Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer (Grundbesitzabgaben) für das Kalenderjahr 2018 in Ludwigshafen am Rhein

Ähnliche Dokumente
Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 in Ludwigshafen am Rhein

Sitzung des Ortsbeirates Friesenheim. Sitzung des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen am Rhein vom 24.

Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 und Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Montag, 21. Januar 2019, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal, T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung

Sitzung des Ortsbeirates Friesenheim. Dienstag, 30. Januar 2018, 16 Uhr, Sitzungszimmer des Gemeindehauses Friesenheim, Luitpoldstraße 48,

Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Bebauungsplan Nr. 249a Östlich der Speyerer Straße, 1. Änderung Stadtteil: Oggersheim

Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Donnerstag, 25. Januar 2018, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratsaal, T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Bekanntgabe gemäß 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntgabe gemäß 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Herausgabee. Verantwortlich: am Rhein. und Ab- Änderun- Dillinger. Ludwigshafen am Rhein,

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Sitzung des Ortsbeirates Mundenheim. Donnerstag, 27. Oktober 2016, 18 Uhr, Großer Saal des Franz-Siegel-Seniorenwohnheims, Wegelnburgstraße 59,

Amtsblatt Nr. 02/2019 ausgegeben am: 12. Januar 2019

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Mittwoch, 21. September 2016, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal,

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow. Nummer 01/ Januar 2011

Öffentliche Ausschreibung Nr. 2012/053

Bekanntgabe gemäß 3 a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Sitzung des Rates für Kriminalitätsverhütung. Mittwoch, 23. Mai 2018, 15 Uhr Ratssaal, Rathaus, T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: zusammen. Sitzung. Öffentliche Sitzung gez. Art des. Ortsvorsteherin

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim. Donnerstag, 7. Juni 2018, 15 Uhr, Sitzungszimmer des Oggersheimer Rathauses, Schillerplatz,

Herausgabee. Verantwortlich: gez. Dr. Eva. Lohse. gez.

Öffentliche Ausschreibung Nr. 2014/265. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Schulen und Kindertagesstätten, hat folgende Leistung zu vergeben:

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

Dienstleistungskonzession. Öffentliche Ausschreibung Nr. 2015/028

Kreis Mettmann Amtsblatt

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50

Sitzung des Stadtrates. Montag, 28. September 2015, 14 Uhr, im Rathaus, Stadtratssaal,

Amtsblatt Nr. 15 vom 9. April 2019

Sitzung des Bau- und Grundstücksausschuss. Montag, 18. April 2016, 15 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1, T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Sitzung des Stadtrates. Montag, 20. Januar 2014, 14 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal,

Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Zehdenick, 3. März 2017 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Bürgermeister 15. Jahrgang Nummer 2 Woche 9

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 13

Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim. Donnerstag, 5. Dezember 2013, 15 Uhr, im Sitzungszimmer des Oggersheimer Rathauses, Schillerplatz,

im Stadtratssaal, zu Sitzung zusammen. Öffentliche Sitzung um Tierheim des Bür- 11. Süd gem

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung aße. Ebertpark 10.

Landratsamt. INHALT: Vollzug der Immissionsschutzgesetze; Antrag auf Neugenehmigung

in Stadt- Art des Entgelt von 20, gegen ein zugesandt werden. Der Betrag wird auf geben. erreich- Wir weisen darauf bar ist.

Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom Nachtrag zur Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen vom

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

Amtsblatt Nr. 10/2017 Seite 2 Montag, 7. August 2017

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

A m t s b l a t t. Landkreis Straubing-Bogen

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt der Stadt Merseburg

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Die Mitglieder des Bau- und Grundstücksausschusses. Montag, 5. September 2016, 15 Uhr, im Rathaus, Sitzungszimmer 1, Tagesordnung: Öffentliche Sitzung

Bezirksregierung Detmold

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Nummer 34. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

1. Genehmigung zur wesentlichen Änderung

Satzung über die Erhebung von Hundesteuer der Ortsgemeinde Waldorf. Vom 14. Dezember 2011

Nr Pfarrkirchen, I n h a l t

AMTSBLATT des Landkreises Landshut

Montag, 25. Januar 2016, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal, T a g e s o r d n u n g: Öffentliche Sitzung

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 2

S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom zuletzt geändert am

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen


Amtliches Bekanntmachungsblatt

Abfallentsorgungsgebühren

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:

Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 03 Regen, (UVPG); Beantragung der wasserrechtlichen Gestattung

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

9/7. S a t z u n g. über die Erhebung der Hundesteuer in Heilbronn. vom 14. Juni Bekannt gemacht in der Stadtzeitung Nr. 13 vom 29.

Sitzung des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen. Die Mitglieder des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen treten am

Gebührenordnung der Börse Berlin

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

120 m 130 m m³ m² 1 Stück 24 m

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 22 Dingolfing, 20.

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS- )

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Freiberg am Neckar

S a t z u n g der Stadt Alzey über die Erhebung der Hundesteuer vom

SATZUNG. über die Erhebung von Hundesteuer

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Transkript:

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 73/2017 ausgegeben am: 06. Dezember 2017 Festsetzung der Grundsteuer (Grundbesitzabgaben) für das Kalenderjahr 2018 in Ludwigshafen am Rhein Der Stadtrat hat die Hebesätze der Grundsteuer A + B, sowie die mit der Grundsteuer erhobenen Gebühren und Beiträge gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Bei den Abfallentsorgungsgebühren ergeht, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein gesonderter Bescheid für 2018 durch den Wirtschaftsbetrieb der Stadt Ludwigshafen. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2018 die gleichen Grundsteuern (Grundbesitzabgaben) wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund des 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) i. V. m. 3 Abs. 2 Nr. 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Rheinland- Pfalz (KAG), sowie der städtischen Gebühren- und Beitragssatzungen die Grundsteuer (Grundbesitzabgaben) für das Kalenderjahr 2018 in derselben Höhe wie für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Das gilt auch für die mit der Grundsteuer festgesetzten Gebühren und Beiträge. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht, anknüpfend an den Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes, ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Ebenso wird verfahren bei Änderungen in der Beitrags- und Gebührenfestsetzung, falls durch Einzelfallentscheidung oder Satzungs-beschluss ein Handlungsbedarf entsteht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 25 Abs. 3 GrStG) kann das Gemeindeparlament bis zum 30.06.2018 eine Änderung des Grundsteuerhebesatzes mit Wirkung zu Beginn des Kalenderjahres (hier: 01.01.2018) beschließen. Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer (Grundbesitzabgaben) für 2018 zu den Fälligkeitsterminen und mit den jeweils festgesetzten Gebühren und Beiträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundbesitzabgabenbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen. Liegt unserer Kasse eine Abbuchungsermächtigung vor, werden die Forderungen termingerecht eingezogen. Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

3. Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch per email nur nach Maßgabe der Landesverordnung über den elektronischen Datenverkehr in Festsetzung der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2018 in Ludwigshafen am Rhein Der Stadtrat hat den Steuersatz bei der Zweitwohnungsteuer gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Auf die Erteilung von Jahressteuerbescheiden seitens der Verwaltung kann deshalb verzichtet werden. Für alle steuerpflichtigen Personen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (KAG) die Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Jahr 2017 maßgeblichen Höhe festgesetzt. Sollten sich der Steuersatz oder die Besteuerungsgrundlagen ändern ergehen neue Zweitwohnungsteuerbescheide. Die Steuerschuldner werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer für 2018 zu den Fälligkeitsterminen, die sich aus dem letzten schriftlichen Zweitwohnungsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen. Liegt unserer Kasse eine Abbuchungsermächtigung vor, werden die Forderungen termingerecht eingezogen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung

Widerspruch per email nur nach Maßgabe der Landesverordnung über den elektronischen Datenverkehr in Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 in Ludwigshafen am Rhein Der Stadtrat hat die Steuersätze bei der Hundesteuer gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Auf die Erteilung von Jahressteuerbescheiden seitens der Verwaltung kann deshalb verzichtet werden. Für alle Hundehalter/innen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 3 Abs. 2 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (KAG) die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2018 in der zuletzt für das Jahr 2017 maßgeblichen Höhe festgesetzt. Sollten sich die Hundesteuersätze oder die Besteuerungsgrundlagen ändern, ergehen neue Hundesteuerbescheide. Die Steuerschuldner werden gebeten die Hundesteuer für 2018 zu den Fälligkeitsterminen, die sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Stadtkasse zu überweisen oder einzuzahlen. Liegt unserer Kasse eine Abbuchungsermächtigung vor, werden die Forderungen termingerecht eingezogen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch per email nur nach Maßgabe der Landesverordnung über den elektronischen Datenverkehr in

Bekanntgabe gemäß 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Antrag der Fa. BASF SE vom 21.06.2017 zur wesentlichen Änderung der Alkoholate-Fabrik; Vorhaben: Errichtung eines Quecksilberlagers. Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau D 402, Anlage-Nr. 17.03. Die allgemeine Vorprüfung gemäß 9 Abs. 3 und 4 i.v.m 7 des UVPG hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Es gibt keine Emissionen in die Luft. Der Lärm-Immissionspegelanteil am relevanten Aufpunkt entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE. Es fällt kein Abwasser an. Es fallen keine Abfälle an. Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine wesentliche Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des 16a BImSchG, da durch die antragsgemäßen Maßnahmen keine anderen störfallrelevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft als bisher hervorgerufen werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ludwigshafen am Rhein, 06.12.2017 Stadt Ludwigshafen am Rhein Dillinger Beigeordneter Bekanntgabe gemäß 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Antrag der Fa. BASF SE vom 28.09.2017 zur wesentlichen Änderung der Basoplast-Fabrik; Vorhaben: Erweiterung der Kapazität für Kühlerschutzmittel. Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau L 739, Anlage-Nr. 14.11. Die allgemeine Vorprüfung gemäß 9 Abs. 3 und 4 i.v.m 7 des UVPG hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen

Umweltauswirkungen haben kann, die nach 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Die Emissionen der Gesamtanlage in die Luft sind geringfügig erhöht. Der Lärm-Immissionspegelanteil am relevanten Aufpunkt entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE. Das anfallende Abwasser kann in der Kläranlage behandelt werden. Auswirkungen auf die Nitrifikation in der Kläranlage werden nicht erwartet. Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt im Rahmen der Grenzwerte nach der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.08.2002, AZ.: 31/566-111 Fr 32/74. Es fallen keine Abfälle an. Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine wesentliche Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des 16a BImSchG, da durch die antragsgemäßen Maßnahmen keine anderen störfallrelevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft als bisher hervorgerufen werden. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ludwigshafen am Rhein, 06.12.2017 Stadt Ludwigshafen am Rhein Dillinger Beigeordneter Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de. Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen! Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken. Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.