtspflege und können sich in den dort bestehenden Fachbereichen vernetzen. Die Ehrenamtlichen haben einen verbindlichen Ansprechpartner, der sie bei der Koordinierung der anstehenden Maßnahmen unterstützt und einen Überblick über das bestehende Hilfenetz hat. Sie haben die Möglichkeit der Nutzung von Räumlichkeiten eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege. Die ehrenamtliche Arbeit profitiert durch die Einbindung in ein bereits bestehendes Netzwerk. 4
4.2 Für den Landkreis: Der Landkreis erhält mit engagierten und kompetenten ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen Zugewinn an Ressourcen des bürgerlichen Engagements. Durch die übersichtliche Anzahl der Kooperationspartner wird es der beim Landkreis eingesetzten Koordinationsfachkraft ermöglicht, ein arbeits- und handlungsfähiges Netzwerk einzurichten und entsprechend der gemeinsamen Interessen zu steuern. Eine Zersplitterung durch Einzelinteressen und unnötige Parallelstrukturen wird vermieden. Das Netz professioneller Hilfe wird erweitert und vervollständigt. Die Ehrenamtlichen können ihre eigenen, ganz alltäglichen Lebensbezüge und individuellen Lebenserfahrungen noch besser einbringen. Die Organisation in einheitlichen Strukturen innerhalb des Landkreises fördert Kompetenzen und schafft Sicherheit. Bei der Landkreisverwaltung werden (dringend notwendige) zeitliche Ressourcen zur Bearbeitung von weiteren, begleitenden oder ergänzenden Aufgaben frei. Durch den gezielten Ausbau des Ehrenamtes und den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte wird die Arbeit der Landkreisverwaltung im Bereich der Asylbewerberbetreuung gestärkt, erweitert und in der Öffentlichkeit nachhaltig transparent. Ausländerfeindlichen Tendenzen wird durch die erweiterte Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz wirkungsvoll begegnet. Die Qualität der Arbeit wird durch das Angebot von Fort- und Weiterbildung sowie durch professionelle fachliche Begleitung sichergestellt. Flankierende Maßnahmen können gemeinwesenbezogen rasch delegiert und umgesetzt werden. 4.3 Für die Kommunen: Durch gemeinwesenbezogene Sozialarbeit werden Ängste und Vorbehalte der Bevölkerung gegenüber dem fremd Erscheinenden abgebaut. Aufgrund der Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort wird Verständnis für die Situation der Asylbewerber und Flüchtlinge geschaffen und befördert. Durch Nähe und Transparenz wird das Sicherheitsempfinden der örtlichen Gemeinschaft gestärkt. 5
Auf kommunale Besonderheiten kann rasch und nachhaltig eingegangen und reagiert werden. Durch die Anbindung der ehrenamtlich eingesetzten Kräfte an einen Träger der freien Wohlfahrtspflege können überörtliche Erfahrungen genutzt und in die örtliche kommunale Arbeit eingebracht werden. Die nachhaltige Qualität der Arbeit vor Ort ist gesichert. 4.4 Für die Asylbewerber und Flüchtlinge: Die überörtlich koordinierte einheitliche Zusammenarbeit der ehrenamtlich eingesetzten Kräfte in ihren Freundes- und Unterstützerkreisen fördert die kommunale Eingliederung und kulturelle Teilhabe von Asylbewerbern und Flüchtlingen in hohem Maße. Durch einheitliche Maßstäbe und die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfahren Asylbewerber und Flüchtlinge Sicherheit und gewinnen Selbstvertrauen. Klare Ansprechpartner stehen zur Verfügung. 5. Planungsräume: In Anlehnung an die sozialräumlichen Vorgaben der Sozialplanung im Landkreis Heidenheim werden auch für die Kooperation zwischen dem Landkreis und den Trägern der freien Wohlfahrtspflege zwei Planungsräume eingerichtet. Durch diese Aufteilung finden geografische Bezüge, bestehende Verkehrsverbindungen (Straßen, ÖPNV) und Lebensbezüge Berücksichtigung. 5.1 Planungsraum I: Der Planungsraum I umfasst mit insgesamt 84.680 Einwohnern folgende Kommunen: Dischingen, Gerstetten, Heidenheim, Königsbronn, Nattheim und Steinheim. 5.2 Planungsraum II: Der Planungsraum II umfasst mit insgesamt 44.173 Einwohnern folgende Kommunen: Giengen, Herbrechtingen, Hermaringen, Niederstotzingen und Sontheim. 6
7.064 E Königsbronn 47.078 E Nattheim 6.127 E 4.361 E Dischingen 8.462 E Heidenheim Steinheim a. A. 11.588 E Gerstetten Herbrechtingen 12.906 E Giengen 19.109 E Hermaringen 2.150 E Sontheim 4.562 E 5.446 E Niederstotzingen Gemeinschaftsunterkünfte vorhanden: Gemeinschaftsunterkünfte in Planung: Anschlussunterbringungen: Einwohner Landkreis Heidenheim: Einwohner Planungsraum I: Einwohner Planungsraum II: 128.853 E 84.680 E 44.173 E 6. Kooperationsaufgaben der Träger der freien Wohlfahrtspflege: Im Rahmen der Kooperation mit dem Landkreis Heidenheim übernehmen die beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege insbesondere für folgende Aufgaben Verantwortung: Die Arbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege orientiert sich an den Vorgaben sowohl der Grundkonzeption zur Unterbringung, Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, wie auch den Grundgedanken der vorliegenden Kooperationskonzeption des Landkreises Heidenheim. 7
Die Träger der freien Wohlfahrtspflege übernehmen die freiwillige Anbindung aller interessierten Freundes- und Unterstützerkreise für Asylbewerber und Flüchtlinge in dem ihnen zugewiesenen Planungsraum des Landkreises Heidenheim an ihre Organisation. Sie planen und koordinieren die Arbeit der ehrenamtlichen Kräfte in dem ihnen übertragenen Planungsraum im Zusammenwirken mit den Sprecherinnen und Sprechern der einbezogenen Freundes- und Unterstützerkreise. Über diese Planungen und die Koordination unterrichten sie vorab die hauptamtliche Koordinationsstelle der Landkreisverwaltung. Sie fördern ein positives und reibungs- loses Zusammenwirken zwischen den ihnen angegliederten Freundes- und Unterstützerkreisen für Asylbewerber und Flüchtlinge, den ehrenamtlich eingesetzten Kräften sowie ihrer eigenen Organisation mit der Landkreisverwaltung. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege tragen Sorge für die qualifizierte fachliche Beratung und Begleitung der ihnen angegliederten Freundes- und Unterstützerkreise für Asylbewerber und Flüchtlinge sowie der in diesem Verbund eingesetzten ehrenamtlichen Kräfte in dem ihnen zugewiesenen Planungsraum des Landkreises Heidenheim. Sie gewährleisten eine geeignete Aufgabeneinweisung sowie die erforderliche Fort- und Weiterbildung der durch die Freundes- und Unterstützerkreise für Asylbewerber und Flüchtlinge eingesetzten ehrenamtlichen Kräfte. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich, den bei ihnen angegliederten Freundes- und Unterstützerkreisen sowie den in diesem Verbund eingesetzten ehrenamtlichen Kräften als erster Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit den geplanten oder erfolgten Einsätzen auftretenden Fragen und Problemen bzw. auch zu Fragen der Abgrenzung von Zuständigkeiten zur Verfügung zu stehen. Sie stellen sicher, dass über die eigenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus, ergänzend auch die rechtlichen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes nach 35 SGB I i. V. m. 67 ff. SGB X beim Einsatz von ehrenamtlichen Kräften beachtet und eingehalten werden. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich zur Teilnahme an den durch das Sozialdezernat der Landkreisverwaltung festgelegten und vereinbarten regelmäßigen Terminen zum fachlichen Austausch. Sie fördern ferner auch die Teilnahme der Sprecherinnen und Sprecher der ihnen angegliederten Freundes- und Unterstützerkreise an diesen Fachgesprächen. 8
7. Kooperationsaufgaben der Landkreisverwaltung: Die Landkreisverwaltung unterstützt und fördert die zielorientierte und erfolgreiche Zusammenarbeit aller Kooperationspartner nach besten Kräften und Möglichkeiten. Sie lädt die beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie auch die Sprecherinnen und Sprecher der Freundes- und Unterstützerkreise zu einem regelmäßigen fachlichen Austausch ein. Die Landkreisverwaltung gewährleistet bei Bedarf die fachliche Beratung der beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege zu allen Fragen und Problemstellungen bezüglich der Arbeit von ehrenamtlichen Kräften in der Betreuung und Begleitung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Sie verpflichtet sich zum Aufbau und zur Einrichtung eines arbeits- und handlungsfähigen Netzwerkes und zur Steuerung entsprechend den gemeinsamen Interessen. Die Landkreisverwaltung stellt sicher, dass Informationen über rechtliche Veränderungen, welche in ihren Auswirkungen die Kooperationsaufgaben der Träger der freien Wohlfahrtspflege tangieren, rechtzeitig und vollständig an die Träger der freien Wohlfahrtspflege weitergegeben werden. Die Landkreisverwaltung übernimmt in Abstimmung mit den Kooperationspartnern die Aufgabe der Koordination der Öffentlichkeitsarbeit. 8. Fachkräfteeinsatz und Fachkräftebedarf zur Aufgabenerfüllung der beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege: 8.1 Fachkräfteeinsatz: Der beauftragte Träger der freien Wohlfahrtspflege verpflichtet sich zur Wahrnehmung der in der Kooperationskonzeption beschriebenen Aufgaben nur Fachkräfte zu beschäftigen. Als Fachkraft gilt der Abschluss eines Studiums zur Dipl. Sozialpädagogin/zum Dipl. Sozialpädagogen an einer Dualen Hochschule oder Fachhochschule, ein entsprechender Bacheloroder Masterabschluss an einer Dualen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer Universität. 8.2 Fachkräftebedarf: Als Fachkräftebedarf zur Erfüllung der Aufgaben wird für den Planungsraum I ein Personalbedarf von 1,0 Vollzeitkräften und für den Planungsraum II ein Personalbedarf von 0,5 Vollzeitkräften festgelegt. 9
9. Basis der Finanzierung: Basis der Finanzierung bildet die anteilige Pauschale des Landes Baden- Württemberg für Betreuungsausgaben mit aktuell einmalig 991 Euro je zugewiesenem Asylsuchenden. Im Jahr 2016 wird diese Betreuungspauschale auf 1.002 Euro angehoben. Durch diese Einmalpauschale gelten nach Auffassung des Landes sämtliche Aufwendungen der Kosten der Betreuung für Asylsuchende als abgegolten. 10. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach 53 ff. SGB X bzw. 54 ff. VwVfG zur Finanzierung der Kooperationsaufgaben der beauftragten freien Träger der Wohlfahrtspflege: Der Landkreis Heidenheim beteiligt sich an den angemessenen Personal- und Sachkosten der beauftragten Träger der freien Wohlfahrtspflege beim Einsatz von Fachkräften zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung entsprechend Ziff. 6 und 8 dieser Konzeption. Dabei wird auch ein angemessener Eigenanteil der Träger der freien Wohlfahrtspflege erwartet. Die Höhe der finanziellen Beteiligung des Landkreises wird in einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung nach 53 ff. SGB X bzw. 54 ff. VwVfG geregelt, basierend auf der Vorlage einer Kostenkalkulation der bewerbenden Träger der freien Wohlfahrtspflege. Die vorliegende Kooperationskonzeption sowie auch die Grundkonzeption des Landkreises Heidenheim zur Unterbringung, Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und umgekehrt. 11. Evaluation, Qualitätssicherung und Fortschreibung: Zur Evaluation und Qualitätssicherung dieser Kooperationskonzeption wird auf die Ausführungen in der Grundkonzeption des Landkreises Heidenheim verwiesen (siehe Ziff. 11, Seite 17). Die Fortschreibung der Konzeption erfolgt bei Bedarf und in Absprache mit den Kooperationspartnern. Heidenheim, im Juni 2015 10