Die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Unterstützung für die Unternehmen aus einer Hand Schlema IX, 22. März 2018
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Wir müssen alle mal sterben Zitat aus dem Mittagsgespräch nach einem Vortrag bei der deutschen Stahlindustrie Seite 3
Wir lassen Sie sterben Quelle: DER SPIEGEL 10/1994 Seite 4
Quelle: PSHAW-PHOTO - Fotolia Quelle: Alterfalter - Fotolia Quelle: Siberia - Fotolia Seite 5
Krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz Dieselmotoremissionen Formaldehyd Schweißrauche Holzstäube Quarzstäube Halogenkohlenwasserstoffe Metalle (Ni, Co, Cr) Benzol Aromatische Amine Asbest chirnoagarazvan / Fotolia.com Seite 6
Beruflich verursachte Krebserkrankungen 1978 bis 2010 nach dem verursachenden Arbeitsstoff Rangfolge Arbeitsstoff Zahl der Fälle % 1 Asbest 30 271 74,6 2 Ionisierende Strahlen 4 178 10,3 3 Aromatische Amine 1 945 4,8 4 Quarzstaub 898 2,2 5 Benzol 887 2,2 6 Eichen-/Buchenholzstaub 785 1,9 7 Kokereirohgase (PAK) 395 1,0 8 Chrom und seine Verbindungen 313 0,8 9 Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech (PAK) 292 0,7 10 Nickel und seine Verbindungen 149 0,4 11 Arsen und seine Verbindungen 142 0,4 12 Halogenierete Alkyl-Aryl-Oxide, außer TCDD 66 0,2 13 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin (TCDD) 66 0,2 14 Vinylchlorid (VC) 59 0,1 15 Trichlorethylen (Trichlorethen; Tri) 40 0,1 16 Halogenkohlenwasserstoffe (außer VC und Tri) 20 0,0 17 Asbest und PAK 19 0,0 18 PAK 13 0,0 Gesamt 40 555 100,0 Auszug aus: Dokumentation des Berufskrankheiten-Geschehens in Deutschland Beruflich verursachte Krebserkrankungen DGUV April 2012 Seite 7
Berufskrankheiten 21 Berufskrankheiten mit Bezug zu Krebserkrankungen Krebserkrankungen/Jahr in Deutschland 480 000 Krebserkrankungen/Jahr mit Verdacht, dass sie durch die Arbeit verursacht sein könnten 9 800 Anerkannte Fälle Berufskrebserkrankungen 2 600 Als krebserzeugend eingestufte Arbeitsstoffe >100 niyazz / Fotolia.com Seite 8
Erfahrungen von Tier auf Mensch übertragbar? Mensch Affe 1 10 Thalidomid Maus 31 Hund 100 Hamster 350 Quelle: HTWK Leipzig, Prof. Dr. rer. nat. Rainer Stich Tagesdosis in mg / kg / d Contergan: Niedrigste wirksame Tagesdosis Seite 9
Metalle: 1 + 1 2 Über Wechselwirkungen mehrerer c-stoffe wissen wir nur sehr wenig!! Seite 10
Rechtlicher Hintergrund KrebRL 90/394/EWG GefStoffV 1993 KrebRL 2004/37/EG GefStoffV 2004 GefStoffV 2010 23.12.2004 bzw. 01.01.2005 Seite 11
14 GefStoffV (3) Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass 3. ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach 6 eine Gefährdung ( ) ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben ( ) 4. das Verzeichnis ( ) 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird; ( ) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses auszuhändigen Seite 12
Firmeninterne Umsetzung Erfassung und Archivierung aller Daten aktueller sowie vormals Beschäftigter in einer firmeneigenen Datenbank Aushändigung bei Ausscheiden Aufbewahrung über 40 Jahre Jürgen Fälchle / Fotolia.com Seite 13
Vorteile durch die ZED Übernahme der Archivierungs- und Aushändigungspflicht Ablösung der Meldeverpflichtungen an ODIN und GVS Reduzierung des Aufwands für Erstellung und Pflege des Verzeichnisses Importmöglichkeiten Kostenfrei potowizard / Fotolia.com Seite 14
Separate Container für jedes Unternehmen In der ZED speichert jedes Unternehmen seine Daten separat Eigentümer der Daten ist das Unternehmen thomaslerchphoto / Fotolia.com Seite 15
Anwendungsbereich TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B Beschäftigte sind beim Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B gefährdet Gefahrstoffe sind eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 905 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 906 promesaartstudio / Fotolia.com Seite 16
Kriterien für die Aufnahme Gefährdungsbeurteilung ergibt eine Gefährdung insbesondere dann, wenn bei Stoffen der Schichtmittelwert die Akzeptanzkonzentration überschreitet bei Stoffen der Schichtmittelwert den AGW oder den Kurzzeitwert überschreitet bei Stoffen ohne AGW oder ohne Akzeptanzkonzentration eine Exposition vorliegt oder Atemschutz getragen werden muss es Hinweise aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt keine ausreichenden Informationen über die Expositionshöhe vorliegen fotocof / Fotolia.com Seite 17
Kriterien für die NICHTAUFNAHME Tätigkeiten gemäß VSK, Grenzwerte sind eingehalten geschlossene, technisch dichte Anlage Labortätigkeiten gemäß TRGS 526 geringen Menge, kurze Expositionsdauer und günstige physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe Daxiao Productions / Fotolia.com Seite 18
Vereinfachtes Ablaufschema Jeanette Dietl / Fotolia.com Seite 19
https://zed.dguv.de Seite 20
Registrierung Seite 21
Firmenstruktur anlegen Seite 22
Personendaten erfassen Seite 23
Tätigkeiten erfassen? Seite 24
Expositionen erfassen Seite 25
Expositionshöhe erfassen - Messung Seite 26
Expositionshöhe erfassen - Schätzung Seite 27
Benutzer anlegen und verwalten Seite 28
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Datenerfassung und -ablage in der ZED 3 Wege 2. Excel- Tabelle 3. autom. Import 1. manuell ZED Seite 30
Importfunktion Seite 31
Ihre Fragen Seite 32