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WERKVERTRAG. (2) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein folgender Terminplan vereinbart:

Transkript:

1 EVBIT ienstvertrag Vertr.agsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V76881230000B?JS<i/962 datapört Vertrag über die Beschaffung von IT~ienstlefstungen Seite 1 von6 Zwischen Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Institut für Berufliche Biidung Hamburger Straße 131 22083 Hamburg im Folgenden.Auftraggeber" genannt i : und ataport Anstalt des öffentlichen Rechts Altenholzer Straße 10 14 24181 Altenholz im Folgenden,.Auftragnehmer" genannt wird folgender Vertrag geschlossen: : 1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 ProjektNertragsbezeichnung NetzwerkInfrastruktur G 10 (zusätzliche Switche) 1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. 1.3 ie Leistungen des Auftragnehmers werden 0 nach Aufwand gemäß Nummer 5.1 181 zum Festpreis gemäß Nummer 5.2 zuzüglich Reise und Nebenkosten soweit in Nummer 5.3 vereinbart vergütet. 2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertrag (Seiten 1 6), Allgemeine Vertragsbedingungen von ataport in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung (s. Nr. 11.1 ), ataport atenschutzleitlinie über technische und organisatorische Maßnahmen bei der atenverarbeitung im Auftrag (s. Nr. 11.1 }, Ergänzende Vertragsbedingungen für die Erbringung von ITienstleistungen (EVBIT ienstleistung) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen Teil B (VOLIB} in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. ie mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT 1ensUerstung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01 Mai 2002

EVBIT ienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7688/2300008 Seite 2 von 6 ' 3 ' 3.1 t r 3.1.1 '3.1.2 ; 3.1.3 3.1.4 3.1.5 3.1.6 3.1.7 3.1.8 Art und Umfang der ienstleistungen Art der ienstleistungen er Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende ienstleistungen: Beratung 0 Projektleitu ngsunterstützung Schulung 0 Einführungsunterstützung 0 Betreiber1eistungen Ben utzerunterstlitzu ngsleistungen Providerteistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit 181 sonstige ienstleistungen: NetzwerkInfrastruktur G 10 (zusätzliche Switche) 3.2 3.2.1 Umfang der lenstleistungen des Auftragnehmers er Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden ienstleistungen ergibt sich aus folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom Anlage(n) Nr. 0 der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers Anlage(n) Nr. folgenden weiteren okumenten: ~~ Es gelten die okumente in obiger Reihenfolge 0 folgender Reihenfolge: Anlage Nr. 3.2.2 181 er Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben. 3.2.3 Besondere Leistungsanforderungen (z.b. ServiceLevelAgreements über Reaktionszeiten): 3.3 Vergütungsbestlmrnende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers Vergütungsbestimmende Faktoren aus dem Bereich des Auftraggebers sind a) die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers gemäß Nummer 8. b) folgende weitere Faktoren: ie mit gekennz:e1chneten Begriffe smd am Ende der EVBtT 1ellStle1stung definiert Fassung vom 01. April 2002. gültig ab 01 Mai 2002 ~VB il

EVBIT ienstvertrag Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7688/2300008 Seite 3von 6 ~ Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: datapcirt 4 Ort der ienstleistungen/leistungszeitraum 4.1 Ort der ienstleistungen in den RäumHchkeiten des Auftraggebers und des Auftragnehmers 4.2 Zeiträume der ienstleistungen ; h h O ''''''' + 0 U U 0 UHo > 0 '' H o >O Leistungen (gemäß Nummer 3.1) OO 0 o oo u.o oo >O"OOHO o ou oo 0 000>.: '' 0 o 0 "'"' ~ 000 O>O o 0 00 ooo o o o o O O. Geplanter Leistungszeitraum : Verbindlicher Leistungszeitraum!..........,............ ~ 00 0 : Beginn Ende Beginn Ende.... 1 gemäß Nr. 3.1.8 ; nach Beauf! : tragung :. '.....: r.:..... 4.3 Zeiten dar ienstleistungen : ;. r.. :.. :.................. i.....;..... :' 4.3.1 während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen) Montag onnerstag von 08:00 17:00 Freitag von 08:00 15:00 4.3.2 während sonstiger Zeiten von von an Sonn und Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers von 5 Vergütung gern. Leistungsnachweis ienstleistung 5.1 0 Vergütung nach Aufwand ohne Obergrenze mit einer Obergrenze in Höhe von Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie) Preis innerhalb der Zeiten ge m~if Nr. ~i:3 Pos. SAPArtikel. Nr. Artikelbezeictmung/code < Menge Mengen : einheit ' Einzelpreis. ; ie Abrechnung erfolqi nach Auf\vand~ er Pieis kcin.ri ;;,ft VertragSunterschrifl aufgrund taq.;sbktu9n durchzufüh render Angebotseinholung beim Hersteller Veränderungen unterliegen. Reisezelten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Rechnungsstellung ie Rechnungsstellung erfolgt kalendermonatlich nachträglich gern. Leistungsnachweis. nach Leistungserbringung gem. Leistungsnachweis. ie mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT ienstleistung definiert. Fassung vom 01 April 2002, glillig ab 01. Mai 2002

EVBIT ienstvertrag ~ Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V768B/2300008 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVBIT ienstleistung 0 anderweitige Regelung: SeHe 4von 6 5.2 181 Festpreis Fur die vom Auftragnehmer zu erbringenden iensoeistungen zahlt der Auftraggeber einen elnmallgen Festpreis in Höhe von o,i::~.~.~~~~1.19~~!~~e~i~. ~~.~i~~.~~.f?.!9.!.~~~~'!1~~.:...................! Pos. : SAPArtikel, Artikelbezelchnung/ : Menge : Mengen. Einzelpreis ' Nr.. code '. ' elnhelt,.................... ~...:. 21010600 : Catalyst 2960X 48 GigE 1 Stück ; PoE 370W, 4 x 1G SFP, : LAN 3.:.. ~ : WSC2960X48LPSL..,.,., V 21010600 : Catalyst 2960X 24 GigE ; 4 : PoE 370W, 4 x 1G SFP, : LAN : WSC2960X24PSL.:..... 21010600 ; 602.11 n CAP w/cleanair; : 3x4:3SS; Mod; lnl Ant; E ~Reg omain ; AIRCAP26021EK9 10.~....... Stück Stück Gesamtpreis ; ie Rechnungsstellung des einmaligen Festpreises erfolgt nach Leistungserbringung gern. Leistungs nachweis. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: 5.3 Reisekosten und Nebenkosten C8] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Reisekosten werden vergütet gemäß 18] Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. 0 Nebenkosten werden vergütet gemäß 6 Rechte an den verkörperten lenstlelstungsergebnissen (ergänzend zu/abweichend von Ziffer 4 EVBIT ienstleistung) 6.1 O Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT ienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden ienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte'* an den ienstleistungsergebnissen einzuräumen: 6.2 0 Ergänzend zu Ziffer 4 EVBIT ienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden ienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte'* an den ien stfeistungsergebnissen einzuräumen: ie rnit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT ienstleistung definiert. Fassung vom 01. April 2002, gültig ab 01. Mai 2002 CVB il

EVBIT ienstvertrag " Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: VertragsnummerlKennung Auftragnehmer: V7688/2300008 Seite 5 von 6 ' 6.3 6.4 0 Abweichend von Ziffer 4 EVBIT ienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den ienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsuntertagen ein. ies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der ienstleistung entwickelt hat. er Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der ienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen. 7 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: des Auftragnehmers: 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 181 Folgende Mitwirkungsleistungen {z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, okumente) werden vereinbart: er Auftraggeber benennt mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 9 Schlichtungsverfahren 0 ie Anrufung folgender Schlichtungsstelle wird vereinbart: 10 Versicherung 0 er Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVß..IT ienstleistung durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen lndustriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. ie mit gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVBIT ienstleistung definiert Fassung vom 01. Apnl 2002, gültig ab 01. Mai 2002

EVBIT ienstvertrag VertragsnummerfKennurig Auftraggeber: Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: V7688/2300008 Seite 6 von 6. 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 ie Allgemeinen Vertragsbedingungen und die ataport atenschutzleitlinie sind im lntemet unter www.dataport.de veröffenuicht 11.2 ie aus diesem Vertrag seitens des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen unterliegen in Ansehung ihrer Art, des Zwecks und der Person des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht der Umsatzsteuer. Sollte sich durch Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art oder durch Festsetzung durch eine Steuerbehörde eil'le Umsatzsteuerpflicht ergeben und der Auftragnehmer insoweit durch eine Steuerbehörde in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die gezahlte Umsatzsteuer in voller Höhe zu erstatten, ggf. auch rückwirkend. 11.3 Oie Vertragspartner vereinbaren über die Vertragsinhalte Verschwiegenheit, soweit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. 11.4 Mit der Leistungserbringung/Realisierung wird gern. einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmten Terminplan begonnen. ie mit gekennzeichneten B"9riffe sind am Ende der EVBIT 1ensUeistung definiert Fassung vom 01. Apnl 2002, golllg ab 01. Mai 2002