Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Ähnliche Dokumente
Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Zulassungsinformationen Im Zierpflanzenbau

Zulassungsinformationen im Wein- und Obstbau

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

GV /08 Centium 36 CS Verfahren zur Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Bescheid

Kennzeichnung der Pflanzenschutzmittel ausgewählte Auflagen und Hinweise Kulturbaum der Obstgehölze (siehe letzte Seite)

Anwendungsbestimmungen und Auflagen zur Pflanzenschutzmittelliste Erdbeeren und Beerenobst 2018

Gebrauchsanweisung. Raupenfrei Xentari 25 g

Abstandsauflagen. (Stand: 30. März 2016) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Naturhaushalt Wasserorganismen-

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Mit Zustellungsurkunde Spiess-Urania Chemicals GmbH Frau Dr. Carola Braunwarth Frankenstraße 18b Hamburg

DUPONT TM EXIREL. Produktvorteile DuPont TM Exirel. n Neue Wirkstoffgruppe zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege und der Kirschessigfliege

DUPONT TM EXIREL. Produktvorteile DuPont TM Exirel. n Neue Wirkstoffgruppe zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege und der Kirschessigfliege

EXIREL. EXIREL ist ein Insektizid zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) an Süßkirsche, Sauerkirsche,

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid Gefahrensymbol: Xn, N

Bulldock. Bulldock verfügt über eine schnelle Anfangswirkung sowie eine lange Wirkungsdauer und ist gut pflanzenverträglich.

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

PFLANZENSCHUTZHINWEIS für den Obstbau

Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel für die Anwendung auf Golfplätzen

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Pflanzenschutzmittel

Gebrauchsanweisung. Promanal Neu Austriebsspritzmittel 500 ml

Cyperkill Max Kulturen: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale & Raps

Bulldock. Bulldock BULLDOCK

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln und Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben.

Vegas Vegas Vegas 348

FORTRESS 250. Vorbeugend mit Langzeitschutz

Draft label text. Gebrauchsanleitung

Sonderheft. Pflanzenschutz im Erwerbsobstbau

Sombrero. Sombrero SOMBRERO

DUPONT TM BENEVIA. Produktvorteile DuPont TM Benevia. n Neuer Wirkstoff im Gemüsebau. n Schneller und effektiver Schutz

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat

AVAUNT. Avaunt PowerStart im Raps gegen Rapsglanzkäfer. Produktvorteile Avaunt. n Neue Wirkstoffgruppe zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers

Nexide. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Keine Chance für Kartoffel- und Rapsglanzkäfer

GEBRAUCHSANLEITUNG Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Gebrauchsanweisung. Spruzit Schädlingsfrei 100 ml

Shock DOWN Wirkstoff: 50 g/l lambda-cyhalothrin Emulsionskonzentrat

Vorteile. Die Standardbeize gegen Rhizoctonia Einfach - Unkompliziert - Sicher. Risolex

Mospilan SG. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt

Epoxion. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 125 g/l Epoxiconazol Formulierung:

Mirage 45 EC. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoffe: 450 g/l Prochloraz Formulierung:

Globaryll 100 Mehr Frucht

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Bromoterb. Bromoterb BROMOTERB

Antarktis. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise. Wirkungsspektrum HERBIZID. Produkttyp: Wirkstoffe:

Insektizides, wasserlösliches Granulat Wirkstoff: 200 g/kg (20,0 Gew.-%) Acetamiprid Piktogramme: GHS09, GHS07 Signalwort: Achtung

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

400 g Dodin /l (41 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS05, GHS06, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister

Pflanzenschutz im Golfrasen

Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

AKTENZEICHEN , EUH401, H315, H317, H410 P101, P102, P261, P280, P333 + P313, P363, P391, P501, SP1

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise FUNGIZID. Produkttyp: Fungizid Wirkstoff: 800 g/kg Captan Formulierung:

Merpan 80 WDG. Produktbeschreibung. Abpackung. Wirkungsweise. Wirkungsspektrum FUNGIZID. Fungizid. Produkttyp: Wirkstoff: Formulierung:

Information zu Auflagen von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Gewässern und Saumbiotopen

Vincare. Vincare. Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Weinreben. Fungizid Wirkstoffe:

Cercobin FL PFLANZENSCHUTZ. Wirkstoff 500 g/l Thiophanate-Methyl (Gew.-%: 41,7) Wirkungsmechanismus FRAC-Gruppe B1, #1

Gewässerschutzauflagen

Biologisches Insektizid gegen Schmetterlingsraupen in Gemüse- und Zierpflanzenbau.

HAKSAR 500 SL. Unkrautbekämpfungsmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wintertriticale, Winterroggen, Wintergerste und Winterweichweizen.

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Der Schlüssel zur Alternaria Bekämpfung. Die Alternarialösung!

Kohlschotenrüssler, Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

Valbon. Valbon. Wasserdispergierbares Granulat gegen Phytophthora infestans. Kartoffeln. Fungizid Wirkstoffe:

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

Fungizid Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil (Gew.-%: 36,7)

Para Sommer. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Sachgerechte Anwendung

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete. Roggen. Winterraps

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Funguran Fungizid Wirkstoff:

Cyperkill Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser

Botector. Vorteile. Botector. - keine Wartefrist - keine Rückstände - keine Gefahr der Resistenzbildung - für IP- und Bio-Betriebe geeignet.

Fungizides wasserdispergierbares Granulat (WG) Wirkstoff: 800 g/kg (80,0 Gew.-%) Captan Piktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr

383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%) als Suspensionskonzentrat (SC) (Kupfergehalt 250 g/l) GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister

Vorteile. Der Rundumschutz für Ihre Kartoffeln! Shaktis

Nando 500SC. Fungizid zur Bekämpfung von Kraut und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

Atemberaubend nachhaltige Wirkung gegen Ausfallraps und Unkräuter in Wintergetreide dank integriertem Bodenwirkstoff.

Gebrauchsanweisung. 2in1 RosenSchutz 100 ml / 8 ml

704 g/kg Thiophanat-methyl (70 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) nicht bienengefährlich (B4)

ATEMBERAUBEND SAUBER CLEANSHOT

Anwendungsbestimmungen für das Biozid-Produkt Dipel ES

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung auf Starkbefallsflächen wie nachfolgend beschrieben beschränkt.

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen. Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)

Droplegeinsatz im Winterraps. Abdrift und Wirkung

GARLON 4. Stoppt Brennnessel, Bärenklau & Co. GARLON 4

GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten.

Transkript:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai 2018 bis 10. September 2018 (Süßkirsche, Sauerkirsche) 15. Juni 2018 bis 12. Oktober 2018 (Pflaume, Zwetsche, Reneklode und Mirabelle) Menge: 11.000 Liter (Süßkirsche, Sauerkirsche) 4.500 Liter (Pflaume, Zwetsche, Reneklode und Mirabelle) Behandlungsfläche: 5.500 ha (Süßkirsche, Sauerkirsche) 3.000 ha (Pflaume, Zwetsche, Reneklode und Mirabelle) Wirkstoff: Cyantraniliprole Wirkstoffgehalt: 100 g/l Formulierung: Suspoemulsion (SE) Kennzeichnung nach CLP-Verordnung: Signalwort: (S1) Achtung Gefahrenpiktogramme: (GHS07) Ausrufezeichen, (GHS09) Umwelt Gefahrenhinweise (H-Sätze): H315, H317, H400, H410 Sicherheitshinweise (P-Sätze): P101, P102, P261, P280, P333+P313, P363, P391, P501 (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Anwendungsbestimmungen (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet: www.bvl.bund.de

SEITE 2 VON 6 (NW605-1) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. 50 % - 10 m, 75 % 5 m; 90 % * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 15 m (NT1095) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 95 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen

SEITE 3 VON 6 (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Kennzeichnungsauflagen und sonstige Auflagen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB005) Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. (SB010) Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SEITE 4 VON 6 (SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. (SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. (SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. (SS206) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. (Ohne Kode) Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei Nachfolgearbeiten. (NB6611) Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.

SEITE 5 VON 6 Anwendung 1: 1. Anwendungsgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Kirschessigfliege 2. Einsatzgebiet: Obstbau 3. Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Anwendungszeitpunkt: Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: 2 - für die Kultur bzw. je Jahr: 2 (Drosophila suzukii) Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Süßkirsche, Sauerkirsche Freiland - Abstand: mindestens 7 Tage Anwendungstechnik: Aufwand: BBCH 81 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife Spritzen oder sprühen 0,375 L/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 L Wasser/ha und je m Kronenhöhe - Erläuterungen zum Aufwand: (maximal 1 L/ha je Behandlung; maximal 2 L/ha in der Kultur/Jahr) 4. Wartezeiten: 7 Tage (Freiland)

Anwendung 2: 1. Anwendungsgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung: Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte: Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle 2. Einsatzgebiet: Obstbau 3. Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: BBCH 81 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung: 2 - für die Kultur bzw. je Jahr: 2 - Abstand: mindestens 7 Tage Anwendungstechnik: Aufwand: Spritzen oder sprühen 0,375 L/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 L Wasser/ha und je m Kronenhöhe - Erläuterungen zum Aufwand: (maximal 0,75 L/ha je Behandlung; maximal 1,5 L/ha in der Kultur/Jahr) 4. Wartezeiten: 7 Tage Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet: www.bvl.bund.de